Gibt es den perfekten Arbeitsplatz?
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
Das liegt wohl im Auge des
Betrachters.
Dieser hier ist aber schon sehr gut
:
- Arbeitszeit frei wählbar.
- Bezahlung großzügig.
- Es gibt nur eine Kollegin, mich.
Also keine Urlaubs- oder
Krankheitsvertretung ,die
du leisten musst.
- Ich erwarte selbstständiges
Arbeiten bin aber natürlich gerne
mit Rat und Tat an deiner Seite.
- 30 Tage Urlaub.
- Solltest du einen Hund haben und
er versteht sich mit meinem, ist er
natürlich herzlich
w...
1. Geht das überhaupt oder sind maximal 10 KG Doppelbehandlungen pro Verordnung möglich?
2. 20 KG Doppelbehandlungen bedeutet ich mache 10 Behandlungen doppelt so lange wie normaloder sind das dann 20 Behandlungen doppelt so lange?
Bsp : heute Behandlung, dann trage ich auf der Rückseite 12.08.20 und nochmals 12.08.20 mit jeweils "KG", lasse den Patienten dann jeweils unterschreiben.
oder trage ich nur einmal 12.08. ein und schreibe dann als Maßnahme "KG Doppelbehandlung" und dann nur einmal unterschreiben?
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Heuberger schrieb:
habe eine HMV über 20x KG Doppelbehandlung mit Indikationsschlüssel Zn2a und Verordnung außerhalb des Regelfalls.
1. Geht das überhaupt oder sind maximal 10 KG Doppelbehandlungen pro Verordnung möglich?
2. 20 KG Doppelbehandlungen bedeutet ich mache 10 Behandlungen doppelt so lange wie normaloder sind das dann 20 Behandlungen doppelt so lange?
Bsp : heute Behandlung, dann trage ich auf der Rückseite 12.08.20 und nochmals 12.08.20 mit jeweils "KG", lasse den Patienten dann jeweils unterschreiben.
oder trage ich nur einmal 12.08. ein und schreibe dann als Maßnahme "KG Doppelbehandlung" und dann nur einmal unterschreiben?
20x KG als Doppelbehandlung sind 10x doppelte Zeit.
Ich trag 2x dasselbe Datum auf der Rückseite ein und lass 2x unterschreiben.
Bei außerhalb des Regelfalles kann 20x KG verordnet werden. Wichtig ist, dass das Rezept so ausgestellt ist, dass es theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet werden kann.
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Katerchen schrieb:
Hallo
20x KG als Doppelbehandlung sind 10x doppelte Zeit.
Ich trag 2x dasselbe Datum auf der Rückseite ein und lass 2x unterschreiben.
Bei außerhalb des Regelfalles kann 20x KG verordnet werden. Wichtig ist, dass das Rezept so ausgestellt ist, dass es theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet werden kann.
Das Wichtigste ist, daß die Verordnung theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet sein KÖNNTE. Also bei 2x pro Woche geht eine 24er-VO, bei 1x pro Woche nur eine 12er-VO. Ob Du dann in den 12 Wochen fertig bist oder nicht, das ist wurscht, solange Du Dich an die Unterbrechnungsfristen hältst.
Ich trag auch 2x das Datum mit Heilmittel ein und laß 2x unterschreiben. Ich habe aber auch schon mehrfach die andere Version gehört, also 1x eintragen und in der Zeile des abgegebenen Heilmittels "Doppelbehandlung KG". Das ist wohl wurscht.
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die neue schrieb:
ist genauso wie Katerchen sagt.
Das Wichtigste ist, daß die Verordnung theoretisch in 12 Wochen abgearbeitet sein KÖNNTE. Also bei 2x pro Woche geht eine 24er-VO, bei 1x pro Woche nur eine 12er-VO. Ob Du dann in den 12 Wochen fertig bist oder nicht, das ist wurscht, solange Du Dich an die Unterbrechnungsfristen hältst.
Ich trag auch 2x das Datum mit Heilmittel ein und laß 2x unterschreiben. Ich habe aber auch schon mehrfach die andere Version gehört, also 1x eintragen und in der Zeile des abgegebenen Heilmittels "Doppelbehandlung KG". Das ist wohl wurscht.
Dann muss ich schauen dass die Frequenz noch auf 1-2 x / Woche geändert wird. Ist nur 1x / Woche verordnet. Das wären dann keine 12 Wochen. Wobei, wenn ich 10xmal ne Doppelbehandlung mache / Woche, dann ist die Verordnung nach 10 Wochen abgeschlossen....
Und für die Abrechnung gebe ich dann vorne einfach 20501 und Anzahl 20 ein ? D.h. 20x 1 KG BEHANDLUNG?
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die neue schrieb:
Beides korrekt! 20 Behandlungen sind 10 Doppelbehandlungen = 10 Wochen à 1 Doppelbehandlung. Abrechnung 20x20501. Und die Hygiene-Pauschale für Corona bis 30.9. nicht vergessen. Sind auch 1,50 pro Verordnung....
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Heuberger schrieb:
ok super. Danke für die Info.
Dann muss ich schauen dass die Frequenz noch auf 1-2 x / Woche geändert wird. Ist nur 1x / Woche verordnet. Das wären dann keine 12 Wochen. Wobei, wenn ich 10xmal ne Doppelbehandlung mache / Woche, dann ist die Verordnung nach 10 Wochen abgeschlossen....
Und für die Abrechnung gebe ich dann vorne einfach 20501 und Anzahl 20 ein ? D.h. 20x 1 KG BEHANDLUNG?
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