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Wenn ich es richtig verstehe, können wir, wenn auf der Vorderseite nur KG ZNS angegeben ist, selber entscheiden ob nach Bobath, Vojta oder PNF, wir lassen das quittieren mit z.B. KG ZNS PNF und es ist preislich auch alles drei identisch. Richtig?
Nun bin ich aber angehalten, auf der Rückseite nur KG ZNS zu schreiben und quittieren zu lassen! Das kommt mir falsch vor und ich verstehe es auch nicht. Warum? Was tun?
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Liegen mehrere Zulassung vor, dann ist pro BE die tatsächlich durchgeführte Methode anzugeben und zu quittieren. Auch wenn preislich gleich, sind es dennoch verschiedene Leistungsziffern in der Abrechnung .
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@hella132 Wenn vorne nur KG-ZNS angegeben wird, KANN hinten nur KG-ZNS angegeben werden. Allerdings geht das ausschließlich, wenn lediglich für eine Methode eine Zulassung vorliegt. Dann wird auch nur diese Leistungsziffer abgerechnet.
Liegen mehrere Zulassung vor, dann ist pro BE die tatsächlich durchgeführte Methode anzugeben und zu quittieren. Auch wenn preislich gleich, sind es dennoch verschiedene Leistungsziffern in der Abrechnung .
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fey schrieb:
Hallo Hella, ich hatte jetzt Absetzungen weil ich "nur" KG ZNS und nicht noch Bobath in Klammern dazu gefügt habe...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@fey Welche Kasse? Und mit welche Begründung? Und wie war die VO vom Doc ausgestellt?
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ali schrieb:
@fey Absetzung oder hats Deine Abrechnungsdingens zurückgeschickt?
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Problem beschreiben
hella132 schrieb:
Wir haben Therapeuten mit ZNS-Quali Bobath, Vojta und PNF.
Wenn ich es richtig verstehe, können wir, wenn auf der Vorderseite nur KG ZNS angegeben ist, selber entscheiden ob nach Bobath, Vojta oder PNF, wir lassen das quittieren mit z.B. KG ZNS PNF und es ist preislich auch alles drei identisch. Richtig?
Nun bin ich aber angehalten, auf der Rückseite nur KG ZNS zu schreiben und quittieren zu lassen! Das kommt mir falsch vor und ich verstehe es auch nicht. Warum? Was tun?
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