Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen! Es wäre schön, wenn einer von euch weiterhelfen könnte. Also: die AOK Nds. hat eine Verordnung komplett abgesetzt, weil wir versehentlich auf der Rückseite das Heilmittel KG handschriftlich eingetragen haben statt -wie verordnet- MT. Ind.schlüssel ist EX2a. Der Patient hat auch 6 x eine MT-Behandlung erhalten. Ich habe vermutet, dass die AOK um die Differenz zwischen KG und MT kürzt. Weiß jemand, ob die Absetzung der HMR entspricht? Ich konnte bisher nichts finden....
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ist falsch (KG). Der Fehler ist zwar dusselig, aber eine komplette Absetzung finde ich doch sehr radikal.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
MT wurde verordnet und auch gemacht (von unserer Manualtherapeutin natürlich). Nur unsere handschriftliche Eintragung auf der Rückseite
ist falsch (KG). Der Fehler ist zwar dusselig, aber eine komplette Absetzung finde ich doch sehr radikal.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Bisher ist uns dieser Fehler noch nicht unterlaufen. Es hat wohl niemand auf die Eintragungen geachtet. Bei uns machen das die Anmeldekräfte und Physios gleichermaßen. Da muss der erste Termin richtig eingetragen sein, denn alle Daten werden für weitere Termine einfach abgeschrieben. Und bei der Abrechnung ist es auch untergegangen. Ich habe schon mit der AOK telefoniert. Vermutlich wird unsere Rechnung zu 100 % gekürzt, die Mitarbeiterin hat mir nicht viel Hoffnung gemacht.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten :blush:
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Tempelritter schrieb:
MT wurde verordnet KG wurde gemacht? Dann ist die Absetzung in Ordnung, nur wer die entsprechenden Fobis hat und dies bei den Kassen gemeldet ist, kann diese Zertifikatspositionen abrechnen.
Wenn der Th. nachweisen kann MT gemacht zu haben, kann eine versehentliche (owohl das schlecht glaubhaft ist, denn jedes Mal pro Termin muss ja neu ausgefüllt werden) "Falschdokumentation" evtl umkehrbar gemacht werden.
In BaWü ist so etwas möglich, wenn der PI nicht schon für andere Versehen gelistet ist.
stefan 302
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da muß ich ja mal kurz was fragen zu deiner Antwort:
"In BaWü ist so etwas möglich, wenn der PI nicht schon für andere Versehen gelistet ist"
Das du (oder auch die anderen) es schon mal gehört, daß die KKen sich Fehlverhalten notieren?
Wenn ja, ist das überhaupt zulässig?
es grüßt
ha-vey
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ha-vey schrieb:
Moin stefan 302,
da muß ich ja mal kurz was fragen zu deiner Antwort:
"In BaWü ist so etwas möglich, wenn der PI nicht schon für andere Versehen gelistet ist"
Das du (oder auch die anderen) es schon mal gehört, daß die KKen sich Fehlverhalten notieren?
Wenn ja, ist das überhaupt zulässig?
es grüßt
ha-vey
Wenn ein PI also mehrfach auffällt, wird hier sicherlich keine Ausnahme gemacht.
Finde ich gut; warum sollte das nicht erlaubt sein?
Die Kassen haben das Prüfrecht.
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
In BaWü werden Auffälligkeiten mit Nachweis vom PI bei bestimmten KK gelistet, ohne diese öffentlich nach außen zu tragen.
Wenn ein PI also mehrfach auffällt, wird hier sicherlich keine Ausnahme gemacht.
Finde ich gut; warum sollte das nicht erlaubt sein?
Die Kassen haben das Prüfrecht.
stefan 302
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Tempelritter schrieb:
das kenne ich aus BaWü auch. Hatte vor Kurzem eine Absetzung moniert, der Sachbearbeiter: sie waren dieses Jahr nicht auffällig und hatten noch keine Absetzung. Das Rezept kam zur Korrektur zurück. Die Kassen prüfen jede Abrechnung genau und führen immer wieder Patientenbefragungen durch, zur Qualitätskontrolle.
Hat bei uns beim letzten mal in einem anderen Fall geklappt. (Bei AOK NS)
An sonsten Lehrgeld!
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TheStonie schrieb:
Auf einer Kopie des Rezeptes den Patienten nochmal unterschreiben lassen, und ausdrücklich erklären lassen, dass er MT bekommen hat.
Hat bei uns beim letzten mal in einem anderen Fall geklappt. (Bei AOK NS)
An sonsten Lehrgeld!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, mit der Methode werde ich es versuchen!
Moin stefan 302,
da muß ich ja mal kurz was fragen zu deiner Antwort:
"In BaWü ist so etwas möglich, wenn der PI nicht schon für andere Versehen gelistet ist"
Das du (oder auch die anderen) es schon mal gehört, daß die KKen sich Fehlverhalten notieren?
Wenn ja, ist das überhaupt zulässig?
es grüßt
ha-vey
Natürlich ist es zulässig, Kriterien einzuführen nach denen Vertragspartnern Kulanz gewährt wird - nach RV korrekt ist die 100%-Absetzung (laut Unterlagen anderes HM abgegeben als verordnet ... man stelle sich vor es wird Fango verordnet und Eis abgegeben...).
Diese "Kulanz-Regelungen" sollten den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsätzen entsprechen, da bietet e sich an nach dem Prinzip "Waren Sie dieses Jahr schon auffällig?" zu agieren...
...ähnlich wie "wir" manche Aktionen der GKVen mit einem murren hinnehmen oder, nach Geschäftsgebahren der jeweiligen GKV, gleich den ersten Schrieb an die Rechtsabteilung übergeben...
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Papa Alpaka schrieb:
ha-vey schrieb am 21.12.15 17:02:
Moin stefan 302,
da muß ich ja mal kurz was fragen zu deiner Antwort:
"In BaWü ist so etwas möglich, wenn der PI nicht schon für andere Versehen gelistet ist"
Das du (oder auch die anderen) es schon mal gehört, daß die KKen sich Fehlverhalten notieren?
Wenn ja, ist das überhaupt zulässig?
es grüßt
ha-vey
Natürlich ist es zulässig, Kriterien einzuführen nach denen Vertragspartnern Kulanz gewährt wird - nach RV korrekt ist die 100%-Absetzung (laut Unterlagen anderes HM abgegeben als verordnet ... man stelle sich vor es wird Fango verordnet und Eis abgegeben...).
Diese "Kulanz-Regelungen" sollten den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsätzen entsprechen, da bietet e sich an nach dem Prinzip "Waren Sie dieses Jahr schon auffällig?" zu agieren...
...ähnlich wie "wir" manche Aktionen der GKVen mit einem murren hinnehmen oder, nach Geschäftsgebahren der jeweiligen GKV, gleich den ersten Schrieb an die Rechtsabteilung übergeben...
Auf einer Kopie des Rezeptes den Patienten nochmal unterschreiben lassen, und ausdrücklich erklären lassen, dass er MT bekommen hat.
Hat bei uns beim letzten mal in einem anderen Fall geklappt. (Bei AOK NS)
An sonsten Lehrgeld!
Nicht erlaubt. Die Leistung muss sofort nach Abgabe quittiert werden...
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Wonderwoman schrieb:
TheStonie schrieb am 21.12.15 18:13:
Auf einer Kopie des Rezeptes den Patienten nochmal unterschreiben lassen, und ausdrücklich erklären lassen, dass er MT bekommen hat.
Hat bei uns beim letzten mal in einem anderen Fall geklappt. (Bei AOK NS)
An sonsten Lehrgeld!
Nicht erlaubt. Die Leistung muss sofort nach Abgabe quittiert werden...
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ali schrieb:
wieso nicht erlaubt, wenn ein Rezept versemmelt wurde und der Pat auf einem Duplikat nochmal unterschreibt geht das doch auch....?!
Du siehst, nicht alles ist möglich...
stefan 302
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stefan 302 schrieb:
dann müsste auch ein Rezept nicht seine Gültigkeit verlieren, wenn das Ausstellungsdatum nachträglich nach der Abrechnung durch den Arzt "verändert" wurde.
Du siehst, nicht alles ist möglich...
stefan 302
wieso nicht erlaubt, wenn ein Rezept versemmelt wurde und der Pat auf einem Duplikat nochmal unterschreibt geht das doch auch....?!
Also in einem meiner Rahmenverträge steht:
"6.Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen."
Aber ich habe ja vielleicht einen Spezial-RV. :confused:
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Wonderwoman schrieb:
ali schrieb am 22.12.15 00:42:
wieso nicht erlaubt, wenn ein Rezept versemmelt wurde und der Pat auf einem Duplikat nochmal unterschreibt geht das doch auch....?!
Also in einem meiner Rahmenverträge steht:
"6.Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten oder in begründeten Ausnahmefällen von dessen Vertreter oder Betreuungsperson durch Unterschriftsleistung auf dem Verordnungsblatt zu bestätigen."
Aber ich habe ja vielleicht einen Spezial-RV. :confused:
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Alfred Kramer schrieb:
ging mir bei einer Absetzung, weil ein Buchstabe bein dritten Rezept fehlte , ähnlich, aber erst nach unserem Auftritt bei frontal 21 :innocent:
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ali schrieb:
stimmt, alles ist nicht möglich. Und Dein Beispiel scheint in der Tat nicht heilbar. Ansonsten gibts zur Heilbarkeit unterschiedliche Ansichten.....
Eine korrekte Absetzung der AOK (formal falsche Leistung erbracht)
Nun will AT nachweisen, dass es ein Fehler war und sehr wohl MT abgeben wurde. Dafür gibts keine Formvorschriften.
Warum also sollte HIER der Weg von Stonie nicht erlaubt sein ?!
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ali schrieb:
Für das Originalrezept stimmt das natürlich. Aber worum gehts hier ?
Eine korrekte Absetzung der AOK (formal falsche Leistung erbracht)
Nun will AT nachweisen, dass es ein Fehler war und sehr wohl MT abgeben wurde. Dafür gibts keine Formvorschriften.
Warum also sollte HIER der Weg von Stonie nicht erlaubt sein ?!
Warum also sollte HIER der Weg von Stonie nicht erlaubt sein ?!
Weil ein nachträgliches Quittieren einer Leistung nicht möglich ist.
Es geht also nur über den Weg, dass es ein Irrtum war und MT gemacht wurde. Nochmal unterschrieben lassen ist also ein Verstoß gegen den RV.
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Wonderwoman schrieb:
ali schrieb am 22.12.15 13:07:
Warum also sollte HIER der Weg von Stonie nicht erlaubt sein ?!
Weil ein nachträgliches Quittieren einer Leistung nicht möglich ist.
Es geht also nur über den Weg, dass es ein Irrtum war und MT gemacht wurde. Nochmal unterschrieben lassen ist also ein Verstoß gegen den RV.
Patienten können doch schon MT und Massage nicht unterscheiden...
VG
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limone schrieb:
Wie kann ein Patient erkennen ('ausdrücklich erklären'), dass er MT und nicht KG bekommen hat? Interessiert mich wirklich...
Patienten können doch schon MT und Massage nicht unterscheiden...
VG
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ali schrieb:
naja.... :wink: erstmal will dis die AOK so (und auch der RV) und im Zweifel musst Du es denn qua Doku darstellen
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stefan 302 schrieb:
Das muss mein klärendes Gespräch mit der Kasse regeln.
Wenn der Th. nachweisen kann MT gemacht zu haben, kann eine versehentliche (owohl das schlecht glaubhaft ist, denn jedes Mal pro Termin muss ja neu ausgefüllt werden) "Falschdokumentation" evtl umkehrbar gemacht werden.
In BaWü ist so etwas möglich, wenn der PI nicht schon für andere Versehen gelistet ist.
stefan 302
Hatte ich auch mal. Allerdings wurde bei mir statt MLD-45 nur MLD geschrieben.
Der Patient hat mir schriftlich bestätigt, dass es immer 45 min waren und das habe ich das Kasse geschickt.
Wurde natürlich abgelehnt und ich habe Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Nachdem die Klageschrift der Kasse zugestellt wurde, haben die sofort gezahlt. :smile:
Wie Du allerdings nachweisen willst, dass es MT statt KG war... das weiß ich nicht. Vielleicht durch eine schriftliche Aussage Deiner Therapeuten.
Ich persönlich würde hier zur Not klagen gehen...
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Wonderwoman schrieb:
Die Absetzung ist korrekt, weil Du vom Patienten etwas anderes als verschrieben hast quittieren lassen.
Hatte ich auch mal. Allerdings wurde bei mir statt MLD-45 nur MLD geschrieben.
Der Patient hat mir schriftlich bestätigt, dass es immer 45 min waren und das habe ich das Kasse geschickt.
Wurde natürlich abgelehnt und ich habe Klage vor dem Sozialgericht erhoben. Nachdem die Klageschrift der Kasse zugestellt wurde, haben die sofort gezahlt. :smile:
Wie Du allerdings nachweisen willst, dass es MT statt KG war... das weiß ich nicht. Vielleicht durch eine schriftliche Aussage Deiner Therapeuten.
Ich persönlich würde hier zur Not klagen gehen...
ich hatte ein ähnliches Problem mit der AOK NS. Leider ist der Abzug rechtens. Du kannst nur versuchen, mit den MA der AOK in Osnabrück zu sprechen und auf Kulanz hoffen.
Damals hatte ich statt KG-ZNS KG eingetragen. Der Patient hatte nachträglich noch einmal neu unterschrieben und ich konnte die Rechnung nachreichen. Allerdings ist der Vorgang bereits ca. 8 Jahre her.
Viel Glück!
Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, anonymus,
ich hatte ein ähnliches Problem mit der AOK NS. Leider ist der Abzug rechtens. Du kannst nur versuchen, mit den MA der AOK in Osnabrück zu sprechen und auf Kulanz hoffen.
Damals hatte ich statt KG-ZNS KG eingetragen. Der Patient hatte nachträglich noch einmal neu unterschrieben und ich konnte die Rechnung nachreichen. Allerdings ist der Vorgang bereits ca. 8 Jahre her.
Viel Glück!
Andreas Korn
Ich frage mich sowieso, warum auf der Rückseite überhaupt noch einmal ein Heilmittel eingetragen werden muss.
Bei BG Verordnungen geht es auch ohne,hier wäre nichts abgesetzt worden, weil nichts falsch einzutragen gewesen wäre...
Traurig... :astonished:
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Steht nun vorne "MT" auf der VO und hinten quittieren Leistungsempfänger und(!) Leistungserbringer übereinstimmend, "KG" bekommen bzw. geleistet zu haben ist das keine formelle Kleinigkeit sondern ein Nichterfüllen der ärztlichen VO [andere Leistung erbracht als verordnet] und damit besteht grundsätzlich kein Vergütungsanspruch gegenüber der GKV.
Natürlich kann der Radiologe ein Röntgenbild machen wenn er das möchte [Achtung: Erwiesenermaßen lässt schon eine Fotografie das Krebsrisiko 50 Jahre später massiv ansteigen] und ein MRT angefordert wurde. Die kontrollierende Instanz ruft aber auch dann, zu Recht, "'nen Schei... hast du gemacht"...
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Papa Alpaka schrieb:
Nein, Arminia. Ein großer Teil der GKV_Leistungen liegt im Bereich der Selbstverwaltung; wir sichern zu, entsprechend ärztlicher VO eine Leistung zu erbringen, die GKVen sichern zu, die verordnete Leistung (zuzüglich formeller Kleinigkeiten) zu bezahlen.
Steht nun vorne "MT" auf der VO und hinten quittieren Leistungsempfänger und(!) Leistungserbringer übereinstimmend, "KG" bekommen bzw. geleistet zu haben ist das keine formelle Kleinigkeit sondern ein Nichterfüllen der ärztlichen VO [andere Leistung erbracht als verordnet] und damit besteht grundsätzlich kein Vergütungsanspruch gegenüber der GKV.
Natürlich kann der Radiologe ein Röntgenbild machen wenn er das möchte [Achtung: Erwiesenermaßen lässt schon eine Fotografie das Krebsrisiko 50 Jahre später massiv ansteigen] und ein MRT angefordert wurde. Die kontrollierende Instanz ruft aber auch dann, zu Recht, "'nen Schei... hast du gemacht"...
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Tempelritter schrieb:
wo steht, dass man die Maßnahme auf dem Rezept eintragen muss?
§6 - Verordnung/Behandlungsdurchführung
[...]
6. Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten [...] durch Unterschriftsleistung auf dem
Verordnungsblatt zu bestätigen. [...]
Es kann in der praktischen Anwendung vorkommen das KMT am Montag abgegeben wird, WT aber am Dienstag erbracht wird - HMR-konform. Völlig korrekt wäre also, am Montag KMT und am Dienstag WT quittieren zu lassen.
"Vorne" auf der VO steht der Auftrag, "Hinten" folgt die Leistungsbestätigung.
Es spräche allerdings IMHO nichts dagegen, "wie verordnet" quittieren zu lassen ;)
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Papa Alpaka schrieb:
RV VdEK West 2013
§6 - Verordnung/Behandlungsdurchführung
[...]
6. Die durchgeführten Leistungen gemäß Anlage 1 sind am Tage der Leistungsabgabe vom Patienten [...] durch Unterschriftsleistung auf dem
Verordnungsblatt zu bestätigen. [...]
Es kann in der praktischen Anwendung vorkommen das KMT am Montag abgegeben wird, WT aber am Dienstag erbracht wird - HMR-konform. Völlig korrekt wäre also, am Montag KMT und am Dienstag WT quittieren zu lassen.
"Vorne" auf der VO steht der Auftrag, "Hinten" folgt die Leistungsbestätigung.
Es spräche allerdings IMHO nichts dagegen, "wie verordnet" quittieren zu lassen ;)
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Tempelritter schrieb:
das sehe ich auch so, die Leistung eintragen wird nicht vorgeschrieben. Der Versicherte muss nur die durchgeführte Leistung, die vorne auf dem Rezept steht am Tage der Abgabe bestätigen. Somit würde die Rückseite des Muster 13 nicht den Rahmenverträgen und der Heilmittelrichtlinie entsprechen.
Die Rückseite vom Muster 13 ist RV-konform; es ist zulässig zwei Heilmittel zu verordnen, es ist nicht vorgeschrieben das beide Heilmittel am gleichen Tag (besser noch: In unmittelbarem zeitlichenZusammenhang) erbracht werden müssen.
In diesem Sinne gehe ich, Kraft gesunden Menschenverstandes** davon aus das, sofern nichts anderes vermerkt ist, Datum+Unterschrift erkennen lassen das sämtliche verordneten Heilmittel geleistet wurden; werden die zwei HM an unterschiedlichen Tagen erbracht ist zwecks Nachvollziehbarkeit das jeweils erbrachte Heilmittel zu nennen - denn: Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen wird die VO ungültig. Eine Unterbrechung z.B. des sekundären Heilmittels mit folgerichtigem Behandlungsabbruch dürfte der fortlaufenden primären Behandlung nicht schaden...
**Common Sense is not as common as the name suggests ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Was hat die HMR mit der Rückseite von Muster 13 zu tun? (soweit ich weiß "nichts", aber ich lasse mich da gerne belehren)
Die Rückseite vom Muster 13 ist RV-konform; es ist zulässig zwei Heilmittel zu verordnen, es ist nicht vorgeschrieben das beide Heilmittel am gleichen Tag (besser noch: In unmittelbarem zeitlichenZusammenhang) erbracht werden müssen.
In diesem Sinne gehe ich, Kraft gesunden Menschenverstandes** davon aus das, sofern nichts anderes vermerkt ist, Datum+Unterschrift erkennen lassen das sämtliche verordneten Heilmittel geleistet wurden; werden die zwei HM an unterschiedlichen Tagen erbracht ist zwecks Nachvollziehbarkeit das jeweils erbrachte Heilmittel zu nennen - denn: Wird die Behandlung länger als 14 Tage unterbrochen wird die VO ungültig. Eine Unterbrechung z.B. des sekundären Heilmittels mit folgerichtigem Behandlungsabbruch dürfte der fortlaufenden primären Behandlung nicht schaden...
**Common Sense is not as common as the name suggests ;)
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Tempelritter schrieb:
es geht mir nur um die Vorgabe die "Maßnahme" auf den Rezept einzutragen, das kann ich in den Verträgen und HMR nicht finden.
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Arminia schrieb:
Nein, Papa Alpaka. Die geforderte Leistung ist ja auch mit MT korrekt erbracht worden. Um bei deinem Vergleich zu bleiben, dass MRT ist angefertigt worden... Nur hier ist es schwieriger nachzuweisen. Bei einer BG Verordnung hätte es nur Datum und Unterschrift gebraucht und alles wäre o.K gewesen. Und der nicht wissende Patiente kann sicher nicht überprüfen, ob der Therapeut den richtigen Begriff in ein Feld eintragen hat. Auftrag des Arztes ist erfüllt worden... Grüße
Maßgeblich für die Beurteilung der Lage sind zunächst immer die vorliegenden Unterlagen [ja, wir haben in Deutschland sogar gesetzlich reguliert das wir einander grundsätzlich vertrauen] - bis dahin ist die Absetzung aus genanntem Grund formal korrekt.
Nicht korrekt ist allerdings die Behauptung, es sei unmöglich diesen Formfehler aus der Welt zu schaffen...
"Bei einer BG-Verordnung..." - wäre das in Ordnung. Es wäre vermutlich auch in Ordnung, das mit einer GKV-VO so zu handhaben (vgl. oben). BG und GKVen sind aber nunmal unterschiedliche Auftraggeber die unterschiedliche Anforderungen an die Abrechnungsunterlagen stellen - aber weder hat der GKV-Spitzenverband bei den BGen etwas mitzureden noch umgekehrt...
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Papa Alpaka schrieb:
So könntest du argumentieren wenn nicht dokumentiert ist welche Leistung erbracht wurde. Lässt du aber "KG" quittieren wenn "MT" verordnet wurde bereitest du dir selbst ein Problem, denn laut Dokumentation ist eine andere Leistung erbracht worden als die verordnete.
Maßgeblich für die Beurteilung der Lage sind zunächst immer die vorliegenden Unterlagen [ja, wir haben in Deutschland sogar gesetzlich reguliert das wir einander grundsätzlich vertrauen] - bis dahin ist die Absetzung aus genanntem Grund formal korrekt.
Nicht korrekt ist allerdings die Behauptung, es sei unmöglich diesen Formfehler aus der Welt zu schaffen...
"Bei einer BG-Verordnung..." - wäre das in Ordnung. Es wäre vermutlich auch in Ordnung, das mit einer GKV-VO so zu handhaben (vgl. oben). BG und GKVen sind aber nunmal unterschiedliche Auftraggeber die unterschiedliche Anforderungen an die Abrechnungsunterlagen stellen - aber weder hat der GKV-Spitzenverband bei den BGen etwas mitzureden noch umgekehrt...
BTW die Rückseite von Muster 13 (respektive die Formulare für die Kollegen Logo und Ergo) ist eh so eine Spielwiese von sadistischen SoFas, so SOLL es schon Absetzungen wegen Heilmittelabkürzungen, Lesitungsziffern und einfachen Unterschriften bei Doppelbehandlungen gegben haben...
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ali schrieb:
yep...und zu der "Heilung" geben die RV wenig her, Im Zweifel musst Du halt gerichtsfest nachweisen, dass ein Fehler unterlaufen ist und sei es mit der Unterschrift auf einer Kopie :stuck_out_tongue_winking_eye: z.b. auch bei einem falschen Datum.
BTW die Rückseite von Muster 13 (respektive die Formulare für die Kollegen Logo und Ergo) ist eh so eine Spielwiese von sadistischen SoFas, so SOLL es schon Absetzungen wegen Heilmittelabkürzungen, Lesitungsziffern und einfachen Unterschriften bei Doppelbehandlungen gegben haben...
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Arminia schrieb:
Genau, da sind wir uns ja einig!Ist halt immer ärgerlich, wenn solche "Formfehler", die erklärbar sind, einfach rigoros abgesetzt werden, nur um "Geld zu sparen"...
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Arminia schrieb:
Das ist doch aber ein Witz, dass durch eine falsche Eintragung(die auch nicht bereichert...) eine korrekt durchgeführte Behandlungsserie überhaupt nicht bezahlt werden soll...
Ich frage mich sowieso, warum auf der Rückseite überhaupt noch einmal ein Heilmittel eingetragen werden muss.
Bei BG Verordnungen geht es auch ohne,hier wäre nichts abgesetzt worden, weil nichts falsch einzutragen gewesen wäre...
Traurig... :astonished:
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