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Physiotherapeuten*in für 5h - 20
h. Auch Berufsanfänger*innen sind
willkommen.
Wir bieten:
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gut etablierten Praxis mit
wertschätzendem ruhigem
Arbeitsklima
- eine überdurchschnittliche
Vergütung( 22-24 €/h )
- komfortabel ausgestattete große
und helle Behandlungsräume
- Behandlungstakt von 30 und 60min.
- Fortbildungsunterstützung (
finanziell und zusätzliche freie
Tage)
Ein fröhliches T...
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dies ist eigentlich eine typische Frage für die Rubrik "Frag den Lars".
Ich habe einen Hemipatienten im Pflegeheim, der bisher 10er Verordnungen KG ZNS bekommen hat. G81.9 und I64. Nun kam eine 6er VO KG R26.2 und R29.6. Diagnosegruppe WS, kein HB Kreuzchen. Ich glaubte zuerst an ein Versehen. Aber es wurde mir bestätigt, dass es genau so sein soll. Der Hirninfarkt ist ein knappes Jahr her, da geht es natürlich um das Budget.
Mein Vorschlag bei der Arzthelferin war, das Rezept auf G82.1, spastische Hemiparese zu ändern, um einen langfristigen Heilmittelbedarf zu haben. Die Ärztin rief mich zurück und meinte, das könnten wir machen, aber ohne KG ZNS. Das sei zu teuer und nicht durch den LHMB abgedeckt, da geht nur einfache KG. Leider konnte ich auf die Schnelle außer einem " das hab ich noch nie gehört" nichts erwidern. Meine therapeutischen Argumente sind verhallt, da die VO auf ZN G82.1 geändert und mit HB Kreuz schon vorher fertig war und auf dem Weg ins Heim ist.
Ich habe nichts gefunden, was ihre Ansicht bestätigen könnte oder liege ich falsch? Bei diesem Patienten ist es wohl durch, aber wie kann ich in Zukunft besser argumentieren? Diese Diskussion wird sich bestimmt mit ihr wiederholen.
Vielen lieben Dank
Mokkatorte
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Wenn Du hier ein bisschen scrollst und suchst, findest Du den Part über bvb u lhm.
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michaela872 schrieb:
KBV - Heilmittel
Wenn Du hier ein bisschen scrollst und suchst, findest Du den Part über bvb u lhm.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872 🤦♂️ Ein paar Beiträge zurück (vor ca. 9 Stunden) sogar mit Zitat im Post. 😜😘
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michaela872 schrieb:
KBV - Heilmittel
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michaela872 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij warst Du erster, was?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872 oder so mit Direktsprung KBV - Heilmittel
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872 na logo.... 🤣🤣🤣🤣
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michaela872 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ausserdem bin ich froh, wenn ich auch mal was beitragen kann und nicht immer nur Fragen habe.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872 😍 Die Kollegen/innen habe eine neue Rubrik gegründet "Frag den Lars". 🤪🙇♂️
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michaela872 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij meine Kolleginnen auch. Hier heisst es: frag Michaela. Allerdings fassen einige das so auf, dass sie nicht selber denken." Nö, warum selber erarbeiten? Du weisst es doch " wenn ich an das selber-erarbeiten denke und die webinare, durch die ich gelernt habe, ärgert mich diese Denke doch.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@michaela872 Tja, den eigenen Hirnschmalz zu verwenden scheint zunehmend überbewertet zu schein.
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Mokkatorte schrieb:
Hallo zusammen,
dies ist eigentlich eine typische Frage für die Rubrik "Frag den Lars".
Ich habe einen Hemipatienten im Pflegeheim, der bisher 10er Verordnungen KG ZNS bekommen hat. G81.9 und I64. Nun kam eine 6er VO KG R26.2 und R29.6. Diagnosegruppe WS, kein HB Kreuzchen. Ich glaubte zuerst an ein Versehen. Aber es wurde mir bestätigt, dass es genau so sein soll. Der Hirninfarkt ist ein knappes Jahr her, da geht es natürlich um das Budget.
Mein Vorschlag bei der Arzthelferin war, das Rezept auf G82.1, spastische Hemiparese zu ändern, um einen langfristigen Heilmittelbedarf zu haben. Die Ärztin rief mich zurück und meinte, das könnten wir machen, aber ohne KG ZNS. Das sei zu teuer und nicht durch den LHMB abgedeckt, da geht nur einfache KG. Leider konnte ich auf die Schnelle außer einem " das hab ich noch nie gehört" nichts erwidern. Meine therapeutischen Argumente sind verhallt, da die VO auf ZN G82.1 geändert und mit HB Kreuz schon vorher fertig war und auf dem Weg ins Heim ist.
Ich habe nichts gefunden, was ihre Ansicht bestätigen könnte oder liege ich falsch? Bei diesem Patienten ist es wohl durch, aber wie kann ich in Zukunft besser argumentieren? Diese Diskussion wird sich bestimmt mit ihr wiederholen.
Vielen lieben Dank
Mokkatorte
I63.8, I63.9, I64 sind auf 1 Jahr BVB
G82.1- ist LHM mit KG oder mit KG-ZNS und mir Diagnosegruppe ZN
Du kannst der Ärztin die Anlage 2 ausdrucken und die Stellen mit Textmarker hervorheben….
Du könntest bei der Kasse eine Kostenzusage erbitten….
Aber wenn die Ärztin sparen will, dann muss der Patient sich vielleicht von Sparfüchse trennen?
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So etwas kann gehörig in die Hose gehen. Damit sollte man äußerst vorsichtig umgehen.😳
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
massu schrieb am 16.06.2023 23:27 Uhr:Du kannst der Ärztin die Anlage 2 ausdrucken und die Stellen mit Textmarker hervorheben….
"Wer hat hier eigentlich studiert und ist der Arzt?"
So etwas kann gehörig in die Hose gehen. Damit sollte man äußerst vorsichtig umgehen.😳
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij da hast du Recht😎. In meiner Anfangseuphorie habe ich die HMKs kopiert und mit Textmarker hervorgehoben, damit der Arzt weißt was er verordnen soll…. In 90% der Fällen ging es gut. Aber der Rest war einfach beratungsresistent… 😂
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massu schrieb:
Ich arbeite gerne mit der Heilmittelrichtlinie von Buchner. Dort stehen die ganzen LHBs und BVBs Kombis.
I63.8, I63.9, I64 sind auf 1 Jahr BVB
G82.1- ist LHM mit KG oder mit KG-ZNS und mir Diagnosegruppe ZN
Du kannst der Ärztin die Anlage 2 ausdrucken und die Stellen mit Textmarker hervorheben….
Du könntest bei der Kasse eine Kostenzusage erbitten….
Aber wenn die Ärztin sparen will, dann muss der Patient sich vielleicht von Sparfüchse trennen?
ICD I64 kennt eine Begrenzung auf 1 Jahr nach Akutereignis. Soweit richtig.
G82.1 ist LHB und somit in Kombination mit ZN "budgetfrei". Ebenfalls richtig.
Diagnosegruppe ZN ermöglicht gemäß HMK eine KG-ZNS. Soweit auch richtig.
LHB ermöglicht nur KG? Absolut nicht richtig und ist eine persönliche Erfindung der Ärztin. Nirgendwo in der HMR existiert eine Regelung / Vorschrift der besagt, dass bei LHB nur KG möglich sein soll.
Aber der Arzt hat nunmal Verordnungshoheit. Und wenn ein Arzt etwas nicht möchte - egal wie hahnebüchen die Begründung - dann haben Patient und Therapeut das leider einfach zu schlucken. Nur der Patient hat ggf. die Möglichkeit sich bei seine Kasse zu beschweren. Dir sind leider die Hände gebunden.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Mokkatorte Na dann: Lars antwortet... 😂
ICD I64 kennt eine Begrenzung auf 1 Jahr nach Akutereignis. Soweit richtig.
G82.1 ist LHB und somit in Kombination mit ZN "budgetfrei". Ebenfalls richtig.
Diagnosegruppe ZN ermöglicht gemäß HMK eine KG-ZNS. Soweit auch richtig.
LHB ermöglicht nur KG? Absolut nicht richtig und ist eine persönliche Erfindung der Ärztin. Nirgendwo in der HMR existiert eine Regelung / Vorschrift der besagt, dass bei LHB nur KG möglich sein soll.
Aber der Arzt hat nunmal Verordnungshoheit. Und wenn ein Arzt etwas nicht möchte - egal wie hahnebüchen die Begründung - dann haben Patient und Therapeut das leider einfach zu schlucken. Nur der Patient hat ggf. die Möglichkeit sich bei seine Kasse zu beschweren. Dir sind leider die Hände gebunden.
Wie ich ihr beibiegen soll, dass sie im Unrecht ist muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen. Den Leuchtstift finde ich sehr oberlehrerhaft und Fehler einsehen ist nicht jedermanns Kernkompetenz. Von ihr bekomme ich die zweitmeisten Verordnungen im Heim, da möchte ich die Fronten nicht unnötig verhärten. Allerdings auch nicht alles schlucken.
Unabhängig von dieser Fragestellung möchte ich mich einmal herzlich für alle Hinweise und Tipps zu den Themen Abrechnung, Heilmittelkatalog und das ganze drumherum bedanken. Ohne euch wäre ich viel dümmer und seit ich mich als FM selbstständig gemacht habe hatte ich noch keine einzige Absetzung. Dies habe ich mir durch stummes Mitlesen angeeignet. Wahrscheinlich geht es vielen so. Also Danke dafür, dies ist buchstäblich bares Geld wert.
Einen schönen Sonntag
Mokkatorte
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Oder, noch deutlicher, unter KBV - Heilmittel
Langfristiger Heilmittelbedarf
Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem in einer Diagnoseliste. Bei diesen Diagnosen ist ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse nicht mehr erforderlich.
Ist die Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste enthalten, kann der Patient einen individuellen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Für die Genehmigung ist es jedoch maßgeblich, dass die schweren dauerhaften funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen mit denen der Diagnoseliste vergleichbar sind.
Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Besonderer Verordnungsbedarf
In einer gesonderten Diagnoseliste vereinbaren die KBV und der GKV-Spitzenverband, bei welchen Erkrankungen Patienten oftmals mehr Heilmittel benötigen und daher einen „besonderen Verordnungsbedarf“ haben.
Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Mokkatorte Vielleicht lässt du die Ärztin dieses Infoschreiben der G-BA Link mal zukommen (im persönlichen Gespräch)? Insbesondere der zweitletzen Satz im ersten, kursiv gedruckten, Absatz ist an Klarheit nicht zu überbieten.
Diagnoseliste Heilmittel
Oder, noch deutlicher, unter KBV - Heilmittel
Langfristiger Heilmittelbedarf
Bei welchen Erkrankungen vom Vorliegen eines langfristigen Heilmittelbedarfs auszugehen ist, definiert der Gemeinsame Bundesausschuss unter anderem in einer Diagnoseliste. Bei diesen Diagnosen ist ein Antrags- und Genehmigungsverfahren bei der Krankenkasse nicht mehr erforderlich.
Ist die Erkrankung nicht auf der Diagnoseliste enthalten, kann der Patient einen individuellen Antrag bei seiner Krankenkasse stellen. Für die Genehmigung ist es jedoch maßgeblich, dass die schweren dauerhaften funktionellen und/oder strukturellen Schädigungen mit denen der Diagnoseliste vergleichbar sind.
Verordnungen im Rahmen des langfristigen Heilmittelbedarfs unterliegen nicht der Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Besonderer Verordnungsbedarf
In einer gesonderten Diagnoseliste vereinbaren die KBV und der GKV-Spitzenverband, bei welchen Erkrankungen Patienten oftmals mehr Heilmittel benötigen und daher einen „besonderen Verordnungsbedarf“ haben.
Die Kosten für diese Verordnungen werden bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen aus dem Verordnungsvolumen des Vertragsarztes herausgerechnet.
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij ich habe meiner Ärztin genau das vorgelegt. 😂 Sie meinte, die GKV kann viel schreiben, letztendlich muss sie es dann bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung zahlen… ich habe es ihr dagelassen. Papier ist geduldig….
Du gehts auf den Wunsch des Arztes ein, KG zu verordnen und verhandelst dann dafür KG/Doppelbehandlung, um mehr Zeit zu haben, Pat braucht Pausen, usw. und behandelst 30 min. (Sind 5 mehr als für die KG ZNS) und verdienst mehr.
… Vielleicht merkt es der Arzt nicht, das er teurer verordnet hat 😉
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massu schrieb:
@Mokkatorte eine Idee habe ich noch 😂
Du gehts auf den Wunsch des Arztes ein, KG zu verordnen und verhandelst dann dafür KG/Doppelbehandlung, um mehr Zeit zu haben, Pat braucht Pausen, usw. und behandelst 30 min. (Sind 5 mehr als für die KG ZNS) und verdienst mehr.
… Vielleicht merkt es der Arzt nicht, das er teurer verordnet hat 😉
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Die GKV? Eher die KBV. Aber wenn die Ärztin ihre eigene Standesorganisation (oder vielmehr der Gesetzgeber in Form der G-BA) kein Glauben schenkt, dem ist nicht zu helfen. Gehört sie womöglich auch zu der Gruppe der sog. Querdenker?
Querdenker eher nicht, eher beratungsresistent! Sie hat fleißig geimpft und hatte sogar Samstags dafür offen…😃
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massu schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij sie hat ihre eigene Meinung und weicht davon nicht ab, was interessiert mich das HMK oder die Richtlinien… bin zufrieden, dass sie überhaupt was verschreibt. Und mit den Kassenzusagen geht es auch ganz gut. Mittlerweile schickt sie die Patienten selber sich diese Scheine zu holen…
Querdenker eher nicht, eher beratungsresistent! Sie hat fleißig geimpft und hatte sogar Samstags dafür offen…😃
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu Nun ja, mit den Impfungen haben die Ärzte auch fleißig ihre eigene Portokasse aufgestockt. 🤣🤣
Die Idee, dass meine Ärztin einfach nur sparen will ist mir nicht gekommen. Ich glaubte an Unwissenheit gepaart mit Verblendung.
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Mokkatorte schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Danke. Es steht ja ausdrücklich allgemein "Verordnungen", es ist mir ein Rätsel wie man dies als ausschließlich als KG und nichts anderes interpretieren kann. Die Tatsache der Budget nicht belastenden Verordnungsmöglichkeit war ihr ja bekannt.
Die Idee, dass meine Ärztin einfach nur sparen will ist mir nicht gekommen. Ich glaubte an Unwissenheit gepaart mit Verblendung.
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Mokkatorte schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten. Ich habe mich durch das überzeugte Auftreten der Ärztin verunsichern lassen. Das ärgert mich eigentlich am meisten.
Wie ich ihr beibiegen soll, dass sie im Unrecht ist muss ich mir noch durch den Kopf gehen lassen. Den Leuchtstift finde ich sehr oberlehrerhaft und Fehler einsehen ist nicht jedermanns Kernkompetenz. Von ihr bekomme ich die zweitmeisten Verordnungen im Heim, da möchte ich die Fronten nicht unnötig verhärten. Allerdings auch nicht alles schlucken.
Unabhängig von dieser Fragestellung möchte ich mich einmal herzlich für alle Hinweise und Tipps zu den Themen Abrechnung, Heilmittelkatalog und das ganze drumherum bedanken. Ohne euch wäre ich viel dümmer und seit ich mich als FM selbstständig gemacht habe hatte ich noch keine einzige Absetzung. Dies habe ich mir durch stummes Mitlesen angeeignet. Wahrscheinlich geht es vielen so. Also Danke dafür, dies ist buchstäblich bares Geld wert.
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Mokkatorte
Ich habe eine Hausärztin, die will in ihrer Rezepthochheit nicht „belehrt“ werden. Ich habe 2x mit ihr ehrlich gesprochen, auch wegen BVB und LHM, war nichts zu holen. Sie blieb bei ihrer Meinung, dass es keine budgetfreie Verordnungen gibt. Nun ja, ich habe das Gespräch offen beendet, ich stünde weiter zur Verfügung falls sie fragen hätte.
Der Patient ist zur Kasse gegangen und hat die Zusage schriftlich bekommen, dass diese Verordnung für den Arzt budgetfrei ist. Die Ärztin verschreibt jetzt wie der Patient es braucht und gut ist.
Bei dir ist das Problem etwas anders verlagert, der Arzt will sparen und geht von KG ZNS auf KG. Da kannst du eigentlich nur fachlich kommen und ihn den Unterschied von KG ZNS zu KG erklären. Und den Patient zum Neurologen schicken, damit er die KG ZNS verschreibt. Oder du redest mit dem Neurologen, der ins AH kommt.
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massu schrieb:
@Mokkatorte ich habe Arzthelferinnen, die sind sehr froh, wenn sie einen Vordruck bekommen, was sie verordnen können. Am Anfang haben wir uns alle Ärzte und ich uns mit dem HMK schwer getan. Heute reicht ein kurzer Anruf, Fax und die Rezepte werden geändert. Ich habe ca. 2-3 Änderungen im Monat.
Ich habe eine Hausärztin, die will in ihrer Rezepthochheit nicht „belehrt“ werden. Ich habe 2x mit ihr ehrlich gesprochen, auch wegen BVB und LHM, war nichts zu holen. Sie blieb bei ihrer Meinung, dass es keine budgetfreie Verordnungen gibt. Nun ja, ich habe das Gespräch offen beendet, ich stünde weiter zur Verfügung falls sie fragen hätte.
Der Patient ist zur Kasse gegangen und hat die Zusage schriftlich bekommen, dass diese Verordnung für den Arzt budgetfrei ist. Die Ärztin verschreibt jetzt wie der Patient es braucht und gut ist.
Bei dir ist das Problem etwas anders verlagert, der Arzt will sparen und geht von KG ZNS auf KG. Da kannst du eigentlich nur fachlich kommen und ihn den Unterschied von KG ZNS zu KG erklären. Und den Patient zum Neurologen schicken, damit er die KG ZNS verschreibt. Oder du redest mit dem Neurologen, der ins AH kommt.
Ein Apoplex ohne patholog. Einschränkungen würde ja eh nie behandelt.
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Mokkatorte schrieb:
Wegen der gravierenden Einschränkungen ist er in einem Pflegeheim untergebracht. Theoretisch würde einer weiteren KG ZNS Verordnung also nichts im Wege stehen. Theoretisch...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Mokkatorte
Mokkatorte schrieb am 19.06.2023 08:44 Uhr:Wegen der gravierenden Einschränkungen ist er in einem Pflegeheim untergebracht. Theoretisch würde einer weiteren KG ZNS Verordnung also nichts im Wege stehen. Theoretisch... Davon wäre ich jetzt auch ausgegangen. Eine medizinisch unnötige VO stellt für den Arzt ein Verstoß gegen sein Berufsordnung da.
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Herbert schrieb:
Kernfrage ist doch, hat der Patient noch Zeichen einer Hemi? Dann greift die G81.0 unbefristet und als BVB auch budgetneutral(wenn auch kein LHB).
Ein Apoplex ohne patholog. Einschränkungen würde ja eh nie behandelt.
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