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Unterschleißheim bei München - Bayern

München/Unterschleissheim


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verschiedenst...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Kompression unter ergänzende Heilmittel

Neues Thema
Kompression unter ergänzende Heilmittel
Es gibt 6 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Tagen
Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Verordnung über MLD und Kompression.
Die Arztpraxis hat die Kompression nicht unter Heilmittel eingetragen, sondern unter ergänzendes Heilmittel.
Korrekt wäre ja, das die Kompression unter Heilmittel stände.....

Ich habe jetzt keine Lust die VO ändern zu lassen, die Arztpraxis ist eh völlig unfähig und langsam.

Geht das so durch? Oder sind die Kassen da absetzungsgeil?

Ich bin so genervt gerade. Ich hatte allen Ernstes eine Absetzung der Zuzahlung bei einem Patienten, der eine Befreiung vorgelegt hat.
Nach Anruf bei der Kasse, sagte mir der Sachbearbeiter "Die Befreiung ist ungültig und hätte nicht ausgestellt werden dürfen".........
Das wusste der Patient nicht, ich natürlich auch nicht. Und abgesetzt wird trotzdem, obwohl es ein Fehler der KK war....
1

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Hallo liebe Kollegen, ich habe eine Verordnung über MLD und Kompression. Die Arztpraxis hat die Kompression nicht unter Heilmittel eingetragen, sondern unter ergänzendes Heilmittel. Korrekt wäre ja, das die Kompression unter Heilmittel stände..... Ich habe jetzt keine Lust die VO ändern zu lassen, die Arztpraxis ist eh völlig unfähig und langsam. Geht das so durch? Oder sind die Kassen da absetzungsgeil? Ich bin so genervt gerade. Ich hatte allen Ernstes eine Absetzung der Zuzahlung bei einem Patienten, der eine Befreiung vorgelegt hat. Nach Anruf bei der Kasse, sagte mir der Sachbearbeiter "Die Befreiung ist ungültig und hätte nicht ausgestellt werden dürfen"......... Das wusste der Patient nicht, ich natürlich auch nicht. Und abgesetzt wird trotzdem, obwohl es ein Fehler der KK war....
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karin-maria
Vor 2 Tagen
In der Anlage 3 des RV steht: sollte die Angsbe auf der Verordnung nicht im dafür vorgesehenen Feld stehen, berührt das die Gültigkeit der Verordnung nicht, soweit die Angabe an sich korrekt und vollständig ist.
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• die neue
• johannes687
In der Anlage 3 des RV steht: sollte die Angsbe auf der Verordnung nicht im dafür vorgesehenen Feld stehen, berührt das die Gültigkeit der Verordnung nicht, soweit die Angabe an sich korrekt und vollständig ist.
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karin-maria schrieb:

In der Anlage 3 des RV steht: sollte die Angsbe auf der Verordnung nicht im dafür vorgesehenen Feld stehen, berührt das die Gültigkeit der Verordnung nicht, soweit die Angabe an sich korrekt und vollständig ist.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Tagen
@karin-maria
Danke, speichere ich gleich im Langzeitgedächtnis ab.
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[mention]karin-maria[/mention] Danke, speichere ich gleich im Langzeitgedächtnis ab.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@karin-maria
Danke, speichere ich gleich im Langzeitgedächtnis ab.

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johannes687
Vor 2 Tagen
Nicht ärgern und die Zuzahlung vom Patienten einfordern. Muss er/sie sich mit der eigenen Kasse auseinandersetzen. Nicht deine Aufgabe.
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• Evemarie Kaiser
• die neue
Nicht ärgern und die Zuzahlung vom Patienten einfordern. Muss er/sie sich mit der eigenen Kasse auseinandersetzen. Nicht deine Aufgabe.
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johannes687 schrieb:

Nicht ärgern und die Zuzahlung vom Patienten einfordern. Muss er/sie sich mit der eigenen Kasse auseinandersetzen. Nicht deine Aufgabe.

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Anonymer Teilnehmer
Vor 2 Tagen
@johannes687
Der hat sogar schon gezahlt, aber das öffnet die Tür für Willkür. Ich muss mich auf offizielle Schreiben der Krankenkasse verlassen können.
Der Patient hatte angefragt, was er bezahlen muss um befreit zu werden, hat die Summe dann geleistet und daraufhin die Befreiungskarte bekommen.
Danach hat die Krankenkasse dann die Summe, aus welchen Gründen auch immer,
um 50,72 erhöht.
Das wurde dem Patienten aber nicht mitgeteilt, sondern die Befreiung einfach außer Kraft gesetzt.
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[mention]johannes687[/mention] Der hat sogar schon gezahlt, aber das öffnet die Tür für Willkür. Ich muss mich auf offizielle Schreiben der Krankenkasse verlassen können. Der Patient hatte angefragt, was er bezahlen muss um befreit zu werden, hat die Summe dann geleistet und daraufhin die Befreiungskarte bekommen. Danach hat die Krankenkasse dann die Summe, aus welchen Gründen auch immer, um 50,72 erhöht. Das wurde dem Patienten aber nicht mitgeteilt, sondern die Befreiung einfach außer Kraft gesetzt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

@johannes687
Der hat sogar schon gezahlt, aber das öffnet die Tür für Willkür. Ich muss mich auf offizielle Schreiben der Krankenkasse verlassen können.
Der Patient hatte angefragt, was er bezahlen muss um befreit zu werden, hat die Summe dann geleistet und daraufhin die Befreiungskarte bekommen.
Danach hat die Krankenkasse dann die Summe, aus welchen Gründen auch immer,
um 50,72 erhöht.
Das wurde dem Patienten aber nicht mitgeteilt, sondern die Befreiung einfach außer Kraft gesetzt.

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Atheia
Vor 2 Tagen
@Anonymer Teilnehmer
an Stelle des Patienten würde ich die Krankenkasse wechseln... das ist doch verrückt. Und ohne da was schwarz auf weiß zu haben würde ich auch die Rücknahme der Befreiung nicht so einfach akzeptieren
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• Evemarie Kaiser
• die neue
[mention]Anonymer Teilnehmer[/mention] an Stelle des Patienten würde ich die Krankenkasse wechseln... das ist doch verrückt. Und ohne da was schwarz auf weiß zu haben würde ich auch die Rücknahme der Befreiung nicht so einfach akzeptieren
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Atheia schrieb:

@Anonymer Teilnehmer
an Stelle des Patienten würde ich die Krankenkasse wechseln... das ist doch verrückt. Und ohne da was schwarz auf weiß zu haben würde ich auch die Rücknahme der Befreiung nicht so einfach akzeptieren

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo liebe Kollegen,

ich habe eine Verordnung über MLD und Kompression.
Die Arztpraxis hat die Kompression nicht unter Heilmittel eingetragen, sondern unter ergänzendes Heilmittel.
Korrekt wäre ja, das die Kompression unter Heilmittel stände.....

Ich habe jetzt keine Lust die VO ändern zu lassen, die Arztpraxis ist eh völlig unfähig und langsam.

Geht das so durch? Oder sind die Kassen da absetzungsgeil?

Ich bin so genervt gerade. Ich hatte allen Ernstes eine Absetzung der Zuzahlung bei einem Patienten, der eine Befreiung vorgelegt hat.
Nach Anruf bei der Kasse, sagte mir der Sachbearbeiter "Die Befreiung ist ungültig und hätte nicht ausgestellt werden dürfen".........
Das wusste der Patient nicht, ich natürlich auch nicht. Und abgesetzt wird trotzdem, obwohl es ein Fehler der KK war....



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