Bereit für eine erfüllende
Karriere in der Physiotherapie?
Willkommen bei Praxis für
Physiotherapie Kai Gund im
Gesundheitshaus Eppelheim, in der
Christophstraße 17, 69214
Eppelheim. Wir sind der Ort, an dem
Arbeit zu einer Leidenschaft wird.
Bei uns geht es nicht nur um einen
Job, sondern um eine berufliche
Heimat, die auf Respekt,
Zusammenarbeit und Wertschätzung
basiert.
Über uns:
Wir sind ein vielseitiges
Therapie/Praxishaus, das sich auf
Orthopädie, Neurologie und
Chirurgie für ...
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iaat schrieb:
Was geschieht mit dem BG-Verordnungen die nicht als Wegeunfall anerkannt werden? Pat hatte 2 Verordnungen Therapie bekommen, 1 noch teilweise offen. Jetzt erhielt die Pat. die Mitteilung, dass der Wegeunfall nicht anerkannt wird. Bekomme ich die Verordnungen trotzdem bezahlt? Muss ich Zuzahlung abkassieren? Oder kümmert sich die BG darum und leitet dies alles an KK weiter?
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Papa Alpaka schrieb:
Bis zu dem Zeitpunkt an dem der Patient informiert wurde das es sich nicht, wie angenommen, um einen Wegeunfall handelte war Kraft Verordnung die BG für seine Versorgung zuständig; die bisher geleisteten Behandlungen sind also der BG in Rechnung zu stellen (die das dann mit der GKV aushandelt oder auf sich beruhen lässt, je nach Kostenfaktor und Laune der Sachbearbeiter).
ich hatte bisher keine Probleme die Verordnung vergütet zu bekommen, auch wenn später festgestellt wurde, dass es kein Arbeitsunfall ist.
Solang das Formular der BG vorliegt muss sie die Leistungen auch vergüten.
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iaat schrieb:
Ich danke euch.
Der Patient hat im Dez. ein schreiben bekommen, dass die Kosten rückwirkend ab 31.10 nicht mehr übernommen werden. Nur waren wir 2 Tage nach dem schreiben fertig und bekam das gar nicht mit. Jetzt warte ich gerade auf einen Rückruf. :angry:
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Suture schrieb:
Hallo ich hab gerade diesen Fall und bekam eine Absetzung-Widerspruch und heute kam wieder ein schreiben, das die Kosten nicht übernommen werden. Sie haben alles einbehalten. Ich hab nur noch meine Kopien. :angry:
Der Patient hat im Dez. ein schreiben bekommen, dass die Kosten rückwirkend ab 31.10 nicht mehr übernommen werden. Nur waren wir 2 Tage nach dem schreiben fertig und bekam das gar nicht mit. Jetzt warte ich gerade auf einen Rückruf. :angry:
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Silvio schrieb:
Hi,
ich hatte bisher keine Probleme die Verordnung vergütet zu bekommen, auch wenn später festgestellt wurde, dass es kein Arbeitsunfall ist.
Solang das Formular der BG vorliegt muss sie die Leistungen auch vergüten.
Anwalt kann hier nur die Antwort sein! Wenn eine gültige Vo vorliegt kann die erbrachte Leistung nicht nachträglich abgesetzt werden. Zumal der Pat. nicht verpflichtet ist dem Therapeuten zu informieren.
Ich würde diesen Fall in die Kategorie "Kassenwechsel" einordnen. Da muss auch die Alte Kasse die Schose vergüten und mit der neuen Kasse abrechnen.
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Silvio schrieb:
Hi,
Anwalt kann hier nur die Antwort sein! Wenn eine gültige Vo vorliegt kann die erbrachte Leistung nicht nachträglich abgesetzt werden. Zumal der Pat. nicht verpflichtet ist dem Therapeuten zu informieren.
Ich würde diesen Fall in die Kategorie "Kassenwechsel" einordnen. Da muss auch die Alte Kasse die Schose vergüten und mit der neuen Kasse abrechnen.
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