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KGG Zulassung
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bc-hms
27.01.2013 10:43
Im selben Wohnort hat ein Gesundheitszentrum aufgemacht und würde gerne mit mir eine Kooperation bzgl KGG am Gerät beginnen. Ich würde bei entsprechender Verordnung stundenweise dort arbeiten und den Patienten von mir betreuen. Gibt es irgendeine Chance diese KGG Zulassung von den KK zu bekommen, auch wenn die Räumlichkeiten nicht bei mir in der Praxis sind. Meine Frage bezieht sich jetzt ausschließlich auf Verordnungen innerhalb der gesetzl. KK!

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Im selben Wohnort hat ein Gesundheitszentrum aufgemacht und würde gerne mit mir eine Kooperation bzgl KGG am Gerät beginnen. Ich würde bei entsprechender Verordnung stundenweise dort arbeiten und den Patienten von mir betreuen. Gibt es irgendeine Chance diese KGG Zulassung von den KK zu bekommen, auch wenn die Räumlichkeiten nicht bei mir in der Praxis sind. Meine Frage bezieht sich jetzt ausschließlich auf Verordnungen innerhalb der gesetzl. KK!
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bc-hms schrieb:

Im selben Wohnort hat ein Gesundheitszentrum aufgemacht und würde gerne mit mir eine Kooperation bzgl KGG am Gerät beginnen. Ich würde bei entsprechender Verordnung stundenweise dort arbeiten und den Patienten von mir betreuen. Gibt es irgendeine Chance diese KGG Zulassung von den KK zu bekommen, auch wenn die Räumlichkeiten nicht bei mir in der Praxis sind. Meine Frage bezieht sich jetzt ausschließlich auf Verordnungen innerhalb der gesetzl. KK!

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K. Leistritz
27.01.2013 11:53
Die Räumlichkeiten dürfen nicht getrennt sein, sonst könnte man ja seine Praxis zusammenstückeln.
Alle Voraussetzungen sind in den Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4SGB V i. d. F. vom 01.03.2012 nachzulesen.

Anders sieht es aus, wenn dieses Gesundheitszentrum eine eigene Physiotherapieabteilung mit KGG hat, und Du als freier Mitarbeiter dort aushilfst. KGG kann aber niemals alleine angeboten werden, es ist immer eine Zusatzaustattung einer Physiotherapiepraxis.
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Die Räumlichkeiten dürfen nicht getrennt sein, sonst könnte man ja seine Praxis zusammenstückeln. Alle Voraussetzungen sind in den Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4SGB V i. d. F. vom 01.03.2012 nachzulesen. Anders sieht es aus, wenn dieses Gesundheitszentrum eine eigene Physiotherapieabteilung mit KGG hat, und Du als freier Mitarbeiter dort aushilfst. KGG kann aber niemals alleine angeboten werden, es ist immer eine Zusatzaustattung einer Physiotherapiepraxis.
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K. Leistritz schrieb:

Die Räumlichkeiten dürfen nicht getrennt sein, sonst könnte man ja seine Praxis zusammenstückeln.
Alle Voraussetzungen sind in den Zulassungsempfehlungen nach § 124 Abs. 4SGB V i. d. F. vom 01.03.2012 nachzulesen.

Anders sieht es aus, wenn dieses Gesundheitszentrum eine eigene Physiotherapieabteilung mit KGG hat, und Du als freier Mitarbeiter dort aushilfst. KGG kann aber niemals alleine angeboten werden, es ist immer eine Zusatzaustattung einer Physiotherapiepraxis.



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