Für meine Physiotherapiepraxis in
Rastatt suche ich baldmöglichst
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- oder Teilzeit.
Wir sind ein kleines Team von zwei
Therapeutinnen und einer
Rezeptionskraft.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
unter anderem Manuelle
Therapie,PNF,MLD,CMD und
Fussreflexzonentherapie .
Sämtliche Fortbildungen wie MT,MLD
oder KG Bobath/PNF werden
übernommen.
Was dich erwartet:
- Eine unbefristete Anstellung
- Ein überdurchschnittliches
Gehalt
- Urlaubs- und Weihnac...
Rastatt suche ich baldmöglichst
einen Physiotherapeuten (m/w/d) in
Voll- oder Teilzeit.
Wir sind ein kleines Team von zwei
Therapeutinnen und einer
Rezeptionskraft.
Unser Behandlungsspektrum umfasst
unter anderem Manuelle
Therapie,PNF,MLD,CMD und
Fussreflexzonentherapie .
Sämtliche Fortbildungen wie MT,MLD
oder KG Bobath/PNF werden
übernommen.
Was dich erwartet:
- Eine unbefristete Anstellung
- Ein überdurchschnittliches
Gehalt
- Urlaubs- und Weihnac...
Nun hat sie die Krankenkasse gewechselt und bekommt von der gleichen Ärztin eine Erst-Verordnung ausgestellt.
Diagnose und Schlüssel gleich, müsste doch dann wieder eine Verordnung außerhalb sein?
Behandelt wird durchgehend, keine Therapiepause.
Vielen Dank für Eure Hilfe
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jonauti schrieb:
Eine Patientin hatte bisher immer eine Verordnung außerhalb des Regelfalles bei LY2a und I89.0.
Nun hat sie die Krankenkasse gewechselt und bekommt von der gleichen Ärztin eine Erst-Verordnung ausgestellt.
Diagnose und Schlüssel gleich, müsste doch dann wieder eine Verordnung außerhalb sein?
Behandelt wird durchgehend, keine Therapiepause.
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ali schrieb:
Im Prinzip schon, da die Kasse das aber nicht prüfen kann, ginge auch EV.
Da es ein LHMB ist, ist es eigentlich total egal, welche Verordnungsart es ist.
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Da es ein LHMB ist, ist es eigentlich total egal, welche Verordnungsart es ist.
So...., auch FV :kissing_closed_eyes: ?
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 10.10.18 07:55:
Da es ein LHMB ist, ist es eigentlich total egal, welche Verordnungsart es ist.
So...., auch FV :kissing_closed_eyes: ?
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FFGG schrieb:
Erste VO i fällt in LHMB und muss somit nicht als EV ausgestellt werden. Kann aber, was die Behandlungsmenge bei diesem Rezept natürlich limitiert.
Da es ein LHMB ist, ist es eigentlich total egal, welche Verordnungsart es ist.
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