Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
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Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
habe heute eine Verordnung bekommen auf der in einer Reihe "KG MT + Fango" steht.
Und es steht da so, wie ich es oben steht.
Die Diagnosegruppe ist ZN, also nur KG möglich. Steht ja auch drauf, 10 x
Hat das MT hinter dem KG irgendeine Relevanz, oder könnte es dadurch Probleme bei
der Abrechnung geben.
Es steht nicht in zwei verschiedenen Zeilen und auch die jeweilige Menge ist nicht spezifiziert.
Würde mit KG behandeln und auch abrechnen.
Ändern lassen und die MT streichen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Mitforisten,
habe heute eine Verordnung bekommen auf der in einer Reihe "KG MT + Fango" steht.
Und es steht da so, wie ich es oben steht.
Die Diagnosegruppe ist ZN, also nur KG möglich. Steht ja auch drauf, 10 x
Hat das MT hinter dem KG irgendeine Relevanz, oder könnte es dadurch Probleme bei
der Abrechnung geben.
Es steht nicht in zwei verschiedenen Zeilen und auch die jeweilige Menge ist nicht spezifiziert.
Würde mit KG behandeln und auch abrechnen.
Ändern lassen und die MT streichen?
Vielleicht möchte er ja alles verordnen.
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Ich kann mir nur erklären, das dieses MT mit reingerutscht ist.
Eigentlich müsste die Software bei sowas doch sagen "Computer sagt nein"..........
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die haben wahrscheinlich keine Ahnung von KG-Rezepten.
Ich kann mir nur erklären, das dieses MT mit reingerutscht ist.
Eigentlich müsste die Software bei sowas doch sagen "Computer sagt nein"..........
bevor ich ein Dokument aushändige mach ich schon noch eine kl. Sichtkontrolle.
V.G.
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Michael Woelky schrieb:
soll wohl Mit +Fango heißen.....kl. Scherz am Rande.Ändern lassen dann bist Du auf der sicheren Seite.Ja genau Ahnung werden die wohl auch nicht haben....reingerutscht ?
bevor ich ein Dokument aushändige mach ich schon noch eine kl. Sichtkontrolle.
V.G.
Selbst mir ist das erst nach genauem Hinschauen aufgefallen.
Aber interessant, das fast die gleiche Frage zeitgleich hier nochmal aufgetaucht ist.
Das bin nicht ich, der zweimal die gleiche Frage stellt.
Nicht das es zum 01.01.24 ein Update im Programm bei Ärzten gab und jetzt werden
falsche Verordnungen zu Hauf ausgestellt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Michael Woelky
Selbst mir ist das erst nach genauem Hinschauen aufgefallen.
Aber interessant, das fast die gleiche Frage zeitgleich hier nochmal aufgetaucht ist.
Das bin nicht ich, der zweimal die gleiche Frage stellt.
Nicht das es zum 01.01.24 ein Update im Programm bei Ärzten gab und jetzt werden
falsche Verordnungen zu Hauf ausgestellt.
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pt ani schrieb:
Da würde ich den Arzt mal fragen. was er eigentlich wollte..
Vielleicht möchte er ja alles verordnen.
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