Wir suchen zur Verstärkung unseres
Teams eine:n Physiotherapeuten:in
mit Zusatzqualifikation in
Manueller Therapie.
Wöchentliche Arbeitszeit flexibel
verhandelbar.
Sie arbeiten in einem modernen
Ambiente im Kreise eines
sympathischen 10- köpfigen Teams.
Es finden monatliche
Praxisbesprechungen mit
Fortbildungen statt.
Großzügige finanzielle
Unterstützung für Fortbildungen
wird garantiert.
Es werden zwei mal jährlich Praxis
Events organisiert, um die
Teamgemeinschaft zu fördern un...
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe 2 Rezepte eines Patienten mit gleichem Ausstellungstag und gleicher Diagnose: Bandscheibenvorfall HWK 5/6 vorliegen. Das 1. lautet über 6 x KMt mit Indikationsschlüssel WS2f jedoch ohne weitere Diagnose z. B. Hypertonie der HWS-Muskulatur und das 2. Rezept über 6 x KG hat den Indikationsschlüssel WS2b bei Bandscheibenvorfall HWK 5/6. Jetzt meine Fragen. Muss auf dem Rezept über Massage noch eine zusätzliche Diagnose, weil auf beiden Rezepten als ICD-Code M502 steht? Muss eins von beiden Rezepten als Folgeverordnung ausgestellt werden? Für eure schnelle Hilfe wäre ich Euch dankbar.
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Shakespeare schrieb:
Es handelt sich aufgrund der ident. Diagnose um einen (!) Regelfall. Hier gilt, dass nicht zwei vorrangige Anwendungen gleichzeitig verordnet werden können. Ebenso gilt gem. HMK, dass eine Erstverordnung erst durchgeführt werden muss, bevor eine Folgeverordnung ausgestellt werden darf. Ich würde also hier nur die KG als EV. durchführen. Ist die Behandlung beendet kann und muss der Patient wieder zum Arzt und kann sich dort eine Folgeverordnung (KG,KMT MT) holen. Alternativ wäre es möglich zwei EV zu verordnen, wenn es sich um klar ersichtlich verschiedenen Diagnosen handelt (ICD und oder Text). Gruß S.
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