Unser Team besteht aus
aufgeschlossenen & engagierten
Therapeuten. Wir haben höchste
Ansprüche an unsere Therapie und
unterstützen unsere Therapeuten
bei ihrer Weiterentwicklung. Das
Team besteht aus einer gesunden
Mischung von spezialisierten
Therapeuten.
Ob Manualtherapeut oder
Berufsanfänger: gerne
partizipieren wir von Deinen
umfang"reichen Erfahrungen oder
sind Dir beim Einstieg in das
Berufsleben behilflich. Wir sind
flexibel hinsichtlich der
Wochenstundenanzahl und gestalten
Deine...
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ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden.
Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt.
Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können.
Würde mich sehr über Hilfe von Euch freuen!
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die Diagnose M51.1 ist nur in Kombination mit G55.1* ein BVB und somit auch mit mehr als 6 Einheiten abrechenbar.
G40.1 und R26.8 in Kombination mit G62.9 sind kein langfristiger oder besonderer Verordnungsbedarf.
Wenn bei letzteren mehr als 6 Einheiten verordnet wurden, wird die Krankenkasse ab dem 7. Termin schon abgerechnete Leistungen streichen.
Also, annehmen kann man diese Verordnungen, aber nur 6 Einheiten abrechnen.
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jonauti schrieb:
Hallo,
die Diagnose M51.1 ist nur in Kombination mit G55.1* ein BVB und somit auch mit mehr als 6 Einheiten abrechenbar.
G40.1 und R26.8 in Kombination mit G62.9 sind kein langfristiger oder besonderer Verordnungsbedarf.
Wenn bei letzteren mehr als 6 Einheiten verordnet wurden, wird die Krankenkasse ab dem 7. Termin schon abgerechnete Leistungen streichen.
Also, annehmen kann man diese Verordnungen, aber nur 6 Einheiten abrechnen.
ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden.
Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt.
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Kurze Frage: Bist du PI bzw. selbständig ?
Wenn ja, empfehle ich dir dringend am Wochenende die folgende Unterlagen einmal gründlich durchzulesen. Das dürfte alle deine Fragen als Grundlage deines Arbeitens ausführlich beantworten.
1) Link
2) Vereinbarungen mit Heilmittelerbringern - GKV-Spitzenverband - - > Reiter Physiotherapie
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Anonymer Teilnehmer schrieb am 27.01.2022 09:10 Uhr:Hallo,
ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden.
Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt.
Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können.
Würde mich sehr über Hilfe von Euch freuen!
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2) Vereinbarungen mit Heilmittelerbringern - GKV-Spitzenverband - - > Reiter Physiotherapie
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine Frage zu KG- Verordnungen mit ICD- Codes, die nicht auf der Liste für BVB oder LHMB stehen, die aber seit längerem vom Arzt verordnet werden und auch immer von der Krankenkasse bezahlt wurden.
Ein Patient bekommt z.B. seit mehreren Jahren Verordnungen mit M51.1 sowie G55.1. Ein anderer hat den Code G40.1. Dann gibt es noch eine Patientin mit R26.8 plus G62.9. Zuletzt noch ein Patient nur mit R26.8. Keiner von ihnen hat einen Antrag auf Genehmigung gestellt.
Im Prinzip würde ich nur gerne erfahren, ob ich diese Verordnungen weiter annehmen kann ( Prüfpflicht) und ob die Krankenkassen rückwirkend das schon geflossene Geld von mir zurückfordern können.
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Die Krankenkassen bezahlen bereits seit längerem die genannten Verordnungen. Muss ich nun mit Rückforderungen rechnen?
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Maximal der Arzt bekommt Stress.
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Jeverland schrieb:
Wenn das immer normale 6er VO sind, dann hast du kein Problem.
Maximal der Arzt bekommt Stress.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank schon mal für Deine Hilfe.
Die Krankenkassen bezahlen bereits seit längerem die genannten Verordnungen. Muss ich nun mit Rückforderungen rechnen?
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Wenn dann die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird - also ab der 4. VO - ist es nicht dein Problem. Sondern der Arzt muss wissen was er tut.
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Jeverland schrieb:
Da gilt halt das gleiche. Ohne BVB oder LHMB halt max 10er VO.
Wenn dann die orientierende Behandlungsmenge überschritten wird - also ab der 4. VO - ist es nicht dein Problem. Sondern der Arzt muss wissen was er tut.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, es sind ZN- Verordnungen mit jeweils 10 Einheiten.
Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.
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Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.
Ansonsten wundert es mich, dass über 1 Jahr nach in Kraft treten der neuen HMR immer noch solche Fragen auftauchen. 🤔
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 28.01.2022 09:52 Uhr:Ok, dann wird die Krankenkasse also weiterhin bezahlen und ich werde nicht z.B. Jahre später zurückerstatten müssen. Dachte nämlich, dass dies durch unsere Prüfpflicht evtl. so sein könnte. Solange du nicht mehr als 10 Behandlungen pro VO (Höchstmenge lt. HMK) abrechnest.
Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.
Ansonsten wundert es mich, dass über 1 Jahr nach in Kraft treten der neuen HMR immer noch solche Fragen auftauchen. 🤔
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jonauti schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij den Zusatz der Verwunderung hätte man sich sparen können
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@jonauti
jonauti schrieb am 28.01.2022 12:14 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij den Zusatz der Verwunderung hätte man sich sparen können Hätte man. Habe ich aber nicht, weil ich mir manchmal so ein kleiner Seitenhieb nicht verkneifen kann. 😂
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok, dann wird die Krankenkasse also weiterhin bezahlen und ich werde nicht z.B. Jahre später zurückerstatten müssen. Dachte nämlich, dass dies durch unsere Prüfpflicht evtl. so sein könnte.
Mit anderen Worten, dass ich solche Verordnungen gar nicht annehmen dürfte.
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Du meinst das mögliche Regressrisiko? Das ist völlig davon abhängig, wie gut der Arzt die Notwendigkeit in seine Dokumentation begründet. M.a.W., nach der neuen HMR ist das sein Problem, nicht deines.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Erst mal geht grundsätzlich nix auf Kosten des Arztes, sondern auf Kosten der Krankenkasse. 🙈
Du meinst das mögliche Regressrisiko? Das ist völlig davon abhängig, wie gut der Arzt die Notwendigkeit in seine Dokumentation begründet. M.a.W., nach der neuen HMR ist das sein Problem, nicht deines.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
D.h. nach 30 Behandlungen ( bei diesen ICDs) geht es auf Kosten des Arztes?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für Eure Antworten, hat mir geholfen.
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