PHYSIOTHERAPEUT*IN FÜR
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
1.000EUR WELCOMEBONUS
WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
STARTEN?
WIR WÜRDEN DICH BEHUTSAM, UNTER
SUPERVISION, IN DER THERAPIE VON
SCHULKINDERN BIS ZU DEN SÄUGLINGEN
FORTBILDEN.
WENN DU DANN FIT UND
ZULASSUNGSFÄHIG FÜR EINEN
SÄUGLINGSKURS BIST, UNTERSTÜTZEN
WIR DICH DABEI.
INTERESSE? DANN MELDE DICH. WIR
FREUEN UNS AUF DICH!
DU HAST LUST DICH ZU VERÄNDERN?
WIR SUCHEN VERSTÄRKUNG!
Für u...
KINDER/ERWACHSENE VZ/TZ AB SOFORT,
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WELCHER PHYSIOTHERAPEUT M/W/D HAT
LUST IN DER KINDERTHERAPIE ZU
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Für u...
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
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idefix- schrieb:
hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
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mikkey schrieb:
Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
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morpheus-06 schrieb:
lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
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