Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Absetzung Barmer, ET und WP nicht ausgeschrieben....
Korrektur ja möglich.
Hat das schon jemand gemacht, und wenn wie?
Weil mein Gedanke ist, ich darf ja auf der VO, dann wohl auch auf der Kopie ja nachträglich nichts ändern.
Das würde ja dann zur Absetzung führen. Oder darf ich in diesem Fall eine Änderung auf der Kopie vornehmen?
DDG anrufen halte ich für sinnlos, da wird einem sicher nicht geholfen...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer Kopie der abgerechnete Rückseite. Eintragungen korrigieren und jeder einzelnen Termin vom Patienten neu unterschreiben lassen. Neu einreichen.
Auch sonst darst Du gemäss Vertrag/HMR einiges ändern...
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ali schrieb:
Du kriegst die Kopie für die Korrektur NATÜRLICH darfst / sollst Du das ändern!
Auch sonst darst Du gemäss Vertrag/HMR einiges ändern...
Hallo @Lars van Ravenzwaaij ,
Neu einreichen bedeutet:
a) mit einer neuen Abrechnung nochmal abrechnen
b) ? (Korrektur Verfahren)
Entschuldige diese, wahrscheinlich tausendmal gestellte Frage, aber nun bin ich auch Absetzungs-Opfer (vergessen, auf Rückseite Hausbesuch einzutragen - ganze Verordnung abgesetzt obwohl Polio Patient seit Jahrzehnten nicht mehr außer Haus therapiert werden kann). Ich nehme an, sowas ist heilbar.
Werte Grüße und Danke für die Hilfe schonmal im voraus.
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Sgulla schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Hallo @Lars van Ravenzwaaij ,
Neu einreichen bedeutet:
a) mit einer neuen Abrechnung nochmal abrechnen
b) ? (Korrektur Verfahren)
Entschuldige diese, wahrscheinlich tausendmal gestellte Frage, aber nun bin ich auch Absetzungs-Opfer (vergessen, auf Rückseite Hausbesuch einzutragen - ganze Verordnung abgesetzt obwohl Polio Patient seit Jahrzehnten nicht mehr außer Haus therapiert werden kann). Ich nehme an, sowas ist heilbar.
Werte Grüße und Danke für die Hilfe schonmal im voraus.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Sgulla Korrekturverfahren ist richtig. Frag dein Dienstleister oder, wen du selbst abrechnest, dein Softwarehaus wie das geht.
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johannes687 schrieb:
@Sgulla Einfach den Hausbesuch auf einer Verordnungskopie ergänzen und den Patienten nochmal unterzeichnen lassen. Anschließend Rechnung im Korrekturverfahren stellen.
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Shia schrieb:
Datum der Änderung bzw Ergänzung nicht vergessen
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Absetzung Barmer, ET und WP nicht ausgeschrieben....
Korrektur ja möglich.
Hat das schon jemand gemacht, und wenn wie?
Weil mein Gedanke ist, ich darf ja auf der VO, dann wohl auch auf der Kopie ja nachträglich nichts ändern.
Das würde ja dann zur Absetzung führen. Oder darf ich in diesem Fall eine Änderung auf der Kopie vornehmen?
DDG anrufen halte ich für sinnlos, da wird einem sicher nicht geholfen...
Ich habe die Abkürzungen auf der Kopie meines Scans ausgeschrieben, keine erneute Unterschrift des Patienten oder ähnliches eingeholt, und per direktem Korrekturverfahren bei der DDG eingereicht.
Geld ist heute gutgeschrieben worden.
Weder erneute Unterschrift des Patienten noch eintragen eines Änderungsdatums.
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
War übrigens ganz einfach.
Ich habe die Abkürzungen auf der Kopie meines Scans ausgeschrieben, keine erneute Unterschrift des Patienten oder ähnliches eingeholt, und per direktem Korrekturverfahren bei der DDG eingereicht.
Geld ist heute gutgeschrieben worden.
Weder erneute Unterschrift des Patienten noch eintragen eines Änderungsdatums.
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