Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
ich habe ein Rezept mit "KG Atemtherapie" und Indikationsschlüssel "AT2a" bekommen. Rechne ich das über "KG Atemtherapie Muco und andere Erkrankungen" (20702) ab, oder über normale KG (20501)? Braucht man ein zusatz-Zertifikat um so ein Rezept über 20702 abzurechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe ein Rezept mit "KG Atemtherapie" und Indikationsschlüssel "AT2a" bekommen. Rechne ich das über "KG Atemtherapie Muco und andere Erkrankungen" (20702) ab, oder über normale KG (20501)? Braucht man ein zusatz-Zertifikat um so ein Rezept über 20702 abzurechnen?
Vielen Dank für eure Hilfe!
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VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
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VlG
Monika
Gruß physiline.
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> Für KG-Muco braucht man eine Zusatzausbildung. KG-Atemtherapie
> über KG, steht auch im HM-Katalog/Rahmenvertrag.
> Gruß physiline.
>
Wo steht das?
In meinen RVen auf jeden Fall nicht. Nur
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morpheus-06 schrieb:
physiline1 schrieb:
> Für KG-Muco braucht man eine Zusatzausbildung. KG-Atemtherapie
> über KG, steht auch im HM-Katalog/Rahmenvertrag.
> Gruß physiline.
>
Wo steht das?
In meinen RVen auf jeden Fall nicht. Nur
zur Behandlung von Muco Patienten sollte man eine zusätzliche Weiterbildung haben; nur in Bayern und Berlin braucht man m.W. eine zusätzliche Qualifikation.
Zusätzlich ware es auch gut eine Diagn. anzugeben...aber bei AT2 wird es wohl eine normale KG sein
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 11.08.13 15:13]
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JürgenK schrieb:
Hallo physiline1,
zur Behandlung von Muco Patienten sollte man eine zusätzliche Weiterbildung haben; nur in Bayern und Berlin braucht man m.W. eine zusätzliche Qualifikation.
Zusätzlich ware es auch gut eine Diagn. anzugeben...aber bei AT2 wird es wohl eine normale KG sein
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
[bearbeitet am 11.08.13 15:13]
und das auch nur für die Primärkassen.
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morpheus-06 schrieb:
"nur in Bayern und Berlin braucht man m.W. eine zusätzliche Qualifikation"
und das auch nur für die Primärkassen.
JürgenK
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JürgenK schrieb:
... :blush: stimmt, morpheus
JürgenK
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physiline1 schrieb:
Für KG-Muco braucht man eine Zusatzausbildung. KG-Atemtherapie über KG, steht auch im HM-Katalog/Rahmenvertrag.
Gruß physiline.
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