Was suchen wir? Du bringst eine
Ausbildung in der
physiotherapeutischen Behandlung
von Patienten mit und bist
zuverlässig, engagiert, motiviert
und hast Freude an der Arbeit im
Team? Du legst Wert auf gute
Umgangsformen und besitzt eine gute
Kommunikationsfähigkeit? Dann bist
du bei uns richtig. Wir suchen
einen Physiotherapeut (m/w/d) ab
sofort, in Teil-Vollzeit, PNF oder
Bobath ist voraussetztung.Was
bieten wir? Wir bieten Dir ein
spannendes Jobprofil in fester
Anstellung in einem der größ...
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Ein Patient hat ein Rezept für Krankengymnastik. Laut Arzt wären auch Doppeltermine möglich, ist aber nicht auf dem Rezept vermerkt.
Wie ist da jetzt nochmals das weitere Vorgehen?
Möchte keinen Fehler machen.
Liebe Grüße
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Wenn der Arzt das für möglich hält muss ER! das auf dem Rezept vermerken: "KG-Doppelstunde"/"KG-Doppeleinheit"; nicht anders.
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M.Bo schrieb:
Lass dich nicht verarschen!
Wenn der Arzt das für möglich hält muss ER! das auf dem Rezept vermerken: "KG-Doppelstunde"/"KG-Doppeleinheit"; nicht anders.
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mike991 schrieb:
Alles klar, danke dir!
Ein 6er ist dann nach drei Einheiten fertig.
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Shia schrieb:
Denk dran, DT heißt auch zwei Termine pro Therapieeinheit.
Ein 6er ist dann nach drei Einheiten fertig.
ansonsten beim Arzt anrufen, und wenn der Arzt damit einverstanden ist, auf dem Rezept vermerken. (Nach ärztlicher Rücksprache, Datum, Uschrift)
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massu schrieb:
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Fax schicken und um Änderung auf Doppelbehandlung bitten.
ansonsten beim Arzt anrufen, und wenn der Arzt damit einverstanden ist, auf dem Rezept vermerken. (Nach ärztlicher Rücksprache, Datum, Uschrift)
...hmm da wäre ich vorsichtig, denn weist du,ob der Arzt es in seiner Karteikarte auch vermerkt hat ....und Davaso ist auch nicht zu trauen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@massu
...hmm da wäre ich vorsichtig, denn weist du,ob der Arzt es in seiner Karteikarte auch vermerkt hat ....und Davaso ist auch nicht zu trauen
MfG
JürgenK ;)
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siri682000 schrieb:
laut Rahmenvertrag Anlage 3 a Seite 14 : Doppelbehandlung können nur erbracht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind oder im Einvernehmen mit dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift. Die Änderung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordruck im Feld " Heilmittel nach Mach Maßgabe des HMK " mit Unterschrift , Datum und dem Kürzel " LE "
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Problem beschreiben
mike991 schrieb:
Guten Morgen!
Ein Patient hat ein Rezept für Krankengymnastik. Laut Arzt wären auch Doppeltermine möglich, ist aber nicht auf dem Rezept vermerkt.
Wie ist da jetzt nochmals das weitere Vorgehen?
Möchte keinen Fehler machen.
Liebe Grüße
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