O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
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Leander Obermeier und Fabian Klingl
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Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
ich habe da noch einmal eine Frage:
Ich habe eine Heilmittelverordnung mit Diagnosegruppe ZN und ICD C34.1 und KG als Heilmittel.
Ich kenne C34.1 in Verbindung mit MLD und nicht mit ZN.
Kann mir jemand sagen, ob die VO trotzdem so in Ordnung geht. Ich stehe auf dem Schlauch. Das ZN stört mich irgendwie an der Verordnung. thinking_face
Vielen Dank
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nadineveronika schrieb:
Hallo zusammenhugging_face,
ich habe da noch einmal eine Frage:
Ich habe eine Heilmittelverordnung mit Diagnosegruppe ZN und ICD C34.1 und KG als Heilmittel.
Ich kenne C34.1 in Verbindung mit MLD und nicht mit ZN.
Kann mir jemand sagen, ob die VO trotzdem so in Ordnung geht. Ich stehe auf dem Schlauch. Das ZN stört mich irgendwie an der Verordnung. thinking_face
Vielen Dank
Bis 10 brauchst du bei ZN nicht kontrollieren.
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Shia schrieb:
Wieviel Behandlungen wurden verschrieben?
Bis 10 brauchst du bei ZN nicht kontrollieren.
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Tempelritter schrieb:
C34.1 passt nicht zur Dg-Gruppe ZN = nicht plausibel. C34.- Bösartige Neubildung der Bronchien und der Lunge. Das ist eher die Dg-Gruppe AT oder CS ggf. auch EX wenn sich das auf die Extremitäten auswirkt.
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Shia schrieb:
Ist es auch, aber dies braucht uns nicht zu interessieren, wenn die Anzahl der Behandlungen stimmt
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chris0507 schrieb:
Darf ich fragen warum das nicht interessieren muss ? Wenn die Diagnose C34.1 zur Diagnosegruppe nicht plausibel ist ? Ich stöbere aus diesem Grunde gerade, da uns Absetzungen ins Haus flattern, weil Diagnose nicht zum Diagnoseschlüssel passt. Danke für die Antworten.
Allgemein geregelt ist, dass wir eine VO auf Plausibilität prüfen müssen und ob die Diagnose (nicht die Diagnosegruppe) therapierelevant ist.
C34.1 kann auch Auswirkungen im ZNS haben. Woher soll das ein Kassenprüfer wissen können? Das fällt nicht in sein Kompetenzbereich.
Zu deine eigene Situation: wie und warum sind die Absetzungen? Ohne konkrete und detaillierte Angaben kann keiner sagen ob die Absetzungen berechtigt oder unberechtigt sind. Nur so nebenbei, wir haben diesbezüglich noch nie eine Absetzung bekommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@chris0507 Weil nirgendwo im BRV oder in den Anlage 3a bzw. 3b geregelt ist, dass wir prüfen müssen ob die Diagnosegruppe zur Diagnose passt.
Allgemein geregelt ist, dass wir eine VO auf Plausibilität prüfen müssen und ob die Diagnose (nicht die Diagnosegruppe) therapierelevant ist.
C34.1 kann auch Auswirkungen im ZNS haben. Woher soll das ein Kassenprüfer wissen können? Das fällt nicht in sein Kompetenzbereich.
Zu deine eigene Situation: wie und warum sind die Absetzungen? Ohne konkrete und detaillierte Angaben kann keiner sagen ob die Absetzungen berechtigt oder unberechtigt sind. Nur so nebenbei, wir haben diesbezüglich noch nie eine Absetzung bekommen.
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Tempelritter schrieb:
@Shia falsch! Es gibt ein BSG Urteil das sagt wir müssen auf Plausibilität prüfen und ob die Vo korrekt und vollständig ausgestellt ist.
Und wer sagt das C34.1 (z.B. bei Metastasen) nicht auch ZNS-Auswirkungen hat? Woher soll ein Kassenmitarbeiter das wissen?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Tempelritter Falsch. Die Vorgaben des BSG wurden im neuen Rahmenvertrag konkretisiert. Die Kontrolle der Diagnosegruppe zur Diagnose gehört nicht dazu.
Und wer sagt das C34.1 (z.B. bei Metastasen) nicht auch ZNS-Auswirkungen hat? Woher soll ein Kassenmitarbeiter das wissen?
Absetzungen für SO2 N36.3 6xKG und PN M54.19 10x KG- wobei ich beim letzteren noch fast mitgehe. Das ist nicht aufgefallen.
Ich habe mit die Rahmenverträge nochmals durchgelesen, da auch in der Ergo Absetzungen diesbezüglich laufen.
Physio:
Ergo:
Also ich lese da jetzt schon sowohl bei Physio und Ergo eine Prüfpflicht raus. Vielen Dank für Eure Beiträge.
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chris0507 schrieb:
Sorry, für meine späte Antwort.
Absetzungen für SO2 N36.3 6xKG und PN M54.19 10x KG- wobei ich beim letzteren noch fast mitgehe. Das ist nicht aufgefallen.
Ich habe mit die Rahmenverträge nochmals durchgelesen, da auch in der Ergo Absetzungen diesbezüglich laufen.
Physio:
Ergo:
Also ich lese da jetzt schon sowohl bei Physio und Ergo eine Prüfpflicht raus. Vielen Dank für Eure Beiträge.
Wo liest du dann jetzt daraus eine Prüfpflicht ob die Diagnose zur Diagnosegruppe passt? Ich kann das beim besten Willen nicht daraus ableiten. thinking_face
Du bist nur (!) verpflichtet zu prüfen, ob das Heilmittel zur Diagnosegruppe passt. Du solltest nichts hineininterpretieren was da nicht steht.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@chris0507 Das Heilmittel "KG" passt aber sehr wohl zur Diagnosegruppe ZN und auch zu deine Diagnosegruppen SO2 und PN.
Wo liest du dann jetzt daraus eine Prüfpflicht ob die Diagnose zur Diagnosegruppe passt? Ich kann das beim besten Willen nicht daraus ableiten. thinking_face
Du bist nur (!) verpflichtet zu prüfen, ob das Heilmittel zur Diagnosegruppe passt. Du solltest nichts hineininterpretieren was da nicht steht.
Widersprechen und 40€ Verzug nicht vergessen.
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Shia schrieb:
Heilmittel ist nicht Diagnose und KG passt, wie Lars schon geschrieben hat zu ZN und PN und SO3.
Widersprechen und 40€ Verzug nicht vergessen.
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chris0507 schrieb:
Super, vielen Dank !
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nadineveronika schrieb:
Danke für Eure Antworten. Ich hatte auch eher an AT gedacht, war mir aber unsicher. ZN finde ich auch unpassend.
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