Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
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evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
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Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
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Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Behandeln, wenn Du glaubst, dass Du dem Kind gerecht wirst-ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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Bille1960 schrieb:
Dankeblush
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
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W. Stangner schrieb:
@mosaik "Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja"
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@W. Stangner
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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Problem beschreiben
Bille1960 schrieb:
Darf man Kinder mit KG ZNS behandeln, wenn man KG ZNS Bobath Fortbildung für Erwachsene hat ?
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