Deine Aufgaben
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Behandlung von Patient*innen in
Einzel- und Gruppentherapien
Einsatz und Entwicklung von
unterschiedlichen
Behandlungstechniken
Bewertung der Mobilität und des
Gesundheitszustands von
Patient*innen
Betreuung der Medizinischen
Trainingstherapie
Zusammenarbeit mit den Kolleg*innen
in unserem interdisziplinären Team
Das bringst du mit
Du überzeugst als menschliche und
teamfähige Persönlichkeit
Physiotherapeutische Ausbildung
oder Studium
Du willst als Einsteiger*in er...
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ja, die Spezifizierung ist bindend. Egal wie phantasievoll es vom Arzt verordnet wurde.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pt ani schrieb:
Soll heißen, das ist dasselbe.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT BLN schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij vielen Dank für die schnelle Antwort. Mir ist so ein Rezept durchgerutscht, ich habe PNF, kein Bobath. Ich gehe davon aus, dass ich das im Nachhinein nicht vom Arzt ändern lassen kann, richtig?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@PT BLN Bevor es abgerechnet wird UND der Arzt mitspielt, kann es von dir selbst geheilt werden. Denke dann aber auch an der korrekten Leistungsbestätigung.
Sofern die Ärztin oder der Arzt ergänzende Angaben zum Heilmittel gemacht hat (z. B. „Bobath“ bei KGZNS), kann hiervon im Einvernehmen mit der Ärztin oder dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift abgewichen werden. Die Änderung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordrucks im Feld „Heilmittel nach Maßgabe des Heilmittelkataloges“ mit Unterschrift, Datum und dem Kürzel „LE“ erfolgen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PT BLN schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij leider nein, aber vielen Dank für die Info.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PT BLN schrieb:
Hallo zusammen, ich habe eine Frage, wenn bei einer Verordnung von KG ZNS die Spezifizierung in Klammern steht -KG ZNS ( Bobath), was bedeutet das im Gegensatz zu- KG ZNS Bobath-, ist Bobath in Klammern bindend?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Kinder wäre die BG-Ziffer 8102, Erwachsene die 8103. Es gelten die gleiche Voraussetzungen wie bei der GKV um die Leistung abgeben zu dürfen.
Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei erworbenen traumatischen, zentralen und peripheren Bewegungsstörungen beim Kind
Voraussetzung für die Berechnung dieser Leistung ist eine abgeschlossene spezielle Weiterbildung - Bobath, Vojta - von mindestens 300 Stunden
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
siehe dazu die zugehörige Erläuterung zur Abrechnungsposition Ziff 8102 A:
Krankengymnastische Behandlung auf neurophysiologischer Grundlage bei erworbenen traumatischen, zentralen und peripheren Bewegungsstörungen beim Kind
Voraussetzung für die Berechnung dieser Leistung ist eine abgeschlossene spezielle Weiterbildung - Bobath, Vojta - von mindestens 300 Stunden
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Heuberger schrieb:
ok d.h. wenn ich Bobath habe, kann ich genauso Jugendliche damit behandeln und gegenüber der BG abrechnen?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Heuberger Wenn den Kinder-Bobath-Weiterbildung hast, dann ja. Wenn du "nur" die Bobath-Erwachsenen-Weiterbildung hast, dann nein.
ja das war ja meine Frage ob das differenziert wird in der Zertifizierung. "Erwachsenen Bobath" und "Kinder Bobath"? Damt hat sich es schon erledigt. Wird bei PNF wahrscheinlich das Selbe sein ?!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Heuberger schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
ja das war ja meine Frage ob das differenziert wird in der Zertifizierung. "Erwachsenen Bobath" und "Kinder Bobath"? Damt hat sich es schon erledigt. Wird bei PNF wahrscheinlich das Selbe sein ?!
bei PNF gibt es keine Unterscheidung nach Personengruppen und deshalb auch nicht in der Stundenzahl bei der Fortbildung. Kinder-ZNS setzt zwingend eine 300-stündige Fortbildung voraus und PNF kommt nicht auf diese Stundenzahl. Wie ich bei einem alten Thread gelesen habe, wurde die Methode PNF in Militärhospitälern entwickelt und da ging es wohl ausschließlich um Erwachsene.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@Heuberger
bei PNF gibt es keine Unterscheidung nach Personengruppen und deshalb auch nicht in der Stundenzahl bei der Fortbildung. Kinder-ZNS setzt zwingend eine 300-stündige Fortbildung voraus und PNF kommt nicht auf diese Stundenzahl. Wie ich bei einem alten Thread gelesen habe, wurde die Methode PNF in Militärhospitälern entwickelt und da ging es wohl ausschließlich um Erwachsene.
Entwickelt wurde PNF zwischen 1946 und 1951 in Kalifornien vom Neurophysiologen Herman Kabat (1913-1995) und der Physiotherapeutin Margaret Knott (1913-1952). 1953 kam Dorothy Voss dazu.
Zu Beginn wurden mit PNF hauptsächlich neurologische Patienten mit Poliomyelitis oder Encephalomyelitis disseminata behandelt. Aufgrund der guten Erfolge in dieser Patientengruppe wurde das Konzept im Laufe der Zeit auf alle Bereiche und Altersstufen ausgeweitet, in denen das physiologische Bewegungsverhalten gestört ist.
Mitte der 1940er Jahre wurde der wohlhabende Industrielle Henry Kaiser, dessen Sohn an Multipler Sklerose litt, auf die neuen Konzepte von Dr. Kabat aufmerksam. Gemeinsam gründeten sie 1946 das Kaiser-Kabat-Institut in Washington, DC. Im Jahr 1948 wurde ein weiteres Kaiser-Kabat-Institut in Vallejo, Kalifornien, und 1950 ein drittes in Santa Monica, Kalifornien, eröffnet.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@GüStaWo die angebliche Militärhospitäler herkommen, ist mir ein Rätsel.
Entwickelt wurde PNF zwischen 1946 und 1951 in Kalifornien vom Neurophysiologen Herman Kabat (1913-1995) und der Physiotherapeutin Margaret Knott (1913-1952). 1953 kam Dorothy Voss dazu.
Zu Beginn wurden mit PNF hauptsächlich neurologische Patienten mit Poliomyelitis oder Encephalomyelitis disseminata behandelt. Aufgrund der guten Erfolge in dieser Patientengruppe wurde das Konzept im Laufe der Zeit auf alle Bereiche und Altersstufen ausgeweitet, in denen das physiologische Bewegungsverhalten gestört ist.
Mitte der 1940er Jahre wurde der wohlhabende Industrielle Henry Kaiser, dessen Sohn an Multipler Sklerose litt, auf die neuen Konzepte von Dr. Kabat aufmerksam. Gemeinsam gründeten sie 1946 das Kaiser-Kabat-Institut in Washington, DC. Im Jahr 1948 wurde ein weiteres Kaiser-Kabat-Institut in Vallejo, Kalifornien, und 1950 ein drittes in Santa Monica, Kalifornien, eröffnet.
Zitat: Wo die angebliche Militärhospitäler herkommen, ist mir ein Rätsel.
Die Info hab ich so aus einem Thread hier aus dem Jahre 2013 übernommen; wohl etwas zu vertrauensselig. Danke für Deine Info/Korrektur
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
GüSta schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
Zitat: Wo die angebliche Militärhospitäler herkommen, ist mir ein Rätsel.
Die Info hab ich so aus einem Thread hier aus dem Jahre 2013 übernommen; wohl etwas zu vertrauensselig. Danke für Deine Info/Korrektur
Bobath Erwachsen ist nicht mit Bobath Kinder abzurechnen und umgekehrt.....es sei denn da steht wieder mal was im BRV ! dazu einfach den Lars fragenjoy
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Michael Woelky schrieb:
@Heuberger
Bobath Erwachsen ist nicht mit Bobath Kinder abzurechnen und umgekehrt.....es sei denn da steht wieder mal was im BRV ! dazu einfach den Lars fragenjoy
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
massu schrieb:
@Michael Woelky stimmt so nicht ganz. Die Kinderbobath Ausbildung befähigt Säuglinge, Kinder UND Erwachsene abzurechnen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu stimmt zu 100% joy
natürlich stimmt das zu 100% siehe BRV joyjoy
Wer was anderes behauptet ist selbst Schuld.Ironie verlässt uns nie !!!!!!
I Love it
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Michael Woelky schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij
natürlich stimmt das zu 100% siehe BRV joyjoy
Wer was anderes behauptet ist selbst Schuld.Ironie verlässt uns nie !!!!!!
I Love it
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Heuberger schrieb:
wie ist es denn , wenn ich eine BG Verordnung über KG ZNS habe und der Patient noch nicht volljährig ist? Kann ich die VO dennoch annehmen oder gilt für Kinder/Jugendliche eine andere Spezialisierung wie für Erwachsene bzgl. der Zertifikate?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Heuberger schrieb:
Vielen Dank für die kompetente Antwort. Dann muss ich die VO wohl ändern lassen .
Mein Profilbild bearbeiten