Unsere Highlights: Das Zertifikat
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
in KGG zahlen wir dir gleich als
Einstieg. Das Zertifikat in
Manueller Therapie wäre von
Vorteil. Wenn du es noch nicht
hast, zahlen wir dir die
Weiterbildungskosten komplett!!
Betriebliche Altersvorsorge und
Jobrad sind bei uns
selbstverständlich.
Wir haben auch einige
Neuropatienten. So wäre ein
Zertifikat in Bobath oder PNF eine
sehr gute Alternative. Auch hierbei
unterstützen wir mit
Fortbildungstagen und großzügig
finanziell.
Wir sind ein nettes Tea...
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
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idefix- schrieb:
hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
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mikkey schrieb:
Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
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morpheus-06 schrieb:
lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
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