Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
Ich rechne mit den GKVs selber ab und die KKH hat nun erst nach 21 Tagen meine Rechnung bezahlt. Ich möchte der KKH jetzt eine Verzugszinsabrechnung schreiben. Meine Erfahrungen mit vorherigen Verzugszinsabrechnungen, dass die Krankenkassen Zeit schinden wollen, indem sie ihre Abrechnungsstellen vorschicken bzw. zurückschreiben, sie können mit meiner Rechnungsnummer nichts anfangen, sie bräuchten von mir nochmals die Rechnung der Patienten.
Logischerweise haben sie die Rechnung ja schon, aber sind zu faul, diese wieder rauszuholen und schinden somit wieder Zeit.
Da ich nicht mehr bereit bin, dafür auch noch Porto zu bezahlen, möchte ich solche Verzugszinsrechnungen am liebsten nur noch per Fax direkt an die Kasse schicken.
Kann mir evtl. jemand mir die Fax-Nr. der KKH nennen, die auch für die Abrechnung zuständig ist?
Und nein, ich bin in keinem Verband, den ich fragen möchte.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Ich rechne mit den GKVs selber ab und die KKH hat nun erst nach 21 Tagen meine Rechnung bezahlt. Ich möchte der KKH jetzt eine Verzugszinsabrechnung schreiben. Meine Erfahrungen mit vorherigen Verzugszinsabrechnungen, dass die Krankenkassen Zeit schinden wollen, indem sie ihre Abrechnungsstellen vorschicken bzw. zurückschreiben, sie können mit meiner Rechnungsnummer nichts anfangen, sie bräuchten von mir nochmals die Rechnung der Patienten.
Logischerweise haben sie die Rechnung ja schon, aber sind zu faul, diese wieder rauszuholen und schinden somit wieder Zeit.
Da ich nicht mehr bereit bin, dafür auch noch Porto zu bezahlen, möchte ich solche Verzugszinsrechnungen am liebsten nur noch per Fax direkt an die Kasse schicken.
Kann mir evtl. jemand mir die Fax-Nr. der KKH nennen, die auch für die Abrechnung zuständig ist?
Und nein, ich bin in keinem Verband, den ich fragen möchte.
Gefällt mir
Ich möchte aber die Verzugzinsrechnung direkt an die KKH schicken und per Fax.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das habe ich getangetan, aber da wird nur an ihr Abrechnungszentrum Emmendingen verwiesen.
Ich möchte aber die Verzugzinsrechnung direkt an die KKH schicken und per Fax.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
mbone schrieb:
Du googelst KKH und suchst dir bei den Ergebnissen das passende für dich raus!
Der Spaß kostet um die 1.000 Euro und ist allermal die schlechtere Wahl, als sich bei einem Anwalt mal Hilfe zu holen, die (sehr preiswerte) Hilfe bei einem Berufsverband in Anspruch zu nehmen, oder einfach 2,80 Euro für eine Mahnung mit Zustellnachweis auszugeben.
Cool bleiben. Ärger runterschlucken und die richtigen Entscheidungen treffen...... :smile:
Gefällt mir
Ich würde Sie sofort per EV auf Unterlassen verklagen, falls eine Mahnung von Ihnen per Fax bei mir eingeht. Sie hätten wissen können, dass Sie unaufgefordert ein Fax ohne jede Rechtsverbindlichkeit verschicken und damit nur Müll produzieren - den ich bezahlen muss.
Meinen Mobilfunkvertrag hab ich grad erfolgreich per Fax gekündigt. Beim Sendebericht ist sogar die erste Seite mir drauf, warum sollte das nicht rechtsgültig und sogar beklagbar sein :unamused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
Xela schrieb am 9.6.18 08:37:
Ich würde Sie sofort per EV auf Unterlassen verklagen, falls eine Mahnung von Ihnen per Fax bei mir eingeht. Sie hätten wissen können, dass Sie unaufgefordert ein Fax ohne jede Rechtsverbindlichkeit verschicken und damit nur Müll produzieren - den ich bezahlen muss.
Meinen Mobilfunkvertrag hab ich grad erfolgreich per Fax gekündigt. Beim Sendebericht ist sogar die erste Seite mir drauf, warum sollte das nicht rechtsgültig und sogar beklagbar sein :unamused:
Wenn der Mobilanbieter sowas akzeptiert - prima. Bei meinem ginge das auch laut Vertrag. An letzterem wird es mit der KKH vermutlich mangeln.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
Weil ein Sendebericht vielleicht davon berichtet, dass das Fax rausgegangen ist; aber nicht davon, ab es auch zugegangen ist. Deswegen Sende- und nicht Zugangsbericht. Es gibt auch Faxe, die übertragen (z.B. )ihre Tel.nr. in anderer Schreibweise und lassen so erkennen, DAS übertragen worden ist. Aber was das war und ob es eine Mahnung war ... bleibt immer Beweislast beim Sender.
Wenn der Mobilanbieter sowas akzeptiert - prima. Bei meinem ginge das auch laut Vertrag. An letzterem wird es mit der KKH vermutlich mangeln.
Wieso aber könntest Du eine EV erwirken ?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
ick würd sowieso bei der KKH nach der Nummer fragen, damit wär.due Sache.eigentlich geritzt,wobei ich die Widersprüche auch mit der Realpost schicke ohne Einschreiben.
Wieso aber könntest Du eine EV erwirken ?
Wieso aber könntest Du eine EV erwirken ?
Grundsätzlich kann man das (fast) immer. Die Frage ist, ob man bei Gericht damit durchkommt. Aber fürs erste deutet man nicht nur die Dringlichkeit an, mit der man sein Fax, die Umwelt und tatsächlich sein Geld zu schützen gewillt ist. Sondern setzt die Gegenseite unter Druck, alsbald zu reagieren. Möglicherweise stehen ja doppelte Termine ins Haus. Im EV Wege und im eigentlichen Verfahren.
Ich bin vor Gericht nicht mit jeder EV durchgekommen, hab aber immer davon profitiert, dass schnell klar war, hier ist Schluss mit lustig und es wird definitiv teurer.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Xela schrieb:
ali schrieb am 9.6.18 13:32:
Wieso aber könntest Du eine EV erwirken ?
Grundsätzlich kann man das (fast) immer. Die Frage ist, ob man bei Gericht damit durchkommt. Aber fürs erste deutet man nicht nur die Dringlichkeit an, mit der man sein Fax, die Umwelt und tatsächlich sein Geld zu schützen gewillt ist. Sondern setzt die Gegenseite unter Druck, alsbald zu reagieren. Möglicherweise stehen ja doppelte Termine ins Haus. Im EV Wege und im eigentlichen Verfahren.
Ich bin vor Gericht nicht mit jeder EV durchgekommen, hab aber immer davon profitiert, dass schnell klar war, hier ist Schluss mit lustig und es wird definitiv teurer.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Xela schrieb:
Ich würde Sie sofort per EV auf Unterlassen verklagen, falls eine Mahnung von Ihnen per Fax bei mir eingeht. Sie hätten wissen können, dass Sie unaufgefordert ein Fax ohne jede Rechtsverbindlichkeit verschicken und damit nur Müll produzieren - den ich bezahlen muss.
Der Spaß kostet um die 1.000 Euro und ist allermal die schlechtere Wahl, als sich bei einem Anwalt mal Hilfe zu holen, die (sehr preiswerte) Hilfe bei einem Berufsverband in Anspruch zu nehmen, oder einfach 2,80 Euro für eine Mahnung mit Zustellnachweis auszugeben.
Cool bleiben. Ärger runterschlucken und die richtigen Entscheidungen treffen...... :smile:
Mein Profilbild bearbeiten