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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hatte eine VO KG-ZNS Kinder mit Kostenträger Asylstelle. Pat. hat persönlich Termine in der Praxis ausgemacht und die VO wieder mitgenommen, da diese erst noch vom Sozialamt genehmigt werden müsse. Zu seinem ersten Termin hat er diese VO wieder mitgebracht, mit der Aussage "er habe VO zur Genehmigung vorgelegt". Leider hatten wir so einen Fall noch nie in der Praxis und gutgläubig haben wir 4 von 10x behandelt (Pat. ist dann nicht mehr gekommen). Leider hat die Stadt sich geweigert zu zahlen, da VO nicht genehmigt wurde (Behandlungen sollen von uns dem Pat. privat in Rechnung gestellt werden hahaha). Vom Verlust mal abgesehen (war halt Lehrgeld...), wie müßte so eine Genehmigung denn aussehen - auf einem Begleitschreiben oder gibt's auf der HM-VO eine Möglichkeit. Über hilfreiche Tipps wäre ich froh...
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morpheus-06 schrieb:
ist so eine Vo genehmigt, ist ein Stempel der Behörde oder vom Amtsarzt drauf und unterschrieben und meist ein Hinweis nach welchem Satz abgerechnet wird.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
....schau doch einmal auf die Rückseite dieser DIN A5 VO, re oben...damt erklärt sich Deine Frage..sonst s. Antwort von morpheus
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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