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Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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Stuttgarter City, direkt am
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Stuttgarter Killesberg. Wir
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hochwertige Therapie, die reg...
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Ich hatte das jetzt nach 10 Jahren das erste mal und finde das schon etwas schikanierend.
Lg und schönen Arbeitstag
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panther123 schrieb:
Hallo, hatte schoneimal jemand eine komplette Absetztung wegen nicht korrekter Sortierreihenfolge der Rezepte?Sie haben mir die ganze Abrechnung zurück geschickt.
Ich hatte das jetzt nach 10 Jahren das erste mal und finde das schon etwas schikanierend.
Lg und schönen Arbeitstag
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alobar schrieb:
aber nicht rein zufällig von DAVASO?!?
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therapeutin schrieb:
ne noch nie...
"5. Die rechnungsbegründenden Unterlagen nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b) (Urbelege) und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung (Übermittlung der maschinellen Abrechnungsdaten nach § 2
Abs. 1 Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtlinien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln. Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Abweisung der Rechnung."
Weiter heißt es dort:
"9. Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen der Abrechnung kann die Ersatzkasse
dem Zugelassenen die eingereichten Unterlagen oder die Datensätze
unbezahlt zur Prüfung bzw. Korrektur zurückgeben. Eine Abweisung der Gesamtabrechnung
ist nur bei folgenden Fehlern möglich:
· Fehler in Datei und Dateistruktur (Technische Anlage 1),
· Fehler in der Syntax (Technische Anlage 1),
· Fehler bei Datenelementinhalten (Technische Anlage 1),
· Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege,
· Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen.
· Nichtbeachtung der inhaltlichen Mindestanforderungen an den Begleitzettel
für Urbelege (Anlage 4 der Richtlinien nach § 302 SGB V)..."
Hier hat wohl jemand fürchterlich aufgepasst und festgestellt, dass die Reihenfolge der Belege auf dem Begleitzettel nicht mit der Sortierreihenfolge identisch ist.
Und alles zum sortieren zurückgeschickt...
Solche und ähnliche Regelungen finden sich auf 55 Seiten Vertragstext. Pfiffig.
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LogoMijo schrieb:
Im Logopädie-Rahmenvertrag Saarland mit dem vdek findet sich unter § 12 Abrechnungsregelung folgendes:
"5. Die rechnungsbegründenden Unterlagen nach § 2 Abs. 1 Buchstaben b) (Urbelege) und d) (Leistungszusagen) der Richtlinien sind jeweils zeitgleich mit der Rechnungslegung (Übermittlung der maschinellen Abrechnungsdaten nach § 2
Abs. 1 Buchstaben a) und e) der Richtlinien) einmal im Monat an die von den Ersatzkassen benannten Stellen zu liefern. Die Unterlagen sind im Original in der in den Richtlinien beschriebenen Sortierreihenfolge zu übermitteln. Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen führen zur Abweisung der Rechnung."
Weiter heißt es dort:
"9. Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen der Abrechnung kann die Ersatzkasse
dem Zugelassenen die eingereichten Unterlagen oder die Datensätze
unbezahlt zur Prüfung bzw. Korrektur zurückgeben. Eine Abweisung der Gesamtabrechnung
ist nur bei folgenden Fehlern möglich:
· Fehler in Datei und Dateistruktur (Technische Anlage 1),
· Fehler in der Syntax (Technische Anlage 1),
· Fehler bei Datenelementinhalten (Technische Anlage 1),
· Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege,
· Nicht ordnungsgemäße oder fehlerhafte Angaben auf den Urbelegen.
· Nichtbeachtung der inhaltlichen Mindestanforderungen an den Begleitzettel
für Urbelege (Anlage 4 der Richtlinien nach § 302 SGB V)..."
Hier hat wohl jemand fürchterlich aufgepasst und festgestellt, dass die Reihenfolge der Belege auf dem Begleitzettel nicht mit der Sortierreihenfolge identisch ist.
Und alles zum sortieren zurückgeschickt...
Solche und ähnliche Regelungen finden sich auf 55 Seiten Vertragstext. Pfiffig.
steht dort auch welche Sortierung gemacht werden muß?
1. nach Arbeitnehmern, Rentnern
oder
2. Nach Belegnummer?
oder
3. Nach Alphabet?
Wenn das nicht explziet aufgeführt ist, dann stimmt die Reihenfolge wie mein PC sie ausdruckt unddas Programm es vorgibt. BGrief vom bekannten Anwalt dazu und 40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept
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idefix- schrieb:
"Nichtbeachtung der Regelungen zur Kennzeichnung und Sortierung der Urbelege,"
steht dort auch welche Sortierung gemacht werden muß?
1. nach Arbeitnehmern, Rentnern
oder
2. Nach Belegnummer?
oder
3. Nach Alphabet?
Wenn das nicht explziet aufgeführt ist, dann stimmt die Reihenfolge wie mein PC sie ausdruckt unddas Programm es vorgibt. BGrief vom bekannten Anwalt dazu und 40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept
40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept
So ein Schwachsinn..
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sven784 schrieb:
idefix- schrieb am 28.6.18 13:57:
40,- Euro einfordern. Evtuell sogar pro Rezept
So ein Schwachsinn..
Neuer Wahnsinn der Krankenkasse hatte ich dieses Jahr auch schon so.
Die nächste Rechnung haben Sie dann fein säuberlich sortiert. Jedes einzelne Rezept, das aus zwei Blätter bestanden hat mit einer Büroklammer zusammen gemacht, alle Rezepte danach mit einer Büroklammer zusammen gemacht und dann an die Rechnung dran.
Ich habe nur eine Ermahnung erhalten, da der Aufwand von einmal 5 Rezepten und einmal 3 Rezepten anscheinend noch machbar wahr.
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Anke F schrieb:
Nach der Reihenfolge in der Rechnung.
Neuer Wahnsinn der Krankenkasse hatte ich dieses Jahr auch schon so.
Die nächste Rechnung haben Sie dann fein säuberlich sortiert. Jedes einzelne Rezept, das aus zwei Blätter bestanden hat mit einer Büroklammer zusammen gemacht, alle Rezepte danach mit einer Büroklammer zusammen gemacht und dann an die Rechnung dran.
Ich habe nur eine Ermahnung erhalten, da der Aufwand von einmal 5 Rezepten und einmal 3 Rezepten anscheinend noch machbar wahr.
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panther123 schrieb:
ne DDG
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panther123 schrieb:
Die Rezepte müssen in der Reihenfolge wie in der Rechnung angegeben sortiert sein. Ich wusste das bisher auch nicht und hatte die letzten 10 Jahre keine Probleme damit. Hab mir jetzt aber die Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach §302 Abs. 2 SGB über Form und Inhalt des Abrechnungsverfahren reingezogen und es steht leider wirklich so drin. Nichts desto trotz glaube ich das Mittlerweile akribisch nach Fehlern gesucht wird..... sehr traurig. Nun hab ich sie sortiert und wieder zurück geschickt....
Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört?
Jedes Rezept hat eine Belegnummer. In dieser Reihenfolge werden die Daten auch elektronisch übermittelt.
Und die Belegnummer ist auch das Sortierkriterium.
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Wonderwoman schrieb:
Haro schrieb am 27.6.18 12:53:
Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört?
Jedes Rezept hat eine Belegnummer. In dieser Reihenfolge werden die Daten auch elektronisch übermittelt.
Und die Belegnummer ist auch das Sortierkriterium.
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Haro schrieb:
Was ist eine Sortierreihenfolge? Hab ich ja noch nie gehört?
Es waren ca. 8-10 Verordnungen von dieser Krankenkasse!
Zum Glück gab es keine Zurücksendung, sondern nur die Androhung, diese Rechnungen zurückzuweisen.
Jetzt wird alles nach Reihenfolge des Begleitzettels ( Belegnummer ) sortiert.
Für die geringe Anzahl an Verordnungen bei dieser Abrechnung für die DDG war es eine Lachnummer hier.
Also...immer schön sortieren :blush:
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Mein Anwalt erwähnte, das die Organisation/ Verwaltung der z.Bsp. DDG durch ihre Tätigkeit und letztendlich auch Bezahlung der Angestellten diese Arbeit ja zu verrichten hat - Abeitsplatzbezeichnung.
Also übernimmt der nicht-wissende PT mal wieder eine Aufgabe, die er gar nicht zu erfüllen hat???
Also, wo im Gesetz - und nicht in den Richtlinien - steht das wir eine Sortierungspflicht haben??
Wenn es gesetzlich wäre, würde dementsprechend auch die Maßnahmen und "Strafen" für das Nichteinhaltung enthalten sein.... soviel zu Recht und Gesetz...
oder sieht mein Anwalt etwas nicht/falsch??
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sportie3046 schrieb:
Das Sortieren der Rezepte steht aber nur in den Richtlinien und ist kein Gesetz, oder??
Mein Anwalt erwähnte, das die Organisation/ Verwaltung der z.Bsp. DDG durch ihre Tätigkeit und letztendlich auch Bezahlung der Angestellten diese Arbeit ja zu verrichten hat - Abeitsplatzbezeichnung.
Also übernimmt der nicht-wissende PT mal wieder eine Aufgabe, die er gar nicht zu erfüllen hat???
Also, wo im Gesetz - und nicht in den Richtlinien - steht das wir eine Sortierungspflicht haben??
Wenn es gesetzlich wäre, würde dementsprechend auch die Maßnahmen und "Strafen" für das Nichteinhaltung enthalten sein.... soviel zu Recht und Gesetz...
oder sieht mein Anwalt etwas nicht/falsch??
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Tempelritter schrieb:
Es steht in der Vereinbarung zur elektr. Abrechnung dieser du zugestimmt hast.
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jonauti schrieb:
Wir bekamen einen Brief von DDG mit dem Hinweis, eine eindeutige Zuordnung der Urbelege zu den über Datenträgeraustausch übermittelten Abrechnungsdaten wäre nicht möglich.
Es waren ca. 8-10 Verordnungen von dieser Krankenkasse!
Zum Glück gab es keine Zurücksendung, sondern nur die Androhung, diese Rechnungen zurückzuweisen.
Jetzt wird alles nach Reihenfolge des Begleitzettels ( Belegnummer ) sortiert.
Für die geringe Anzahl an Verordnungen bei dieser Abrechnung für die DDG war es eine Lachnummer hier.
Also...immer schön sortieren :blush:
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