O.P.T. - wir sind eine Praxis für
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
Gesundheit sowie die
Lebensqualität unserer Patienten
zu verbessern und diesen Erfolg
langfristig zu erhalten.
Wir freuen uns auf deine Bewerbung.
Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Osteopathie, Physiotherapie und
Training in Schondorf am Ammersee
mit modernster Ausstattung, hellen
Praxisräumen sowie einem
funktionellen Trainingsbereich.
Unser oberstes Ziel ist es, die
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Lebensqualität unserer Patienten
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Leander Obermeier und Fabian Klingl
O.P.T. – Osteopathie "·
Physiotherapie "· Training
(opt-therapie.de)
Ein Patient hat ein Rezept für Krankengymnastik. Laut Arzt wären auch Doppeltermine möglich, ist aber nicht auf dem Rezept vermerkt.
Wie ist da jetzt nochmals das weitere Vorgehen?
Möchte keinen Fehler machen.
Liebe Grüße
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Wenn der Arzt das für möglich hält muss ER! das auf dem Rezept vermerken: "KG-Doppelstunde"/"KG-Doppeleinheit"; nicht anders.
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M.Bo schrieb:
Lass dich nicht verarschen!
Wenn der Arzt das für möglich hält muss ER! das auf dem Rezept vermerken: "KG-Doppelstunde"/"KG-Doppeleinheit"; nicht anders.
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mike991 schrieb:
Alles klar, danke dir!
Ein 6er ist dann nach drei Einheiten fertig.
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Shia schrieb:
Denk dran, DT heißt auch zwei Termine pro Therapieeinheit.
Ein 6er ist dann nach drei Einheiten fertig.
ansonsten beim Arzt anrufen, und wenn der Arzt damit einverstanden ist, auf dem Rezept vermerken. (Nach ärztlicher Rücksprache, Datum, Uschrift)
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massu schrieb:
Wenn du auf Nummer sicher gehen willst: Fax schicken und um Änderung auf Doppelbehandlung bitten.
ansonsten beim Arzt anrufen, und wenn der Arzt damit einverstanden ist, auf dem Rezept vermerken. (Nach ärztlicher Rücksprache, Datum, Uschrift)
...hmm da wäre ich vorsichtig, denn weist du,ob der Arzt es in seiner Karteikarte auch vermerkt hat ....und Davaso ist auch nicht zu trauen
MfG
JürgenK ;)
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JürgenK schrieb:
@massu
...hmm da wäre ich vorsichtig, denn weist du,ob der Arzt es in seiner Karteikarte auch vermerkt hat ....und Davaso ist auch nicht zu trauen
MfG
JürgenK ;)
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siri682000 schrieb:
laut Rahmenvertrag Anlage 3 a Seite 14 : Doppelbehandlung können nur erbracht werden, wenn sie ärztlich verordnet sind oder im Einvernehmen mit dem Arzt ohne erneute Arztunterschrift. Die Änderung muss durch den Leistungserbringer auf der Vorderseite des Verordnungsvordruck im Feld " Heilmittel nach Mach Maßgabe des HMK " mit Unterschrift , Datum und dem Kürzel " LE "
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Problem beschreiben
mike991 schrieb:
Guten Morgen!
Ein Patient hat ein Rezept für Krankengymnastik. Laut Arzt wären auch Doppeltermine möglich, ist aber nicht auf dem Rezept vermerkt.
Wie ist da jetzt nochmals das weitere Vorgehen?
Möchte keinen Fehler machen.
Liebe Grüße
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