Dein neuer Lieblingsplatz als
Physiotherapeut*in – im
Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm!
Du bist Physiotherapeut*in, liebst
Deinen Beruf, und suchst nicht nur
einen Job, sondern einen Ort, an
dem Du Deine Leidenschaft ausleben
kannst? Dann bist Du bei uns genau
richtig!
Im Gesundheitszentrum Werth in
Schwelm verbinden wir moderne
Physiotherapie mit herzlicher
Zusammenarbeit. Unser Team ist
motiviert, engagiert und
unterstützt sich gegenseitig –
sowohl in der Praxis als auch
darüber...
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Patientin bekommt seit geraumer Zeit KMT, Erst Erst und Folgeverordnung mit insgesamt 10x, danach V.a.d.R. jeweils mehrerer Verordnungen mit 10x. Jetzt bekam der Arzt Post von der Kasse (AOK BaWü) mit dem Hinweis dass KMT bei V.a.d.R auf max.10x begrenzt ist. Hinzu bekam ich auf Nachfrage bei der Aok BaWü einen Auszug aus dem Fragen und Antworten Katalog des GKV Spitzenverbandes von 2011 mit folgendem Inhalt:
14 Erster Teil
Richtlinientext
§ 8 i. V. m.
§ 18
32) Können Massagen außerhalb des Regelfalls
verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch
für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls
zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall
genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies
nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf.
Rehabilitationsleistungen oder andere
Maßnahmen notwendig sind. Diese
Mengenbegrenzung gilt nicht für die Manuelle
Lymphdrainage, die in der HeilM-RL ebenfalls als
Maßnahme der Massagetherapie aufgeführt ist.
Ist diese Aussage verbindlich? bzw. meiner Meinung ist dies keine Begründung für eine mögliche Absetzung der Verordnungen.
Info: WS2f, ICD G819
Vielen Dank für hilfreiche Antworten
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Puliman schrieb:
Moin zusammen
Patientin bekommt seit geraumer Zeit KMT, Erst Erst und Folgeverordnung mit insgesamt 10x, danach V.a.d.R. jeweils mehrerer Verordnungen mit 10x. Jetzt bekam der Arzt Post von der Kasse (AOK BaWü) mit dem Hinweis dass KMT bei V.a.d.R auf max.10x begrenzt ist. Hinzu bekam ich auf Nachfrage bei der Aok BaWü einen Auszug aus dem Fragen und Antworten Katalog des GKV Spitzenverbandes von 2011 mit folgendem Inhalt:
14 Erster Teil
Richtlinientext
§ 8 i. V. m.
§ 18
32) Können Massagen außerhalb des Regelfalls
verordnet werden?
Ja. Wenn diese im Regelfall möglich waren, jedoch
für alle Verordnungen außerhalb des Regelfalls
zusammen insgesamt bis zu der im Regelfall
genannten Anzahl für Massagen. Soweit auch dies
nicht ausreicht, ist zu prüfen, ob ggf.
Rehabilitationsleistungen oder andere
Maßnahmen notwendig sind. Diese
Mengenbegrenzung gilt nicht für die Manuelle
Lymphdrainage, die in der HeilM-RL ebenfalls als
Maßnahme der Massagetherapie aufgeführt ist.
Ist diese Aussage verbindlich? bzw. meiner Meinung ist dies keine Begründung für eine mögliche Absetzung der Verordnungen.
Info: WS2f, ICD G819
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((...und KMT rechnet sich bei mir, hab eine angestellte Masseurin nur für KMT, und wir nehmen nur KMT mit WT an...))
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Puliman schrieb:
Ok, aber gibt es hier ne gesetzliche Grundlage? Ein Fragen/AntwortKatalog meine ich reicht hier als Begründung nicht aus. Hat hier jemand noch ne hilfreiche Info für mich?
((...und KMT rechnet sich bei mir, hab eine angestellte Masseurin nur für KMT, und wir nehmen nur KMT mit WT an...))
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morpheus-06 schrieb:
G-BA Tragende Gründe zur MLD und KMT. Es gibt keine Begrenzung der KMT adR. Dazu wurden im Forum schon einige Beiträge geschrieben.
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therapeutin schrieb:
ja kann zu Absetzungen führen,wenn du dem Geld nicht hinterher rennen willst nicht mehr ,als 20x machen...das man heutzutage überhaupt noch KMT annimmt :smile:
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Puliman schrieb:
ok, danke. Aber über die Suchfunktion finde ich hier nix... :astonished:
Gruß Dún
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Dúnhan schrieb:
z. B. https://www.physio.de/forum5/abrechnung/kmt-ausserhalb-des-regelfalls-/8/25515/page=2
Gruß Dún
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