Wir sind ein nettes Team von sechs
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
Physiotherapeuten und einer
Ergotherapeutin sowie einer
Rezeptionskraft. In unserer Praxis
behandeln wir überwiegend
orthopädisch / chirurgische sowie
neurologische Patienten. Einige
unserer Therapeuten betreuen auch
eine außerklinische
Intensivpflegeeinrichtung.
Wir bieten dir das Arbeiten in
einer Viertagewoche mit flexiblen
Arbeitszeiten, einer betrieblichen
Altersvorsorge, kostenlose private
Zusatzversicherung für Krankenhaus
und Zahnersatz, dreißig T...
kann man eine VO mit KG ZNS auch als allgemeine KG abrechnen? Also zum günstigeren Tarif?
Viele Grüße
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
kann man eine VO mit KG ZNS auch als allgemeine KG abrechnen? Also zum günstigeren Tarif?
Viele Grüße
Warum du das tun wollen solltest ist mir schleierhaft, aber wir haben keine Heilmittelerbringerkammer die dich dazu auffordern könnte die vereinbarten Gebührensätze einzuhalten.
Niemand hindert dich daran, wirtschaftlichen Suizid zu begehen. Du bist dann halt ein Kollegenschwein das den Kollegen die von ihrer Praxis leben müssen das Leben schwer macht, mehr passiert aber nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
Nein. Wenn KG-ZNS verordnet ist muss KG-ZNS erbracht werden. Du kannst aber durchaus €16,82 für die min. 25-minütige KG-ZNS-Behandlung abrechnen; die vereinbarten Zahlen in den Vergütungsvereinbarungen sind Obergrenzen, nicht fix abzurechnende Sätze.
Warum du das tun wollen solltest ist mir schleierhaft, aber wir haben keine Heilmittelerbringerkammer die dich dazu auffordern könnte die vereinbarten Gebührensätze einzuhalten.
Niemand hindert dich daran, wirtschaftlichen Suizid zu begehen. Du bist dann halt ein Kollegenschwein das den Kollegen die von ihrer Praxis leben müssen das Leben schwer macht, mehr passiert aber nicht.
Hallo,
kann man eine VO mit KG ZNS auch als allgemeine KG abrechnen? Also zum günstigeren Tarif?
Viele Grüße
Nein!
Es muss KG ZNS gemacht werden!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 3.2.18 15:46:
Hallo,
kann man eine VO mit KG ZNS auch als allgemeine KG abrechnen? Also zum günstigeren Tarif?
Viele Grüße
Nein!
Es muss KG ZNS gemacht werden!
natürlich kannst du auch ganz normal den KG-Satz ( auch auf neurophysiologischer Basis) abrechnen, wenn auf dem Rezept nichts anderes gefordert wird.
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Hallo,
natürlich kannst du auch ganz normal den KG-Satz ( auch auf neurophysiologischer Basis) abrechnen, wenn auf dem Rezept nichts anderes gefordert wird.
Was soll dieser Blödsinn?!
ZNS ist ZNS und nix KG!
Ausschließlich nur mit Abrechnungsberechtigung.
Diese ist nur durch Neurozertifikat erhältlich!
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RoFo schrieb:
christina 895 schrieb am 3.2.18 20:24:
Hallo,
natürlich kannst du auch ganz normal den KG-Satz ( auch auf neurophysiologischer Basis) abrechnen, wenn auf dem Rezept nichts anderes gefordert wird.
Was soll dieser Blödsinn?!
ZNS ist ZNS und nix KG!
Ausschließlich nur mit Abrechnungsberechtigung.
Diese ist nur durch Neurozertifikat erhältlich!
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christina 895 schrieb:
Hallo,
natürlich kannst du auch ganz normal den KG-Satz ( auch auf neurophysiologischer Basis) abrechnen, wenn auf dem Rezept nichts anderes gefordert wird.
Wenn dem so ist, ist dies absolut illegal da die KG ZNS Therapie nur von jemandem erbracht werden darf der die entsprechende Fobi incl. Prüfung hat und die Praxis dies auch angemeldet hat.
Ansonsten wäre es ja total bescheuert eine legal erbrachte Leistung freiwillig (warum überhaupt?) billiger abzurechnen.
Also: entweder illegal oder bescheuert!
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mbone schrieb:
Ich nehm jetzt mal an, dass der Hintergrund der Frage der ist, dass da jemand ein KG ZNS Rezept abarbeitet der/die weder Bobath noch PNF hat und man deshalb Skrupel hat den eigentlichen Satz zu berechnen.
Wenn dem so ist, ist dies absolut illegal da die KG ZNS Therapie nur von jemandem erbracht werden darf der die entsprechende Fobi incl. Prüfung hat und die Praxis dies auch angemeldet hat.
Ansonsten wäre es ja total bescheuert eine legal erbrachte Leistung freiwillig (warum überhaupt?) billiger abzurechnen.
Also: entweder illegal oder bescheuert!
jemand der auf Grammatik und Goethe verweist, sollte nicht "nix" schreiben.
Es ist kein Blödsinn, dass man KG ZNS- Rezepte ohne Zusatzqualifikation abrechnen kann, wenn diese auf dem Rezept nicht gefordert werden.
Ein freundlicher Ton wäre hilfreich!
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Hallo,
jemand der auf Grammatik und Goethe verweist, sollte nicht "nix" schreiben.
Es ist kein Blödsinn, dass man KG ZNS- Rezepte ohne Zusatzqualifikation abrechnen kann, wenn diese auf dem Rezept nicht gefordert werden.
Ein freundlicher Ton wäre hilfreich!
Dann benne die Quelle!
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RoFo schrieb:
christina 895 schrieb am 3.2.18 21:30:
Hallo,
jemand der auf Grammatik und Goethe verweist, sollte nicht "nix" schreiben.
Es ist kein Blödsinn, dass man KG ZNS- Rezepte ohne Zusatzqualifikation abrechnen kann, wenn diese auf dem Rezept nicht gefordert werden.
Ein freundlicher Ton wäre hilfreich!
Dann benne die Quelle!
Hallo,
jemand der auf Grammatik und Goethe verweist, sollte nicht "nix" schreiben.
Es ist kein Blödsinn, dass man KG ZNS- Rezepte ohne Zusatzqualifikation abrechnen kann, wenn diese auf dem Rezept nicht gefordert werden.
Ein freundlicher Ton wäre hilfreich!
...ebenfalls hilfreich wäre die eingehende Beschäftigung mit Wittgensteins siebter These ebenfalls; alternativ kann Nuhrs Interpretation in heutigem Sprachgebrauch herangezogen werden.
Es ist absolut nichts dagegen einzuwenden wenn Anonymus KG-ZNS (Leistungsziffern 20710-20712) erbringen und zum Satz der KG (Leistungsziffer 20501) abrechnen möchte. Damit verwirkt Anonymus allerdings das Recht, sich über die Vergütungshöhe zu echauffieren.
Um KG-ZNS (Leistungsziffern 20710-20712) zu erbringen ist zwingend eines der dafür notwendigen Zertifikate einzureichen; das Zertifikat muss der jeweiligen GKV vorliegen _bevor_ die Verordnung zur Abrechnung eingereicht wird, auf Antrag darf zum Ausstellungsdatum des Antrages (kann nicht vor dem Ausstellungsdatum des Zertifikates liegen) mit der Abgabe einer Zertifikatsleistung begonnen werden.
Konkret heißt es dazu (am Beispiel des RV VdEK-West):
Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen können durchgeführt und abgerechnet werden von:
- Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen
- Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte
- Fachphysiotherapeuten für funktionelle Störungen und psychische Erkrankungen
- Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in dem betreffenden Bereich (Bobath, Vojta oder PNF) von mind. 120 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach §125 Abs. 1 SGB V erfüllt.
Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.
Ist auf der Verordnung nicht ausdrücklich vermerkt welches der drei KG-ZNS-begründenden Heilmittel (Bobath, PNF, Vojta) anzuwenden ist darf der Leistungserbringer frei nach Qualifikation und Befund das anzuwendende Heilmittel wählen.
Ist KG-ZNS verordnet _muss_ eines der drei unter den Leistungsziffern 20710, 20711 oder 20712 beschriebenen Heilmittel erbracht werden. Die Abgabe einfacher KG nach der Leistungsziffer 20501 (oder irgendeiner anderen Leistung nach irgendeiner anderen Leistungsziffer) ist unzulässig und führt zum Entfall des kompletten Vergütungsanspruches; u.U. macht sich der diese Behandlung verantwortende PI der Körperverletzung durch Unterlassen schuldig und wird u.U. regresspflichtig(!).
Nicht das ich euch davon abhalten könnte euch diesen Schuh anzuziehen, das könnte aber ein teurer Spaß werden wenn eure Haftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit nicht umschließt.
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Papa Alpaka schrieb:
christina 895 schrieb am 3.2.18 21:30:
Weiterbildungsnachweis:
Hallo,
jemand der auf Grammatik und Goethe verweist, sollte nicht "nix" schreiben.
Es ist kein Blödsinn, dass man KG ZNS- Rezepte ohne Zusatzqualifikation abrechnen kann, wenn diese auf dem Rezept nicht gefordert werden.
Ein freundlicher Ton wäre hilfreich!
...ebenfalls hilfreich wäre die eingehende Beschäftigung mit Wittgensteins siebter These ebenfalls; alternativ kann Nuhrs Interpretation in heutigem Sprachgebrauch herangezogen werden.
Es ist absolut nichts dagegen einzuwenden wenn Anonymus KG-ZNS (Leistungsziffern 20710-20712) erbringen und zum Satz der KG (Leistungsziffer 20501) abrechnen möchte. Damit verwirkt Anonymus allerdings das Recht, sich über die Vergütungshöhe zu echauffieren.
Um KG-ZNS (Leistungsziffern 20710-20712) zu erbringen ist zwingend eines der dafür notwendigen Zertifikate einzureichen; das Zertifikat muss der jeweiligen GKV vorliegen _bevor_ die Verordnung zur Abrechnung eingereicht wird, auf Antrag darf zum Ausstellungsdatum des Antrages (kann nicht vor dem Ausstellungsdatum des Zertifikates liegen) mit der Abgabe einer Zertifikatsleistung begonnen werden.
Konkret heißt es dazu (am Beispiel des RV VdEK-West):
Die unter dieser Position beschriebenen Leistungen können durchgeführt und abgerechnet werden von:
- Fachphysiotherapeuten für infantile Cerebralparesen
- Fachphysiotherapeuten für spinale Lähmungen und Extremitätendefekte
- Fachphysiotherapeuten für funktionelle Störungen und psychische Erkrankungen
- Physiotherapeuten, die eine erfolgreich abgeschlossene spezielle Weiterbildung in dem betreffenden Bereich (Bobath, Vojta oder PNF) von mind. 120 Std. mit Abschlussprüfung absolviert haben, die die Anforderungen der Anlage 3 der Rahmenempfehlungen nach §125 Abs. 1 SGB V erfüllt.
Voraussetzung für die Abrechnung der Leistung ist die Erteilung einer Abrechnungserlaubnis durch die Landesorganisationen der Krankenkassen. Der Qualifikationsnachweis über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung ist den Landesorganisationen der Krankenkassen rechtzeitig zu übermitteln, damit diese rechtzeitig vor der Abrechnung eine Abrechnungserlaubnis erteilen können. Diese erfolgt dann rückwirkend zum Tag der Antragstellung.
Ist auf der Verordnung nicht ausdrücklich vermerkt welches der drei KG-ZNS-begründenden Heilmittel (Bobath, PNF, Vojta) anzuwenden ist darf der Leistungserbringer frei nach Qualifikation und Befund das anzuwendende Heilmittel wählen.
Ist KG-ZNS verordnet _muss_ eines der drei unter den Leistungsziffern 20710, 20711 oder 20712 beschriebenen Heilmittel erbracht werden. Die Abgabe einfacher KG nach der Leistungsziffer 20501 (oder irgendeiner anderen Leistung nach irgendeiner anderen Leistungsziffer) ist unzulässig und führt zum Entfall des kompletten Vergütungsanspruches; u.U. macht sich der diese Behandlung verantwortende PI der Körperverletzung durch Unterlassen schuldig und wird u.U. regresspflichtig(!).
Nicht das ich euch davon abhalten könnte euch diesen Schuh anzuziehen, das könnte aber ein teurer Spaß werden wenn eure Haftpflichtversicherung grobe Fahrlässigkeit nicht umschließt.
Hallo,
jemand der auf Grammatik und Goethe verweist, sollte nicht "nix" schreiben.
Es ist kein Blödsinn, dass man KG ZNS- Rezepte ohne Zusatzqualifikation abrechnen kann, wenn diese auf dem Rezept nicht gefordert werden.
Ein freundlicher Ton wäre hilfreich!
Wenn KG-ZNS explizit auf dem Rezept steht muß definitiv ein Zertifikat vorhanden sein um es bezahlt zu bekommen . Wenn du glaubst daß es doch für die Kasse günstiger ist nur KG abzurechnen wird die Kasse dir beweisen daß es noch günstiger für sie ist das Rezept komplett abzusetzen .
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Leni C. schrieb:
christina 895 schrieb am 3.2.18 21:30:
Hallo,
jemand der auf Grammatik und Goethe verweist, sollte nicht "nix" schreiben.
Es ist kein Blödsinn, dass man KG ZNS- Rezepte ohne Zusatzqualifikation abrechnen kann, wenn diese auf dem Rezept nicht gefordert werden.
Ein freundlicher Ton wäre hilfreich!
Wenn KG-ZNS explizit auf dem Rezept steht muß definitiv ein Zertifikat vorhanden sein um es bezahlt zu bekommen . Wenn du glaubst daß es doch für die Kasse günstiger ist nur KG abzurechnen wird die Kasse dir beweisen daß es noch günstiger für sie ist das Rezept komplett abzusetzen .
Und ich bin noch heute dem Justitiar meines Verbandes dankbar, dass er für solch ein Vorgehen sehr klare und nicht mehr freundliche Worte fand .
Rezepte ohne das dafür notwendige Zertifikat abzurechnen ist kein Kavaliersdelikt sondern letztendlich Betrug der bei entsprechenden Regressforderungen der Kassen existenzgefährdend sein kann.
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mbone schrieb:
Vor vielen vielen Jahren, in einer anderen Zeit, in einer anderen Praxis, aber auch schon viele Jahre selbstständig haben wir aus Unwissenheit/Dummheit ähnliche Fehler gemacht.
Und ich bin noch heute dem Justitiar meines Verbandes dankbar, dass er für solch ein Vorgehen sehr klare und nicht mehr freundliche Worte fand .
Rezepte ohne das dafür notwendige Zertifikat abzurechnen ist kein Kavaliersdelikt sondern letztendlich Betrug der bei entsprechenden Regressforderungen der Kassen existenzgefährdend sein kann.
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christina 895 schrieb:
Hallo,
jemand der auf Grammatik und Goethe verweist, sollte nicht "nix" schreiben.
Es ist kein Blödsinn, dass man KG ZNS- Rezepte ohne Zusatzqualifikation abrechnen kann, wenn diese auf dem Rezept nicht gefordert werden.
Ein freundlicher Ton wäre hilfreich!
Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge!
Es ist hier sehr schwierig, die GKV Patienten terminlich unterzubringen. Viele Praxen behandeln nur noch Privatpatienten und Selbstzahler.
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bei VO auf "KG-ZNS" ist ein Neuro-Zertifikat nötig. Bei Abrechnung "KG" wird zu Recht abgesetzt.
bei VO auf "KG auf neurophysiologischer Basis" kann KG abgerechnet werden.
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die neue schrieb:
klare Aussage:
bei VO auf "KG-ZNS" ist ein Neuro-Zertifikat nötig. Bei Abrechnung "KG" wird zu Recht abgesetzt.
bei VO auf "KG auf neurophysiologischer Basis" kann KG abgerechnet werden.
Ich schließe mich der Fragestellung von A.T. mal an. Bin noch neu in der Selbständigkeit. Die Patienten, die vorher in einer anderen Praxis behandelt wurden, kommen zu uns, weil die Praxis geschlossen wurde. Wir haben kein Neurozertifikat. Jetzt kamen Patienten mit KG ZNS Verordnungen. Habe auch normale KG "eingegeben". Wegen des fehlenden Zertifikat. Ist es notwendig, die Rezepte ändern zu lassen oder besser die Patienten wegzuschicken?
Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge!
Es ist hier sehr schwierig, die GKV Patienten terminlich unterzubringen. Viele Praxen behandeln nur noch Privatpatienten und Selbstzahler.
Auch, wenn du erst neu bist in der Selbständigkeit, ist das keine Ausrede für Verstoß gegen die Rahmenverträge!
Die muss man kennen bevor (!) man Patienten annimmt.
Ich dachte, wir leben im Informationszeitalter?
Die Ursprungsfrage wurde bereits nun mehrfach ausführlich beantwortet.
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RoFo schrieb:
sandra54 schrieb am 3.2.18 23:16:
Ich schließe mich der Fragestellung von A.T. mal an. Bin noch neu in der Selbständigkeit. Die Patienten, die vorher in einer anderen Praxis behandelt wurden, kommen zu uns, weil die Praxis geschlossen wurde. Wir haben kein Neurozertifikat. Jetzt kamen Patienten mit KG ZNS Verordnungen. Habe auch normale KG "eingegeben". Wegen des fehlenden Zertifikat. Ist es notwendig, die Rezepte ändern zu lassen oder besser die Patienten wegzuschicken?
Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge!
Es ist hier sehr schwierig, die GKV Patienten terminlich unterzubringen. Viele Praxen behandeln nur noch Privatpatienten und Selbstzahler.
Auch, wenn du erst neu bist in der Selbständigkeit, ist das keine Ausrede für Verstoß gegen die Rahmenverträge!
Die muss man kennen bevor (!) man Patienten annimmt.
Ich dachte, wir leben im Informationszeitalter?
Die Ursprungsfrage wurde bereits nun mehrfach ausführlich beantwortet.
Ich schließe mich der Fragestellung von A.T. mal an. Bin noch neu in der Selbständigkeit. Die Patienten, die vorher in einer anderen Praxis behandelt wurden, kommen zu uns, weil die Praxis geschlossen wurde. Wir haben kein Neurozertifikat. Jetzt kamen Patienten mit KG ZNS Verordnungen. Habe auch normale KG "eingegeben". Wegen des fehlenden Zertifikat. Ist es notwendig, die Rezepte ändern zu lassen oder besser die Patienten wegzuschicken?
Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge!
Es ist hier sehr schwierig, die GKV Patienten terminlich unterzubringen. Viele Praxen behandeln nur noch Privatpatienten und Selbstzahler.
Auf "KG" ändern lassen und mal nach ZNS-Zertifikatskursen umschauen (Bobath bei Bettina Weis; z.B. über's Klinikum Bremen Nord -- findbar hier: https://www.physio.de/fortbildung/f/bobath-erwachsene kann ich aus eigener Erfahrung empfehlen; PNF sei wohl auch brauchbar; von Vojta hab ich lang nichts mehr gehört); bei der Nachfrage die es bei dir zu geben scheint ist das Zertifikat wirtschaftlich vertretbar _wenn_ du persönlich gerne mit der Klientel arbeitest. Geht es dir auf die Nerven mit Paresen aller Art, "Behinderung" im weiteren Sinne, umzugehen weil du lieber Manuelle machst würd ich's bleiben lassen und die Patienten zu Kollegen schicken die gerne damit arbeiten.
Ich persönlich habe kein gesteigertes Verlangen nach "orthopädischen Patienten", spare mir das MT-Zertifikat und habe mein Netzwerk an Kollegen an die ich sie gerne überweise (andersrum bekomme ich von ihnen einen Tipp wenn ein neuer "neurologischer Patient" in der Gegend aufgetaucht ist)...
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Papa Alpaka schrieb:
sandra54 schrieb am 3.2.18 23:16:
Ich schließe mich der Fragestellung von A.T. mal an. Bin noch neu in der Selbständigkeit. Die Patienten, die vorher in einer anderen Praxis behandelt wurden, kommen zu uns, weil die Praxis geschlossen wurde. Wir haben kein Neurozertifikat. Jetzt kamen Patienten mit KG ZNS Verordnungen. Habe auch normale KG "eingegeben". Wegen des fehlenden Zertifikat. Ist es notwendig, die Rezepte ändern zu lassen oder besser die Patienten wegzuschicken?
Bitte nur ernst gemeinte Ratschläge!
Es ist hier sehr schwierig, die GKV Patienten terminlich unterzubringen. Viele Praxen behandeln nur noch Privatpatienten und Selbstzahler.
Auf "KG" ändern lassen und mal nach ZNS-Zertifikatskursen umschauen (Bobath bei Bettina Weis; z.B. über's Klinikum Bremen Nord -- findbar hier: https://www.physio.de/fortbildung/f/bobath-erwachsene kann ich aus eigener Erfahrung empfehlen; PNF sei wohl auch brauchbar; von Vojta hab ich lang nichts mehr gehört); bei der Nachfrage die es bei dir zu geben scheint ist das Zertifikat wirtschaftlich vertretbar _wenn_ du persönlich gerne mit der Klientel arbeitest. Geht es dir auf die Nerven mit Paresen aller Art, "Behinderung" im weiteren Sinne, umzugehen weil du lieber Manuelle machst würd ich's bleiben lassen und die Patienten zu Kollegen schicken die gerne damit arbeiten.
Ich persönlich habe kein gesteigertes Verlangen nach "orthopädischen Patienten", spare mir das MT-Zertifikat und habe mein Netzwerk an Kollegen an die ich sie gerne überweise (andersrum bekomme ich von ihnen einen Tipp wenn ein neuer "neurologischer Patient" in der Gegend aufgetaucht ist)...
Die Ursprungsfrage wurde bereits nun mehrfach ausführlich beantwortet.
Hat das jemals jemanden abgehalten?
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Papa Alpaka schrieb:
RoFo schrieb am 3.2.18 23:39:
Die Ursprungsfrage wurde bereits nun mehrfach ausführlich beantwortet.
Hat das jemals jemanden abgehalten?
@Papa Alpaka: Gute Info. Schicke die Patienten gerne zu Kollegen. Meine Mitarbeiterin hat PNF Fortbildung gemacht, aber nicht die Prüfung. Wir schauen mal.
Ihr seht ja an den Fragen, dass Rahmenverträge klar geregelt sind, aber im Praxisalltag vieles dann nicht so klar umsetzbar ist. Deshalb danke ich allen, die einem mit klaren Antworten hilfreich zur Seite stehen.
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sandra54 schrieb:
@Rofo: Ich wollte keine Ausrede finden. Vieles ist neu, trotz Informationszeitalter. Trotzdem Danke!
@Papa Alpaka: Gute Info. Schicke die Patienten gerne zu Kollegen. Meine Mitarbeiterin hat PNF Fortbildung gemacht, aber nicht die Prüfung. Wir schauen mal.
Ihr seht ja an den Fragen, dass Rahmenverträge klar geregelt sind, aber im Praxisalltag vieles dann nicht so klar umsetzbar ist. Deshalb danke ich allen, die einem mit klaren Antworten hilfreich zur Seite stehen.
[...]
@Papa Alpaka: Gute Info. Schicke die Patienten gerne zu Kollegen. Meine Mitarbeiterin hat PNF Fortbildung gemacht, aber nicht die Prüfung. Wir schauen mal.
[...]
Ohne Prüfung keine bestandene Fortbildung gemäß Leistungsvereinbarung, ohne bestandene Fortbildung kein Zertifikat, ohne Zertifikat keine Zertifikatsleistung...
...das macht die Behandlung deiner Mitarbeiterin in keinster Weise besser oder schlechter -- es ist schlicht die Formalie "Abschlussprüfung" nicht erfüllt.
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Papa Alpaka schrieb:
sandra54 schrieb am 4.2.18 00:25:
[...]
@Papa Alpaka: Gute Info. Schicke die Patienten gerne zu Kollegen. Meine Mitarbeiterin hat PNF Fortbildung gemacht, aber nicht die Prüfung. Wir schauen mal.
[...]
Ohne Prüfung keine bestandene Fortbildung gemäß Leistungsvereinbarung, ohne bestandene Fortbildung kein Zertifikat, ohne Zertifikat keine Zertifikatsleistung...
...das macht die Behandlung deiner Mitarbeiterin in keinster Weise besser oder schlechter -- es ist schlicht die Formalie "Abschlussprüfung" nicht erfüllt.
Danke Euch allen für die Infos.
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sandra54 schrieb:
Mitarbeiterin wird für Zertifikatsprüfung angemeldet, bis dahin nehmen wir keine KG-ZNS VO mehr an, die anderen (es sind 2) verweisen wir an Kollegen.
Danke Euch allen für die Infos.
Mitarbeiterin wird für Zertifikatsprüfung angemeldet, bis dahin nehmen wir keine KG-ZNS VO mehr an, die anderen (es sind 2) verweisen wir an Kollegen.
Danke Euch allen für die Infos.
...karmatechnisch bist du damit auf der guten Seite ;)
Sofern die Kollegen keine Kapazität haben, die Behandlungen durchzuführen: Mit dem Hinweis auf eine anstehende Zertifikatsprüfung die VO auf "KG" ändern lassen. Anwenden darf die Kollegin die erlernten Techniken bereits auf eine "KG"-Verordnung (und ggf. ist eine kurzfristige Behandlung auf "KG" besser als gar keine Behandlung).
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Papa Alpaka schrieb:
sandra54 schrieb am 4.2.18 10:24:
Mitarbeiterin wird für Zertifikatsprüfung angemeldet, bis dahin nehmen wir keine KG-ZNS VO mehr an, die anderen (es sind 2) verweisen wir an Kollegen.
Danke Euch allen für die Infos.
...karmatechnisch bist du damit auf der guten Seite ;)
Sofern die Kollegen keine Kapazität haben, die Behandlungen durchzuführen: Mit dem Hinweis auf eine anstehende Zertifikatsprüfung die VO auf "KG" ändern lassen. Anwenden darf die Kollegin die erlernten Techniken bereits auf eine "KG"-Verordnung (und ggf. ist eine kurzfristige Behandlung auf "KG" besser als gar keine Behandlung).
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sandra54 schrieb:
Ich schließe mich der Fragestellung von A.T. mal an. Bin noch neu in der Selbständigkeit. Die Patienten, die vorher in einer anderen Praxis behandelt wurden, kommen zu uns, weil die Praxis geschlossen wurde. Wir haben kein Neurozertifikat. Jetzt kamen Patienten mit KG ZNS Verordnungen. Habe auch normale KG "eingegeben". Wegen des fehlenden Zertifikat. Ist es notwendig, die Rezepte ändern zu lassen oder besser die Patienten wegzuschicken?
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Es ist hier sehr schwierig, die GKV Patienten terminlich unterzubringen. Viele Praxen behandeln nur noch Privatpatienten und Selbstzahler.
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sandra54 schrieb:
Das hilft mir. Danke!
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