Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
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einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
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KG
IKS: WS2a
ICD: M15.9
Diag: Gesichert Polyathrose, nicht näher bezeichnet Wirbelsäulenerkrankung mit längerem Behanndlungsbedarf.
---------------
KMT
IKS: WS2f
ICD: M06.9
Diag: Gesichert Chronische Polyathritis, nicht näher bezeichnet
würde man es als 2 ,,verschiedene" Diagnosen durchbekommen?
falls nicht was wäre eine mögliche Alternative? :hushed:
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Problem beschreiben
kaka80 schrieb:
Pat. kommt mit 2 Rezepten:
KG
IKS: WS2a
ICD: M15.9
Diag: Gesichert Polyathrose, nicht näher bezeichnet Wirbelsäulenerkrankung mit längerem Behanndlungsbedarf.
---------------
KMT
IKS: WS2f
ICD: M06.9
Diag: Gesichert Chronische Polyathritis, nicht näher bezeichnet
würde man es als 2 ,,verschiedene" Diagnosen durchbekommen?
falls nicht was wäre eine mögliche Alternative? :hushed:
Du kennst die Antwort doch schon. :wink:
Wobei mir gleich 2 Dinge auffallen. Erstens "decken" sich die Diagnosen doch,...und zweitens ist bei einer .-itis eine KMT nicht unbedingt erste Wahl, wenn nicht sogar kontraindiziert.
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ehrlich jetzt?
Du kennst die Antwort doch schon. :wink:
Wobei mir gleich 2 Dinge auffallen. Erstens "decken" sich die Diagnosen doch,...und zweitens ist bei einer .-itis eine KMT nicht unbedingt erste Wahl, wenn nicht sogar kontraindiziert.
Und was wäre eine Alternative aus deiner Sicht Stefan 302?
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kaka80 schrieb:
stefan 302 schrieb am 2.10.17 20:17:
ehrlich jetzt?
Du kennst die Antwort doch schon. :wink:
Wobei mir gleich 2 Dinge auffallen. Erstens "decken" sich die Diagnosen doch,...und zweitens ist bei einer .-itis eine KMT nicht unbedingt erste Wahl, wenn nicht sogar kontraindiziert.
Und was wäre eine Alternative aus deiner Sicht Stefan 302?
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morpheus-06 schrieb:
Ob sinvoll oder nicht, ist hier nicht die Frage. Nach den HMR wären es zwei unterschiedliche Dg. die jeweils einen neuen Regelfall auslösen.
Wenn du streng nach Wortgleicheit interpretierst, ok. Vom Sinn her allerdings sind beide gleich.
Warum ich sicher sagen kann, dass abgesetzt würde? Weil ich von mehr als 5 Fällen ausgehen kann die ich selbst kenne -und der Justitiar hier auch tätig war- die abgesetzt wurden. Selbst die KV konnte keine andere Antwort geben.
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stefan 302 schrieb:
Hm, die ausgeschriebene Diagnose wäre die Interpretation beider ICD-10 Schlüssel, das eine ist die Grunderkrankung, das andere die Aktivierung jener selben (-itis)
Wenn du streng nach Wortgleicheit interpretierst, ok. Vom Sinn her allerdings sind beide gleich.
Warum ich sicher sagen kann, dass abgesetzt würde? Weil ich von mehr als 5 Fällen ausgehen kann die ich selbst kenne -und der Justitiar hier auch tätig war- die abgesetzt wurden. Selbst die KV konnte keine andere Antwort geben.
ehrlich jetzt?
Du kennst die Antwort doch schon. :wink:
Wobei mir gleich 2 Dinge auffallen. Erstens "decken" sich die Diagnosen doch,...und zweitens ist bei einer .-itis eine KMT nicht unbedingt erste Wahl, wenn nicht sogar kontraindiziert.
Und was wäre eine Alternative aus deiner Sicht Stefan 302?
Beim KMT Rezept eine muskulo-skelettale Diagnose schreiben lassen, dann geht es, wie z.B. Muskuloskelettales Schmerzsyndrom ICD-10 Diagnose M79.1
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stefan 302 schrieb:
kaka80 schrieb am 3.10.17 13:20:
stefan 302 schrieb am 2.10.17 20:17:
ehrlich jetzt?
Du kennst die Antwort doch schon. :wink:
Wobei mir gleich 2 Dinge auffallen. Erstens "decken" sich die Diagnosen doch,...und zweitens ist bei einer .-itis eine KMT nicht unbedingt erste Wahl, wenn nicht sogar kontraindiziert.
Und was wäre eine Alternative aus deiner Sicht Stefan 302?
Beim KMT Rezept eine muskulo-skelettale Diagnose schreiben lassen, dann geht es, wie z.B. Muskuloskelettales Schmerzsyndrom ICD-10 Diagnose M79.1
ehrlich jetzt?
Du kennst die Antwort doch schon. :wink:
Wobei mir gleich 2 Dinge auffallen. Erstens "decken" sich die Diagnosen doch,...und zweitens ist bei einer .-itis eine KMT nicht unbedingt erste Wahl, wenn nicht sogar kontraindiziert.
Und was wäre eine Alternative aus deiner Sicht Stefan 302?
Beim KMT Rezept eine muskulo-skelettale Diagnose schreiben lassen, dann geht es, wie z.B. Muskuloskelettales Schmerzsyndrom ICD-10 Diagnose M79.1
vielen Dank stefan 302 und morpheus-06
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kaka80 schrieb:
stefan 302 schrieb am 3.10.17 14:30:
kaka80 schrieb am 3.10.17 13:20:
stefan 302 schrieb am 2.10.17 20:17:
ehrlich jetzt?
Du kennst die Antwort doch schon. :wink:
Wobei mir gleich 2 Dinge auffallen. Erstens "decken" sich die Diagnosen doch,...und zweitens ist bei einer .-itis eine KMT nicht unbedingt erste Wahl, wenn nicht sogar kontraindiziert.
Und was wäre eine Alternative aus deiner Sicht Stefan 302?
Beim KMT Rezept eine muskulo-skelettale Diagnose schreiben lassen, dann geht es, wie z.B. Muskuloskelettales Schmerzsyndrom ICD-10 Diagnose M79.1
vielen Dank stefan 302 und morpheus-06
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stefan 302 schrieb:
ehrlich jetzt?
Du kennst die Antwort doch schon. :wink:
Wobei mir gleich 2 Dinge auffallen. Erstens "decken" sich die Diagnosen doch,...und zweitens ist bei einer .-itis eine KMT nicht unbedingt erste Wahl, wenn nicht sogar kontraindiziert.
Da es 2 verschiedene Codes sind, sind es auch 2 Regelfälle.
Man kann den Arzt darauf hinweisen, dass die Verschreibung zwar etwas, naja sagen wir, unsinnig ist - aber laut der aktuellen Bestimmungslage sollten die Rezepte nicht abgesetzt werden.
Was allerdings immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an der Abrechnungsstelle ankommt....
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Seit 2014 ist beschlossen, dass nur der ICD-10 Code, nicht die geschriebene Diagnose zur Festlegung des Regelfalls dient.
Da es 2 verschiedene Codes sind, sind es auch 2 Regelfälle.
Man kann den Arzt darauf hinweisen, dass die Verschreibung zwar etwas, naja sagen wir, unsinnig ist - aber laut der aktuellen Bestimmungslage sollten die Rezepte nicht abgesetzt werden.
Was allerdings immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an der Abrechnungsstelle ankommt....
Wer hat das beschlossen?
Ich kann das in keinem RV oder den HMR finden. Die Vereinbarung spricht von einem therapierelevantem ICD10 Code und das Klartextdiagnosen alleine oder beides zusammen möglich sind. Das ist eine Vereinabrung zw. der KBV und dem GKV-Spitzenveband und hat mit unserer Leistungserbringung nichts zu tun.
Richtig ist das es sich um 2 Diagnosen handelt, die nach den HMR 2 Regelfälle auslösen. Das ist die Spielregel, ob das therapeutisch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
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morpheus-06 schrieb:
Bastian Lohmann schrieb am 7.10.17 08:38:
Seit 2014 ist beschlossen, dass nur der ICD-10 Code, nicht die geschriebene Diagnose zur Festlegung des Regelfalls dient.
Da es 2 verschiedene Codes sind, sind es auch 2 Regelfälle.
Man kann den Arzt darauf hinweisen, dass die Verschreibung zwar etwas, naja sagen wir, unsinnig ist - aber laut der aktuellen Bestimmungslage sollten die Rezepte nicht abgesetzt werden.
Was allerdings immer auf den jeweiligen Sachbearbeiter an der Abrechnungsstelle ankommt....
Wer hat das beschlossen?
Ich kann das in keinem RV oder den HMR finden. Die Vereinbarung spricht von einem therapierelevantem ICD10 Code und das Klartextdiagnosen alleine oder beides zusammen möglich sind. Das ist eine Vereinabrung zw. der KBV und dem GKV-Spitzenveband und hat mit unserer Leistungserbringung nichts zu tun.
Richtig ist das es sich um 2 Diagnosen handelt, die nach den HMR 2 Regelfälle auslösen. Das ist die Spielregel, ob das therapeutisch sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt.
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Bastian Lohmann schrieb:
Seit 2014 ist beschlossen, dass nur der ICD-10 Code, nicht die geschriebene Diagnose zur Festlegung des Regelfalls dient.
Da es 2 verschiedene Codes sind, sind es auch 2 Regelfälle.
Man kann den Arzt darauf hinweisen, dass die Verschreibung zwar etwas, naja sagen wir, unsinnig ist - aber laut der aktuellen Bestimmungslage sollten die Rezepte nicht abgesetzt werden.
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