Kleine Kiezpraxis mit großer
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
neuen kreativen Wirkungsbereich
für eine/n
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Die „Praxis an der Remise“
sucht als Ergänzung für das Team
ab sofort 2 neue Mitarbeiter*innen:
eine*n Physiotherapeut*in und eine
Physiotherapeutin, mit einem
zusätzlichen Abschluss als
Feldenkraislehrerin hat. Neugierde
und Offenheit für unterschiedliche
Behandlungsansätze sind
wünschenswert!
In der Praxis werden, neben den
allg...
Ausstrahlung und
Seminarhaus-Anschluss bietet einen
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Problem beschreiben
Stefdo schrieb:
Hallo.Ich steh auf dem Schlauch.Ich habe einen Pat.mit 24 × KG als Doppelbehandlung ( a 40 min.)2mal die Woche bei WS2a außerhalb des Regelfalles.Wir haben ihn 24 mal unterschreiben lassen , hinten auf dem Rezept mit Kopie 24 mal nur das jeweilige Datum ,Kürzel KG und die Unterschrift vom Pat.Vorne steht ja alles drauf.Jetzt kam das Rezept zurück und sie schreiben,wir hätten die Gesamtmenge überschritten u.sie wollen 12 mal abziehen?..Hätte ich dann auf der Rückseite des Rezeptes als Kürzel KG- Doppelbehandlung in jede Spalte schreiben sollen??????
Die Lage ist eindeutig, vorn steht die Gesamtbehandlungsanzahl, hier 24.
Macht 12 Doppel“stunden“
Sorry für die schlechten Nachrichten, sollte alt bekannt sein..
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Stefdo schrieb:
Okay
Ob du dafür 12x "KG-Doppelbehandlung" oder "24x KG, jeweils zwei mit dem gleichen Datum" unterschreiben lässt nimmt sich nicht viel; wie ali aber schreibt: Bei 24x abgerechneten KG-Doppelbehandlung wo 12 Termine möglich gewesen wären musst du entweder schlucken oder dich auf einen langen und kostspieligen Rechtsweg einstellen der vermutlich zu deinen Ungunsten entschieden wird.
24x KG-Doppelbehandlung = 12 Termine à 30-50 Minuten.
Ob du dabei 12x "KG-Doppelbehandlung" unterschreiben lässt oder 24x "KG" ist dabei unerheblich, außer das die 12x-Variante einen DIN A5-Bogen Papier, einmal bedrucken lassen, einmal stempeln, einmal unterschreiben (und 12x ausfüllen weniger Verwaltungsaufwand beinhaltet. Du hast nur zwei Bögen statt drei ;)
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Papa Alpaka schrieb:
So gerne ich den Kassen auch widerspreche, Stefdo, "24x KG-Doppelbehandlung" ergibt nur 12 Termine.
Ob du dafür 12x "KG-Doppelbehandlung" oder "24x KG, jeweils zwei mit dem gleichen Datum" unterschreiben lässt nimmt sich nicht viel; wie ali aber schreibt: Bei 24x abgerechneten KG-Doppelbehandlung wo 12 Termine möglich gewesen wären musst du entweder schlucken oder dich auf einen langen und kostspieligen Rechtsweg einstellen der vermutlich zu deinen Ungunsten entschieden wird.
24x KG-Doppelbehandlung = 12 Termine à 30-50 Minuten.
Ob du dabei 12x "KG-Doppelbehandlung" unterschreiben lässt oder 24x "KG" ist dabei unerheblich, außer das die 12x-Variante einen DIN A5-Bogen Papier, einmal bedrucken lassen, einmal stempeln, einmal unterschreiben (und 12x ausfüllen weniger Verwaltungsaufwand beinhaltet. Du hast nur zwei Bögen statt drei ;)
Ich hätte diesbezüglich noch eine Frage.
Bezieht sich die Frequenz des Rezeptes auf die Verordnungsmenge oder die Doppelbehandlung???
Sprich kann man bei folgenden Rezept
6 x KG Doppelbehandlung mit der Frequenz Anzahl pro Woche 2
2 Doppelbehandlungen in der Woche terminieren und abrechnen oder nur 1 Doppelbehandlung???
Wäre um euren Rat dankbar.
Gruß David
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David Haller schrieb:
Servus miteinander
Ich hätte diesbezüglich noch eine Frage.
Bezieht sich die Frequenz des Rezeptes auf die Verordnungsmenge oder die Doppelbehandlung???
Sprich kann man bei folgenden Rezept
6 x KG Doppelbehandlung mit der Frequenz Anzahl pro Woche 2
2 Doppelbehandlungen in der Woche terminieren und abrechnen oder nur 1 Doppelbehandlung???
Wäre um euren Rat dankbar.
Gruß David
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Papa Alpaka schrieb:
Frequenz 2x/Woche -> du kannst zwei Doppelbehandlungen erbringen und rechnest dafür 4KG ab
Frequenz 2x/Woche -> du kannst zwei Doppelbehandlungen erbringen und rechnest dafür 4KG ab
Vorsicht, zumindest die Barmer sieht das gelegentlich anders - und mathematisch gesehen kann man es tatsächlich anders sehen.
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Sabine Rabbel schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 23.2.20 12:45:
Frequenz 2x/Woche -> du kannst zwei Doppelbehandlungen erbringen und rechnest dafür 4KG ab
Vorsicht, zumindest die Barmer sieht das gelegentlich anders - und mathematisch gesehen kann man es tatsächlich anders sehen.
Frequenz 2x/Woche -> du kannst zwei Doppelbehandlungen erbringen und rechnest dafür 4x KG ab
Vorsicht, zumindest die Barmer sieht das gelegentlich anders - und mathematisch gesehen kann man es tatsächlich anders sehen.
Die Regelungen dazu sind zum Glück so schwammig formuliert das ich der Barmer gerne eine Woche Zeit gebe um zu überweisen bevor ich das an's Sozialgericht übergebe :)
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Papa Alpaka schrieb:
Sabine Rabbel schrieb am 24.2.20 07:00:
Papa Alpaka schrieb am 23.2.20 12:45:
Frequenz 2x/Woche -> du kannst zwei Doppelbehandlungen erbringen und rechnest dafür 4x KG ab
Vorsicht, zumindest die Barmer sieht das gelegentlich anders - und mathematisch gesehen kann man es tatsächlich anders sehen.
Die Regelungen dazu sind zum Glück so schwammig formuliert das ich der Barmer gerne eine Woche Zeit gebe um zu überweisen bevor ich das an's Sozialgericht übergebe :)
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ali schrieb:
Hast doch schon im anderen Faden geschrieben.
Die Lage ist eindeutig, vorn steht die Gesamtbehandlungsanzahl, hier 24.
Macht 12 Doppel“stunden“
Sorry für die schlechten Nachrichten, sollte alt bekannt sein..
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karin-maria schrieb:
Ich lass immer 2 x unterschreiben bei gleichem Datum. Gab noch nie Probleme.
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