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KK-Zuzahlung-Pat. hat gelogen
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LukiLulu
Vor 4 Wochen
Hallo,
es ist mir unangenehm darüber zu schreiben, aber vielleicht könnt ihr mir paar Tipps geben.
Ich weiss, dass bei vielen die Haare zu Berge stehen und wie dumm ich nur sein konnte soetwas
zu vollziehen. Folgender Sachverhalt:
Eine ML6 Patientin kam seit 2018 2x Woche regelmäßig zur Lymphe. Hat auch anstandslos bezahlt,
mal per Karte mal per Überweisung, ging bis März 2023 gut so..Nun sagte sie, dass Sie gern per Rechnung,
was voher auch der Fall war, überweisen möchte...Nun hab ich mich drauf eingelassen...
Sie versprach mir, diese "bald" zu begleichen..Ich sagte, naja gut, sie kam und zahlte regelmäßig..
Das hab ich jetzt so 2,5 Jahre hinziehen lassen, bis ich die Reißleine zog, die Therapie beendete und ihr mit
Anwalt drohte..1x selbst geschrieben, dann Anwalt überlassen ( und durfte die 1. Rechnung 1070 erstmal selber zahlen, Versicherung zahlt pro Fall 800 Euro)...Sie scheint insolvent zu sein, hat nur Erwerbsminderungsrente und Witwenrente..Die Zuzahlung belief sich
auf ca. 1950 Euro. Ja ich weiss, hätte viel früher beenden müssen, und bin selbst schuld. Der Anwalt versucht das Geld einzufordern, einzuklagen.
Meine Frage wäre, ob ich die Zuzahlung bei der Krankenkasse irgendwie "zurückholen" kann? Wie sind da die Fristen, Aussichtserfolge? Wenn ihr sagt, keine Chance, dann ist das so..oder andere Tipps..Der Anwalt fordert alles zurück von ihr!Aber vielleicht kann man ja was von der Kasse zurückholen...Mfg und vielen Dank für euren Input..
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Hallo, es ist mir unangenehm darüber zu schreiben, aber vielleicht könnt ihr mir paar Tipps geben. Ich weiss, dass bei vielen die Haare zu Berge stehen und wie dumm ich nur sein konnte soetwas zu vollziehen. Folgender Sachverhalt: Eine ML6 Patientin kam seit 2018 2x Woche regelmäßig zur Lymphe. Hat auch anstandslos bezahlt, mal per Karte mal per Überweisung, ging bis März 2023 gut so..Nun sagte sie, dass Sie gern per Rechnung, was voher auch der Fall war, überweisen möchte...Nun hab ich mich drauf eingelassen... Sie versprach mir, diese "bald" zu begleichen..Ich sagte, naja gut, sie kam und zahlte regelmäßig.. Das hab ich jetzt so 2,5 Jahre hinziehen lassen, bis ich die Reißleine zog, die Therapie beendete und ihr mit Anwalt drohte..1x selbst geschrieben, dann Anwalt überlassen ( und durfte die 1. Rechnung 1070 erstmal selber zahlen, Versicherung zahlt pro Fall 800 Euro)...Sie scheint insolvent zu sein, hat nur Erwerbsminderungsrente und Witwenrente..Die Zuzahlung belief sich auf ca. 1950 Euro. Ja ich weiss, hätte viel früher beenden müssen, und bin selbst schuld. Der Anwalt versucht das Geld einzufordern, einzuklagen. Meine Frage wäre, ob ich die Zuzahlung bei der Krankenkasse irgendwie "zurückholen" kann? Wie sind da die Fristen, Aussichtserfolge? Wenn ihr sagt, keine Chance, dann ist das so..oder andere Tipps..Der Anwalt fordert alles zurück von ihr!Aber vielleicht kann man ja was von der Kasse zurückholen...Mfg und vielen Dank für euren Input..
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Schippi
Vor 4 Wochen
Ich werde mal wieder nicht ganz schlau aus der Geschichte!nur zum Verständnis:sie hat seit 2023 alles gezahlt,danach auch regelmäßig???warum ziehst du denn die Reissleine wenn alles auch nach 2023 geklappt hat!und wer hat 1070 gezahlt? Und welche Versicherung 800€???das verstehe ich alles nicht!!!!ansonsten würde ich sagen pech gehabt,aus schaden wird man klug
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Ich werde mal wieder nicht ganz schlau aus der Geschichte!nur zum Verständnis:sie hat seit 2023 alles gezahlt,danach auch regelmäßig???warum ziehst du denn die Reissleine wenn alles auch nach 2023 geklappt hat!und wer hat 1070 gezahlt? Und welche Versicherung 800€???das verstehe ich alles nicht!!!!ansonsten würde ich sagen pech gehabt,aus schaden wird man klug
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Schippi schrieb:

Ich werde mal wieder nicht ganz schlau aus der Geschichte!nur zum Verständnis:sie hat seit 2023 alles gezahlt,danach auch regelmäßig???warum ziehst du denn die Reissleine wenn alles auch nach 2023 geklappt hat!und wer hat 1070 gezahlt? Und welche Versicherung 800€???das verstehe ich alles nicht!!!!ansonsten würde ich sagen pech gehabt,aus schaden wird man klug

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Evemarie Kaiser
Vor 4 Wochen
Wenn ein Patient die Zuzahlung und Rp. Gebühr nicht bezahlt hat, dann wird das auf der Verordnung vermerkt:

"Patient hat die Zuzahlung und Rp. Gebühren nicht bezahlt",

Eine Kopie dieser Zahlungsaufforderung wird an's Rezept getackert und zur Abrechnung gesendet.
So bekomme ich 100 Prozent bezahlt, denn die KK zieht die Gebühren und Zuz. dann beim Versicherten ein. Funktioniert bei uns seit Jahren so!
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Wenn ein Patient die Zuzahlung und Rp. Gebühr nicht bezahlt hat, dann wird das auf der Verordnung vermerkt: "Patient hat die Zuzahlung und Rp. Gebühren nicht bezahlt", Eine Kopie dieser Zahlungsaufforderung wird an's Rezept getackert und zur Abrechnung gesendet. So bekomme ich 100 Prozent bezahlt, denn die KK zieht die Gebühren und Zuz. dann beim Versicherten ein. Funktioniert bei uns seit Jahren so!
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Evemarie Kaiser schrieb:

Wenn ein Patient die Zuzahlung und Rp. Gebühr nicht bezahlt hat, dann wird das auf der Verordnung vermerkt:

"Patient hat die Zuzahlung und Rp. Gebühren nicht bezahlt",

Eine Kopie dieser Zahlungsaufforderung wird an's Rezept getackert und zur Abrechnung gesendet.
So bekomme ich 100 Prozent bezahlt, denn die KK zieht die Gebühren und Zuz. dann beim Versicherten ein. Funktioniert bei uns seit Jahren so!

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LukiLulu
Vor 4 Wochen
Hallo, vielen Dank...
Zur Klarstellung nochmal:
Also Pat. hat von 2018-2023 anstandslos bezahlt bzw. überwiesen.
Danach nicht mehr und es häuften sich Rechnungen bis Ende 2025 in Höhe von
1970 Euro...
Und ich musste meinen Anwalt für seine Tätigkeit 1070 Euro bezahlen, warum auch immer, scheinbar ist die Pat. insolvent!
Und 800 Euro hab ich bei meiner Versicherung Selbstbeteiligung..
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Hallo, vielen Dank... Zur Klarstellung nochmal: Also Pat. hat von 2018-2023 anstandslos bezahlt bzw. überwiesen. Danach nicht mehr und es häuften sich Rechnungen bis Ende 2025 in Höhe von 1970 Euro... Und ich musste meinen Anwalt für seine Tätigkeit 1070 Euro bezahlen, warum auch immer, scheinbar ist die Pat. insolvent! Und 800 Euro hab ich bei meiner Versicherung Selbstbeteiligung..
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LukiLulu schrieb:

Hallo, vielen Dank...
Zur Klarstellung nochmal:
Also Pat. hat von 2018-2023 anstandslos bezahlt bzw. überwiesen.
Danach nicht mehr und es häuften sich Rechnungen bis Ende 2025 in Höhe von
1970 Euro...
Und ich musste meinen Anwalt für seine Tätigkeit 1070 Euro bezahlen, warum auch immer, scheinbar ist die Pat. insolvent!
Und 800 Euro hab ich bei meiner Versicherung Selbstbeteiligung..

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LukiLulu schrieb:

Hallo,
es ist mir unangenehm darüber zu schreiben, aber vielleicht könnt ihr mir paar Tipps geben.
Ich weiss, dass bei vielen die Haare zu Berge stehen und wie dumm ich nur sein konnte soetwas
zu vollziehen. Folgender Sachverhalt:
Eine ML6 Patientin kam seit 2018 2x Woche regelmäßig zur Lymphe. Hat auch anstandslos bezahlt,
mal per Karte mal per Überweisung, ging bis März 2023 gut so..Nun sagte sie, dass Sie gern per Rechnung,
was voher auch der Fall war, überweisen möchte...Nun hab ich mich drauf eingelassen...
Sie versprach mir, diese "bald" zu begleichen..Ich sagte, naja gut, sie kam und zahlte regelmäßig..
Das hab ich jetzt so 2,5 Jahre hinziehen lassen, bis ich die Reißleine zog, die Therapie beendete und ihr mit
Anwalt drohte..1x selbst geschrieben, dann Anwalt überlassen ( und durfte die 1. Rechnung 1070 erstmal selber zahlen, Versicherung zahlt pro Fall 800 Euro)...Sie scheint insolvent zu sein, hat nur Erwerbsminderungsrente und Witwenrente..Die Zuzahlung belief sich
auf ca. 1950 Euro. Ja ich weiss, hätte viel früher beenden müssen, und bin selbst schuld. Der Anwalt versucht das Geld einzufordern, einzuklagen.
Meine Frage wäre, ob ich die Zuzahlung bei der Krankenkasse irgendwie "zurückholen" kann? Wie sind da die Fristen, Aussichtserfolge? Wenn ihr sagt, keine Chance, dann ist das so..oder andere Tipps..Der Anwalt fordert alles zurück von ihr!Aber vielleicht kann man ja was von der Kasse zurückholen...Mfg und vielen Dank für euren Input..

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Papa Alpaka
Vor 4 Wochen
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 43c Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.




Sieh zu, dass du die Forderung gegenüber der GKV geltend machst, die 2023 fällig gewordenen Eigenanteile verjähren mit Ablauf des 31.12.2026.
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• ali
• Evemarie Kaiser
• die neue
• mimikri
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) § 43c Zahlungsweg (1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen. Sieh zu, dass du die Forderung gegenüber der GKV geltend machst, die 2023 fällig gewordenen Eigenanteile verjähren mit Ablauf des 31.12.2026.
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LukiLulu
Vor 4 Wochen
Hallo danke...
Ich hab "nur" Rechnungen ausgestellt...Erst 2026 hab ich schriftliche Aufforderung zur Gesamtzahlung 1970 euro aufgefordert mit Mahnschreiben.
Reicht das so für KK?
Sie hat sowohl mich als auch den Anwalt verarscht...Anwalt Meinte auch, dass das Ganze ein Betrug wegen Nichtzahlung darstellt..
Reicht das so für KK?
Soll die KK evtl. auch den Anwaltsverkehrschreiben erhalten?
Mfg
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Hallo danke... Ich hab "nur" Rechnungen ausgestellt...Erst 2026 hab ich schriftliche Aufforderung zur Gesamtzahlung 1970 euro aufgefordert mit Mahnschreiben. Reicht das so für KK? Sie hat sowohl mich als auch den Anwalt verarscht...Anwalt Meinte auch, dass das Ganze ein Betrug wegen Nichtzahlung darstellt.. Reicht das so für KK? Soll die KK evtl. auch den Anwaltsverkehrschreiben erhalten? Mfg
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LukiLulu schrieb:

Hallo danke...
Ich hab "nur" Rechnungen ausgestellt...Erst 2026 hab ich schriftliche Aufforderung zur Gesamtzahlung 1970 euro aufgefordert mit Mahnschreiben.
Reicht das so für KK?
Sie hat sowohl mich als auch den Anwalt verarscht...Anwalt Meinte auch, dass das Ganze ein Betrug wegen Nichtzahlung darstellt..
Reicht das so für KK?
Soll die KK evtl. auch den Anwaltsverkehrschreiben erhalten?
Mfg

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Papa Alpaka
Vor 4 Wochen
@LukiLulu der Anwaltsschriftverkehr ist nettes Beiwerk aber unnötig - du stellst für jede Verordnung eine Aufforderung zur Leistung des gesetzlichen Eigenanteils aus und leitest sie als "hat nicht gezahlt" an den Kostenträger weiter.

Weil du das anscheinend nicht getan hast fehlt dir leider auch die Rechtsgrundlage, auf der du die Anwaltskosten an die GKV übergeben kannst 🤷‍♂️
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[mention]LukiLulu[/mention] der Anwaltsschriftverkehr ist nettes Beiwerk aber unnötig - du stellst für jede Verordnung eine Aufforderung zur Leistung des gesetzlichen Eigenanteils aus und leitest sie als "hat nicht gezahlt" an den Kostenträger weiter. Weil du das anscheinend nicht getan hast fehlt dir leider auch die Rechtsgrundlage, auf der du die Anwaltskosten an die GKV übergeben kannst 🤷‍♂️
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Papa Alpaka schrieb:

@LukiLulu der Anwaltsschriftverkehr ist nettes Beiwerk aber unnötig - du stellst für jede Verordnung eine Aufforderung zur Leistung des gesetzlichen Eigenanteils aus und leitest sie als "hat nicht gezahlt" an den Kostenträger weiter.

Weil du das anscheinend nicht getan hast fehlt dir leider auch die Rechtsgrundlage, auf der du die Anwaltskosten an die GKV übergeben kannst 🤷‍♂️

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Papa Alpaka
Vor 4 Wochen
Das mit dem Betrug darf der Anwalt in seiner Freizeit weiterverfolgen, aber da du dich nicht an den Bundesrahmenvertrag gehalten hast ist der komplette Vorgang, eigentlich, hinfällig.

1 Aufforderung ist alles was du tun brauchst, danach zahlt die Krankenkasse und übernimmt das Inkasso selbst. Die Anwaltskosten sind deine eigenen; für €1.970 lohnt es sich aber, dieses Wochenende im Büro zu verbringen.
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• die neue
Das mit dem Betrug darf der Anwalt in seiner Freizeit weiterverfolgen, aber da du dich nicht an den Bundesrahmenvertrag gehalten hast ist der komplette Vorgang, eigentlich, hinfällig. 1 Aufforderung ist alles was du tun brauchst, danach zahlt die Krankenkasse und übernimmt das Inkasso selbst. Die Anwaltskosten sind deine eigenen; für €1.970 lohnt es sich aber, dieses Wochenende im Büro zu verbringen.
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Papa Alpaka schrieb:

Das mit dem Betrug darf der Anwalt in seiner Freizeit weiterverfolgen, aber da du dich nicht an den Bundesrahmenvertrag gehalten hast ist der komplette Vorgang, eigentlich, hinfällig.

1 Aufforderung ist alles was du tun brauchst, danach zahlt die Krankenkasse und übernimmt das Inkasso selbst. Die Anwaltskosten sind deine eigenen; für €1.970 lohnt es sich aber, dieses Wochenende im Büro zu verbringen.

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LukiLulu
Vor 4 Wochen
Ok....also zu jeder Rechnung (19x) eine Aufforderung zur Zahlung schreiben...sagen wir mal so diese zum 3. Termin als datum ausgehändigt (was ich nicht gemacht habe), und da am letzten Behandlungstag notieren."Pat. hat nicht bezahlt" und gut ist?
Sorry der Nachfrage..j
Hab sowas nie gehabt in den 13 Jahren.
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• Papa Alpaka
Ok....also zu jeder Rechnung (19x) eine Aufforderung zur Zahlung schreiben...sagen wir mal so diese zum 3. Termin als datum ausgehändigt (was ich nicht gemacht habe), und da am letzten Behandlungstag notieren."Pat. hat nicht bezahlt" und gut ist? Sorry der Nachfrage..j Hab sowas nie gehabt in den 13 Jahren.
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LukiLulu schrieb:

Ok....also zu jeder Rechnung (19x) eine Aufforderung zur Zahlung schreiben...sagen wir mal so diese zum 3. Termin als datum ausgehändigt (was ich nicht gemacht habe), und da am letzten Behandlungstag notieren."Pat. hat nicht bezahlt" und gut ist?
Sorry der Nachfrage..j
Hab sowas nie gehabt in den 13 Jahren.

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die neue
Vor 4 Wochen
Für mich ist die Rechnung bereits die Zahlungsaufforderung. Die ganzen Rechnungen ab an die Kasse mit dem Vermerk „Patient hat trotz Zahlungsaufforderung bis heute nicht gezahlt“. Ging bei mir bisher ohne Probleme durch.
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Für [b]mich[/b] ist die Rechnung bereits die Zahlungsaufforderung. Die ganzen Rechnungen ab an die Kasse mit dem Vermerk „Patient hat trotz Zahlungsaufforderung bis heute nicht gezahlt“. Ging bei mir bisher ohne Probleme durch.
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die neue schrieb:

Für mich ist die Rechnung bereits die Zahlungsaufforderung. Die ganzen Rechnungen ab an die Kasse mit dem Vermerk „Patient hat trotz Zahlungsaufforderung bis heute nicht gezahlt“. Ging bei mir bisher ohne Probleme durch.

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Papa Alpaka
Vor 4 Wochen
@die neue der Dezember ist noch weit, also könnte man's versuchen 👍

Ich hatte mal den Stress weil Rechnung draufstand und "gebeten" statt aufgefordert wurde - seither steht halt "Zahlungsaufforderung" auf dem Vordruck 🤷‍♂️
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[mention]die neue[/mention] der Dezember ist noch weit, also könnte man's versuchen 👍 Ich hatte mal den Stress weil Rechnung draufstand und "gebeten" statt aufgefordert wurde - seither steht halt "Zahlungsaufforderung" auf dem Vordruck 🤷‍♂️
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Papa Alpaka schrieb:

@die neue der Dezember ist noch weit, also könnte man's versuchen 👍

Ich hatte mal den Stress weil Rechnung draufstand und "gebeten" statt aufgefordert wurde - seither steht halt "Zahlungsaufforderung" auf dem Vordruck 🤷‍♂️

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ali
Vor 4 Wochen
@LukiLulu Die Kasse wird Dir nur die Zuzahlungen ersetzen, die Du <9 Monaten nach letzter Behandlung des Rezeptes einforderst (Monatsende). Warum hast Du das nicht gleich gemacht
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• Papa Alpaka
[mention]LukiLulu[/mention] Die Kasse wird Dir nur die Zuzahlungen ersetzen, die Du <9 Monaten nach letzter Behandlung des Rezeptes einforderst (Monatsende). Warum hast Du das nicht gleich gemacht
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ali schrieb:

@LukiLulu Die Kasse wird Dir nur die Zuzahlungen ersetzen, die Du <9 Monaten nach letzter Behandlung des Rezeptes einforderst (Monatsende). Warum hast Du das nicht gleich gemacht

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ali
Vor 4 Wochen
@LukiLulu Rechnung reicht, das ist ja gleichzeitig eine Zahlungsaufforderung
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[mention]LukiLulu[/mention] Rechnung reicht, das ist ja gleichzeitig eine Zahlungsaufforderung
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ali schrieb:

@LukiLulu Rechnung reicht, das ist ja gleichzeitig eine Zahlungsaufforderung

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ali
Vor 4 Wochen
@die neue nicht nur für Dich! Falls eine Kasse das anders sieht -> Widerspruch....
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• die neue
[mention]die neue[/mention] nicht nur für Dich! Falls eine Kasse das anders sieht -> Widerspruch....
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ali schrieb:

@die neue nicht nur für Dich! Falls eine Kasse das anders sieht -> Widerspruch....

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ali
Vor 4 Wochen
@Papa Alpaka Wobei die Kassen dann mit der 9 Monatsfrist argumentieren....
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• Papa Alpaka
[mention]Papa Alpaka[/mention] Wobei die Kassen dann mit der 9 Monatsfrist argumentieren....
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ali schrieb:

@Papa Alpaka Wobei die Kassen dann mit der 9 Monatsfrist argumentieren....

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LukiLulu
Vor 4 Wochen
Ich hab das jetzt alles dem Anwalt überlassen, er antwortete mir wie folgt:

Die heute aufgeworfenen Frage, inwieweit die gesetzlichen Kassen nach dem SGB V die Zuzahlungen für die Leistungserbringer beitreiben, habe ich geprüft und festgestellt, dass dies tatsächlich der Fall ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind sogar verpflichtet, die Forderung zu übernehmen und einzuziehen, wenn der Patient nach einer schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer (wie Therapeuten oder Apotheken) die gesetzliche Zuzahlung nicht leistet. Das Verfahren ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V § 43c geregelt. Das gilt aber nicht bei privaten Krankenversicherungen. Wie die Frau J krankenversichert ist, ist hier nicht bekannt.
Der normale Ablauf ist wie folgt:
Der Leistungserbringer zieht die Zuzahlung direkt vom Patienten ein und verrechnet sie mit seiner Rechnung an die Kasse.
Zahlt der Patient nicht, muss der Leistungserbringer den Versicherten einmalig schriftlich zur Zahlung auffordern.
Reagiert der Patient darauf nicht, können Sie dies der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten mitteilen und das Recht zum Einzug geht dann auf die Krankenkasse über. Die Kasse darf den Betrag dann bei der Abrechnung vom Leistungserbringer herausrechnen und muss den ausstehenden Betrag selbst beim Versicherten beitreiben.
So können Sie – im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung – doch noch an die Zuzahlungen kommen. Etwaige Zahlungen der Krankenkasse müssen Sie dann von der Forderung in Abzug bringen.
 
Wenn wir die gesetzliche Krankenkasse anschreiben sollen, dann teilen Sie uns das bitte mit und bitte auch die Krankenkasse bei der Frau X gesetzlich versichert war/ist. Zusatzkosten hierfür berechnen wir nicht.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
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Ich hab das jetzt alles dem Anwalt überlassen, er antwortete mir wie folgt: Die heute aufgeworfenen Frage, inwieweit die gesetzlichen Kassen nach dem SGB V die Zuzahlungen für die Leistungserbringer beitreiben, habe ich geprüft und festgestellt, dass dies tatsächlich der Fall ist. Die gesetzlichen Krankenkassen sind sogar verpflichtet, die Forderung zu übernehmen und einzuziehen, wenn der Patient nach einer schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer (wie Therapeuten oder Apotheken) die gesetzliche Zuzahlung nicht leistet. Das Verfahren ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V § 43c geregelt. Das gilt aber nicht bei privaten Krankenversicherungen. Wie die Frau J krankenversichert ist, ist hier nicht bekannt. Der normale Ablauf ist wie folgt: Der Leistungserbringer zieht die Zuzahlung direkt vom Patienten ein und verrechnet sie mit seiner Rechnung an die Kasse. Zahlt der Patient nicht, muss der Leistungserbringer den Versicherten einmalig schriftlich zur Zahlung auffordern. Reagiert der Patient darauf nicht, können Sie dies der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten mitteilen und das Recht zum Einzug geht dann auf die Krankenkasse über. Die Kasse darf den Betrag dann bei der Abrechnung vom Leistungserbringer herausrechnen und muss den ausstehenden Betrag selbst beim Versicherten beitreiben. So können Sie – im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung – doch noch an die Zuzahlungen kommen. Etwaige Zahlungen der Krankenkasse müssen Sie dann von der Forderung in Abzug bringen.   Wenn wir die gesetzliche Krankenkasse anschreiben sollen, dann teilen Sie uns das bitte mit und bitte auch die Krankenkasse bei der Frau X gesetzlich versichert war/ist. Zusatzkosten hierfür berechnen wir nicht.     Mit freundlichen Grüßen
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LukiLulu schrieb:

Ich hab das jetzt alles dem Anwalt überlassen, er antwortete mir wie folgt:

Die heute aufgeworfenen Frage, inwieweit die gesetzlichen Kassen nach dem SGB V die Zuzahlungen für die Leistungserbringer beitreiben, habe ich geprüft und festgestellt, dass dies tatsächlich der Fall ist.
Die gesetzlichen Krankenkassen sind sogar verpflichtet, die Forderung zu übernehmen und einzuziehen, wenn der Patient nach einer schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer (wie Therapeuten oder Apotheken) die gesetzliche Zuzahlung nicht leistet. Das Verfahren ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V § 43c geregelt. Das gilt aber nicht bei privaten Krankenversicherungen. Wie die Frau J krankenversichert ist, ist hier nicht bekannt.
Der normale Ablauf ist wie folgt:
Der Leistungserbringer zieht die Zuzahlung direkt vom Patienten ein und verrechnet sie mit seiner Rechnung an die Kasse.
Zahlt der Patient nicht, muss der Leistungserbringer den Versicherten einmalig schriftlich zur Zahlung auffordern.
Reagiert der Patient darauf nicht, können Sie dies der gesetzlichen Krankenkasse des Patienten mitteilen und das Recht zum Einzug geht dann auf die Krankenkasse über. Die Kasse darf den Betrag dann bei der Abrechnung vom Leistungserbringer herausrechnen und muss den ausstehenden Betrag selbst beim Versicherten beitreiben.
So können Sie – im Falle einer gesetzlichen Krankenversicherung – doch noch an die Zuzahlungen kommen. Etwaige Zahlungen der Krankenkasse müssen Sie dann von der Forderung in Abzug bringen.
 
Wenn wir die gesetzliche Krankenkasse anschreiben sollen, dann teilen Sie uns das bitte mit und bitte auch die Krankenkasse bei der Frau X gesetzlich versichert war/ist. Zusatzkosten hierfür berechnen wir nicht.
 
 
Mit freundlichen Grüßen

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Papa Alpaka
Vor 4 Wochen
@LukiLulu dem Anwalt hast du Geld gegeben?!? Der Kostenträger ist dir seit 2018 bekannt...
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[mention]LukiLulu[/mention] dem Anwalt hast du Geld gegeben?!? Der Kostenträger ist dir seit 2018 bekannt...
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Papa Alpaka schrieb:

@LukiLulu dem Anwalt hast du Geld gegeben?!? Der Kostenträger ist dir seit 2018 bekannt...

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LukiLulu
Vor 4 Wochen
Es sind noch andere hohe Kosten im Privatleistungsbereich entstanden...
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LukiLulu schrieb:

Es sind noch andere hohe Kosten im Privatleistungsbereich entstanden...

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Schippi
Vor 4 Wochen
Also Ich werde weiterhin aus der ganzen Geschichte nicht schlau!
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Also Ich werde weiterhin aus der ganzen Geschichte nicht schlau!
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Schippi schrieb:

Also Ich werde weiterhin aus der ganzen Geschichte nicht schlau!

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Papa Alpaka
Vor 4 Wochen
@Schippi für diejenigen die sich nach der Plausibilität fragen: mit ~1,7 Behandlungen MLD60 pro Woche kommt man in drei Jahren auf €1.950 Eigenanteile.
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[mention]Schippi[/mention] für diejenigen die sich nach der Plausibilität fragen: mit ~1,7 Behandlungen MLD60 pro Woche kommt man in drei Jahren auf €1.950 Eigenanteile.
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Papa Alpaka schrieb:

@Schippi für diejenigen die sich nach der Plausibilität fragen: mit ~1,7 Behandlungen MLD60 pro Woche kommt man in drei Jahren auf €1.950 Eigenanteile.

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ali
Vor 4 Wochen
@Papa Alpaka Hast Du das im Kopf überschlagen? Chapeau
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[mention]Papa Alpaka[/mention] Hast Du das im Kopf überschlagen? Chapeau
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ali schrieb:

@Papa Alpaka Hast Du das im Kopf überschlagen? Chapeau

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Ladyfee
Vor 4 Wochen
@LukiLulu höchste Zeit sich mit unseren Verträgen zu beschäftigen,die du ja unterschrieben hast.Hättest dir alles sparen können
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[mention]LukiLulu[/mention] höchste Zeit sich mit unseren Verträgen zu beschäftigen,die du ja unterschrieben hast.Hättest dir alles sparen können
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Ladyfee schrieb:

@LukiLulu höchste Zeit sich mit unseren Verträgen zu beschäftigen,die du ja unterschrieben hast.Hättest dir alles sparen können

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Papa Alpaka schrieb:

Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)
§ 43c Zahlungsweg
(1) Leistungserbringer haben Zahlungen, die Versicherte zu entrichten haben, einzuziehen und mit ihrem Vergütungsanspruch gegenüber der Krankenkasse zu verrechnen. Zahlt der Versicherte trotz einer gesonderten schriftlichen Aufforderung durch den Leistungserbringer nicht, hat die Krankenkasse die Zahlung einzuziehen.




Sieh zu, dass du die Forderung gegenüber der GKV geltend machst, die 2023 fällig gewordenen Eigenanteile verjähren mit Ablauf des 31.12.2026.

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LukiLulu
Gestern
Irgemdwas klappt nicht sorry
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Irgemdwas klappt nicht sorry
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Papa Alpaka
Gestern
Und nun nochmal ohne die Codeanteile.
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Und nun nochmal ohne die Codeanteile.
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Papa Alpaka schrieb:

Und nun nochmal ohne die Codeanteile.

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LukiLulu schrieb:

Irgemdwas klappt nicht sorry



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