Therapie und Training
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
in einer außergewöhnlichen Praxis
Exklusive Einrichtung, harmonische
Farbgestaltung
und Wohlfühl - Atmosphäre - das
möchten
wir Ihnen anbieten!
Auf über 300m2 Praxisfläche
stehen moderne großzügige, im
Sommer vollklimatisierte
Behandlungsräume und eine ca. 80
m2 große MTT-Fläche, mit
computergestützten Frei medical
Faktum Therapiegeräten , zur
Verfügung.
Wir suchen ab dem 01.12.24 oder
auch später, für unsere Praxis
mit zur Zeit 7 Physiother...
ich habe eine Patientin, die MLD 60 + KG verschrieben bekommt.
Die Ärztin hat nun erstmals KG a 30 Minuten verordnet.
Wahrscheinlich auf Bitten der Patientin hin, weil die fest davon überzeugt ist, dass die KG 30 Minuten dauern "muss" und nicht 20-25 Minuten, die ich in meinem praktizierten 30er Rhythmus gewährleisten kann. :astonished:
Tja, jetzt meint Sie wohl ich würde fürs gleiche Geld 30 Minuten behandeln!
Meine Frage zu dem amüsanten Schauspiel:
Kann ich bei KG 30 Minuten "Doppelbehandlungen" abrechnen?
Der Katalog gibt mir dazu keine Antwort, aber ich habe schon davon "gehört" das man Doppelbehanldungen schon durchführen und abrechnen kann. Habt ihr damit Erfahrung?
Lieben Gruß
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo liebe Mitglieder,
ich habe eine Patientin, die MLD 60 + KG verschrieben bekommt.
Die Ärztin hat nun erstmals KG a 30 Minuten verordnet.
Wahrscheinlich auf Bitten der Patientin hin, weil die fest davon überzeugt ist, dass die KG 30 Minuten dauern "muss" und nicht 20-25 Minuten, die ich in meinem praktizierten 30er Rhythmus gewährleisten kann. :astonished:
Tja, jetzt meint Sie wohl ich würde fürs gleiche Geld 30 Minuten behandeln!
Meine Frage zu dem amüsanten Schauspiel:
Kann ich bei KG 30 Minuten "Doppelbehandlungen" abrechnen?
Der Katalog gibt mir dazu keine Antwort, aber ich habe schon davon "gehört" das man Doppelbehanldungen schon durchführen und abrechnen kann. Habt ihr damit Erfahrung?
Lieben Gruß
Dieses Spiel mit Zeitangaben von den Arzten kenne ich auch- einfach frech! Man muß dann stundenlang die Pat. über die Rechtslage aufklären, dass nicht alles was der Arzt aufs Rezept schreibt auch so funktioniert....
Oft sind ja Pat. auch erboßt, wenn der Arzt 10 x drauf schreibt, wir dann aber nur 6x lt. HMK machen dürfen....Verstehen kann man das auch, aber es nervt, dass die Ärzte das nicht mal so langsam auf den Schirm kriegen....
Gefällt mir
Nicht 20 bis.....
Du musst nur 15 Min. behandeln. :smile:
gruß manfred
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
manfred schrieb:
Behandlungszeit KG = 15 Min. bis 25 Min. :point_up:
Nicht 20 bis.....
Du musst nur 15 Min. behandeln. :smile:
gruß manfred
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
PI1 schrieb:
Wenn Doppelbehandlung gewünscht wird, muß dies auch so auf der VO stehen, soweit mir bekannt. Vielleicht kannst Du es in soweit ändern lassen.
Dieses Spiel mit Zeitangaben von den Arzten kenne ich auch- einfach frech! Man muß dann stundenlang die Pat. über die Rechtslage aufklären, dass nicht alles was der Arzt aufs Rezept schreibt auch so funktioniert....
Oft sind ja Pat. auch erboßt, wenn der Arzt 10 x drauf schreibt, wir dann aber nur 6x lt. HMK machen dürfen....Verstehen kann man das auch, aber es nervt, dass die Ärzte das nicht mal so langsam auf den Schirm kriegen....
Aber da Du ja wohl im 30-Min-Rhythmus arbeitest (wie Du schreibst), musst Du Dich über solche Anwandlungen nicht wundern. Schliesslich verschenkst Du ja selber unglaublich viel an die Kassen, da die Mindestbehanlungsdauer eben 15 Minuten sind. Ein 20-Min-Rhythums geht noch, aber 30 Min geht gar nicht mehr.
Also bevor Du Dich über den Arzt und die Patientin aufregst, ändere erst einmal Deinen Behandlungstakt, um betriebswirtschaftlich zu arbeiten und - was noch wichtiger ist - den Kassen nicht zuzuspielen, wenn es wieder einmal um die Vergütung geht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
StefanP schrieb:
Nein, Du kannst keine Doppelbehandlungen abrechnen, da dies nicht verordnet ist (siehe PI1).
Aber da Du ja wohl im 30-Min-Rhythmus arbeitest (wie Du schreibst), musst Du Dich über solche Anwandlungen nicht wundern. Schliesslich verschenkst Du ja selber unglaublich viel an die Kassen, da die Mindestbehanlungsdauer eben 15 Minuten sind. Ein 20-Min-Rhythums geht noch, aber 30 Min geht gar nicht mehr.
Also bevor Du Dich über den Arzt und die Patientin aufregst, ändere erst einmal Deinen Behandlungstakt, um betriebswirtschaftlich zu arbeiten und - was noch wichtiger ist - den Kassen nicht zuzuspielen, wenn es wieder einmal um die Vergütung geht.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
us11 schrieb:
Doppel Behandlung geht nach Änderung der Verordnung dann VO Menge allerdings nur 3*Doppelbehandlung. Wenn Patienten den Erfolg Ihrer Behandlung von der Zeit abhängig machen unterstellt dies nach übereinstimmender Studienlage allerdings eine schlechte Behandlung Qualität, also würde ich eher an den eigenen Defiziten ansetzen
Mein Profilbild bearbeiten