Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
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Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
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Kollegen,
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kann mir bitte einer sagen ob ich ein Rezept (Diagnose Z96,64RG und Z98.8RG ) über 12x KG und eine Rezept mit gleicher Diagnose über 12xKGG zur gleichen Zeit abrechnen kann. Patient hatte eine Hüftop gehabt. Ich glaube zu wissen, dass ich zuerst das eine und
dann das andere machen muss oder hab ich da einen Denkfehler, danke für Eure Hilfe.
LG
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Bei gleicher Diagnose und gleicher Arzt kann die Behandlung nicht gleichzeitig stattfinden bzw. abgerechnet werden. Und ggf. ist eine VO dann auch nicht mehr gültig. 🥴
Da dieser FAK zwischen dem GKV und den Verbänden konzertiert ist, ist also eine weitere Einschränkung gegenüber der Heilmittel-Richtlinie (siehe "Verordnungsfall" §7 Abs. 3 - gleicher Arzt) zu beachten.
Ergänzend noch: parallele Verordnungen mit gleicher Diagnose gehen nur bei gleicher Diagnosegruppe nicht.
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Dies wird in der aktuellen Fassung des Fragen-Antworten-Katalog sogar noch weiter eingeschränkt, als dies in der Heilmittel-Richtlinie formuliert ist: in Frage 63, ob zwei Verordnungen bei gleicher Diagnose von verschiedenen Ärzten parallel ausgeführt werden dürfen, lautet die Antwort:
Nein, sofern dem Leistungserbringer von einer Patientin oder einem Patienten 2 parallel ausgestellte Verordnungen mit vollständig identischem ICD-10-GM-Code (bis auf die letzte Stelle, ggf. inklusive der Zusatzkennzeichnung der Lokalisation) und derselben Diagnosegruppe der Heilmittel-Richtlinien vorliegen, darf er diese nicht zeitgleich durchführen. Dies gilt auch in dem Fall, dass die betreffenden Verordnungen von 2 verschiedenen Ärztinnen oder Ärzten ausgestellt wurden.
Da dieser FAK zwischen dem GKV und den Verbänden konzertiert ist, ist also eine weitere Einschränkung gegenüber der Heilmittel-Richtlinie (siehe "Verordnungsfall" §7 Abs. 3 - gleicher Arzt) zu beachten.
Ergänzend noch: parallele Verordnungen mit gleicher Diagnose gehen nur bei gleicher Diagnosegruppe nicht.
Gruß
Nora
LG
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miemi schrieb:
Herzlichen Dank für die ausführliche Info, hat mir sehr weitergeholfen.
LG
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Problem beschreiben
miemi schrieb:
Hallo Ihr Lieben,
kann mir bitte einer sagen ob ich ein Rezept (Diagnose Z96,64RG und Z98.8RG ) über 12x KG und eine Rezept mit gleicher Diagnose über 12xKGG zur gleichen Zeit abrechnen kann. Patient hatte eine Hüftop gehabt. Ich glaube zu wissen, dass ich zuerst das eine und
dann das andere machen muss oder hab ich da einen Denkfehler, danke für Eure Hilfe.
LG
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