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- nettes junges Team
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Wir erwarten von Dir:
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ich habe ein Rezept mit KG-ZNS und einmal pro Woche als Therapiefrequenz.
Das Rezept wurde am 13.06.2016 ausgestellt und die 1. Behandl. war am 17.06. .
Nun wurde das Rezept wegen Urlaub des Therapeuten und Krankheit/Pause des Patienten mehrmals unterbrochen.
Der 9. Behandlungstermin ist der 09.09.2016. Kann diese Behandl. noch abgerechnet werden oder streicht mir die AOK diesen Termin?
Beim 10. Termin habe ich das Rezept abgebrochen, da dieser auf alle Fälle über dieser 12-Wochen-Frist liegt, in der ein Rezept abgearbeitet werden sollte.
Ab wann rechnet man denn die 12-Wochen-Frist? Ab Ausstellungsdatum oder 1. Behandlungstag?
Vielen Dank!
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Radlfahrer schrieb:
Hallo,
ich habe ein Rezept mit KG-ZNS und einmal pro Woche als Therapiefrequenz.
Das Rezept wurde am 13.06.2016 ausgestellt und die 1. Behandl. war am 17.06. .
Nun wurde das Rezept wegen Urlaub des Therapeuten und Krankheit/Pause des Patienten mehrmals unterbrochen.
Der 9. Behandlungstermin ist der 09.09.2016. Kann diese Behandl. noch abgerechnet werden oder streicht mir die AOK diesen Termin?
Beim 10. Termin habe ich das Rezept abgebrochen, da dieser auf alle Fälle über dieser 12-Wochen-Frist liegt, in der ein Rezept abgearbeitet werden sollte.
Ab wann rechnet man denn die 12-Wochen-Frist? Ab Ausstellungsdatum oder 1. Behandlungstag?
Vielen Dank!
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morpheus-06 schrieb:
ein Abbruch ist nicht nötig und nach HMR und RV nicht vorgesehen. In keinem § weder in den HMR noch in den RV steht das eine Vo. innerhalb von 12. Wo. fertig sein muss.
mir wurden Informationen zugesendet worauf steht:
Nochmalige Info der DAK zur Beachtung der 12-Wochen-Frist für Verordnungen a.d.Regelfalls ergibt sich aus § 8 Abs 1 Satz 4 der Heilmittelrichtlinie: darf eine Behandlung grundsätzlich nicht länger als 12 Wochen ausgeführt werden- ausgehend vom 1. Beh.-tag.
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Hallo,
mir wurden Informationen zugesendet worauf steht:
Nochmalige Info der DAK zur Beachtung der 12-Wochen-Frist für Verordnungen a.d.Regelfalls ergibt sich aus § 8 Abs 1 Satz 4 der Heilmittelrichtlinie: darf eine Behandlung grundsätzlich nicht länger als 12 Wochen ausgeführt werden- ausgehend vom 1. Beh.-tag.
Gewerbliche Falschinformationen sind abmahnfähig. Auf gehts :)
Die DAK hat seit Jahren massiven Mitgliederschwund und versucht, sich mit Einsparungen am unteren Ende der Nahrungskette schadlos zu halten.
Was sagen eigentlich die Patientenvertreter zu derlei Praktiken, wurden die schon eingeschaltet?
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Papa Alpaka schrieb:
Radlfahrer schrieb am 2.10.16 22:08:
Hallo,
mir wurden Informationen zugesendet worauf steht:
Nochmalige Info der DAK zur Beachtung der 12-Wochen-Frist für Verordnungen a.d.Regelfalls ergibt sich aus § 8 Abs 1 Satz 4 der Heilmittelrichtlinie: darf eine Behandlung grundsätzlich nicht länger als 12 Wochen ausgeführt werden- ausgehend vom 1. Beh.-tag.
Gewerbliche Falschinformationen sind abmahnfähig. Auf gehts :)
Die DAK hat seit Jahren massiven Mitgliederschwund und versucht, sich mit Einsparungen am unteren Ende der Nahrungskette schadlos zu halten.
Was sagen eigentlich die Patientenvertreter zu derlei Praktiken, wurden die schon eingeschaltet?
Es ist erschreckend wie wenig Kolleginnen und Kollegen ihre Rechte kennen. Die Kenntnis der HMR und RV sollte eigentlich eine Grundvoraussetzung sein.
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morpheus-06 schrieb:
Falschinformation der DAK und der OPTICA
Es ist erschreckend wie wenig Kolleginnen und Kollegen ihre Rechte kennen. Die Kenntnis der HMR und RV sollte eigentlich eine Grundvoraussetzung sein.
mfg
JürgenK
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JürgenK schrieb:
HM... ich wußte gar nicht, das die DAK bestimmt, was die AOK machen darf!!!!
mfg
JürgenK
HM... ich wußte gar nicht, das die DAK bestimmt, was die AOK machen darf!!!!
mfg
JürgenK
Radlfahrer nimmt eine Falschinfo der DAK und überträgt es auf die AOK. Er unterschlägt durch seine Unwissenheit seinem Patient zwei Behandlungen :thumbsup:
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morpheus-06 schrieb:
JürgenK schrieb am 3.10.16 09:45:
HM... ich wußte gar nicht, das die DAK bestimmt, was die AOK machen darf!!!!
mfg
JürgenK
Radlfahrer nimmt eine Falschinfo der DAK und überträgt es auf die AOK. Er unterschlägt durch seine Unwissenheit seinem Patient zwei Behandlungen :thumbsup:
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Radlfahrer schrieb:
Radlfahrer hat seinem Patienten nicht 2 Behandlungen unterschlagen, sondern nur eine :yum:
Da ich FM bin muss ich mich auf die PI verlassen, welche Info`s die an mich weiterleiten. Oder soll ich das jetzt auch noch, in meiner nicht vorhanden Freizeit, da 60 Stunden Arbeit pro Woche+Familie+Haus+1000 m2 Grund, auch noch über prüfen und stundenlang recharchieren?
Ich hätte ja eigentlich auch keine Zeit, hier zu schreiben und bin auch sehr enttäuscht, dass hier nicht in einem normalen Ton geredet werden kann, sondern die anderen gleich als dumm und unwissend hingestellt werden.
Man könnte ja auch sagen: Das ist so und so und das, mit den 12 Wochen, entspricht nicht der Wahrheit. Geht das etwa nicht ????
Die OPTICA weiß also auch nicht Bescheid....na super! Aber ich soll Bescheid wissen?!
Danke für die nette Art hier!!! Ihr habt mir sehr weitergeholfen!! Hoffentlich hilft euch auch mal einer so !!! Da freue ich mich schon drauf !!! Und dann könnt ihr gerne an mich denken!!! :sunglasses:
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Radlfahrer schrieb:
Und genau das ist ja das Problem, dass jede Krankenkasse andere Abrechnungsvorschriften hat. Die eine Krankenkasse möchte das gerne so und die nächste wieder anders. Da blickt ja keiner mehr durch.
Da ich FM bin muss ich mich auf die PI verlassen, welche Info`s die an mich weiterleiten. Oder soll ich das jetzt auch noch, in meiner nicht vorhanden Freizeit, da 60 Stunden Arbeit pro Woche+Familie+Haus+1000 m2 Grund, auch noch über prüfen und stundenlang recharchieren?
Ich hätte ja eigentlich auch keine Zeit, hier zu schreiben und bin auch sehr enttäuscht, dass hier nicht in einem normalen Ton geredet werden kann, sondern die anderen gleich als dumm und unwissend hingestellt werden.
Man könnte ja auch sagen: Das ist so und so und das, mit den 12 Wochen, entspricht nicht der Wahrheit. Geht das etwa nicht ????
Die OPTICA weiß also auch nicht Bescheid....na super! Aber ich soll Bescheid wissen?!
Danke für die nette Art hier!!! Ihr habt mir sehr weitergeholfen!! Hoffentlich hilft euch auch mal einer so !!! Da freue ich mich schon drauf !!! Und dann könnt ihr gerne an mich denken!!! :sunglasses:
Als FM bist du selbständig, wie machen die anderen das? Woher kommt mein Wissen, Kenntnis Punkt 1-3 und Recherche, nur so kann ich den Kassen paroli bieten und muss mir nicht alles gefallen lassen.
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morpheus-06 schrieb:
es gibt nur drei "Vorschriften": 1. HMR, 2. HMK und 3. RV
Als FM bist du selbständig, wie machen die anderen das? Woher kommt mein Wissen, Kenntnis Punkt 1-3 und Recherche, nur so kann ich den Kassen paroli bieten und muss mir nicht alles gefallen lassen.
[...] Oder soll ich das jetzt auch noch, in meiner nicht vorhanden Freizeit, da 60 Stunden Arbeit pro Woche+Familie+Haus+1000 m2 Grund, auch noch über prüfen und stundenlang recharchieren? [...]
Ja. Die Rechtsgrundlagen des eigenen Handelns zu kennen gehört zum Job dazu. Unwissenheit schützt nur vor Strafe wenn du es nicht besser hättest wissen können (aber frag mich jetzt nicht nach der Nummer im StGB...).
Ich lege mittlerweile zwar nur noch 52 Stunden die Woche hin, meine Frau 30 zzgl. freiwillige Mehrarbeit zzgl. zwingend notwendige Theoriearbeit für den Aufbau einer neuen Abteilung. Dazu renoviere ich ein Haus, verhandle gerade mit dem Nachbarn über drei Hektar Weideland und bin ehrenamtliches Vorstandsmitglied eines Kindergartenträgervereins und wir haben gerade die Kacke am dampfen. Wer hat nun den längsten?
Die drei Quellen die Morpheus genannt hat sind Basics, die solltest du in ihrem Inhalt auswendig kennen und die passenden §§§ sehr schnell nachschlagen können wenn du dein Wissen einem Stresstest unterziehen musst.
Darüber hinaus ist es geschickt sich im SGB V und im BGB orientieren zu können. Ich muss mich gerade, und das habe ich allein zu verantworten, ins HGB einarbeiten...
Willkommen übrigens im physio.de-Forum, gestreichelt wird hier selten :)
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Papa Alpaka schrieb:
Radlfahrer schrieb am 3.10.16 16:06:
[...] Oder soll ich das jetzt auch noch, in meiner nicht vorhanden Freizeit, da 60 Stunden Arbeit pro Woche+Familie+Haus+1000 m2 Grund, auch noch über prüfen und stundenlang recharchieren? [...]
Ja. Die Rechtsgrundlagen des eigenen Handelns zu kennen gehört zum Job dazu. Unwissenheit schützt nur vor Strafe wenn du es nicht besser hättest wissen können (aber frag mich jetzt nicht nach der Nummer im StGB...).
Ich lege mittlerweile zwar nur noch 52 Stunden die Woche hin, meine Frau 30 zzgl. freiwillige Mehrarbeit zzgl. zwingend notwendige Theoriearbeit für den Aufbau einer neuen Abteilung. Dazu renoviere ich ein Haus, verhandle gerade mit dem Nachbarn über drei Hektar Weideland und bin ehrenamtliches Vorstandsmitglied eines Kindergartenträgervereins und wir haben gerade die Kacke am dampfen. Wer hat nun den längsten?
Die drei Quellen die Morpheus genannt hat sind Basics, die solltest du in ihrem Inhalt auswendig kennen und die passenden §§§ sehr schnell nachschlagen können wenn du dein Wissen einem Stresstest unterziehen musst.
Darüber hinaus ist es geschickt sich im SGB V und im BGB orientieren zu können. Ich muss mich gerade, und das habe ich allein zu verantworten, ins HGB einarbeiten...
Willkommen übrigens im physio.de-Forum, gestreichelt wird hier selten :)
[...]
Man könnte ja auch sagen: Das ist so und so und das, mit den 12 Wochen, entspricht nicht der Wahrheit. Geht das etwa nicht ????
Die OPTICA weiß also auch nicht Bescheid....na super! Aber ich soll Bescheid wissen?!
Allererste Antwort die du bekommen hast:
ein Abbruch ist nicht nötig und nach HMR und RV nicht vorgesehen. In keinem § weder in den HMR noch in den RV steht das eine Vo. innerhalb von 12. Wo. fertig sein muss.
Und ja, du solltest besser Bescheid wissen. Die GKVen und Abrechnungszentren in deren Auftrag biegen sich die Welt gerne so wie sie ihnen gefällt. Entweder du kennst die Regeln und pochst auf deren Einhaltung oder "die anderen" ziehen dich über den Tisch. Mit mehr Einhaltung der Regeln "auf der anderen Seite" kann man übrigens wunderbar auf etliche Betrügereien verzichten die von manchen Kollegen praktiziert werden - und, so berichten einige: Manche GKVen sind mittlerweile bei einzelnen PI handzahm. Das sind allerdings nicht die Leute die alles mit sich machen lassen sondern auch mal eine Einladung zum Sozialgerichtstermin verschicken lassen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Radlfahrer schrieb am 3.10.16 16:06:
morpheus-06 schrieb am 2.10.16 21:48:
[...]
Man könnte ja auch sagen: Das ist so und so und das, mit den 12 Wochen, entspricht nicht der Wahrheit. Geht das etwa nicht ????
Die OPTICA weiß also auch nicht Bescheid....na super! Aber ich soll Bescheid wissen?!
Allererste Antwort die du bekommen hast:
ein Abbruch ist nicht nötig und nach HMR und RV nicht vorgesehen. In keinem § weder in den HMR noch in den RV steht das eine Vo. innerhalb von 12. Wo. fertig sein muss.
Und ja, du solltest besser Bescheid wissen. Die GKVen und Abrechnungszentren in deren Auftrag biegen sich die Welt gerne so wie sie ihnen gefällt. Entweder du kennst die Regeln und pochst auf deren Einhaltung oder "die anderen" ziehen dich über den Tisch. Mit mehr Einhaltung der Regeln "auf der anderen Seite" kann man übrigens wunderbar auf etliche Betrügereien verzichten die von manchen Kollegen praktiziert werden - und, so berichten einige: Manche GKVen sind mittlerweile bei einzelnen PI handzahm. Das sind allerdings nicht die Leute die alles mit sich machen lassen sondern auch mal eine Einladung zum Sozialgerichtstermin verschicken lassen :)
Hab schon erlebt dass die von den Neuerungen noch ghar nichts wußten. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Und es ist im Prinzip egal wieviel Stunden du machst.
WISSEN ist Macht .!!!!!!
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eim schrieb:
Auch bzw. gerade auch als FM solltest du die einschlägigen Regelungen und Neuerungen kennen und dich nicht nur auf den PI verlassen.
Hab schon erlebt dass die von den Neuerungen noch ghar nichts wußten. :kissing_closed_eyes: :kissing_closed_eyes:
Und es ist im Prinzip egal wieviel Stunden du machst.
WISSEN ist Macht .!!!!!!
das muss ich neidlos oder neidvoll anerkennen....wahrscheinlich hast du den längeren von uns beiden. :wink:
Und danke für die Belehrungen....auch der anderen!
Schon habe ich wieder was neues dazugelernt. Es ist also auf niemanden 100% Verlass. Selbst ist der Mann/Frau und Wissen ist Macht.
Aber da ich nicht so viel Zeit zum lesen und informieren habe, hatte ich eben gedacht, ich finde hier eine kurze Antwort. Habe ich nun auch ausführlich erhalten. Und das viele arbeiten meinerseits ist also keine Ausrede :unamused:
Danke nochmals! Ich werde mich bessern. :blush:
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Radlfahrer schrieb:
Hallo Papa Alpaka,
das muss ich neidlos oder neidvoll anerkennen....wahrscheinlich hast du den längeren von uns beiden. :wink:
Und danke für die Belehrungen....auch der anderen!
Schon habe ich wieder was neues dazugelernt. Es ist also auf niemanden 100% Verlass. Selbst ist der Mann/Frau und Wissen ist Macht.
Aber da ich nicht so viel Zeit zum lesen und informieren habe, hatte ich eben gedacht, ich finde hier eine kurze Antwort. Habe ich nun auch ausführlich erhalten. Und das viele arbeiten meinerseits ist also keine Ausrede :unamused:
Danke nochmals! Ich werde mich bessern. :blush:
Manchmal (selten) gerät man an Kollegen auf die man sich verlassen kann. Für alle anderen gilt: Die Regeln im Kopf haben, anderer Leute Worte und Handlungen schnell damit abgleichen und hoffen das "Ist" und "Soll" nicht zu weit voneinander entfernt liegen ;)
Bekommst du VOs zurück mit Bitte um Korrektur von "Was auch immer" - nimm den ganzen Stapel mit nach Hause/ins Büro, prüf den Vorwurf und lass korrigieren. Und gib auch mal 'nen unbegründeten Vorwurf mit der Begründung "Ist regelkonform" wieder zurück; nur eine Verzugsrechnung würde ich gegenüber dem PI der es nicht besser weiß nicht zustellen - könnte das Verhältnis ein bisschen arg strapazieren :D
Mittelfristig führt kein Weg daran vorbei, dass die PI mit denen du zusammenarbeitest mindestens soviel Ahnung bekommen wie du; sie stehen im Vertragsverhältnis mit den GKVen und müssen unser aller Rechte letztlich durchsetzen.
Ich stecke gerade in einem Streit mit der AOK der vermutlich knapp außergerichtlich geklärt werden wird: Aus einer Rechnung wurden mir rund 200x KG+HB (€5.400; für die angestellten Mitleser: Daraus ließe sich ein Monatsbrutto von €3.200 finanzieren) gestrichen, Begründung: Zwischen 09.09. und 01.10.2015 lägen mehr als 28 Kalendertage. Ehrlich: Ich habe an drei verschiedenen Kalendern nachgezählt und zwei Kollegen gebeten mein Ergebnis zu prüfen, so perplex war ich als ich die Begründung gelesen habe...
...das Geld habe ich noch immer nicht, dafür aber die AOK regelmäßig über ihren Verzugskontostand unterrichtet. €5.400, angelegt mit 8% Zinsen und schon fast ein Jahr angelegt...
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Papa Alpaka schrieb:
Ich leg' mir gleich ein Lesezeichen auf den Beitrag an, dann habe ich immer etwas worauf ich verweisen kann wenn jemand bezweifelt das ich den längeren habe (das ich Recht habe steht auch schon irgendwo in diesem Forum =)).
Manchmal (selten) gerät man an Kollegen auf die man sich verlassen kann. Für alle anderen gilt: Die Regeln im Kopf haben, anderer Leute Worte und Handlungen schnell damit abgleichen und hoffen das "Ist" und "Soll" nicht zu weit voneinander entfernt liegen ;)
Bekommst du VOs zurück mit Bitte um Korrektur von "Was auch immer" - nimm den ganzen Stapel mit nach Hause/ins Büro, prüf den Vorwurf und lass korrigieren. Und gib auch mal 'nen unbegründeten Vorwurf mit der Begründung "Ist regelkonform" wieder zurück; nur eine Verzugsrechnung würde ich gegenüber dem PI der es nicht besser weiß nicht zustellen - könnte das Verhältnis ein bisschen arg strapazieren :D
Mittelfristig führt kein Weg daran vorbei, dass die PI mit denen du zusammenarbeitest mindestens soviel Ahnung bekommen wie du; sie stehen im Vertragsverhältnis mit den GKVen und müssen unser aller Rechte letztlich durchsetzen.
Ich stecke gerade in einem Streit mit der AOK der vermutlich knapp außergerichtlich geklärt werden wird: Aus einer Rechnung wurden mir rund 200x KG+HB (€5.400; für die angestellten Mitleser: Daraus ließe sich ein Monatsbrutto von €3.200 finanzieren) gestrichen, Begründung: Zwischen 09.09. und 01.10.2015 lägen mehr als 28 Kalendertage. Ehrlich: Ich habe an drei verschiedenen Kalendern nachgezählt und zwei Kollegen gebeten mein Ergebnis zu prüfen, so perplex war ich als ich die Begründung gelesen habe...
...das Geld habe ich noch immer nicht, dafür aber die AOK regelmäßig über ihren Verzugskontostand unterrichtet. €5.400, angelegt mit 8% Zinsen und schon fast ein Jahr angelegt...
So habe ich mir eine Antwort vorgestellt.
Niemand ist perfekt. Und man lernt in seinem Leben ständig dazu.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Habe soeben entdeckt, dass ähnliches Thema kürzlich breits diskutiert wurde.
Habe für meine PI alle nötigen Infos kopiert und zusammengestellt. Mal sehen, wie erstaut die darüber sind.
Nochmals vielen Dank und guten Start in die Arbeitswoche!
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Radlfahrer schrieb:
Danke für die umfangreichen Rätschläge!
So habe ich mir eine Antwort vorgestellt.
Niemand ist perfekt. Und man lernt in seinem Leben ständig dazu.
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Habe soeben entdeckt, dass ähnliches Thema kürzlich breits diskutiert wurde.
Habe für meine PI alle nötigen Infos kopiert und zusammengestellt. Mal sehen, wie erstaut die darüber sind.
Nochmals vielen Dank und guten Start in die Arbeitswoche!
Was ich aber auch leider sehr vermisse: Angestellte die sich zum Thema Arbeitsrecht schlau machen. Ich erschrecke manchmal, was meine Kollegen alles mit sich machen lassen - da stehen dann zweihundert Leute zusammen, haben gerade vom Chef einen klaren Rechtsbruch angekündigt bekommen und sind der Meinung sie könnten nichts dagegen machen. Sorry, aber wer sich nicht im Ansatz wehrt wird früher oder später über den Tisch gezogen...
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Papa Alpaka schrieb:
...Nachtrag zum Thema "Selber schlau machen": Lies diesen redaktionellen Gastbeitrag -> https://www.physio.de/php/meldung.php3?id=9133 und die ersten Kommentare dazu. Es wird leider nicht ausbleiben: Ein jeder der selbstständig tätig ist muss sich dauerhaft selbst schlau machen (und behält den groben Rahmen hoffentlich im Kopf parat ;)) und auch mal einem Anwalt Kontra geben. Soweit ich das beurteilen kann hat der Anwalt entweder am Thema vorbeigeschrieben oder keine Ahnung - aber vielleicht schafft er es, nächste Woche Stellung zu nehmen?
Was ich aber auch leider sehr vermisse: Angestellte die sich zum Thema Arbeitsrecht schlau machen. Ich erschrecke manchmal, was meine Kollegen alles mit sich machen lassen - da stehen dann zweihundert Leute zusammen, haben gerade vom Chef einen klaren Rechtsbruch angekündigt bekommen und sind der Meinung sie könnten nichts dagegen machen. Sorry, aber wer sich nicht im Ansatz wehrt wird früher oder später über den Tisch gezogen...
Und eigentlich hast du Recht.
Danke!
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Radlfahrer schrieb:
Danke für die Ratschläge!!
Und eigentlich hast du Recht.
Danke!
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Michael Woelky schrieb:
Dummschwaetzer!!!!!
Können sie auch noch etwas anderes, sinnvolleres schreiben?
Diese "Beleidigung" hier geben sie schon zum zweiten Mal von sich!
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Herr Woelky!
Können sie auch noch etwas anderes, sinnvolleres schreiben?
Diese "Beleidigung" hier geben sie schon zum zweiten Mal von sich!
Grüße...Gerry
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Radlfahrer schrieb:
Hallo,
mir wurden Informationen zugesendet worauf steht:
Nochmalige Info der DAK zur Beachtung der 12-Wochen-Frist für Verordnungen a.d.Regelfalls ergibt sich aus § 8 Abs 1 Satz 4 der Heilmittelrichtlinie: darf eine Behandlung grundsätzlich nicht länger als 12 Wochen ausgeführt werden- ausgehend vom 1. Beh.-tag.
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