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Krankengymnastik für Kinder
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oder Bobath lernen, eine
Pilates-Ausbildung machen?
Aquafitness-Trainer/in werden, oder
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Wir bieten Dir: betriebliche
Altersv...
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Meine Patientin ist knapp 30 Jahre und leidet an einem ausgeprägten Tumorgeschehen i.d. Abdominalregion. Leider inoperabel...
Ich behandel sie schon ein Jahr....immer mit CSa und CSb KG, KMT , HR mal mit HB mal in der Praxis ....wie es ihr gerade geht, auss.Regelfall. Die VOs sind immer korrekt ausgestellt und es gab noch nie Probleme.
Nun ist plötzlich die komplette KMT VO von der Techniker abgesetzt worden mit der Begründung das die VO Menge überschritten wäre.... Das ist richtig...aber ja schon seit fast einem Jahr....
Was kann ich denn jetzjt tun...habe die VO mit einem Loch im Datenfeld zurück bekommen.
Ich dachte erst mal an einen Brief an die KK mit ausführlicher Erklärung warum die TH notwendig ist...
Was wuerdet ihr mir raten?
Gruss Nina
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo....ich habe mal eine Frage zu KMT.
Meine Patientin ist knapp 30 Jahre und leidet an einem ausgeprägten Tumorgeschehen i.d. Abdominalregion. Leider inoperabel...
Ich behandel sie schon ein Jahr....immer mit CSa und CSb KG, KMT , HR mal mit HB mal in der Praxis ....wie es ihr gerade geht, auss.Regelfall. Die VOs sind immer korrekt ausgestellt und es gab noch nie Probleme.
Nun ist plötzlich die komplette KMT VO von der Techniker abgesetzt worden mit der Begründung das die VO Menge überschritten wäre.... Das ist richtig...aber ja schon seit fast einem Jahr....
Was kann ich denn jetzjt tun...habe die VO mit einem Loch im Datenfeld zurück bekommen.
Ich dachte erst mal an einen Brief an die KK mit ausführlicher Erklärung warum die TH notwendig ist...
Was wuerdet ihr mir raten?
Gruss Nina
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Kitane schrieb:
Ist doch völlig korrekt von der TK wenn die Verordnungsmengen überschritten ist . Habe auch eine Pat die hat eine Langfristgenehmigung für KMT bekommen wenn du Pech hast bekommst du die vorherigen Vo's auch noch abgesetzt
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rudibam schrieb:
Normal antworte ich anonym nicht! Mein Rat: Anwalt!!!
Lediglich im Fragenkatalog (zwischen Kassenärzten und Kassenverbänden vereinbart) steht, dass auch außerhalb der Regel nicht mehr als im Regelfall zugelassen verordnet werden darf (also 10). Es sei dann zu prüfen ob nicht andere Maßnahmen sinnvoll seien.
Auch das schließt eine Weiterverordnung von KMT nach diesen 10 malen nicht aus. Der Arzt ist nur angehalten eine kritische Überprüfung vorzunehmen. Verordnet er weiter muss der Therapeut davon ausgehen, dass diese Überprüfung stattgefunden hat, also sinnvollere Maßnahmen für diese Patientin nicht in Frage kommen und die Verordnung auch durchführen. Die Kasse darf auch nach ihren Regeln das Honorar nicht kürzen sondern muss sich an den Arzt wenden.
Hier verhält sich die TKK also schlicht und ergreifend rechtswidrig insbesondere wenn sie schon über einen längeren Zeitraum die Behandlungen bezahlt hat. Du kannst also getrost auf Kollege rudibam hören oder zu mind. der TKK den Rechtsweg androhen. Einen Prozess kann die TKK nur gewinnen wenn sie den Richter besticht oder dieser besoffen ist... Viel Erfolg S.
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Leider sagt meine Abrechnungszentrum das diese Verhaltensweise von der Kasse gerechtfertigt wäre und die Absetzung korrekt.
Der HMK würde das so vorsehen.
Wo genau steht das der Arzt kritisch zu prüfen hat ob die Behandlung notwendig ist?
Die Frau v. Abrechnungszentrum meint ich soll auf KG ändern lassen, aber das ist doch auch nicht die LÖsung!??
:tired_face:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Antworten.
Leider sagt meine Abrechnungszentrum das diese Verhaltensweise von der Kasse gerechtfertigt wäre und die Absetzung korrekt.
Der HMK würde das so vorsehen.
Wo genau steht das der Arzt kritisch zu prüfen hat ob die Behandlung notwendig ist?
Die Frau v. Abrechnungszentrum meint ich soll auf KG ändern lassen, aber das ist doch auch nicht die LÖsung!??
:tired_face:
> Leider sagt meine Abrechnungszentrum das diese Verhaltensweise
> von der Kasse gerechtfertigt wäre und die Absetzung korrekt.
> Der HMK würde das so vorsehen.
Das ist Quatsch! Ein Abrechnungszentrum kann ohnehin nicht sprechen, das können nur Mitarbeiter, die sich gelegentlich irren.
> Wo genau steht das der Arzt kritisch zu prüfen hat ob die
> Behandlung notwendig ist?
Im HMK, steht hierzu nichts, wie ich schon schrieb. Ebenfalls habe ich geschrieben wo die Einschränkung betr. KMT steht. Man findet den Fragenkatalog, den man als Ergänzung des HMK konzipiert hat, hier in der Infothek.
> Die Frau v. Abrechnungszentrum meint ich soll auf KG ändern
> lassen, aber das ist doch auch nicht die LÖsung!??
-- Nee, aber sowohl fachlich (ist eine KMT als Daueranwendung wirklich sinnvoll?) wie auch abrechnungstechnisch (mehr Geld, bessere Therapeutische Möglichkeiten, KMT enthalten) eine mögliche Option.
Wir nehmen KMT aufgrund der unverschämt niedrigen Preise nur noch an, wenn im Plan unserer Masseurin Kapazität ist.
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Shakespeare schrieb:
(möchte anonym bleiben) schrieb:
> Leider sagt meine Abrechnungszentrum das diese Verhaltensweise
> von der Kasse gerechtfertigt wäre und die Absetzung korrekt.
> Der HMK würde das so vorsehen.
Das ist Quatsch! Ein Abrechnungszentrum kann ohnehin nicht sprechen, das können nur Mitarbeiter, die sich gelegentlich irren.
> Wo genau steht das der Arzt kritisch zu prüfen hat ob die
> Behandlung notwendig ist?
Im HMK, steht hierzu nichts, wie ich schon schrieb. Ebenfalls habe ich geschrieben wo die Einschränkung betr. KMT steht. Man findet den Fragenkatalog, den man als Ergänzung des HMK konzipiert hat, hier in der Infothek.
> Die Frau v. Abrechnungszentrum meint ich soll auf KG ändern
> lassen, aber das ist doch auch nicht die LÖsung!??
-- Nee, aber sowohl fachlich (ist eine KMT als Daueranwendung wirklich sinnvoll?) wie auch abrechnungstechnisch (mehr Geld, bessere Therapeutische Möglichkeiten, KMT enthalten) eine mögliche Option.
Wir nehmen KMT aufgrund der unverschämt niedrigen Preise nur noch an, wenn im Plan unserer Masseurin Kapazität ist.
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Shakespeare schrieb:
Der HMK selbst sieht keine Begrenzung für KMT a.d.R. vor.
Lediglich im Fragenkatalog (zwischen Kassenärzten und Kassenverbänden vereinbart) steht, dass auch außerhalb der Regel nicht mehr als im Regelfall zugelassen verordnet werden darf (also 10). Es sei dann zu prüfen ob nicht andere Maßnahmen sinnvoll seien.
Auch das schließt eine Weiterverordnung von KMT nach diesen 10 malen nicht aus. Der Arzt ist nur angehalten eine kritische Überprüfung vorzunehmen. Verordnet er weiter muss der Therapeut davon ausgehen, dass diese Überprüfung stattgefunden hat, also sinnvollere Maßnahmen für diese Patientin nicht in Frage kommen und die Verordnung auch durchführen. Die Kasse darf auch nach ihren Regeln das Honorar nicht kürzen sondern muss sich an den Arzt wenden.
Hier verhält sich die TKK also schlicht und ergreifend rechtswidrig insbesondere wenn sie schon über einen längeren Zeitraum die Behandlungen bezahlt hat. Du kannst also getrost auf Kollege rudibam hören oder zu mind. der TKK den Rechtsweg androhen. Einen Prozess kann die TKK nur gewinnen wenn sie den Richter besticht oder dieser besoffen ist... Viel Erfolg S.
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lexa schumanski schrieb:
Update: Eben einen Anruf von der Tk bekommen, "war ein Versehen" durch die Genehmigung ist das kein Problem. Soll dehnen das Rezept zuschicken und umgehend das Geld bekommen :smile: Der nette Herr sagte jedoch das es richtig wäre das a.d.R. ohne Genehmigung nur 10 x KMT werordnet werden darf. Mein Hinweis,das ich das dann Gerichtlich klären würde fand er gut, da die Abrechnungsstellen nur auf Anweisung der Spitzenverbände der KK handeln würden. Interesant war auch die Aussage, das die selbst nicht richtig durchblicken würden.
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therapeutin schrieb:
was die Abrechnungszentren arbeiten nur auf Anweisung der Spitzenverbände...so ein blödsinn :smile: die arbeiten auf Anweisung der KK :kissing_closed_eyes:
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lexa schumanski schrieb:
jo :confused:
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Shakespeare schrieb:
Siehste.... :yum:
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lexa schumanski schrieb:
Habe ähnlichen Fall, obwohl Langfristgenehmigung vorliegt wurde abgesetzt :rage: Rezept wurde vorgelegt beim Antrag mit 24 x Fango und Massge und so genehmigt. Jetzt wird mit der Begründung der zu hohen Verordnungsmenge abgesetzt. Habe schon Dampf gemacht (schriftlich) bin gespannt was die Antworten.(will ich auch schriftlich)
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Gibt die VO nem Anwalt, der soll den offenen Betrag zwangsweise beitreiben.
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Helmut Fromberger schrieb:
Du musst nicht erklöären ob Therapie notwendig ist oder nicht. Das hat der Arzt mit dem ausstellen der Verordnung bereits gemacht.
Gibt die VO nem Anwalt, der soll den offenen Betrag zwangsweise beitreiben.
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