Wir suchen einen Physio (m/w/d)
für eine Vollzeitstelle in unserer
modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Volle Kostenübernahme bei
Fortbildungen
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung, betriebliche
Altersvorsorge & Jobrad
Unsere Werte:...
für eine Vollzeitstelle in unserer
modernen und innovativen
Privatpraxis.
- Moderne Physiotherapie, bei der
Deine Therapie im Vordergrund steht
- 30 bis 60 Minuten Therapiezeit
(Dauer wird individuell vom
Therapeuten entschieden)
- Dreistufiges
Qualifizierungskonzept
- Volle Kostenübernahme bei
Fortbildungen
- Flexible Arbeitszeiten mit
Gleitzeitkonto
- zusätzliche betriebliche
Krankenversicherung, betriebliche
Altersvorsorge & Jobrad
Unsere Werte:...
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
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idefix- schrieb:
hallo kollegen,
habe eine patientin seit 2 monaten in behandlung, rezept bisher als folgeverordnung gewesen - versichert bei aok. seit januar nun bei der lkk versichert. die aktuellen rezepte sind wieder als FO ausgestellt, sind aber die ersten bei der lkk. frage? müssen diese nun als erstverordnung umgeschrieben werden oder nicht?
lkk weis keine antwort-
bitte um kurze hilfe
schönen faschingsdienstag noch
[bearbeitet am 12.02.13 13:43]
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
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mikkey schrieb:
Die Frage beantwortet sich fast schon von selbst, wenn man darauf abstellt, wer die Leistung denn tatsächlich erhalten hat, nämlich der Patient.
Viele Grüße
mikkey
P.S. immer Folge-VO? Ist die Höchst-VO-Menge ggf. schon erreicht?
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
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morpheus-06 schrieb:
lt. HeiM-RL wäre es weiter eine Folgeverordnung. Es ist an die Dg. gebunden, nicht an den Arzt oder die Kasse.
Jedoch spielt es beim Kassenwechsel keine Rolle ob der Erst-Vo. oder Folge-Vo.
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