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die Pa...
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haben wir eigentlich auch Prüfpflicht, ob der Code richtig ist? In meinem Fall habe ich eine ausgeschriebene Diagnose und einen nicht korrekten ICD 10 Code auf der VO.
Gruß
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Lucas schrieb:
Morgen,
haben wir eigentlich auch Prüfpflicht, ob der Code richtig ist? In meinem Fall habe ich eine ausgeschriebene Diagnose und einen nicht korrekten ICD 10 Code auf der VO.
Gruß
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Wonderwoman schrieb:
Nein!!!
Im geschilderten Fall (fehlerhafter Code), kann man zur Sicherheit die korrekte Diagnose gelb "markern" um "schusseligen" Abrechnungsmitarbeitern keine Möglichkeit zu geben falsche Schlüsse zu ziehen.... Gruß S.
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Wonderwoman schrieb:
Sehe ich anders. Bitte nenne eine Quelle, die sagt, dass die Diagnose geprüft werden muss.
Dabei benötigt der Heilmittelerbringer eine ärztliche Diagnose (auf der VO) aufgrund derer er nur tätig werden darf.
Gibt es nur den ICD10 Code muss er den zwangsläufig übersetzen um therapieren zu dürfen (Vorsichtsmaßnahmen, Kontraind. usw.).
Kennt er die Diagnose greift wieder die Überprüfungspflicht. Heilmittel und Diagnose müssen (halbwegs) zusammenpassen.
Mit der Diagnose Gastritis z. B. kann der Therapeut nicht die Wirbelsäule therapieren weil ihm dafür die ärztliche Diagnose fehlt, er kann nicht einschätzen was er darf und was nicht bzw. wo er ggf. Grenzen hat. Er muss Rücksprache mit dem Arzt halten und die Verordnung ggf. ergänzen lassen, damit das verordnete Heilmittel im Rahmen der HMK-Vorgaben passt.
Wenn du das anders siehst, würde mich da einigermaßen erstaunen...
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Shakespeare schrieb:
Die Überprüfungspflicht einer HMV ergibt sich aus der Rechtsprechung und der seit Jahren üblichen Praxis.
Dabei benötigt der Heilmittelerbringer eine ärztliche Diagnose (auf der VO) aufgrund derer er nur tätig werden darf.
Gibt es nur den ICD10 Code muss er den zwangsläufig übersetzen um therapieren zu dürfen (Vorsichtsmaßnahmen, Kontraind. usw.).
Kennt er die Diagnose greift wieder die Überprüfungspflicht. Heilmittel und Diagnose müssen (halbwegs) zusammenpassen.
Mit der Diagnose Gastritis z. B. kann der Therapeut nicht die Wirbelsäule therapieren weil ihm dafür die ärztliche Diagnose fehlt, er kann nicht einschätzen was er darf und was nicht bzw. wo er ggf. Grenzen hat. Er muss Rücksprache mit dem Arzt halten und die Verordnung ggf. ergänzen lassen, damit das verordnete Heilmittel im Rahmen der HMK-Vorgaben passt.
Wenn du das anders siehst, würde mich da einigermaßen erstaunen...
Und mich beruhigt Dein "(halbwegs)". :wink:
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Wonderwoman schrieb:
Im Prinzip sehe ich es genauso... trotzdem wehre ich mich gegen "PrüfungsPFLICHT".
Und mich beruhigt Dein "(halbwegs)". :wink:
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Lucas schrieb:
Und wenn der ICD Code falsch ist (in meinem Fall gibt es ihn gar nicht), aber eine ausgeschriebene Dgn da steht, dann zählt diese. Richtig?
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Wonderwoman schrieb:
Jaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Aber muss jetzt nicht der ICD 10 Code daufstehen (egal ob falsch oder richtig) oder sehe ich das falsch? Weil Lucas geschrieben hat, er fehlt bei ihm ganz.
Gruß Britt
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/icd10-code-reicht-aus-/8/87943/87952#msg-87952
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Tempelritter schrieb:
entweder ICD 10 Code oder ausgeschrieben Diagnose.
http://www.physio.de/forum5/abrechnung/icd10-code-reicht-aus-/8/87943/87952#msg-87952
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Wonderwoman schrieb:
Nö. ICD10 und / oder ausgeschriebene Diagnose
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Shakespeare schrieb:
Nein, wenn eine passende ausgeschriebene Diagnose auf der Verordnung geschrieben wurde, ja, wenn nur der ICD10 Code vermerkt wurde.
Im geschilderten Fall (fehlerhafter Code), kann man zur Sicherheit die korrekte Diagnose gelb "markern" um "schusseligen" Abrechnungsmitarbeitern keine Möglichkeit zu geben falsche Schlüsse zu ziehen.... Gruß S.
Wir sind ausdrücklich nicht befugt zu diagnostizieren, wie sollen wir uns da in die doppelt gelaufene Diagnostik eines Arztes einmischen?
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Diejenigen, die keine saubere Anamnese machen, könnten jetzt Probleme haben. :smile:
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Wonderwoman schrieb:
... und nebenbei... es gibt Ärzte, die die gesamte Krankengeschichte in Form von ICD10-Codes auf das Rezept schreiben. Welcher Code gilt nun für das aktuelle Rezept???
Diejenigen, die keine saubere Anamnese machen, könnten jetzt Probleme haben. :smile:
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Papa Alpaka schrieb:
Es könnten mit zwei Diagnosen zwar zwei Regelfälle begründet werden, aber für alles Weitere wird ja zum Glück auch die Leitsymptomatik angegeben.
Wir sind ausdrücklich nicht befugt zu diagnostizieren, wie sollen wir uns da in die doppelt gelaufene Diagnostik eines Arztes einmischen?
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