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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Kassenwechsel - EV oder FV

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Neues Thema
Kassenwechsel - EV oder FV
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idefix-
12.02.2013 13:42
hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-

bitte um kurze hilfe

schönen faschingsdienstag noch



[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
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hallo kollegen, habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht? lkk weis keine antwort- bitte um kurze hilfe schönen faschingsdienstag noch [bearbeitet am 12.02.13 13:43]
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idefix- schrieb:

hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-

bitte um kurze hilfe

schönen faschingsdienstag noch



[bearbeitet am 12.02.13 13:43]

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mikkey
12.02.2013 16:59
Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.

Viele Grüße

mikkey

P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
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Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient. Viele Grüße mikkey P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
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mikkey schrieb:

Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.

Viele Grüße

mikkey

P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?

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morpheus-06
13.02.2013 14:27
lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
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lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse. Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
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morpheus-06 schrieb:

lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.



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