wir suchen Dich, eine/n
Teamfähige/n freundliche/n
Physiotherapeut/in die uns mit
Freude an ihrer Arbeit und
Teamfähigkeiten unterstützen
möchten in Vollzeit,Teilzeit oder
Minijob
Wir bieten leistungsgerechte
attraktive Vergütung, einen
modernen klimatisierten
Arbeitsplatz , Flexible
Arbeitszeiten,uvm
Wir erwarten:
-Abgeschlossene Ausbildung als
Physiotherapeut/in
-Abgeschlossene Weiterbildung in
manueller Lymphdrainage aber nicht
ein muss
-Teamgeist und Freude am Beruf
Wir freuen...
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ist das Korrigieren des Datums auf der Verordnung durch den Arzt zulässig?
Kann es vor der Abrechnung angepasst werden?
Vielen Dank
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alle Korrekturmöglichkeiten finden Sie in unserem Artikel zum Rahmenvertrag unter Punkt III. 3.
https://www.physio.de/community/news/content/99/10563
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich merz
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Friedrich Merz schrieb:
Hallo AT,
alle Korrekturmöglichkeiten finden Sie in unserem Artikel zum Rahmenvertrag unter Punkt III. 3.
https://www.physio.de/community/news/content/99/10563
Liebe Grüße aus der Redaktion
Friedrich merz
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Halli Hallo,
ist das Korrigieren des Datums auf der Verordnung durch den Arzt zulässig?
Kann es vor der Abrechnung angepasst werden?
Vielen Dank
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Schippi schrieb:
Nach oben genannten Absatz des Rahmenvertrages von Herrn merz steht nichts von unserer Unterschrift (oder ich kann nicht richtig lesen)
Wir brauchen nicht unterschreiben....Arzt-Kürzel-Stempel-geändert am-Fertig !
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Michael Woelky schrieb:
@Schippi
Wir brauchen nicht unterschreiben....Arzt-Kürzel-Stempel-geändert am-Fertig !
• Name, Vorname des Patienten
• Geburtsdatum
• Krankenkasse/Kostenträger
• Ausstellungsdatum
• Heilmittel
• evtl. ergänzendes Heilmittel
• Diagnose
=> Die Korrektur ist nur durch den Arzt mit erneuter Unterschrift und Datumsangabe möglich.
• Vertragsarztstempel /Arztunterschrift
=> Die Korrektur ist nur durch den Arzt möglich.
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Bille1960 schrieb:
Folgende Angaben müssen vor Behandlungsaufnahme auf dem Rezept vorhanden sein:
• Name, Vorname des Patienten
• Geburtsdatum
• Krankenkasse/Kostenträger
• Ausstellungsdatum
• Heilmittel
• evtl. ergänzendes Heilmittel
• Diagnose
=> Die Korrektur ist nur durch den Arzt mit erneuter Unterschrift und Datumsangabe möglich.
• Vertragsarztstempel /Arztunterschrift
=> Die Korrektur ist nur durch den Arzt möglich.
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Schippi schrieb:
@Michael Woelky dann habe ich ja richtig gelesen und interpretiert👍
klar doch....wer wollte eigentlich das komplette Procedere wissen...siehe Bille 1960 ?
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Michael Woelky schrieb:
@Schippi
klar doch....wer wollte eigentlich das komplette Procedere wissen...siehe Bille 1960 ?
Finde ich gut.
Hier im Forum gilt nämlich oftmals:
"Denn sie wissen nicht, was sie abrechnen"
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LogoMijo schrieb:
@Michael Woelky Warum nicht mal wieder, wie Bille1960 es getan hat, zusammenfassen?
Finde ich gut.
Hier im Forum gilt nämlich oftmals:
"Denn sie wissen nicht, was sie abrechnen"
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kvet schrieb:
@LogoMijo Aber warum macht ihr das?
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Ann1 schrieb:
Warum stempeln? Steht nirgends.
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WonkoDerVerständige schrieb:
Hi ja aber es muss vom Arzt daneben noch mal unterschrieben und gestempelt werden und es muss von Dir vermerkt werden wann die Änderung erfolgt ist (muss vor dem ersten Termin geändert werden) und auch noch mit Deinem Stempel / Unterschrift versehen werden. Soweit ich das weiß...
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kvet schrieb:
Am besten der Patient geht zum Arzt, und lässt es dort korrigieren.
Leider wurde das nicht akzeptiert und es war auch nichts zu machen.
Also dran denken, auch wenn das neue Ausstelldatum und Änderungsdatum das Selbe ist, 2 mal hinschreiben!
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anica085 schrieb:
Mir wurde letztens leider eine ganze Verordnung mit Ergo (Wert >500Euro) abgesetzt.weary Der Arzt hat es mit Stempel und Unterschrift geändert und das Rezeptdatum/Ausstelldatum nur 1 mal hingeschrieben (war der selbe Tag, deshalb nur einmal)
Leider wurde das nicht akzeptiert und es war auch nichts zu machen.
Also dran denken, auch wenn das neue Ausstelldatum und Änderungsdatum das Selbe ist, 2 mal hinschreiben!
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