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Zur Umsetzung dieses Konzeptes
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idefix- schrieb:
Hallo Kollegen, vlt. stehe ich ja auf dem Schlauch. 10x KG mit Doppeltermin sind das nun 10 Doppelbehandlungen oder 5 Stück. Ist ein Privatrezept.
Danke
Also 5Termine vereinbaren mit doppelter Zeit.
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10 x Doppelbehandlung = 10 Termine doppelte Behandlung
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RoFo schrieb:
Bei PP lasse ich da den GMV walten.
10 x Doppelbehandlung = 10 Termine doppelte Behandlung
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mbone schrieb:
Sind 10 einzelne Behandlungen von denen jeweils 2 zu einem Termin (Doppeltermin) zusammengefasst werden.
Also 5Termine vereinbaren mit doppelter Zeit.
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die neue schrieb:
beim GKV-Rezept heißt "10xKG als Doppeltermin" 5 Termine mit der doppelten Zeit. Bei Privat würde ich es mit dem Kunden besprechen und schriftlich fixieren.
Da bekommst Du natürlich 20 Hamburger und musst auch für 20 Hamburger bezahlen.
Bei uns Physios ist das (natürlich) völlig anders, da werden von den PKV bei einem Rezept über 10 x Doppeltermine halt nur 5 Doppeltermine bezahlt.
Mathematik ist relativ!
Gruß von Monique
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RoFo schrieb:
Meine PP hatten bisher keine Probleme mit der Erstattung von Doppelbehandlungen!
Und, hast Du für eine Doppelbehandlung 2 x KG oder 2 x MT abgerechnet, oder nur 1 x abgerechnet?
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M0nique schrieb:
@Rofo
Und, hast Du für eine Doppelbehandlung 2 x KG oder 2 x MT abgerechnet, oder nur 1 x abgerechnet?
Doppel MT mach ich nicht.
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RoFo schrieb:
Entweder 2x KG od 2x Bobath
Doppel MT mach ich nicht.
dann ist klar, dass die PKV bezahlt.
Die PKV zahlt aber bei einer Rezept über 10 x Doppeltermine keine 20 Behandlungen, was nach mathematischen Grundsätzen völlig abstrus ist:
Doppel = 2 x
10 x Doppel = 10 x 2 = 20
Wie gesagt, Mathematik wird bei den Erstattungsverfahren der PKV flexibel gehandhabt.
Erinnert mich irgendwie an "alternative Fakten"
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@Rofo,
dann ist klar, dass die PKV bezahlt.
Die PKV zahlt aber bei einer Rezept über 10 x Doppeltermine keine 20 Behandlungen, was nach mathematischen Grundsätzen völlig abstrus ist:
Doppel = 2 x
10 x Doppel = 10 x 2 = 20
Wie gesagt, Mathematik wird bei den Erstattungsverfahren der PKV flexibel gehandhabt.
Erinnert mich irgendwie an "alternative Fakten"
Gruß von Monique
steht auf einem Rezept Doppeltermin, sind das eben an einem Termin 2 Behandlungen der entsprechend verordneten Therapieart.
Steht auf dem Rezept 10 MT als Doppeltermin, sind eben 10 Einheiten MT verordnet die an 5 Terminen ( als Doppeltermin) abgearbeitet werden.
Abgerechnet werden 10 Einheiten (in dem Fall) MT.....sowohl bei GKV wie auch bei Privat. Genau so viel hab ich ja auch gearbeitet.
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mbone schrieb:
Nach meinem Verständnis nochmal:
steht auf einem Rezept Doppeltermin, sind das eben an einem Termin 2 Behandlungen der entsprechend verordneten Therapieart.
Steht auf dem Rezept 10 MT als Doppeltermin, sind eben 10 Einheiten MT verordnet die an 5 Terminen ( als Doppeltermin) abgearbeitet werden.
Abgerechnet werden 10 Einheiten (in dem Fall) MT.....sowohl bei GKV wie auch bei Privat. Genau so viel hab ich ja auch gearbeitet.
Genau, 2 Behandlungen an einem Termin sind ein Doppeltermin.
Aber wenn das 10 x verordnet ist, sind das nach meinem mathematischen Verständnis 10 x 2 Behandlungen.
Gut, soll halt jeder so abrechnen, wie er meint...
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
mbone schrieb am: steht auf einem Rezept Doppeltermin, sind das eben an einem Termin 2 Behandlungen
Genau, 2 Behandlungen an einem Termin sind ein Doppeltermin.
Aber wenn das 10 x verordnet ist, sind das nach meinem mathematischen Verständnis 10 x 2 Behandlungen.
Gut, soll halt jeder so abrechnen, wie er meint...
Gruß von Monique
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mbone schrieb:
Kommt halt immer drauf an ob ich die 10x auf das Heilmittel oder den Termin beziehe
10 x Bobath Doppelbehandlung
Sind bei mir 10 Termine.
Und ich stelle 20 x Bobath in RG.
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RoFo schrieb:
Ähh nee
10 x Bobath Doppelbehandlung
Sind bei mir 10 Termine.
Und ich stelle 20 x Bobath in RG.
Ähh nee
10 x Bobath Doppelbehandlung
Sind bei mir 10 Termine.
Und ich stelle 20 x Bobath in RG.
Bei Privatpat. kannst du das machen wie du willst. Kommt im Endeffekt aber aufs Gleiche raus ob du 5 Termine machst mit 10 Behandlungen oder 10 Termine mit 20 Behandlungen........ausser dass der Pat. hat nochmal ein Rezept braucht.
Bei GKV ist das aber definitiv falsch.
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mbone schrieb:
RoFo schrieb am 6.2.18 14:33:
Ähh nee
10 x Bobath Doppelbehandlung
Sind bei mir 10 Termine.
Und ich stelle 20 x Bobath in RG.
Bei Privatpat. kannst du das machen wie du willst. Kommt im Endeffekt aber aufs Gleiche raus ob du 5 Termine machst mit 10 Behandlungen oder 10 Termine mit 20 Behandlungen........ausser dass der Pat. hat nochmal ein Rezept braucht.
Bei GKV ist das aber definitiv falsch.
Meine Antwort ging an MOnique.
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RoFo schrieb:
Die ganze Thematik geht hier ausschließlich um PP!
Meine Antwort ging an MOnique.
Sind bei mir 10 Termine.
Und ich stelle 20 x Bobath in RG.
So sehe ich es halt auch...
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
RoFo schrieb: 10 x Bobath Doppelbehandlung
Sind bei mir 10 Termine.
Und ich stelle 20 x Bobath in RG.
So sehe ich es halt auch...
Gruß von Monique
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idefix- schrieb:
Liebe Kollegen vielen Dank für die ganzen Infos. Werde jetzt 20x in Rechnung stellen.
hast Du das denn auch so von dem Patienten auf der Vergütungsvereinbarung unterschreiben lassen?
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
@idefix,
hast Du das denn auch so von dem Patienten auf der Vergütungsvereinbarung unterschreiben lassen?
Gruß von Monique
mit Privatpatienten könnt Ihr eure Vereinbarung (am Besten schriftlich) machen wie ihr wollt:
10 x KG-Doppelbehandlungen sind 20 KG Abrechnung bei 10 Doppelterminen,
10 x KG als Doppelbehandlung sind 10 x KG Abrechnung bei 5 Doppelterminen.
So ist es auch mit den Neuro-VO bei den Gesetzlichen, da heißt es:
10 x (Verordnungsmenge/Anzahl) KG/Bobath (Therapie) als Doppelbehandlung
bedeutet, die Verordnungsmenge also 10 x KG bleibt und es werden 5 Termine als Doppelbehandlung gemacht.
Anderes Thema: Manche gesetzlich vers. Patienten wünschen eine Doppelbehandlung, weil sie lieber eine längere Behandlung möchten und dann nicht so viele Termine machen müssen.
Also bei 6 x KG/MT VO werden 3 x Doppelbehandlung gemacht und fiktiv datiert. Wie sind da eure Erfahrungen? Gibt's da Schwierigkeiten mit den GKV wegen nicht Einhaltung der vom Arzt vorgegeben Therapiefrequenz oder wegen dem Scheindatieren?
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Ossi schrieb:
Hallo Kollegen,
mit Privatpatienten könnt Ihr eure Vereinbarung (am Besten schriftlich) machen wie ihr wollt:
10 x KG-Doppelbehandlungen sind 20 KG Abrechnung bei 10 Doppelterminen,
10 x KG als Doppelbehandlung sind 10 x KG Abrechnung bei 5 Doppelterminen.
So ist es auch mit den Neuro-VO bei den Gesetzlichen, da heißt es:
10 x (Verordnungsmenge/Anzahl) KG/Bobath (Therapie) als Doppelbehandlung
bedeutet, die Verordnungsmenge also 10 x KG bleibt und es werden 5 Termine als Doppelbehandlung gemacht.
Anderes Thema: Manche gesetzlich vers. Patienten wünschen eine Doppelbehandlung, weil sie lieber eine längere Behandlung möchten und dann nicht so viele Termine machen müssen.
Also bei 6 x KG/MT VO werden 3 x Doppelbehandlung gemacht und fiktiv datiert. Wie sind da eure Erfahrungen? Gibt's da Schwierigkeiten mit den GKV wegen nicht Einhaltung der vom Arzt vorgegeben Therapiefrequenz oder wegen dem Scheindatieren?
Also bei 6 x KG/MT VO werden 3 x Doppelbehandlung gemacht und fiktiv datiert. Wie sind da eure Erfahrungen? Gibt's da Schwierigkeiten mit den GKV wegen nicht Einhaltung der vom Arzt vorgegeben Therapiefrequenz oder wegen dem Scheindatieren?
.......... das fragst Du jetzt nicht ernsthaft, oder???
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die neue schrieb:
Ossi schrieb am 9.2.18 20:41:
Also bei 6 x KG/MT VO werden 3 x Doppelbehandlung gemacht und fiktiv datiert. Wie sind da eure Erfahrungen? Gibt's da Schwierigkeiten mit den GKV wegen nicht Einhaltung der vom Arzt vorgegeben Therapiefrequenz oder wegen dem Scheindatieren?
.......... das fragst Du jetzt nicht ernsthaft, oder???
An den A**** kriegen sollen sie euch!
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RoFo schrieb:
Fiktiv datiert?!
An den A**** kriegen sollen sie euch!
Anderes Thema: Manche gesetzlich vers. Patienten wünschen eine Doppelbehandlung, weil sie lieber eine längere Behandlung möchten und dann nicht so viele Termine machen müssen.
Also bei 6 x KG/MT VO werden 3 x Doppelbehandlung gemacht und fiktiv datiert. Wie sind da eure Erfahrungen? Gibt's da Schwierigkeiten mit den GKV wegen nicht Einhaltung der vom Arzt vorgegeben Therapiefrequenz oder wegen dem Scheindatieren?
Ich wäre an deiner Stelle mal ganz vorsichtig hier Sachen einzustellen die definitiv kassenbetrug sind...
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a schubart schrieb:
Ossi
Anderes Thema: Manche gesetzlich vers. Patienten wünschen eine Doppelbehandlung, weil sie lieber eine längere Behandlung möchten und dann nicht so viele Termine machen müssen.
Also bei 6 x KG/MT VO werden 3 x Doppelbehandlung gemacht und fiktiv datiert. Wie sind da eure Erfahrungen? Gibt's da Schwierigkeiten mit den GKV wegen nicht Einhaltung der vom Arzt vorgegeben Therapiefrequenz oder wegen dem Scheindatieren?
Ich wäre an deiner Stelle mal ganz vorsichtig hier Sachen einzustellen die definitiv kassenbetrug sind...
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Ossi schrieb:
Ja doch. Ich habe meine Meinung dazu. Aber über Patienten kenne ich einige Kollegen, die das so praktizieren. Deren Meinung hätte ich gerne mal gewusst. Aber anscheinend trauen die sich nicht, das kund zu tun.
Ja doch. Ich habe meine Meinung dazu. Aber über Patienten kenne ich einige Kollegen, die das so praktizieren. Deren Meinung hätte ich gerne mal gewusst. Aber anscheinend trauen die sich nicht, das kund zu tun.
Die sowas praktizieren und hier schreiben oder mitlesen werden wohl kaum so blöd sein dies hier öffentlich kund zu tun.
Und dann gibt es sicher den einen oder anderen der das macht und sich über sein Tun nicht wirklich im Klaren ist......aber die sind hier nicht vertreten.
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mbone schrieb:
Ossi schrieb am 11.2.18 20:33:
Ja doch. Ich habe meine Meinung dazu. Aber über Patienten kenne ich einige Kollegen, die das so praktizieren. Deren Meinung hätte ich gerne mal gewusst. Aber anscheinend trauen die sich nicht, das kund zu tun.
Die sowas praktizieren und hier schreiben oder mitlesen werden wohl kaum so blöd sein dies hier öffentlich kund zu tun.
Und dann gibt es sicher den einen oder anderen der das macht und sich über sein Tun nicht wirklich im Klaren ist......aber die sind hier nicht vertreten.
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idefix- schrieb:
@Monique, ja habe ich und der Pat hat seine Kasse und Beihilfe angrufen. Die meinten 20 Behandlungen gehen in Ordnung und werden übernommen.
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M0nique schrieb:
Bestell mal in einem Restaurant 10 x Hamburger doppelte Portion.
Da bekommst Du natürlich 20 Hamburger und musst auch für 20 Hamburger bezahlen.
Bei uns Physios ist das (natürlich) völlig anders, da werden von den PKV bei einem Rezept über 10 x Doppeltermine halt nur 5 Doppeltermine bezahlt.
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Gruß von Monique
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