Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
bräuchte bitte mal kurz Hilfe :
Wenn ich richtig verstehe, wird das Rezept aus z.B EX1 auf EX2 angerechnet und es gibt dann nur noch insgesamt 2 EX2 Rezepte.... fängt dann nach dem Wechsel EX1 auf EX2 , die EX2 VO mit Erstverordnung an, oder ist das dann gleich eine Folgeverordnung ?
Gestern bekomme ich eine Absetzung der IKK Classic, die besagt es gäbe bei EX1, WS1, LY1 keine Verordnung ausserhalb des Regelfalls....bevor ich ein Fass aufmache : steht das so irgendwo im HMK ?
Vielen Dank für Eure Hilfe und schönes Wochenende
K
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Kosti schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
bräuchte bitte mal kurz Hilfe :
Wenn ich richtig verstehe, wird das Rezept aus z.B EX1 auf EX2 angerechnet und es gibt dann nur noch insgesamt 2 EX2 Rezepte.... fängt dann nach dem Wechsel EX1 auf EX2 , die EX2 VO mit Erstverordnung an, oder ist das dann gleich eine Folgeverordnung ?
Gestern bekomme ich eine Absetzung der IKK Classic, die besagt es gäbe bei EX1, WS1, LY1 keine Verordnung ausserhalb des Regelfalls....bevor ich ein Fass aufmache : steht das so irgendwo im HMK ?
Vielen Dank für Eure Hilfe und schönes Wochenende
K
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morpheus-06 schrieb:
Das steht nirgends in den HMR, Widerspruch die IKK soll dir genau mitteilen wo das so steht.
. fängt dann nach dem Wechsel EX1 auf EX2 , die EX2 VO mit Erstverordnung an, oder ist das dann gleich eine Folgeverordnung ?
FV , Regelfall, liebe Kollegen, richtet sich grundsätzlich nach der DIAGNOSE
Allet klar ?!
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ali schrieb:
Kosti schrieb am 22.9.17 07:46:
. fängt dann nach dem Wechsel EX1 auf EX2 , die EX2 VO mit Erstverordnung an, oder ist das dann gleich eine Folgeverordnung ?
FV , Regelfall, liebe Kollegen, richtet sich grundsätzlich nach der DIAGNOSE
Allet klar ?!
Unter Nr 8 heißt es ganz klar:
08 Erster Teil Richtlinientext
(Allgemein)§ 8 7)
Muss vor einer Verordnung außerhalb des
Regelfalls stets das Verfahren über Erst- und
Folgeverordnung(en) durchlaufen werden?
Ja. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls kann
erst ausgestellt werden, wenn die Verordnungen
im Regelfall bis zur Gesamtverordnungsmenge
durchlaufen wurden. Allerdings ist es möglich,
eine Verordnung außerhalb des Regelfalls schon
dann auszustellen, wenn aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls weniger
als drei Einheiten verfügbar sind und die
verordnete Menge die verfügbaren
Behandlungseinheiten aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls
überschreitet (z. B. Verordnungsmenge des
Regelfalls 24, davon sind 22 Einheiten verbraucht;
es werden mehr als die im Regelfall noch
verfügbaren 2 Einheiten benötigt; in diesen Fällen
kann eine Verordnung außerhalb des Regelfalls
mit z. B. 6 Einheiten ausgestellt werden). Diese
Regelung gilt auch für chronisch kranke Patienten
Somit ist ganz klar, keine VO a.d.R. bei erstrangigem IS.
VG
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Tempelritter schrieb:
Der Regelfall WS1 ist nach 6 Behandlungen durchlaufen und dann kann adR verordnet werden. Ein zwingender Wechsel nach WS2 sehen die HMR nicht vor.
Somit ist ganz klar, keine VO a.d.R. bei erstrangigem IS.
VG
Was ist erstranige IS ? Ganz klar....?!
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ali schrieb:
FFGG schrieb am 26.9.17 08:16:
Somit ist ganz klar, keine VO a.d.R. bei erstrangigem IS.
VG
Was ist erstranige IS ? Ganz klar....?!
Hallo, doch das steht in den FAQ, die der GKV Spitzenverband zusammen mit den Verbänden der KK auf Bundesebene herausgegeben hat.
Aha... damit ist es ja dann rechtsverbindlich und hat Gesetzescharakter. :smile:
Ich wußte doch schon immer, dass uns dieser Spitzenverband und die Verbände der KK alles vorgeben. Warum brauchen wir denn dann noch Verträge zwischen Heilmittel-Verbänden und KKs?
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Wonderwoman schrieb:
FFGG schrieb am 26.9.17 08:16:
Hallo, doch das steht in den FAQ, die der GKV Spitzenverband zusammen mit den Verbänden der KK auf Bundesebene herausgegeben hat.
Aha... damit ist es ja dann rechtsverbindlich und hat Gesetzescharakter. :smile:
Ich wußte doch schon immer, dass uns dieser Spitzenverband und die Verbände der KK alles vorgeben. Warum brauchen wir denn dann noch Verträge zwischen Heilmittel-Verbänden und KKs?
VG
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FFGG schrieb:
Ich denke schon, dass man sich schwer tun wird, dagegen anzugehen. Es kommt einem Gesetzescharakter wohl gleich, was sich die Verbände da anmaßen...
VG
Somit ist ganz klar, keine VO a.d.R. bei erstrangigem IS.
VG
Was ist erstranige IS ? Ganz klar....?!
Keine VO a.d.R. bei WS1, EX1, LY1, AT1
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FFGG schrieb:
ali schrieb am 26.9.17 14:16:
FFGG schrieb am 26.9.17 08:16:
Somit ist ganz klar, keine VO a.d.R. bei erstrangigem IS.
VG
Was ist erstranige IS ? Ganz klar....?!
Keine VO a.d.R. bei WS1, EX1, LY1, AT1
Somit ist ganz klar, keine VO a.d.R. bei erstrangigem IS.
VG
Was ist erstranige IS ? Ganz klar....?!
Keine VO a.d.R. bei WS1, EX1, LY1, AT1
Wo steht das in den HMR?
Aussage einer großen Kasse in BW, da dies nicht geregelt ist, muss das bezahlt werden.
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morpheus-06 schrieb:
FFGG schrieb am 29.9.17 07:37:
ali schrieb am 26.9.17 14:16:
FFGG schrieb am 26.9.17 08:16:
Somit ist ganz klar, keine VO a.d.R. bei erstrangigem IS.
VG
Was ist erstranige IS ? Ganz klar....?!
Keine VO a.d.R. bei WS1, EX1, LY1, AT1
Wo steht das in den HMR?
Aussage einer großen Kasse in BW, da dies nicht geregelt ist, muss das bezahlt werden.
Zur Argumentation: Der IKS orientiert sich an der Diagnose. Wenn eine Diagnose mit kurzfristigem Behandlungsbedarf länger "braucht" kann er wählen zwischen Beispiel EX2a und Ex1a adR wird z. B. auch deutlich bei Ex4, da kannst Du nämlich explizit inhaltlich nicht von Ex3 zu Ex4 wechseln..... Genauso argument auch eine KV, wer Lust hat, kann s raussuchen.
Schönes WE
P.S.: Dieses "ich denke schon" bringt mich irngendwie in Wallung....Gibts hier n Therapeuten, der / die hier bei mir mal kurz intervenieren kann :confused: :rage: :hushed: :grin: :astonished:
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ali schrieb:
NEIN tut es nicht. Das is deren interne Sicht und nicht nach meiner Kenntnis sind alle Kassen irgendwann umgefallen....die darauf beharren wollen....weil s keine rechtliche Bassis.
Zur Argumentation: Der IKS orientiert sich an der Diagnose. Wenn eine Diagnose mit kurzfristigem Behandlungsbedarf länger "braucht" kann er wählen zwischen Beispiel EX2a und Ex1a adR wird z. B. auch deutlich bei Ex4, da kannst Du nämlich explizit inhaltlich nicht von Ex3 zu Ex4 wechseln..... Genauso argument auch eine KV, wer Lust hat, kann s raussuchen.
Schönes WE
P.S.: Dieses "ich denke schon" bringt mich irngendwie in Wallung....Gibts hier n Therapeuten, der / die hier bei mir mal kurz intervenieren kann :confused: :rage: :hushed: :grin: :astonished:
Ist ja dein Geld und deine Zeit.
Mir ist es letztlich egal..
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FFGG schrieb:
Na dann viel Spaß beim abrechnen von WS1 etc mit VO a.d.R.
Ist ja dein Geld und deine Zeit.
Mir ist es letztlich egal..
Ich denke schon, dass man sich schwer tun wird, dagegen anzugehen. Es kommt einem Gesetzescharakter wohl gleich, was sich die Verbände da anmaßen...
VG
Jeder Widerspruch adr bei EX1 etc. war erfolgreich. Hätten die Kassen eine rechtliche Begründung würden sie nicht nachzahlen. Sie probieren es halt und die meisten nehmen es hin und verbreiten Schwachsinn und Verunsicherung.
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morpheus-06 schrieb:
FFGG schrieb am 29.9.17 07:36:
Ich denke schon, dass man sich schwer tun wird, dagegen anzugehen. Es kommt einem Gesetzescharakter wohl gleich, was sich die Verbände da anmaßen...
VG
Jeder Widerspruch adr bei EX1 etc. war erfolgreich. Hätten die Kassen eine rechtliche Begründung würden sie nicht nachzahlen. Sie probieren es halt und die meisten nehmen es hin und verbreiten Schwachsinn und Verunsicherung.
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ali schrieb:
40 € extra ist doch ne angemessene Bezahlung. Wenn´s Dir egal ist, warum spielst Du hier den Kassenversteher und übst vorauseilenden Gehorsam ?! Wir hatten vor Jahren schon zweimal ne Absetzung und dann nie wieder. Irgendwann wollte die TK/Interforum auch damit anfangen, hat´s aber ganz schnell wieder eingestelllt.....
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FFGG schrieb:
Hallo, doch das steht in den FAQ, die der GKV Spitzenverband zusammen mit den Verbänden der KK auf Bundesebene herausgegeben hat.
Unter Nr 8 heißt es ganz klar:
08 Erster Teil Richtlinientext
(Allgemein)§ 8 7)
Muss vor einer Verordnung außerhalb des
Regelfalls stets das Verfahren über Erst- und
Folgeverordnung(en) durchlaufen werden?
Ja. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalls kann
erst ausgestellt werden, wenn die Verordnungen
im Regelfall bis zur Gesamtverordnungsmenge
durchlaufen wurden. Allerdings ist es möglich,
eine Verordnung außerhalb des Regelfalls schon
dann auszustellen, wenn aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls weniger
als drei Einheiten verfügbar sind und die
verordnete Menge die verfügbaren
Behandlungseinheiten aus der
Gesamtverordnungsmenge des Regelfalls
überschreitet (z. B. Verordnungsmenge des
Regelfalls 24, davon sind 22 Einheiten verbraucht;
es werden mehr als die im Regelfall noch
verfügbaren 2 Einheiten benötigt; in diesen Fällen
kann eine Verordnung außerhalb des Regelfalls
mit z. B. 6 Einheiten ausgestellt werden). Diese
Regelung gilt auch für chronisch kranke Patienten
Somit ist ganz klar, keine VO a.d.R. bei erstrangigem IS.
VG
Habe einen Patienten von diesem Arzt mit adR Rezept zur Genehmigung zur Kasse geschickt, daraufhin bekam ich einen Anruf von der IKK.
Der Kassenmitarbeiter meint, dass adR eine Aushöhlung der HMR wäre und seine Kasse das nicht dulden kann. Bis jetzt wären sie kulant demgegenüber gewesen und darüber sollten wir froh sein,aber das sei eben jetzt vorbei.
Wenn ein Arzt sich weigert etwas anderes auszustellen und ich die Patienten der IKK dadurch nicht mehr behandeln könne, dann sei das halt so.
Die Stelle, wo das im HMK steht konnte er nicht nennen, müsse er auch nicht,denn es wäre ja selbsterklärend, dass ein Fall entweder kurzfristig ist (Ws1) oder mittelfristig (Ws2) und ein kurzfristig adR ja mittelfristig wäre und es deshalb Ws2 sein müsse und nicht adR. :confused:
Ich hoffe, dass der Patient seine Kasse wechselt.
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IKK classic hat bis dato von der Genehmigungsfrist abgesehen.
Bei Absetzung Widerspruch mit 40E und Verzug. Wetten, die Bezahlen :hushed:
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ali schrieb:
Wieso mit dem SoFa abdabbeln ?
IKK classic hat bis dato von der Genehmigungsfrist abgesehen.
Bei Absetzung Widerspruch mit 40E und Verzug. Wetten, die Bezahlen :hushed:
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Lamaca schrieb:
Hallo, habe das gleiche "Problem" mit der IKK classic und einen Arzt, der grundsätzlich WS1 adR ausstellt und sich strikt weigert WS2 auszustellen.
Habe einen Patienten von diesem Arzt mit adR Rezept zur Genehmigung zur Kasse geschickt, daraufhin bekam ich einen Anruf von der IKK.
Der Kassenmitarbeiter meint, dass adR eine Aushöhlung der HMR wäre und seine Kasse das nicht dulden kann. Bis jetzt wären sie kulant demgegenüber gewesen und darüber sollten wir froh sein,aber das sei eben jetzt vorbei.
Wenn ein Arzt sich weigert etwas anderes auszustellen und ich die Patienten der IKK dadurch nicht mehr behandeln könne, dann sei das halt so.
Die Stelle, wo das im HMK steht konnte er nicht nennen, müsse er auch nicht,denn es wäre ja selbsterklärend, dass ein Fall entweder kurzfristig ist (Ws1) oder mittelfristig (Ws2) und ein kurzfristig adR ja mittelfristig wäre und es deshalb Ws2 sein müsse und nicht adR. :confused:
Ich hoffe, dass der Patient seine Kasse wechselt.
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