Die Physio Company sucht für den
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
kommen in den Genuss als Teil eines
bestehenden Anmeldeteams zu werden,
keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
flexibel gestalten zu können.
Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
Soft...
Standort in Berlin Wilmersdorf eine
motivierte und freundliche
Anmeldekraft in Teilzeit. Sie
arbeiten in einem großen
interdisziplinären Team und sind
neben der Abrechnung von Rezepten
weiterhin in
Stundenführung/Kontrolle und
Bestellwesen involviert. Sie
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keine Spätschichten arbeiten zu
müssen und Ihre Arbeitszeit
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Erfahrung mit Heilmitteln bzw. der
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Ist die KK berecgtigt, komplett die Vergütung zu streichen?
Danke für Eure Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wie verhält es sich mit Patienten, die am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandelt werden?
Ist die KK berecgtigt, komplett die Vergütung zu streichen?
Danke für Eure Antworten
Patient um z.B. 10 Uhr entlassen. Therapie fand um 17 Uhr statt.
Die Uhrzeit der Behandlung kommt mit ans Datum.
Das Gleiche geht auch andersherum:
Patient um 10 Uhr zur KG und um 17 Uhr ins Krankenhaus.
Hat bisher immer geklappt!
Gruß
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Brunhilde schrieb:
Ich schreibe dann auf die Rückseite:
Patient um z.B. 10 Uhr entlassen. Therapie fand um 17 Uhr statt.
Die Uhrzeit der Behandlung kommt mit ans Datum.
Das Gleiche geht auch andersherum:
Patient um 10 Uhr zur KG und um 17 Uhr ins Krankenhaus.
Hat bisher immer geklappt!
Gruß
Wie verhält es sich mit Patienten, die am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandelt werden?
Ist die KK berecgtigt, komplett die Vergütung zu streichen?
Danke für Eure Antworten
Nein, ist sie nicht. Der Absetzung wiedersprechen. Eine ambulante Therapie ist am Aufnahme-und Entlasstag möglich. Kann auch sein, das mal ein KH zu viele Tage abrechnet.
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morpheus-06 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.5.18 20:14:
Wie verhält es sich mit Patienten, die am Entlassungstag aus dem Krankenhaus behandelt werden?
Ist die KK berecgtigt, komplett die Vergütung zu streichen?
Danke für Eure Antworten
Nein, ist sie nicht. Der Absetzung wiedersprechen. Eine ambulante Therapie ist am Aufnahme-und Entlasstag möglich. Kann auch sein, das mal ein KH zu viele Tage abrechnet.
warum eine sehr berechtigte Frage anonym??
Die Kassenmitarbeiter sind gedrillt, keine ambulanten Leistungen während eines stat. Aufenthaltes zu bezahlen.
Im Krankenhaus sind zwei kalendarische Tage -Aufnahme- und Entlassungstag - zusammen bei der Abrechnung ein Tag. An diesen Tagen finden keine Therapien statt, diagnstisch-technische Leistungen aber sehr wohl.
Bei Entlassung muß eine adäquate Nachbehandlung sichergestellt sein, da wäre ein weiterer Ansatzpunkt für Dich, das Andere haben@Brunhilde und @morpheus-06 schon geschrieben.
Ein Anruf zur Klärung bei der Kasse sollte reichen.
mfg + viel Erfolg hgb
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für Eure Antworten. Bei der Kasse anrufen, werde ich gewiss nicht, da gab es schon zu viel Negatives. Wenn die Kasse dies weiß :scream:, wieso werden dann alle Therapien nicht bezahlt?. Ich hoffe, dass wir noch zu unserm Geld kommen.
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hgb schrieb:
Moin mab,
warum eine sehr berechtigte Frage anonym??
Die Kassenmitarbeiter sind gedrillt, keine ambulanten Leistungen während eines stat. Aufenthaltes zu bezahlen.
Im Krankenhaus sind zwei kalendarische Tage -Aufnahme- und Entlassungstag - zusammen bei der Abrechnung ein Tag. An diesen Tagen finden keine Therapien statt, diagnstisch-technische Leistungen aber sehr wohl.
Bei Entlassung muß eine adäquate Nachbehandlung sichergestellt sein, da wäre ein weiterer Ansatzpunkt für Dich, das Andere haben@Brunhilde und @morpheus-06 schon geschrieben.
Ein Anruf zur Klärung bei der Kasse sollte reichen.
mfg + viel Erfolg hgb
ambulante Behandlungen, die am Aufnahmetag gemacht wurden und ambulante Behandlungen, die am Entlassungstag durchgeführt werden, werden durch die Sozialleistungsträger bei uns bisher durchweg übernommen und nicht bemängelt. Ohne vorherige Nachfrage. Die Sozialleistungsträger lassen auch keinem KV-Arzt am Aufnahme- oder Entlasstag das Honorar aufgrund einer OP-Indikation vor der Aufnahme oder Weiterbehandlung nach der Entlassung streichen. Aus welchem (genannten (?)) Grund wurde bei Euch gestrichen? Das sollte schon verdammt gut begründet sein.
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Papa Alpaka schrieb:
...in den Augen vieler SoFAs ist "Wurde von einem Physiotherapeuten abgerechnet" ausreichende Begründung für eine rechtswidrige Absetzung. Ich Schere selbstverständlich nicht alle SoFAs über einen Kamm, es ist ein bedauerlicherweise Zu- und natürlich auch Einzelfall das die statistisch absolut normale Inkompetenz sich ausgerechnet im Bereich Abrechnung/Heilmittel gesammelt hat.
...in den Augen vieler SoFAs ist "Wurde von einem Physiotherapeuten abgerechnet" ausreichende Begründung für eine rechtswidrige Absetzung.
Hallo Papa Alpaka,
da Anonymus bisher keine Anstalten macht, die Begründung(en) von kompletten Rechnungsabsetzungen (nicht Kürzungen) zu nennen, würde ich das als Vermutung ansehen. :wink:
Ich kann ja auch mal "vermuten": Anonymus betreibt eine Praxis an einem Krankenhaus und im Rahmen der Behandlung wird der erste Termin ambulant vor der Entlassungsuhrzeit stationär gelegt, weil der Patient ja eh schon da ist....
... oder die Leistungen sollten im Rahmen des Entlassmanagements erbracht werden, allerdings wurde weder ein korrekter Vordruck genommen, noch die korrekte LANR aufgedruckt und die Höchstmenge überschritten...
... es könnte aber auch nur ein Fehler des Sozialleistungsträgers vorliegen...
... oder das Krankenhaus hat in der Tat einen falschen Entlasstag oder eine nicht korrekte Entlassuhrzeit übermittelt...
... die Möglichkeiten könnte man noch ausbauen... mannigfaltige Ideen, warum jemand eine Komplettabsetzung vornimmt habe ich schon... einzig, es bleiben Vermutungen.
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ruesay schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 28.5.18 19:23:
...in den Augen vieler SoFAs ist "Wurde von einem Physiotherapeuten abgerechnet" ausreichende Begründung für eine rechtswidrige Absetzung.
Hallo Papa Alpaka,
da Anonymus bisher keine Anstalten macht, die Begründung(en) von kompletten Rechnungsabsetzungen (nicht Kürzungen) zu nennen, würde ich das als Vermutung ansehen. :wink:
Ich kann ja auch mal "vermuten": Anonymus betreibt eine Praxis an einem Krankenhaus und im Rahmen der Behandlung wird der erste Termin ambulant vor der Entlassungsuhrzeit stationär gelegt, weil der Patient ja eh schon da ist....
... oder die Leistungen sollten im Rahmen des Entlassmanagements erbracht werden, allerdings wurde weder ein korrekter Vordruck genommen, noch die korrekte LANR aufgedruckt und die Höchstmenge überschritten...
... es könnte aber auch nur ein Fehler des Sozialleistungsträgers vorliegen...
... oder das Krankenhaus hat in der Tat einen falschen Entlasstag oder eine nicht korrekte Entlassuhrzeit übermittelt...
... die Möglichkeiten könnte man noch ausbauen... mannigfaltige Ideen, warum jemand eine Komplettabsetzung vornimmt habe ich schon... einzig, es bleiben Vermutungen.
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ruesay schrieb:
Hallo Anonymus,
ambulante Behandlungen, die am Aufnahmetag gemacht wurden und ambulante Behandlungen, die am Entlassungstag durchgeführt werden, werden durch die Sozialleistungsträger bei uns bisher durchweg übernommen und nicht bemängelt. Ohne vorherige Nachfrage. Die Sozialleistungsträger lassen auch keinem KV-Arzt am Aufnahme- oder Entlasstag das Honorar aufgrund einer OP-Indikation vor der Aufnahme oder Weiterbehandlung nach der Entlassung streichen. Aus welchem (genannten (?)) Grund wurde bei Euch gestrichen? Das sollte schon verdammt gut begründet sein.
Tatsächlich wurden mir immer wieder geleistete Therapien abgezogen, weil ein Pat. später am Tag bzw. vor 0 Uhr ins KH aufgenommen wurde. Begründet wurde die Absetzung damit, dass der Pat. ja im KH gewesen sei, daher könne ja keine ambulante Therapie erfolgt sein. Es ist wohl so, dass die Krankenhäuser den Tag jeweils voll abrechnen und die Kostenträger sich über Uhrzeiten keinen Kopf machen.
Inzwischen schreibe ich auf alle Verordnungen, die davon betroffen sind in etwa so: "Es ist nicht zulässig, erbrachte Behandlungen nicht zu vergüten, weil sie am Tag einer Krankenhausaufnahme geleistet wurden."
Bisher hat das funktioniert. Am Entlasstag behandle ich grundsätzlich nicht, da die meisten Pat. zu erschöpft sind oder sich wieder eingewöhnen müssen.
Es ist trotzdem grob unverschämt und es sollte unbedingt in die Verträge geschrieben werden, dass die Kassen verpflichtet sind, die Uhrzeiten zu prüfen, bevor sie absetzen. Der RTW gibt ja seine Abrechnungszeiten an und um 23 Uhr abends therapiere ich nicht. Ich empfinde die Vorgehensweise der Kassen an dieser Stelle als Herabsetzung meiner Arbeit.
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[...]
Es ist trotzdem grob unverschämt und es sollte unbedingt in die Verträge geschrieben werden, dass die Kassen verpflichtet sind, die Uhrzeiten zu prüfen, bevor sie absetzen. Der RTW gibt ja seine Abrechnungszeiten an und um 23 Uhr abends therapiere ich nicht. Ich empfinde die Vorgehensweise der Kassen an dieser Stelle als Herabsetzung meiner Arbeit.
Hallo S. Vogt,
das tun die Kassen. Die meisten. Viele. Mir wurde eine Behandlung in knapp 4 Jahren abgesetzt, weil der Patient sich lt. Anschreiben der Sozialleistungskasse am Tag der Behandlung in einem anderen Krankenhaus stationär befunden hat. "Den Aufnahme- und Entlasstag prüfen wir nicht auf Plausibilität, da die Patienten vor der Aufnahme, als auch nach Entlassung jederzeit einen Arzttermin/ ambulante Behandlung wahrnehmen können. Hier geht es um eine Überschneidung am vierten stationären Tag"
Logisch, dass der Aufnahme- und Entlasstag nicht gekürzt werden darf. Weder im SGB V (z.B. §39) zum Thema "Krankenhausbehandlung", noch in der Heilmittelrichtlnie steht, das ambulante Termine an Aufnahmetagen in ein Krankenhaus nicht erlaubt, geschweige denn, nicht vergütungswürdig sind. Denen, die das Gegenteil behaupten, kannst Du doch entspannt eine Wiedereinreichung mit Uhrzeit Deiner Behandlung, den Hinweis "Bitte Krankenhaus wegen der Aufnahmeuhrzeit prüfen." und einer 40-Euro-Aufwandspauschalen-Rechnung schicken, oder?
Vielleicht dazu mal als Fakt:
Das Krankenhaus meldet per Datensatz im Datenträgeraustausch nach §301 unter anderem die Aufnahmeuhrzeit und auch den Tag. Ebenso die Entlassung (Uhrzeit, Datum und einiges mehr) nach diesem Schema. Allerdings werden diese Daten nicht automatisiert beim Durchgehen durch eine Lichtschranke am Eingang registriert, sondern von einem Menschen per Hand erfasst. Und der ein oder andere macht dabei z.B. aus der Notfallsituation einen Fehler. Zudem es Behandlungsfälle gibt, bei denen Patienten "Vorstationär" im Krankenhaus behandelt werden. Wird dann im Datensatz nicht angegeben "Vollstationär nach vorstationär", läuft die Krankenhausbehandlung auch mal 7 Tage länger... Wie geschrieben, hier arbeiten auch nur Menschen und bei aller Prüferei, die wir täglich auf uns nehmen, gehen Fälle auch mal durch. Grundsätzlich sind die Daten aber in Ordnung.
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ruesay schrieb:
S. Vogt schrieb am 1.6.18 21:39:
[...]
Es ist trotzdem grob unverschämt und es sollte unbedingt in die Verträge geschrieben werden, dass die Kassen verpflichtet sind, die Uhrzeiten zu prüfen, bevor sie absetzen. Der RTW gibt ja seine Abrechnungszeiten an und um 23 Uhr abends therapiere ich nicht. Ich empfinde die Vorgehensweise der Kassen an dieser Stelle als Herabsetzung meiner Arbeit.
Hallo S. Vogt,
das tun die Kassen. Die meisten. Viele. Mir wurde eine Behandlung in knapp 4 Jahren abgesetzt, weil der Patient sich lt. Anschreiben der Sozialleistungskasse am Tag der Behandlung in einem anderen Krankenhaus stationär befunden hat. "Den Aufnahme- und Entlasstag prüfen wir nicht auf Plausibilität, da die Patienten vor der Aufnahme, als auch nach Entlassung jederzeit einen Arzttermin/ ambulante Behandlung wahrnehmen können. Hier geht es um eine Überschneidung am vierten stationären Tag"
Logisch, dass der Aufnahme- und Entlasstag nicht gekürzt werden darf. Weder im SGB V (z.B. §39) zum Thema "Krankenhausbehandlung", noch in der Heilmittelrichtlnie steht, das ambulante Termine an Aufnahmetagen in ein Krankenhaus nicht erlaubt, geschweige denn, nicht vergütungswürdig sind. Denen, die das Gegenteil behaupten, kannst Du doch entspannt eine Wiedereinreichung mit Uhrzeit Deiner Behandlung, den Hinweis "Bitte Krankenhaus wegen der Aufnahmeuhrzeit prüfen." und einer 40-Euro-Aufwandspauschalen-Rechnung schicken, oder?
Vielleicht dazu mal als Fakt:
Das Krankenhaus meldet per Datensatz im Datenträgeraustausch nach §301 unter anderem die Aufnahmeuhrzeit und auch den Tag. Ebenso die Entlassung (Uhrzeit, Datum und einiges mehr) nach diesem Schema. Allerdings werden diese Daten nicht automatisiert beim Durchgehen durch eine Lichtschranke am Eingang registriert, sondern von einem Menschen per Hand erfasst. Und der ein oder andere macht dabei z.B. aus der Notfallsituation einen Fehler. Zudem es Behandlungsfälle gibt, bei denen Patienten "Vorstationär" im Krankenhaus behandelt werden. Wird dann im Datensatz nicht angegeben "Vollstationär nach vorstationär", läuft die Krankenhausbehandlung auch mal 7 Tage länger... Wie geschrieben, hier arbeiten auch nur Menschen und bei aller Prüferei, die wir täglich auf uns nehmen, gehen Fälle auch mal durch. Grundsätzlich sind die Daten aber in Ordnung.
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S. Vogt schrieb:
Ich arbeite mit schwerbetroffenen chronisch kranken Patienten. Manche werden im Verlauf einer Verordnung mehrfach notfallmäßig stationär aufgenommen. Manchmal erfahre ich es gar nicht, wenn es über Wochenende oder zwischen zwei auseinanderliegenden Therapien geschah.
Tatsächlich wurden mir immer wieder geleistete Therapien abgezogen, weil ein Pat. später am Tag bzw. vor 0 Uhr ins KH aufgenommen wurde. Begründet wurde die Absetzung damit, dass der Pat. ja im KH gewesen sei, daher könne ja keine ambulante Therapie erfolgt sein. Es ist wohl so, dass die Krankenhäuser den Tag jeweils voll abrechnen und die Kostenträger sich über Uhrzeiten keinen Kopf machen.
Inzwischen schreibe ich auf alle Verordnungen, die davon betroffen sind in etwa so: "Es ist nicht zulässig, erbrachte Behandlungen nicht zu vergüten, weil sie am Tag einer Krankenhausaufnahme geleistet wurden."
Bisher hat das funktioniert. Am Entlasstag behandle ich grundsätzlich nicht, da die meisten Pat. zu erschöpft sind oder sich wieder eingewöhnen müssen.
Es ist trotzdem grob unverschämt und es sollte unbedingt in die Verträge geschrieben werden, dass die Kassen verpflichtet sind, die Uhrzeiten zu prüfen, bevor sie absetzen. Der RTW gibt ja seine Abrechnungszeiten an und um 23 Uhr abends therapiere ich nicht. Ich empfinde die Vorgehensweise der Kassen an dieser Stelle als Herabsetzung meiner Arbeit.
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