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alteingesessenes, (26 Jahre)
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Physiotherapie, Ergotherapie und
Neurofeedback) in
Bochum-Wattenscheid, ab sofort oder
später ein bis zwei
Physiotherapeutin/Physiotherapeuten
in Voll, oder Teilzeit bei freier
Zeiteinteilung. Berufserfahrung
wäre schön, aber nicht zwingend
notwendig. Eine adäquate
Einarbeitungszeit und ein
angenehmes/familiäres Arbeitsklima
sind bei uns selbstverständlich!
Deutlich überdurchschnittliche
Bezahlung, fle...
alteingesessenes, (26 Jahre)
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Die Ärztin hat nun statt KG 6x MLD60 verordnet auch als VO außerhalb des Regelfalles - LY2a, ICD-Code I89.0 und Z98.8, Diagnose: Lymphödem na. Mehrfach-OP mit starker Narbenbildung bei PAVK-OP; Hautveränderungen starke Schwellung der Füße u. US bds.
MLD60 wurde bereits einmal vor einem Jahr verordnet.
Meine Frage: Kann sie die MLD als VO a.d. Regelfalles verordnen oder muß das als Erstverordnung ausgestellt werden?
Danke im Vorraus
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GV27 schrieb:
Ich habe seit einem Jahr einen Patienten mit VO 10x KG im HB a.d. Regelfalles - EX3a, ICD-Code T81.0, Diagnose: Spitzfuß re. mit Gelenksteife-Z98.8 Kniesteifigkeit na. Mehrfach-OP mit Wundheilungsstörung; Muskelinsuff. starke Narbenbildung bei Z.n. PAVK-Gefäß-OP.
Die Ärztin hat nun statt KG 6x MLD60 verordnet auch als VO außerhalb des Regelfalles - LY2a, ICD-Code I89.0 und Z98.8, Diagnose: Lymphödem na. Mehrfach-OP mit starker Narbenbildung bei PAVK-OP; Hautveränderungen starke Schwellung der Füße u. US bds.
MLD60 wurde bereits einmal vor einem Jahr verordnet.
Meine Frage: Kann sie die MLD als VO a.d. Regelfalles verordnen oder muß das als Erstverordnung ausgestellt werden?
Danke im Vorraus
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Der Therapeut ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob der Patient mit evtl. vorhergehenden Verordnungen woanders bereits den Regelfall ausgeschöpft hat.
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die neue schrieb:
auch in der Ursprungsform ist es möglich....
Der Therapeut ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob der Patient mit evtl. vorhergehenden Verordnungen woanders bereits den Regelfall ausgeschöpft hat.
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therapeutin schrieb:
ja stimmt,aber den Stress wenn es dann doch nicht bezahlt wird :kissing_closed_eyes:...der einfachste Weg ist einfach den ICD ergänzen zu lassen :wink:
Alle VO sind von der gleichen Ärztin, also nochmal idiotensicher: Auf der MLD-VO den ICD von i89.0 auf i89.02 ändern. Somit kann sie dann zwischen KG und MLD wechseln - immer außerhalb des Regelfalles.
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GV27 schrieb:
Vielen Dank für die Hilfe!
Alle VO sind von der gleichen Ärztin, also nochmal idiotensicher: Auf der MLD-VO den ICD von i89.0 auf i89.02 ändern. Somit kann sie dann zwischen KG und MLD wechseln - immer außerhalb des Regelfalles.
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therapeutin schrieb:
nein,daduch kann sie MLD adr machen und budget befreit
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GV27 schrieb:
Danke nochmal und noch eine Frage, es ist aber kein Problem nach 6x MLD auch wieder die 10 oder 24xKG weiterhin adr zu verordnen?
Die Ärztin kann natürlich zeitgleich KG weiter verordnen,was ja auch sinnvoll ist :wink:
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therapeutin schrieb:
ja natürlich. Sind 2 unterschiedliche Äpfel :smile: Darf nur nicht länger als 12 Wochen seit dem letzten Behandlungstermin verstrichen sein.
Die Ärztin kann natürlich zeitgleich KG weiter verordnen,was ja auch sinnvoll ist :wink:
Dank nochmal für eure Zeit!
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GV27 schrieb:
12-Wochen-Frist ist klar. Die gute Frau Doktore verordnet aber immer nur entweder KG oder MLD. Ich arbeite dann eben nach Behandlungsbedarf :smile:
Dank nochmal für eure Zeit!
ja stimmt,aber den Stress wenn es dann doch nicht bezahlt wird
welcher Streß? Dann gibts Ärger für die Kasse und gut is ....
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die neue schrieb:
therapeutin schrieb am 22.5.17 10:39:
ja stimmt,aber den Stress wenn es dann doch nicht bezahlt wird
welcher Streß? Dann gibts Ärger für die Kasse und gut is ....
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therapeutin schrieb:
als i89.02 wäre es möglich
Meine Frage: Kann sie die MLD als VO a.d. Regelfalles verordnen oder muß das als Erstverordnung ausgestellt werden
Um mal zur eigentlichen Frage zu kommen: Nein, sie kann nicht sofort eine VO.a.d.R. ausstellen.
Die I89.0 gibt es schon seit Anfang des Jahres nicht mehr als gültigen ICD-10 Code.
Die I89.02 ist eine von vielen möglichen Diagnosen, gehört aber noch zu den Besonderen Verordnungebedarfen. D.h. hier muss ganz normal der Regelfall durchlaufen werden.
Demnächst kommt eine Änderung zu den "budgetbefreienden Diagnoselisten" und viele gängige Lymphödeme wandern in den Langfristigen Heilmittelbedarf. Erst dann kann direkt eine VO.a.d.R. ausgestellt werden.
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LG Dún
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Dúnhan hatte Recht, die AOK hat jetzt verbindlich auf meine Anfrage geantwortet.
Den ICD I89.0 gibt es seit 1.1.17 nicht mehr und mit dem ICD I89.02 muss der Regelfall für die MLD durchlaufen werden.
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GV27 schrieb:
Dank' nochmal an alle!
Dúnhan hatte Recht, die AOK hat jetzt verbindlich auf meine Anfrage geantwortet.
Den ICD I89.0 gibt es seit 1.1.17 nicht mehr und mit dem ICD I89.02 muss der Regelfall für die MLD durchlaufen werden.
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Tempelritter schrieb:
Seit heute muss bei I89.02 der Regelfall nicht mehr durchlaufen werden, da die Diagnoseliste zum langfristigem Heilmittelbedarf erweitert wurde, siehe jüngste Veröffentlichung des G-BA.
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Dúnhan schrieb:
GV27 schrieb am 22.5.17 07:02:
Meine Frage: Kann sie die MLD als VO a.d. Regelfalles verordnen oder muß das als Erstverordnung ausgestellt werden
Um mal zur eigentlichen Frage zu kommen: Nein, sie kann nicht sofort eine VO.a.d.R. ausstellen.
Die I89.0 gibt es schon seit Anfang des Jahres nicht mehr als gültigen ICD-10 Code.
Die I89.02 ist eine von vielen möglichen Diagnosen, gehört aber noch zu den Besonderen Verordnungebedarfen. D.h. hier muss ganz normal der Regelfall durchlaufen werden.
Demnächst kommt eine Änderung zu den "budgetbefreienden Diagnoselisten" und viele gängige Lymphödeme wandern in den Langfristigen Heilmittelbedarf. Erst dann kann direkt eine VO.a.d.R. ausgestellt werden.
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LG Dún
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