Schwerpunktmäßig orthopädisch /
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
neurologisch orientierte , moderne
Praxis in Meckesheim mit sehr guter
Verkehrsanbindung sucht
Physiotherapeut (m/w/d) zur
Festanstellung in Vollzeit,
Teilzeit oder freier Mitarbeit.
Auch ein Einstieg im Rahmen einer
Partnerschaft, im Hinblick auf eine
eventuelle Praxisübernahme, wäre
denkbar.
Work-Life-Balance wird gerne
unterstützt.
Genug Zeit für die Patienten, gute
Bezahlung, genügend Urlaubstage,
individuell geregelte
Arbeitszeiten, Fortbildung...
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Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Behandeln, wenn Du glaubst, dass Du dem Kind gerecht wirst-ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja
Abrechnen (KGZNS Bobath Kinder)- nein
Vergütung durch die Gesetzlichen Krankenkassen- nein
Viele Grüße
Monika
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Bille1960 schrieb:
Dankeblush
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
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W. Stangner schrieb:
@mosaik "Abrechnen (KGZNS Bobath Erwachsene) -ja"
Position 20710 ist laut mir vorliegender Leistungsbeschreibung (Bayern) nur bei Erwachsenen abrechnungsfähig und nicht auch bei Kindern und Jugendlichen (Krankengymnastik zur Behandlung von zentralen Bewegungsstörungen nach Bobath als Einzelbehandlung nach Vollendung des 18. Lebensjahres)
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
@W. Stangner
abrechnen kann man es, aber die GKVen vergüten nicht (s.o. letzte Zeile oben). Da Du das zur Abrechnung eingereicht hast, was Du als Qualifikation hast, hast Du auch keines Betrug begangen. Da es allerdings nicht das ist, was gefordert gewesen ist, wird es nicht bezahlt.
Viele Grüße
Monika
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Bille1960 schrieb:
Darf man Kinder mit KG ZNS behandeln, wenn man KG ZNS Bobath Fortbildung für Erwachsene hat ?
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