für unsere 3-köpfiges Team in
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
Berlin Schöneberg suchen wir zum
nächstmöglichen Termin, eine*n
Physiotherapeut*in für ein
unbefristetes Arbeitsverhältnis in
unserer ganzheitlich geführten
Physiotherapiepraxis mit flexiblen
Arbeitszeiten. Unsere Schwerpunkte
liegen in der Orthopädie,
Chirurgie , Neurologie sowie der
Geriatrie.
Manuelle Lymphdrainage und
Kenntnisse der Manuellen Therapie
wären wünschenswert, für 20 –
30 Std./Woche in unserer Praxis und
für Hausbesuche. Wir arbeiten...
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Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Behandeln, wenn Du glaubst, dass Du dem Kind gerecht wirst-ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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Bille1960 schrieb:
Dankeblush
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
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W. Stangner schrieb:
@mosaik "Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja"
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@W. Stangner
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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Problem beschreiben
Bille1960 schrieb:
Darf man Kinder mit KG ZNS behandeln, wenn man KG ZNS Bobath Fortbildung für Erwachsene hat ?
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