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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Patient hatte seine Zuzahlung nicht bezahlt (wurde mehrmals darauf hingewiesen!).
Abbruch nach vier Behandlungen.
Rechnung für die Zuzahlung geschickt, dann Mahnung. (09/16 und 10/16)
Dann eingereicht bei der Krankenkasse (drei grüne Buchstaben) über Optica.(12/16)
Heute (08/17!!!) bekomme ich die Mitteilung, dass die Krankenkasse nach der 3. Mahnung die Zuzahlung nicht erstattet hat...und mir wird sie wieder abgezogen..... :flushed: Hatte das schon mal Jemand von euch?
Ich werde Morgen jedenfalls telefonieren...... :rage:
Liebe Grüße
Yvonne
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Yvonne W schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
Patient hatte seine Zuzahlung nicht bezahlt (wurde mehrmals darauf hingewiesen!).
Abbruch nach vier Behandlungen.
Rechnung für die Zuzahlung geschickt, dann Mahnung. (09/16 und 10/16)
Dann eingereicht bei der Krankenkasse (drei grüne Buchstaben) über Optica.(12/16)
Heute (08/17!!!) bekomme ich die Mitteilung, dass die Krankenkasse nach der 3. Mahnung die Zuzahlung nicht erstattet hat...und mir wird sie wieder abgezogen..... :flushed: Hatte das schon mal Jemand von euch?
Ich werde Morgen jedenfalls telefonieren...... :rage:
Liebe Grüße
Yvonne
nicht reden...
Mahnung an die KK schreiben, auf §43c SGB V (§ 43c SGB V Zahlungsweg Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung ) verweisen und zum Betrag noch 40€ Zahlungsverzugsgebühr (Link) draufschlagen.
Liebe Grüße
Andreas Korn
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Papa Alpaka schrieb:
Und im gleichen Zug Optica kündigen. Ehrlich: Willst du einen Dienstleister der den Schwanz einzieht wenn die grünen Männchen Buh rufen?
Dass dies jedoch die Kassen manchmal auch nicht zur Zahlung bewegt, erlebe ich gerade bei zwei Zuzahlungen. Irgendwie soll das "ausgesessen" werden.
Der nächste Schritt ist jetzt das online-Mahnverfahren (ist unter dem Begriff auch online zu finden).
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LogoMijo schrieb:
Körnchen beschreibt den richtigen Weg.
Dass dies jedoch die Kassen manchmal auch nicht zur Zahlung bewegt, erlebe ich gerade bei zwei Zuzahlungen. Irgendwie soll das "ausgesessen" werden.
Der nächste Schritt ist jetzt das online-Mahnverfahren (ist unter dem Begriff auch online zu finden).
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Leni C. schrieb:
OPTICA übernimmt das Mahnwesen grundsätzlich nur bis zur 3. Mahnung , dann geht es an den PI zurück . Du kannst natürlich OPTICA den Auftrag geben gegen die Kasse weiter vor zu gehen , dann aber gegen Bezahlung . Das ist auch so bei PP , habe es so erlebt und dann das Geld selber eingetrieben über ein Mahnverfahren und den Gerichtsvollzieher . Bei ZZ habe ich das aber noch nie erlebt. P.S. Mich würde interessieren mit welcher Begründung die KK die Zahlung der ZZ verweigert .
OPTICA übernimmt das Mahnwesen grundsätzlich nur bis zur 3. Mahnung , dann geht es an den PI zurück . Du kannst natürlich OPTICA den Auftrag geben gegen die Kasse weiter vor zu gehen , dann aber gegen Bezahlung . [...]
Auch hier: Der Schuldner ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet; insbesondere wenn die Zahlungspflicht kraft Gesetzes besteht.
...ich habe keine große Lust mehr darüber zu diskutieren ob mein Stundenverrechnungssatz für Mahnstress&Erholung angemessen ist oder nicht; seit ich das an einen fähigen Dienstleister (offensichtlich nicht Optica ;)) delegiert habe lebt's sich deutlich entspannter...
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Papa Alpaka schrieb:
Leni C. schrieb am 24.8.17 09:05:
OPTICA übernimmt das Mahnwesen grundsätzlich nur bis zur 3. Mahnung , dann geht es an den PI zurück . Du kannst natürlich OPTICA den Auftrag geben gegen die Kasse weiter vor zu gehen , dann aber gegen Bezahlung . [...]
Auch hier: Der Schuldner ist zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet; insbesondere wenn die Zahlungspflicht kraft Gesetzes besteht.
...ich habe keine große Lust mehr darüber zu diskutieren ob mein Stundenverrechnungssatz für Mahnstress&Erholung angemessen ist oder nicht; seit ich das an einen fähigen Dienstleister (offensichtlich nicht Optica ;)) delegiert habe lebt's sich deutlich entspannter...
wenn Optica nach Absprache für Dich ein Mahnverfahren einleiten kann, dann würde ich den Weg gehen. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig...
Ich habe diese Woche gerade wieder 86,16€ von meiner LIeblingskasse DAK wegen Zahlungsverzuges (DAVASO :scream: :thumbsup:) nach erfolgreichem Online-Mahnverfahren (rechne selbst ab) erhalten. Es geht und erzieht die entsprechenden Kassen vielleicht auch ein wenig..
LG A. Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Yvonne,
wenn Optica nach Absprache für Dich ein Mahnverfahren einleiten kann, dann würde ich den Weg gehen. Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig...
Ich habe diese Woche gerade wieder 86,16€ von meiner LIeblingskasse DAK wegen Zahlungsverzuges (DAVASO :scream: :thumbsup:) nach erfolgreichem Online-Mahnverfahren (rechne selbst ab) erhalten. Es geht und erzieht die entsprechenden Kassen vielleicht auch ein wenig..
LG A. Korn
vielen Dank für eure Tipps und Infos :blush:
Habe die Angelengheit dem Fachbereich Heilmittel der AOK zukommen lassen.
Die konnten es sich nicht erklären, warum das nicht bezahlt wurde....sie kümmern sich.
Werde euch auf dem Laufenden halten....
Liebe Grüße
Yvonne
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Yvonne W schrieb:
Hallo Kollegen,
vielen Dank für eure Tipps und Infos :blush:
Habe die Angelengheit dem Fachbereich Heilmittel der AOK zukommen lassen.
Die konnten es sich nicht erklären, warum das nicht bezahlt wurde....sie kümmern sich.
Werde euch auf dem Laufenden halten....
Liebe Grüße
Yvonne
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Papa Alpaka schrieb:
Sehr schön. Und lass dich nicht um deine €40 plus Zinsen bringen bloß weil sie freundlich durch's Telefon lächeln und nebenbei den Stinkefinger zeigen... ;)
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RePro schrieb:
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Körnchen schrieb:
hallo, Yvonne,
nicht reden...
Mahnung an die KK schreiben, auf §43c SGB V (§ 43c SGB V Zahlungsweg Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) Gesetzliche Krankenversicherung ) verweisen und zum Betrag noch 40€ Zahlungsverzugsgebühr (Link) draufschlagen.
Liebe Grüße
Andreas Korn
Hatte ich auch schon mal mit Optica und anderer Kasse; da war eindeutig Optica Schuld, die hatten
alles verschlampert!
Grüße KaBa
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KaBa schrieb:
Hallo;
Hatte ich auch schon mal mit Optica und anderer Kasse; da war eindeutig Optica Schuld, die hatten
alles verschlampert!
Grüße KaBa
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