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Arbeitsplatz am Meer haben? Dann
bist du bei uns genau richtig!
Was du mitbringen darfst:
- eine abgeschlossene Ausbildung in
der Physiotherapie
- Fortbildungen gerne: KGG, MLD und
MT
- eine selbstständige Arbeitsweise
- ein hohes Maß an
Kundenorientierung und
Servicebereitschaft
- Teamfähigkeit und
Zuverlässigkeit
- Interesse an neuen Entwicklungen
Was du mitnehmen darfst:
- eine 4- oder 5 tage Woche
- 30 Tage Urlaub im Jahr
- Weiterbildungsmöglic...
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habe heute eine PAtientin bekommen die als Verrodnung KG-ZNS und in Klammern (PNF) mitgebracht hat.
Ich habe meine KG-ZNS Zulassung mit Fortbildung Bobath.
Hat jemand Erfahrung ob bei der Abrechnung das in Klammern geschrieben Ausschlaggebend ist?
Oder vorsichtshalber doch ändern lassen?
vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
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Leni C. schrieb:
Laß es vom Arzt ändern . Wenn nur KG ZNS da steht kannst du deine Neurofortbildung ansetzen . Aber wenn der Arzt explizied PNF draufscheibt wird von der Kasse nichts anderes anerkannt .
Frage: Beispiel: Die Ärztin oder der Arzt hat „KG ZNS Bobath“ verordnet, die Therapeutin oder der Therapeut schlägt anstatt dessen die Behandlungsmethode „Vojta“ vor. Muss die Ärztin oder der Arzt, wenn sie oder er der Empfehlung der Therapeutin oder des Therapeuten folgt, die Verordnung entsprechend auf „KG ZNS Vojta“ ändern?
Antwort: Nein, einer Änderung durch die Ärztin oder den Arzt bedarf es nicht, denn der Leistungserbringer kann die Verordnung gemäß Frage 47 ändern, weil Abweichungen von ergänzenden Angaben zum Heilmittel im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt möglich sind.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Die Spezifizierung ("PNF") der KG-ZNS kann auch selbst - in Rücksprache mit dem Arzt - geändert werden. Konkret wird dies im aktuellen Fragen-Antworten-Katalog in der Frage 56 geklärt:
Abweichung vom verordneten Heilmittel bei KG ZNS
Frage: Beispiel: Die Ärztin oder der Arzt hat „KG ZNS Bobath“ verordnet, die Therapeutin oder der Therapeut schlägt anstatt dessen die Behandlungsmethode „Vojta“ vor. Muss die Ärztin oder der Arzt, wenn sie oder er der Empfehlung der Therapeutin oder des Therapeuten folgt, die Verordnung entsprechend auf „KG ZNS Vojta“ ändern?
Antwort: Nein, einer Änderung durch die Ärztin oder den Arzt bedarf es nicht, denn der Leistungserbringer kann die Verordnung gemäß Frage 47 ändern, weil Abweichungen von ergänzenden Angaben zum Heilmittel im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt möglich sind.
Gruß
Nora
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Weathergirl schrieb:
Vielen Dank für die schnelle und konkrete Hilfe
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Problem beschreiben
Weathergirl schrieb:
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
habe heute eine PAtientin bekommen die als Verrodnung KG-ZNS und in Klammern (PNF) mitgebracht hat.
Ich habe meine KG-ZNS Zulassung mit Fortbildung Bobath.
Hat jemand Erfahrung ob bei der Abrechnung das in Klammern geschrieben Ausschlaggebend ist?
Oder vorsichtshalber doch ändern lassen?
vielen Dank für Eure Hilfe im voraus.
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