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Muss ich die Verordnung zwingend ändern lassen oder kann ich nur eines von Beiden machen und das andere weglassen?Ist das ein Absetzungsgrund?
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Heuberger schrieb:
Was mache ich wenn der Zahnarzt 6x MT und 6xKG verordnet hat?Da sind ja zwei vorrangige Heilmittel und ist so bisher nicht möglich gewesen?Denke seit Januar hat sich nichts geändert ausser man teilt es auf in z.B. 3 und 3 . Aber jeweils 6 gehen nicht oder ist das bei Zahnärztl. VO möglich?
Muss ich die Verordnung zwingend ändern lassen oder kann ich nur eines von Beiden machen und das andere weglassen?Ist das ein Absetzungsgrund?
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Geronimo schrieb:
Heilmittelversorgung 2.0 - Fachartikelserie - GKV-Heilmittel
Dort steht:
"Eine Aufteilung der Verordnungsmenge auf unterschiedliche vorrangige Heilmittel ist für zahnärztliche Verordnungen im Bereich Physiotherapie nicht möglich"
d.h. es geht so nicht.
Kann ich KG einfach weglassen und nur die MT behandeln und dies auf der Rückseite vermerken oder wird die KK (AOK) die VO dann absetzen?
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[...] Kann ich KG einfach weglassen und nur die MT behandeln und dies auf der Rückseite vermerken oder wird die KK (AOK) die VO dann absetzen?
Da das Heilmittel nicht ausreichend spezifiziert ist, solltest du die Verordnung lieber nachbessern und konkretisieren lassen. Insbesondere das "hochwertigere" (teurere) Heilmittel herauszupicken dürfte endgültig problematisch sein.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Heuberger schrieb am 14.02.2021 08:35:
[...] Kann ich KG einfach weglassen und nur die MT behandeln und dies auf der Rückseite vermerken oder wird die KK (AOK) die VO dann absetzen?
Da das Heilmittel nicht ausreichend spezifiziert ist, solltest du die Verordnung lieber nachbessern und konkretisieren lassen. Insbesondere das "hochwertigere" (teurere) Heilmittel herauszupicken dürfte endgültig problematisch sein.
Gruß
Nora
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Heuberger schrieb:
ok um auf Nummer Sicher zu gehen , muss ich wohl ändern lassen. Danke für die Hilfe
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Heuberger schrieb:
GM Geronimo, vielen Dank für deinen Link.
Dort steht:
"Eine Aufteilung der Verordnungsmenge auf unterschiedliche vorrangige Heilmittel ist für zahnärztliche Verordnungen im Bereich Physiotherapie nicht möglich"
d.h. es geht so nicht.
Kann ich KG einfach weglassen und nur die MT behandeln und dies auf der Rückseite vermerken oder wird die KK (AOK) die VO dann absetzen?
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