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Der dringliche Behandlungsbedarf wurde vom Arzt gestrichen und mit Stempel und Unterschrift bestätigt. (Beginn war dann innerhalb 28 Tage).
Da die Unterschrift direkt im Stempel unterschrieben wurde, war sie nur schwer lesbar ( i. A. war kaum zu erkennen und wurde deshalb von uns auch nicht bemerkt (man muss schon sehr genau hinsehen).
So viel ich weiß, ist eine nachträgliche Korrektur in diesem Fall nicht möglich, oder täusche ich mich ?
PS: Hat jemand schon mal versucht, nach einer Absetzung das gleiche Rezept (gleiches Ausstellungsdatum mit den Unterschriften des Patienten (gleiche Behandlungsdaten), evtl. als Duplikat gekennzeichnet) nochmals einzureichen ?
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Datum und Unterschrift sind Pflicht. Stempel ist zwar nett, aber nicht erforderlich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Stempel und Unterschrift? Ohne Datum der Änderung? Dann ist das der Grund der Absetzung.
Datum und Unterschrift sind Pflicht. Stempel ist zwar nett, aber nicht erforderlich.
Bei uns wurde der falsche Behandlungsbeginn moniert
Datum der Änderung war bei uns drauf
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Wir bekommen immer eine Begründung mitgeliefert
Bei uns wurde der falsche Behandlungsbeginn moniert
Datum der Änderung war bei uns drauf
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Der falsche Behandlungsbeginn wurde moniert. Okay, aber, was wird denn als eigentliche Begründung angegeben? 🤔 Der falsche Behandlungsbeginn an sich ist keine rechtssichere Begründung.
Man kann Datum und i. A. Unterschrift auf der Kopie wirklich beschissen erkennen
Werden es trotzdem einreichen
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Shia schrieb:
Überschreitung des Behandlungsbeginns
Man kann Datum und i. A. Unterschrift auf der Kopie wirklich beschissen erkennen
Werden es trotzdem einreichen
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Shia Das ist keine Begründung. Es wird nicht gesagt, dass die i.A.-Unterschrift das Problem ist.
Eben, die i. A. Unterschrift und Datum, sind auf unserer Kopie, schwerlich auszumachen. Auf der Kopie der Kasse gar nicht. Nur der nichtbenötigte Stempel ist deutlich zu sehen.
Deshalb denke ich, dass da ein Fehler passiert ist und werde dies mit unserer Kopie als Nachforderung einreichen.
Aber Prinzipiell würde mich dieser Vorgang auch interessieren.
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Shia schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Eben, die i. A. Unterschrift und Datum, sind auf unserer Kopie, schwerlich auszumachen. Auf der Kopie der Kasse gar nicht. Nur der nichtbenötigte Stempel ist deutlich zu sehen.
Deshalb denke ich, dass da ein Fehler passiert ist und werde dies mit unserer Kopie als Nachforderung einreichen.
Aber Prinzipiell würde mich dieser Vorgang auch interessieren.
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mogli123 schrieb:
Leider hat es mich jetzt auch erwischt (zum ersten mal), Techniker / Davaso.
Der dringliche Behandlungsbedarf wurde vom Arzt gestrichen und mit Stempel und Unterschrift bestätigt. (Beginn war dann innerhalb 28 Tage).
Da die Unterschrift direkt im Stempel unterschrieben wurde, war sie nur schwer lesbar ( i. A. war kaum zu erkennen und wurde deshalb von uns auch nicht bemerkt (man muss schon sehr genau hinsehen).
So viel ich weiß, ist eine nachträgliche Korrektur in diesem Fall nicht möglich, oder täusche ich mich ?
PS: Hat jemand schon mal versucht, nach einer Absetzung das gleiche Rezept (gleiches Ausstellungsdatum mit den Unterschriften des Patienten (gleiche Behandlungsdaten), evtl. als Duplikat gekennzeichnet) nochmals einzureichen ?
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302er schrieb:
Genau das ist uns auch passiert - deswegen hänge ich mich mal an die erste Frage ran!
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anica085 schrieb:
Bei uns auch. face_with_rolling_eyes
Kann man nicht die Rezept Kopie mit nochmaliger Arzt Unterschrift als Nachforderung einsenden?
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Shia schrieb:
Bei uns auchface_with_rolling_eyes
Kann man nicht die Rezept Kopie mit nochmaliger Arzt Unterschrift als Nachforderung einsenden?
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