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Fortbildungskostenübernahme sowie
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mit den Abrechnungsunterlagen, die ich heute von Optica im Briefkasten hatte, war auch ein Absetzungsschreiben einer DAK-Verordnung dabei. Die Begründung "Nachberechnung ohne §302-Datenlieferung" sagte mir zunächst gar nix. Auf Rückfrage bei Optica hat man mir dann mitgeteilt, dass die von mir ordnungsgemäß angemahnte Zuzahlung von ihnen an Davaso zur Berechnung weitergegeben wurde, aber bislang noch keine Überweisung getätigt worden sei. Auch nach mehrfacher Anmahnung seitens Optica bei Davaso sei bislang immernoch keine Zahlung erfolgt!
Die Verordnung um die es geht war im letzten Dezember!!!
Die Dame bei Optica meinte, dass man nochmals versuchen könne mit Davaso bzw auch der DAK zu sprechen und/oder nochmals eine Nachberechnung zu machen.
Ich ärgere mich nur gerade, dass ich jetzt nochmal aktiv werden muss.....kann doch nicht sein, dass die die Verordnung zahlen, aber die Zuzahlung einfach nicht.
Was würdet ihr an meiner Stelle nun tun???
Bin gespannt auf eure Meinungen.......Danke dafür schonmal im Vorraus!
Manuel
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Manuel1510 schrieb:
Hallo,
mit den Abrechnungsunterlagen, die ich heute von Optica im Briefkasten hatte, war auch ein Absetzungsschreiben einer DAK-Verordnung dabei. Die Begründung "Nachberechnung ohne §302-Datenlieferung" sagte mir zunächst gar nix. Auf Rückfrage bei Optica hat man mir dann mitgeteilt, dass die von mir ordnungsgemäß angemahnte Zuzahlung von ihnen an Davaso zur Berechnung weitergegeben wurde, aber bislang noch keine Überweisung getätigt worden sei. Auch nach mehrfacher Anmahnung seitens Optica bei Davaso sei bislang immernoch keine Zahlung erfolgt!
Die Verordnung um die es geht war im letzten Dezember!!!
Die Dame bei Optica meinte, dass man nochmals versuchen könne mit Davaso bzw auch der DAK zu sprechen und/oder nochmals eine Nachberechnung zu machen.
Ich ärgere mich nur gerade, dass ich jetzt nochmal aktiv werden muss.....kann doch nicht sein, dass die die Verordnung zahlen, aber die Zuzahlung einfach nicht.
Was würdet ihr an meiner Stelle nun tun???
Bin gespannt auf eure Meinungen.......Danke dafür schonmal im Vorraus!
Manuel
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idefix- schrieb:
Wenn die Kasse sich weigert, die Zuzahlung zu leisten geht die Rechnung an den Patienten.
Inkasso vom Versicherten ist Aufgabe der DAK, .
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1. Verodnung wird Zuzahlung genullt(wie als wenn befreit)
2. ich tacker das Mahnschreiben (schicke ich noch nicht einmal an den säumigen Zahler :smile: ) mir ran und schreibe hinten groß rauf: Pat. hat Zuzahlung nicht bez...
3. mache das schon so seit Jahren und nie Probleme damit...
ich rechne aber auch selber ab,manchmal einfach bei Davaso anrufen und alles läßt sich klären :wink:
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therapeutin schrieb:
es tut nichts für dein Problem,aber ich rechnen die säumigen Sünder immer so ab:
1. Verodnung wird Zuzahlung genullt(wie als wenn befreit)
2. ich tacker das Mahnschreiben (schicke ich noch nicht einmal an den säumigen Zahler :smile: ) mir ran und schreibe hinten groß rauf: Pat. hat Zuzahlung nicht bez...
3. mache das schon so seit Jahren und nie Probleme damit...
ich rechne aber auch selber ab,manchmal einfach bei Davaso anrufen und alles läßt sich klären :wink:
Sofort unter Verweis auf SGB V §43 und die mehrfache Aufforderung Klage einreichen.
Inkasso vom Versicherten ist Aufgabe der DAK, .
Und das direkt an die DAK Bremen oder Hamburg und nicht über den Umweg Optica - Davaso.
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Tempelritter schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 27.9.18 17:28:
Sofort unter Verweis auf SGB V §43 und die mehrfache Aufforderung Klage einreichen.
Inkasso vom Versicherten ist Aufgabe der DAK, .
Und das direkt an die DAK Bremen oder Hamburg und nicht über den Umweg Optica - Davaso.
Sofort unter Verweis auf SGB V §43 und die mehrfache Aufforderung Klage einreichen.
Inkasso vom Versicherten ist Aufgabe der DAK, .
Und das direkt an die DAK Bremen oder Hamburg und nicht über den Umweg Optica - Davaso.
Ist egal. Davaso ist Erfüllungsgehilfe und damit handeln die für die Kasse und die bekommt es dann auch ab.
Von Optica schriftlich geben lassen, dass die trotz mehrmaliger Aufforderung nicht gezahlt haben; am Besten die Schreiben der Optica ebenfalls anfordern. Und dann Sozialgericht. Die 40 Euro pauschalen Schadenersatz nicht vergessen.
Hatte letztens auch eine Forderung über 120 Euro eingeklagt und die 40 Euro bekommen. So eine Verzinsung bekommst Du nirgends. :smile:
Ach ja... Verzugszinsen kommen dann zusätzlich. 9% über Basiszinssatz. Auch den Zinssatz bekommst Du nirgends.
Als ich freue mich immer, wenn die Kassen zu doof sind und nicht zahlen. Ein Bombengeschäft für mich. :sunglasses:
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Wonderwoman schrieb:
Tempelritter schrieb am 27.9.18 18:32:
Papa Alpaka schrieb am 27.9.18 17:28:
Sofort unter Verweis auf SGB V §43 und die mehrfache Aufforderung Klage einreichen.
Inkasso vom Versicherten ist Aufgabe der DAK, .
Und das direkt an die DAK Bremen oder Hamburg und nicht über den Umweg Optica - Davaso.
Ist egal. Davaso ist Erfüllungsgehilfe und damit handeln die für die Kasse und die bekommt es dann auch ab.
Von Optica schriftlich geben lassen, dass die trotz mehrmaliger Aufforderung nicht gezahlt haben; am Besten die Schreiben der Optica ebenfalls anfordern. Und dann Sozialgericht. Die 40 Euro pauschalen Schadenersatz nicht vergessen.
Hatte letztens auch eine Forderung über 120 Euro eingeklagt und die 40 Euro bekommen. So eine Verzinsung bekommst Du nirgends. :smile:
Ach ja... Verzugszinsen kommen dann zusätzlich. 9% über Basiszinssatz. Auch den Zinssatz bekommst Du nirgends.
Als ich freue mich immer, wenn die Kassen zu doof sind und nicht zahlen. Ein Bombengeschäft für mich. :sunglasses:
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Alfred Kramer schrieb:
@wonderwoman : ich stehe auch kurz vor Sozialgericht Klage. Wie lange dauerte es bei Dir von Klageeinreichung bis Verhandlungstermin?
@wonderwoman : ich stehe auch kurz vor Sozialgericht Klage. Wie lange dauerte es bei Dir von Klageeinreichung bis Verhandlungstermin?
Das ist unterschiedlich... auf meine letzte Verhandlung habe ich 2 Jahre gewartet und musst zwischenzeitlich auch anmahnen. Das Sozialgericht hatte es verschlampt wegen Richterwechsel.
Ich beantrage immer, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Das letzte Mal hat die GKV innerhalb von 4 Wochen auf meine Klageschrift erwidert und auch gleich anerkannt. Kann also schnell gehen, wenn es eindeutig ist.
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Wonderwoman schrieb:
Alfred Kramer schrieb am 28.9.18 12:26:
@wonderwoman : ich stehe auch kurz vor Sozialgericht Klage. Wie lange dauerte es bei Dir von Klageeinreichung bis Verhandlungstermin?
Das ist unterschiedlich... auf meine letzte Verhandlung habe ich 2 Jahre gewartet und musst zwischenzeitlich auch anmahnen. Das Sozialgericht hatte es verschlampt wegen Richterwechsel.
Ich beantrage immer, dass ohne mündliche Verhandlung entschieden wird. Das letzte Mal hat die GKV innerhalb von 4 Wochen auf meine Klageschrift erwidert und auch gleich anerkannt. Kann also schnell gehen, wenn es eindeutig ist.
sofern der Sachverhalt klar ist „beantrage ich die Durchführung des schriftlichen Verfahrens“.
Das beschleunigt natürlich.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Hi,
sofern der Sachverhalt klar ist „beantrage ich die Durchführung des schriftlichen Verfahrens“.
Das beschleunigt natürlich.
Mit kollegialen Grüßen
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Alfred Kramer schrieb:
@wonderwoman: Danke :blush:
Auf meine letzte Verhandlung habe ich 2 Jahre gewartet und musst zwischenzeitlich auch anmahnen. Das Sozialgericht hatte es verschlampt wegen Richterwechsel.
Weißt du ob das Sozialgericht die Prozessverzinsung zahlen musste oder hat's die GKV gemacht?
Persönlich freue ich mich ja immer wenn "die" etwas verschlampen und ich meine 8,1% bekomme (aus der Eskapade das hier ein Anwalt versucht hat uns zu erklären das BGB 286/288 nicht anwendbar seien habe ich gelernt das u.U auch 14,x% Prozessverzinsung fällig sein könnten)
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Papa Alpaka schrieb:
Wonderwoman schrieb am 28.9.18 18:43:
Auf meine letzte Verhandlung habe ich 2 Jahre gewartet und musst zwischenzeitlich auch anmahnen. Das Sozialgericht hatte es verschlampt wegen Richterwechsel.
Weißt du ob das Sozialgericht die Prozessverzinsung zahlen musste oder hat's die GKV gemacht?
Persönlich freue ich mich ja immer wenn "die" etwas verschlampen und ich meine 8,1% bekomme (aus der Eskapade das hier ein Anwalt versucht hat uns zu erklären das BGB 286/288 nicht anwendbar seien habe ich gelernt das u.U auch 14,x% Prozessverzinsung fällig sein könnten)
Weißt du ob das Sozialgericht die Prozessverzinsung zahlen musste oder hat's die GKV gemacht?
Sozialgericht zahlt erst, wenn die tatsächlich verschleppt haben. Und dafür gibt es laaaaaange Fristen.
Kannst Du also vergessen...
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Wonderwoman schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 30.9.18 20:20:
Weißt du ob das Sozialgericht die Prozessverzinsung zahlen musste oder hat's die GKV gemacht?
Sozialgericht zahlt erst, wenn die tatsächlich verschleppt haben. Und dafür gibt es laaaaaange Fristen.
Kannst Du also vergessen...
Beim Vorstand der KK melden und das Anliegen schriftlich vortragen.
Es gibt bestimmt eine kompetente Antwort.
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ihei schrieb:
Hallo,
Beim Vorstand der KK melden und das Anliegen schriftlich vortragen.
Es gibt bestimmt eine kompetente Antwort.
Hallo,
Beim Vorstand der KK melden und das Anliegen schriftlich vortragen.
Es gibt bestimmt eine kompetente Antwort.
Echt jetzt....? Und was antworten die so in solchen Fällen ? :unamused:
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ali schrieb:
ihei schrieb am 1.10.18 12:02:
Hallo,
Beim Vorstand der KK melden und das Anliegen schriftlich vortragen.
Es gibt bestimmt eine kompetente Antwort.
Echt jetzt....? Und was antworten die so in solchen Fällen ? :unamused:
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Papa Alpaka schrieb:
Sofort unter Verweis auf SGB V §43 und die mehrfache Aufforderung Klage einreichen.
Inkasso vom Versicherten ist Aufgabe der DAK, .
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