Im Zuge einer geregelten Nachfolge
suchen wir zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Teamleitung (m/w/d)
Physiotherapie
Ihre Aufgaben umfassen:
- Physiotherapeutische
Teamleitung für den Standort
Südendstraße
- Durchführen von Leitungs- und
Teambesprechungen und der damit im
Zusammen"hang stehenden
Weiterbildungs"maßnahmen und
Mitarbeitergespräche
- Ansprechpartner für den
Ärztlichen- und Pflegebereich
- Optionale Teilnahme an
Studie...
suchen wir zum nächstmöglichen
Zeitpunkt eine Teamleitung (m/w/d)
Physiotherapie
Ihre Aufgaben umfassen:
- Physiotherapeutische
Teamleitung für den Standort
Südendstraße
- Durchführen von Leitungs- und
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Zusammen"hang stehenden
Weiterbildungs"maßnahmen und
Mitarbeitergespräche
- Ansprechpartner für den
Ärztlichen- und Pflegebereich
- Optionale Teilnahme an
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Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Behandeln, wenn Du glaubst, dass Du dem Kind gerecht wirst-ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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Bille1960 schrieb:
Dankeblush
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
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W. Stangner schrieb:
@mosaik "Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja"
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@W. Stangner
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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Problem beschreiben
Bille1960 schrieb:
Darf man Kinder mit KG ZNS behandeln, wenn man KG ZNS Bobath Fortbildung für Erwachsene hat ?
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