Wir suchen aufgeweckte, innovative
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
und interessierte
Physiotherapeut:in zur Ergänzung
unseres Teams. Stellenantritt per
sofort oder nach Vereinbarung.
Wir sind ein dynamisches Team von
sechs Physiotherapeutinnen mit
verschiedenen Backgrounds von
Sportphysiotherapie,
Manualtherapie, DryNeedling,
CRAFTA, bis zu Beckenbodentraining
... wir sind immer offen für
Neues.
Fortschrittliche, aktive und
evidenzbasierte Physiotherapie
stehen für uns im Vordergrund.
Wir bieten die Möglichkeit a...
habe heute eine PAtientin bekommen die als Verrodnung KG-ZNS und in Klammern (PNF) mitgebracht hat.
Ich habe meine KG-ZNS Zulassung mit Fortbildung Bobath.
Hat jemand Erfahrung ob bei der Abrechnung das in Klammern geschrieben Ausschlaggebend ist?
Oder vorsichtshalber doch ändern lassen?
vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Leni C. schrieb:
Laß es vom Arzt ändern . Wenn nur KG ZNS da steht kannst du deine Neurofortbildung ansetzen . Aber wenn der Arzt explizied PNF draufscheibt wird von der Kasse nichts anderes anerkannt .
Frage: Beispiel: Die Ärztin oder der Arzt hat „KG ZNS Bobath“ verordnet, die Therapeutin oder der Therapeut schlägt anstatt dessen die Behandlungsmethode „Vojta“ vor. Muss die Ärztin oder der Arzt, wenn sie oder er der Empfehlung der Therapeutin oder des Therapeuten folgt, die Verordnung entsprechend auf „KG ZNS Vojta“ ändern?
Antwort: Nein, einer Änderung durch die Ärztin oder den Arzt bedarf es nicht, denn der Leistungserbringer kann die Verordnung gemäß Frage 47 ändern, weil Abweichungen von ergänzenden Angaben zum Heilmittel im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt möglich sind.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Nora Weber schrieb:
Die Spezifizierung ("PNF") der KG-ZNS kann auch selbst - in Rücksprache mit dem Arzt - geändert werden. Konkret wird dies im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog in der Frage 56 geklärt:
Abweichung vom verordneten Heilmittel bei KG ZNS
Frage: Beispiel: Die Ärztin oder der Arzt hat „KG ZNS Bobath“ verordnet, die Therapeutin oder der Therapeut schlägt anstatt dessen die Behandlungsmethode „Vojta“ vor. Muss die Ärztin oder der Arzt, wenn sie oder er der Empfehlung der Therapeutin oder des Therapeuten folgt, die Verordnung entsprechend auf „KG ZNS Vojta“ ändern?
Antwort: Nein, einer Änderung durch die Ärztin oder den Arzt bedarf es nicht, denn der Leistungserbringer kann die Verordnung gemäß Frage 47 ändern, weil Abweichungen von ergänzenden Angaben zum Heilmittel im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt möglich sind.
Gruß
Nora
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Weathergirl schrieb:
Vielen Dank für die schnelle und konkrete Hilfe
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Weathergirl schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe heute eine PAtientin bekommen die als Verrodnung KG-ZNS und in Klammern (PNF) mitgebracht hat.
Ich habe meine KG-ZNS Zulassung mit Fortbildung Bobath.
Hat jemand Erfahrung ob bei der Abrechnung das in Klammern geschrieben Ausschlaggebend ist?
Oder vorsichtshalber doch ändern lassen?
vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
Mein Profilbild bearbeiten