Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
Habe eine Info einer Kollegin, dass eine Hausärztin, deren Mutter sie behandelt als HB, ein Schreiben bekommen hätte von „den Kassen“, dass ab sofort bei KG ZNS nur noch zweimal wöchentlich verordnet werden dürfe ( und nicht einmal oder 1-2)....angeblich gelte das von einem Tag auf den anderen sprich schon für die laufende Verordnung..... so gehts doch eigentlich nicht, oder?
Mir kommt das reichlich nebulös vor....weiß jemand was?
Katja
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
KatjaIrina schrieb:
Guten Morgen,
Habe eine Info einer Kollegin, dass eine Hausärztin, deren Mutter sie behandelt als HB, ein Schreiben bekommen hätte von „den Kassen“, dass ab sofort bei KG ZNS nur noch zweimal wöchentlich verordnet werden dürfe ( und nicht einmal oder 1-2)....angeblich gelte das von einem Tag auf den anderen sprich schon für die laufende Verordnung..... so gehts doch eigentlich nicht, oder?
Mir kommt das reichlich nebulös vor....weiß jemand was?
Katja
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
KatjaIrina schrieb:
Ja, danke, so was in der Art nehme ich auch an ;).
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
ali schrieb:
die übliche Stille Post, die Kollegin soll sich “das Schreiben“ besorgen.... :confused: KV SH verwirrt in übrigen gern auch.mal a weng....
ohne das Schreiben sind das alles Latrinenparolen.
@ali: Die KV S.-H. schreibt primär keine Patieneten an, ihre Vertragspartner sind Ärzte und Kassen.
Kassenmitarbeiter versuchen es aber immer wieder, auch beim MDK s.-H. gab es schon "Spezialisten".
Zwei Beispiele: Bei einer heute noch existierenden BKK hatte eine MA die Aufgabe, Mutter und Kind Kuren zu bearbeiten. Sie hatte exakt zwei Arbeitsanweisungen.
1. Alle Anträge abzulehnen und 2. Allen Widersprüchen stattzugeben.
Da nur knapp 50% einem KK-Bescheid widersprechen, hatte die Kasse ohne Sachverhaltsprüfung - kostet ja Zeit und damit Geld! - mehr als die Hälfte der Kosten gespart. Welche Mitglieder letztlich von den Kuren profitiert haben, ist wohl auch klar.
2. Ein MDK Arzt bescheinigte der anfragenden Kasse, daß ein in der Langzeitpflege lebender blinder, spastischer und geistig schwer behinderter Patient seine ZNS-KG jetzt alleine machen könne! Die zuständige Kassen MA entschuldigte sich bei meinem Anruf sofort, automatische Prüfauswahl bei Langfrsits-VO, die Kammer hat bei der MDK-Leitung nach meiner Anzeige reagiert. Witz des ganzen computerisierten Schreibtischtätervorgehens: Der Pat. bekamm den Bescheid schriftlich ins Heim! Eigentlich hatte ich erwartet, daß das wenigstens in Blindenschrift erfolgt wäre.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Moin,
ohne das Schreiben sind das alles Latrinenparolen.
@ali: Die KV S.-H. schreibt primär keine Patieneten an, ihre Vertragspartner sind Ärzte und Kassen.
Kassenmitarbeiter versuchen es aber immer wieder, auch beim MDK s.-H. gab es schon "Spezialisten".
Genau, es soll ein ominöses Schreiben an eine Hausärztin gegangen sein, zufällig Mutter der Patientin....
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
ali schrieb:
hgb schrieb am 31.3.18 15:03:
Moin,
ohne das Schreiben sind das alles Latrinenparolen.
@ali: Die KV S.-H. schreibt primär keine Patieneten an, ihre Vertragspartner sind Ärzte und Kassen.
Kassenmitarbeiter versuchen es aber immer wieder, auch beim MDK s.-H. gab es schon "Spezialisten".
Genau, es soll ein ominöses Schreiben an eine Hausärztin gegangen sein, zufällig Mutter der Patientin....
Das ist aber das Problem, die Frau sollte ihre Mutter von jemand anderen behandeln lassen. Die KV greift immer wieder in diesen Fällen ein, weil dann nicht WANZ eingehalten worden ist.
Fals es aber notwendig ist, wird ein neurol. Kollege dafür sicher geradestehen.
mfg hgb :wink:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
.. das Verwandtschaftliche habe ich eben überlesen, Asche auf mein Haupt!
Das ist aber das Problem, die Frau sollte ihre Mutter von jemand anderen behandeln lassen. Die KV greift immer wieder in diesen Fällen ein, weil dann nicht WANZ eingehalten worden ist.
Fals es aber notwendig ist, wird ein neurol. Kollege dafür sicher geradestehen.
mfg hgb :wink:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
hgb schrieb:
Moin,
ohne das Schreiben sind das alles Latrinenparolen.
@ali: Die KV S.-H. schreibt primär keine Patieneten an, ihre Vertragspartner sind Ärzte und Kassen.
Kassenmitarbeiter versuchen es aber immer wieder, auch beim MDK s.-H. gab es schon "Spezialisten".
Zwei Beispiele: Bei einer heute noch existierenden BKK hatte eine MA die Aufgabe, Mutter und Kind Kuren zu bearbeiten. Sie hatte exakt zwei Arbeitsanweisungen.
1. Alle Anträge abzulehnen und 2. Allen Widersprüchen stattzugeben.
Da nur knapp 50% einem KK-Bescheid widersprechen, hatte die Kasse ohne Sachverhaltsprüfung - kostet ja Zeit und damit Geld! - mehr als die Hälfte der Kosten gespart. Welche Mitglieder letztlich von den Kuren profitiert haben, ist wohl auch klar.
2. Ein MDK Arzt bescheinigte der anfragenden Kasse, daß ein in der Langzeitpflege lebender blinder, spastischer und geistig schwer behinderter Patient seine ZNS-KG jetzt alleine machen könne! Die zuständige Kassen MA entschuldigte sich bei meinem Anruf sofort, automatische Prüfauswahl bei Langfrsits-VO, die Kammer hat bei der MDK-Leitung nach meiner Anzeige reagiert. Witz des ganzen computerisierten Schreibtischtätervorgehens: Der Pat. bekamm den Bescheid schriftlich ins Heim! Eigentlich hatte ich erwartet, daß das wenigstens in Blindenschrift erfolgt wäre.
mfg hgb :wink:
Mein Profilbild bearbeiten