Die Klinik Tecklenburger Land ist
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
eine Fachklinik für Psychosomatik,
Hämatologie und internistische
Onkologie. Tecklenburg liegt in 30
bzw. 40 km Entfernung zu den
Universitätsstätten Osnabrück
und Münster. Wir sind ein
spannender und interessanter
Arbeitgeber im Münsterland. Warum?
Die Klinik ist eine Einrichtung der
Fuest Familienstiftung, ein sehr
gut aufgestelltes und gesundes
Familienunternehmen. Die Stiftung
bedeutet für die Mitarbeiter
Sicherheit, Stabilität und
Verlässlichke...
habt ihr schon Verordnungen KG als Doppelbehandlung abgerechnet?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
habt ihr schon Verordnungen KG als Doppelbehandlung abgerechnet?
Hallo,
habt ihr schon Verordnungen KG als Doppelbehandlung abgerechnet?
Wenn s draufsteht....ja.
Weitere Fragen ? :confused:
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Hallo,
habt ihr schon Verordnungen KG als Doppelbehandlung abgerechnet?
Wenn s draufsteht....ja.
Weitere Fragen ? :confused:
Muss der Arzt die Ausnahme der Doppelbehandlung irgendwo begründen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ali schrieb am 20.10.19 15:31:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.10.19 15:27:
Hallo,
habt ihr schon Verordnungen KG als Doppelbehandlung abgerechnet?
Wenn s draufsteht....ja.
Weitere Fragen ? :confused:
Muss der Arzt die Ausnahme der Doppelbehandlung irgendwo begründen?
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RoFo schrieb:
Nur, VO a R.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für die Infos. :blush:
Nur, VO a R.
RoFo, Du bist gemein, das ist missverständlich :sunglasses:
Nur VOaR müssen vom Arzt begründet werden.
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ali schrieb:
RoFo schrieb am 20.10.19 15:44:
Nur, VO a R.
RoFo, Du bist gemein, das ist missverständlich :sunglasses:
Nur VOaR müssen vom Arzt begründet werden.
Nur, VO a R.
RoFo, Du bist gemein, das ist missverständlich :sunglasses:
Nur VOaR müssen vom Arzt begründet werden.
Sorry. War keine Absicht!!!
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RoFo schrieb:
ali schrieb am 20.10.19 15:49:
RoFo schrieb am 20.10.19 15:44:
Nur, VO a R.
RoFo, Du bist gemein, das ist missverständlich :sunglasses:
Nur VOaR müssen vom Arzt begründet werden.
Sorry. War keine Absicht!!!
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a schubart schrieb:
Und wichtig. Wenn 10 drauf 5 Behandlungen als Doppel ! Bei 6 mal 3 mal Doppel
Nur, VO a R.
Bist du dir da sicher?
Ich lasse ganz häufig z.B. bei HB „als Doppelbehandlung“ verordnen. Also auch schon im Regelfall.
Dann ist man eben nach 3 Anfahretn fertig, bei einem „normalen“ 6er KG Rezept.
Da weder im HMK noch im RV die Doppelverodnung geregelt ist gab es bisher damit noch nie Probleme.
Es wird ja erst 2020 im HMK erwähnt.
Der Arzt muss keine besondere Begründung aufschreiben.
Wenn du eine andere Info hast, dann lass ich mich gerne belehren.
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knorzi schrieb:
RoFo schrieb am 20.10.19 15:44:
Nur, VO a R.
Bist du dir da sicher?
Ich lasse ganz häufig z.B. bei HB „als Doppelbehandlung“ verordnen. Also auch schon im Regelfall.
Dann ist man eben nach 3 Anfahretn fertig, bei einem „normalen“ 6er KG Rezept.
Da weder im HMK noch im RV die Doppelverodnung geregelt ist gab es bisher damit noch nie Probleme.
Es wird ja erst 2020 im HMK erwähnt.
Der Arzt muss keine besondere Begründung aufschreiben.
Wenn du eine andere Info hast, dann lass ich mich gerne belehren.
Nur, VO a R.
Bist du dir da sicher?
Ich lasse ganz häufig z.B. bei HB „als Doppelbehandlung“ verordnen. Also auch schon im Regelfall.
Dann ist man eben nach 3 Anfahretn fertig, bei einem „normalen“ 6er KG Rezept.
Da weder im HMK noch im RV die Doppelverodnung geregelt ist gab es bisher damit noch nie Probleme.
Es wird ja erst 2020 im HMK erwähnt.
Der Arzt muss keine besondere Begründung aufschreiben.
Wenn du eine andere Info hast, dann lass ich mich gerne belehren.
ali hat schon meine o.g. Aussage differenziert: nur bei VO a R muss Begründung rauf (nur die übliche, warum weitere Therapie med notwendig ist).
Die Doppelbehandlung muss nicht begründet werden.
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RoFo schrieb:
knorzi schrieb am 8.11.19 19:31:
RoFo schrieb am 20.10.19 15:44:
Nur, VO a R.
Bist du dir da sicher?
Ich lasse ganz häufig z.B. bei HB „als Doppelbehandlung“ verordnen. Also auch schon im Regelfall.
Dann ist man eben nach 3 Anfahretn fertig, bei einem „normalen“ 6er KG Rezept.
Da weder im HMK noch im RV die Doppelverodnung geregelt ist gab es bisher damit noch nie Probleme.
Es wird ja erst 2020 im HMK erwähnt.
Der Arzt muss keine besondere Begründung aufschreiben.
Wenn du eine andere Info hast, dann lass ich mich gerne belehren.
ali hat schon meine o.g. Aussage differenziert: nur bei VO a R muss Begründung rauf (nur die übliche, warum weitere Therapie med notwendig ist).
Die Doppelbehandlung muss nicht begründet werden.
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ali schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 20.10.19 15:27:
Hallo,
habt ihr schon Verordnungen KG als Doppelbehandlung abgerechnet?
Wenn s draufsteht....ja.
Weitere Fragen ? :confused:
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