Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
STARTBONUS 1000€ nach der
Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Immer wieder die Frage in der Praxis:
Patient ohne Angehörige und ohne Möglichkeit in die Praxis zu kommen (z.b. 83jährige Oma ohne Führerschein) bekommt Kg rezept, aber ohne Hb ( O-Ton Arzt: sie können ja laufen, dann kommen sie auch zu einer Kg-Praxis (nächstgelegene 4km)).
Darf der PI, bei dem sich die Dame meldet durch seine Zulassung als sekt.HP ein Rezept ausstellen "Hausbesuch erforderlich", und pro Behandlung/Anfahrt einen Betrag x zahlen lassen? Laut ZVK zulässig! Stimmt das??
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
Immer wieder die Frage in der Praxis:
Patient ohne Angehörige und ohne Möglichkeit in die Praxis zu kommen (z.b. 83jährige Oma ohne Führerschein) bekommt Kg rezept, aber ohne Hb ( O-Ton Arzt: sie können ja laufen, dann kommen sie auch zu einer Kg-Praxis (nächstgelegene 4km)).
Darf der PI, bei dem sich die Dame meldet durch seine Zulassung als sekt.HP ein Rezept ausstellen "Hausbesuch erforderlich", und pro Behandlung/Anfahrt einen Betrag x zahlen lassen? Laut ZVK zulässig! Stimmt das??
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
Nein
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Helmut Fromberger schrieb:
Nein.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
alobar schrieb:
du kannst vielleicht den HB ausstellen, dass weis ich nicht, aber was ich sicher weiss, dass das Rezept vom Arzt nicht als HB abgearbeitet werden darf, wenn es nicht vom Arzt so gewollt war. Leider.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Nein, da muss der Arzt ran wenn der HB med. notwendig ist. Wenn nicht muss die Behandlung zu Lasten der GKV in den zugelassenen Räumen stattfinden.
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ramona Völlkopf schrieb:
Sag mir bitte per PN wer dir vom ZVK diese Auskunft erteilt haben soll.
Weiterer Grundsatz: ein HP darf nicht in die Verordnung eines Arztes eingreifen.
Ich würde eher das Gespräch mit der KK suchen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ramona Völlkopf schrieb:
Die Erklärungen hast du oben.
Weiterer Grundsatz: ein HP darf nicht in die Verordnung eines Arztes eingreifen.
Ich würde eher das Gespräch mit der KK suchen.
das die Leistung in zugelassenen Räumen stattzufinden hat wenn kein HB verordnet ist sollte klar sein. Wenn der Patient eben nicht in die Praxis laufen kann ist für alles weitere der behandelnde Arzt verantwortlich. Evtl. gibts vor Ort einen Krankenpflegeverein welche günstig Fahrten zu dir gewährleisten können oder ein Nachbar oder sonstwer. Es darf jedenfalls nicht dein Problem sein. Lass das mal den Arzt mitbekommen - dann kannst du in Zukunft alle Hausbesuche von diesem Doc in dieser Form absolvieren.
Ich würde ernsthaft damit aufhören, die Verantwortung für dieses Problem auf mich zu nehmen. Da dir dein Patient so gut schildern konnte was der Arzt gesagt hat kann er das sicherlich auch seiner Krankenkasse erzählen. Vielleicht übernehmen die ja dann mal die Pflicht sich um die Versorgung ihrer Mitglieder zu kümmern.
MfG :)
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Ingo Friedrich schrieb:
Hallo anonym,
das die Leistung in zugelassenen Räumen stattzufinden hat wenn kein HB verordnet ist sollte klar sein. Wenn der Patient eben nicht in die Praxis laufen kann ist für alles weitere der behandelnde Arzt verantwortlich. Evtl. gibts vor Ort einen Krankenpflegeverein welche günstig Fahrten zu dir gewährleisten können oder ein Nachbar oder sonstwer. Es darf jedenfalls nicht dein Problem sein. Lass das mal den Arzt mitbekommen - dann kannst du in Zukunft alle Hausbesuche von diesem Doc in dieser Form absolvieren.
Ich würde ernsthaft damit aufhören, die Verantwortung für dieses Problem auf mich zu nehmen. Da dir dein Patient so gut schildern konnte was der Arzt gesagt hat kann er das sicherlich auch seiner Krankenkasse erzählen. Vielleicht übernehmen die ja dann mal die Pflicht sich um die Versorgung ihrer Mitglieder zu kümmern.
MfG :)
Siehe morpheus und I Friedrich
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
die neue schrieb:
Dann hat der ZVK Dir was Falsches erzählt.
Siehe morpheus und I Friedrich
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Eberhard schrieb:
Es ist ja auch so, dass sich kein Arzt gefallen lassen würde, wenn irgend in seine Verordnungsfreiheit eingreifen würde. Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der ZVK in diesem Falle gegen Grundfesten des Rahmenvertrages, (Behandlungen müssen in KK-zugelassenen Räumen erfolgen), Auskünfte erteilt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
PTP schrieb:
Dann könnte man ja auch noch mal 10 Massagen oder ein paar andere lukrative Dinge hinzuschreiben :point_up: geht ja wohl gar nicht!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Haben nochmal mit dem ZVK telefoniert, die/der Mitarbeiter/in möchte nicht namentlich bekanntgegeben werden, jedoch hat er/sie die Richtigkeit bestätigt, hat es aber zur juristischen Prüfung an die Anwälte des ZVK's weitergegeben, ich halte euch auf dem neuesten Stand...
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Tempelritter schrieb:
ich habe einen Anwalt für Medizinrecht gefragt, er sagt es ist nicht möglich. Er bestätigt die Aussage von Morpheus-06.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das Rezept wird in dem Fall mit der GKV abgerechnet ohne hb, und der hb wird vom Patient privat entrichtet mit z.b. 4€ pro Anfährt. Laut ZVK ist das so richtig und der Angestellte MA wäre auch versichert falls dem Patienten etwas unter der kg passiert bzw. falls dem MA auf der Fahrt etwas zustößt... Also ich weiß es nicht, deswegen haben wir den ZVK angerufen und die meinen ja das geht so...
Mein Profilbild bearbeiten