Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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darf man den wenn ein Patient mit MLD Rezept und KG Rezept kommt, beide Behandlungen an einem Tag durchführen bzw dann auch abrechnen oder eher nicht?
LG blackstar
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Problem beschreiben
blackstar schrieb:
Hallo,
darf man den wenn ein Patient mit MLD Rezept und KG Rezept kommt, beide Behandlungen an einem Tag durchführen bzw dann auch abrechnen oder eher nicht?
LG blackstar
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blackstar schrieb:
mir hat jemand mal gesagt man dürfe nur eine Therapie am Tag abrechnen
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die neue schrieb:
Quatsch!! Ich habe öfters Patienten (auch Dauerpatienten), die MLD und KG verordnet haben. Selbstverständlich behandle ich die an einem Tag - hab bis jetzt nie Probleme gehabt ..... Bei Hausbesuchen rechne ich dann natürlich nur einen Hausbesuch ab, da ich nur einmal hinfahre.
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blackstar schrieb:
aha ok gut zu wissen, gibt es da irgendwo auch ein Gesetzestext dazu ?
Davon abgesehen, pochen die Kassen ja auch auf Wirtschaftlichkeit: Wenn Du einen Patienten hast, der MLD und KG im Hausbesuch bekommt, kannst Du ja auch nicht 2x hinfahren und den HB abrechnen (es sei denn, mit einer für die Kasse berechtigte Begründung). Also warum soll ich dann die Behandlungen, die im HB an einem Tag hintereinander erbracht werden sollen, nicht in der Praxis erbringen dürfen? Auf die Absetzung würde ich mich freuen ....
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die neue schrieb:
Andersrum wird ein Schuh draus ...bitte zeig mir einen Gesetzestext, in dem steht, daß ich es nicht darf.....
Davon abgesehen, pochen die Kassen ja auch auf Wirtschaftlichkeit: Wenn Du einen Patienten hast, der MLD und KG im Hausbesuch bekommt, kannst Du ja auch nicht 2x hinfahren und den HB abrechnen (es sei denn, mit einer für die Kasse berechtigte Begründung). Also warum soll ich dann die Behandlungen, die im HB an einem Tag hintereinander erbracht werden sollen, nicht in der Praxis erbringen dürfen? Auf die Absetzung würde ich mich freuen ....
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isi.d schrieb:
Wie ist das bei KG 2 Behandlungseinheiten und 45 min. Lymphdrainage als Hausbesuch? Kann auch an einem Stück vollbracht werden oder? Danke und lg
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TheStonie schrieb:
Man darf immer verschiedene Rezepte an einem Tag bearbeiten. Bei 2 Behandlungen auf einem Rezept wirds schwieriger, da muss dann schon Doppelbehandlung draufstehen.
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morpheus-06 schrieb:
Zwei vorrangige HM können gar nicht auf einer GKV Vo. stehen, bei vorrangig und ergänzend kein Problem.
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die neue schrieb:
wo soll das Problem sein, wenn er 2 Rezepte bringt?
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