Wir bieten ab sofort eine spannende
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
mainbaby Sachsenhausen. Hier sind
es meist die aller Kleinsten, die
deine fachliche Kompetenz suchen.
Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Position in unserer Praxis an, in
der du deine Leidenschaft für die
Arbeit mit Babys und Kleinkindern
voll ausleben kannst. Du wirst ca.
80% in interdisziplinären
Kindergärten arbeiten und dabei
dort ein volles Teammitglied sein.
Die anderen 20% bist du bei
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Deine Aufgaben:
-Physiotherapie in
interdisziplinären Kindergärten
-Physiotherapie in der Pra...
Ein Freund von mir hat 3x Krankengymnastik poststationär nach Distorsion im Sprunggelenk aufgeschrieben bekommen. Der Arzt in Krankenhaus meinte, dass er die Behandlung nur in der Physioabteilung im Krankenhaus machen darf. Ich weiß, dass man freie Therapeutenwahl hat, aber gibt es da eine spezielle Regelung wenn "poststationär" drauf steht? Ansonsten ist es ein ganz normales Rezept. Er will zu mir und nicht zum Krankenhaus.
Danke schonmal
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Morgen.
Ein Freund von mir hat 3x Krankengymnastik poststationär nach Distorsion im Sprunggelenk aufgeschrieben bekommen. Der Arzt in Krankenhaus meinte, dass er die Behandlung nur in der Physioabteilung im Krankenhaus machen darf. Ich weiß, dass man freie Therapeutenwahl hat, aber gibt es da eine spezielle Regelung wenn "poststationär" drauf steht? Ansonsten ist es ein ganz normales Rezept. Er will zu mir und nicht zum Krankenhaus.
Danke schonmal
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morpheus-06 schrieb:
nein, er kann hingehen wo er will.
Bei der integrierten Versorgung ist die Vergütung der postoperativen Physiotherapie schon mit der Vergütung IV abgegolten.
Lass Deinen Freun doch mal im Krankenhaus nachfragen.
mikkey
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist halt ne ganz normale Verordnung. Indikationsschlüssel, Gebührenpflicht etc alles normal und richtig eingetragen. Der einzige Unterschied ist, dass "KG poststationär" eingetragen wurde.
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morpheus-06 schrieb:
dann ist es keine IV, dieses Formulare sehen anders aus.
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mikkey schrieb:
es mag vielleicht sein, dass er diese Behandlung im Rahmen einer integrierten Versorgung verordnet erhalten hat. Dann hätte aber - so weit ich weiß - keine Verordnung auf dem üblichen Verordnungsblatt erfolgen dürfen.
Bei der integrierten Versorgung ist die Vergütung der postoperativen Physiotherapie schon mit der Vergütung IV abgegolten.
Lass Deinen Freun doch mal im Krankenhaus nachfragen.
mikkey
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