Physiotherapeut/in (m/w/d)
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.
Deine Aufgaben:
Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
es geht mir hier nicht um Preise. Wir haben seit kurzem einen Raum, wo wir KGG anbieten wollen, Geräte sind jetzt da...allerdings ist meine Fobi dazu erst im Frühjahr nächsten Jahres möglich...
Eine Freundin von mir hat ein Privatrezept mit KGG und KG ...habe sie vorher mit KG und MLD nach OP behandelt.
Frage ist: bei reiner Privatversicherung des Patienten ist ein Zertifikat nicht zwingend, gut...aber bei der Beihilfe?
Habe da etwas gegoogelt und die Beihilfe setzt das zwingend voraus?
Nun, freue mich über Erfahrungen!
Liebe Grüsse
Alex
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SiegesgöttinXX Du stellst hier eine ethisch-moralische Frage, die deutlich über die rechtliche Betrachtung hinausgeht. 😬
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SiegesgöttinXX schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij nun, ich wollte halt nur einigermassen sicher gehen...sunglasses
Für die Kostenübernahme von gerätegestützter Krankengymnastik (KGG) bei der Beihilfe NRW gibt es kein "Zertifikat", aber eine ärztliche Verordnung ist notwendig. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für KGG, die als medizinisch notwendig erachtet wird, wobei die Anzahl der Behandlungen pro Kalenderhalbjahr auf maximal 25 begrenzt ist.Die Rechnungen werden nach der ärztlichen Verordnung eingereicht, entweder digital per App oder postalisch.
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SiegesgöttinXX schrieb:
Meine KI sagt das:
Für die Kostenübernahme von gerätegestützter Krankengymnastik (KGG) bei der Beihilfe NRW gibt es kein "Zertifikat", aber eine ärztliche Verordnung ist notwendig. Die Beihilfe übernimmt die Kosten für KGG, die als medizinisch notwendig erachtet wird, wobei die Anzahl der Behandlungen pro Kalenderhalbjahr auf maximal 25 begrenzt ist.Die Rechnungen werden nach der ärztlichen Verordnung eingereicht, entweder digital per App oder postalisch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SiegesgöttinXX Ooh, du Gläubiger. 🙇♂️ Wie aktuell durch die Medien herumgeht: 1/3 bis 1/2 aller KI-Antworten sind nachweislich grottenfalsch oder eine Halluzination.
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SiegesgöttinXX schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Puh, das war einfach nur das sartirische Unverständnis in unserer neuen, digitalen Welt
KI hilft mir auch nicht sunglasses
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SiegesgöttinXX schrieb:
Kann zu, der Beitrag! Finde gerade nicht, wo man eigene Beiträge bearbeiten bzw. löschen kann...
KI hilft mir auch nicht sunglasses
Kannst du weder mit KI noch ohne KI. 😇
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@SiegesgöttinXX Finde gerade nicht, wo man eigene Beiträge bearbeiten bzw. löschen kann...
Kannst du weder mit KI noch ohne KI. 😇
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Problem beschreiben
SiegesgöttinXX schrieb:
Ihr lieben,
es geht mir hier nicht um Preise. Wir haben seit kurzem einen Raum, wo wir KGG anbieten wollen, Geräte sind jetzt da...allerdings ist meine Fobi dazu erst im Frühjahr nächsten Jahres möglich...
Eine Freundin von mir hat ein Privatrezept mit KGG und KG ...habe sie vorher mit KG und MLD nach OP behandelt.
Frage ist: bei reiner Privatversicherung des Patienten ist ein Zertifikat nicht zwingend, gut...aber bei der Beihilfe?
Habe da etwas gegoogelt und die Beihilfe setzt das zwingend voraus?
Nun, freue mich über Erfahrungen!
Liebe Grüsse
Alex
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Problem beschreiben
Richie28 schrieb:
Natürlich kann auch die Privatversicherung/Beihilfe den Nachweis des entsprechenden Zertifikates verlangen und bei Ausbleiben die Zahlung verweigern. RA Benjmain Alt vom VPT hat diesbzgl. ein klares Statement Video.
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