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Also betrüge ich durch diese zweifelhafte Bestimmung die Krankenkassen bei jedem Rezept.
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kvet schrieb:
In meiner Praxis haben wir aktuell 4 Wochen Wartezeit. Da zwischen Rezeptausstellungsdatum und dem Beginn der 1 Beh. max. 14 Tage liegen können, darf ich doch theoretisch kein Rezept annehmen, muss ich (angestellt) aber laut Anweisung vom Chef, und somit jedes Rezept mit falschen Daten ausstellen.
Also betrüge ich durch diese zweifelhafte Bestimmung die Krankenkassen bei jedem Rezept.
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Der Pat. erhält einen Zettel mit Hinweisen zur Gültigkeit des Rezeptes (Beginn Therapie), Pausenregelung/Unterbrechung und weitere Prozedere an das Rezept getackert.
Ich bin von vielen Ärzten gefragt worden, warum es von mir so wenige "Änderungswünsche" gibt und was ich davon halte. Sie haben meine Antwort mit gehört, und sind der Meinung, diese nicht mehr zu ändern. Unsere Meinungen gleichen sich, denn die Pat. sind "akut" zu therapieren, nicht in 4 Wochen.
Von Pat. habe ich schon die tollsten Informationen erhalten, "gehen Sie doch mal in 5 Wochen zu Ihrem HA, dann ist das Rezept druckfrisch" - Ups, das nennt man dann wohl ökonomische Praxisplanung.
Es glaubt doch keiner, dass sich die Ärzte bei den KK über die Flut der Änderungswünsche der Therapeuten beschwert.
Dies wird wohl in kurzer Zeit um sich greifen, dass bald nur noch Ausstellungsfehler geheilt werden.
Meine Änderungsliste ist 0, warum, weil die Ärzte/Hilfen es richtig ausstellen.
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666 schrieb:
Bei uns wird in einigen Arztpraxen diese Praxis, umdatieren auf spät. Beh. beginn, nicht mehr durchgeführt.
Der Pat. erhält einen Zettel mit Hinweisen zur Gültigkeit des Rezeptes (Beginn Therapie), Pausenregelung/Unterbrechung und weitere Prozedere an das Rezept getackert.
Ich bin von vielen Ärzten gefragt worden, warum es von mir so wenige "Änderungswünsche" gibt und was ich davon halte. Sie haben meine Antwort mit gehört, und sind der Meinung, diese nicht mehr zu ändern. Unsere Meinungen gleichen sich, denn die Pat. sind "akut" zu therapieren, nicht in 4 Wochen.
Von Pat. habe ich schon die tollsten Informationen erhalten, "gehen Sie doch mal in 5 Wochen zu Ihrem HA, dann ist das Rezept druckfrisch" - Ups, das nennt man dann wohl ökonomische Praxisplanung.
Es glaubt doch keiner, dass sich die Ärzte bei den KK über die Flut der Änderungswünsche der Therapeuten beschwert.
Dies wird wohl in kurzer Zeit um sich greifen, dass bald nur noch Ausstellungsfehler geheilt werden.
Meine Änderungsliste ist 0, warum, weil die Ärzte/Hilfen es richtig ausstellen.
Funktioniert ganz gut so.
Nehmt doch die Pat. mit in die Verantwortung und plötzlich geht es.
LG,
m.
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michael933 schrieb:
Bei uns wird an den Patienten zurück delegiert. Er bekommt einen Vordruck mit Angaben der nötigen Änderung(en) mit. Ausserdem erfolgt der Hinweis, dass die Behandlung privat bezahlt werden muss, wenn keine gültige VO vorliegt.
Funktioniert ganz gut so.
Nehmt doch die Pat. mit in die Verantwortung und plötzlich geht es.
LG,
m.
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ivanphysio schrieb:
Wir haben die HMRL und daran sollen wir uns halten. Wenn dies nicht eingehalten werden kann können wir diese Patienten auch nicht annehmen und Freundlich auf eine andere Praxis verweisen . Ganz einfache Formel. Wenn der Pat. keinen Therapeuten im Umkreis findet ist dass doch nicht unser Problem. Solle er seine Sachbearbeiterin Anrufen und sie nach Ratschlag fragen wir er dass Dubiose Problem lösen kann. .
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morpheus-06 schrieb:
Das ist Betrug! Warum wird nicht der Eintrag Behandlungsbeginn spätest. am ....... genutzt?
Bei uns gehen alle Rezepte mit dieser Problematik zurück zum Ändern. Ist zwar nervig, aber nur so werden die Kassen . darauf hingewiesen, das es einen großen Mangel gibt. Ich halte für die paar Kröten nicht meinen Kopf hin.Bei uns geht jeder Verordnung zurück, die nicht zu 100 % regelkonform ist.
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kvet schrieb:
Warum wird der Zeitraum zwischen Ausstellungsdatum und 1 Behandlungstermin in Zeiten von Wartelisten und Fachkräftemangel von den Krankenkassen nicht auf 4 Wochen verlängert, wenn kaum eine Praxis in der momentanen Situation regel konform handeln kann?
Dafür gibt es das Feld "Behandlungsbeginn spätestens am", welches genutzt werden kann.
Man muss es nur machen....
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StefanP schrieb:
Dies ist ohne größere Probleme möglich.
Dafür gibt es das Feld "Behandlungsbeginn spätestens am", welches genutzt werden kann.
Man muss es nur machen....
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hermi schrieb:
Verlängerung auf 4-Wochenfrist ? Warum sollten die Krankenkassen das tun ? Ist ein gutes Mittel Gelder einzusparen. Rezept ungültig/viel Aufwand/Verdruss /oder Physio kriminalisiert.
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kvet schrieb:
Ich werde also gezwungener Maßen zum Betrug animiert, oder schicke den meist in der Bewegung gehandikapten Patienten, wegen solch einer Lappalie, zum Arzt.
Warum wird der Zeitraum zwischen Ausstellungsdatum und 1 Behandlungstermin in Zeiten von Wartelisten und Fachkräftemangel von den Krankenkassen nicht auf 4 Wochen verlängert, wenn kaum eine Praxis in der momentanen Situation regel konform handeln kann?
(1) Es gibt Kollegen, welche die Behandlung zur VO passend machen. Da quasi-amtlich dokumentiert alles bester Ordnung ist besteht kein Handlungsbedarf.
(2) Eine Veränderung des regelmäßigen spätesten Behandlungsbeginnes bedarf einer Änderung der HMR, §15 Abs. 1; das kann allerdings nur in Angriff genommen werden wenn (1) nicht greift. Änderungen der HMR verlaufen sehr ...träge..., da sie von gutbezahlten Ärzte- und GKV-Vertretern in sorgsamster Abwägung der Konsequenzen beraten werden. Es wäre eine Schande, wären diese äußerst gutsituierten Menschen plötzlich arbeitslos weil mit ihrer Arbeit fertig!
Schnick-Schnack-Schnuck: SGB V schlägt Heilmittelrichtlinie schlägt Rahmenvertrag schlägt Willen des Souveräns schlägt SGB V :)
(3) Es gibt keinen Fachkräftemangel. Was es gibt ist die mangelnde Bereitschaft der Kostenträger, das ausführende Personal ordentlich zu honorieren. Vor kurzem schrieb mir jemand in diesem Forum, vierstellige Bruttogehälter mit einer 1 am Anfang seien v.a. in beliebten Städten durchaus üblich; aus anderen Branchen weiß ich das diejenigen die anständig bezahlen und das entweder bekannt ist oder kommuniziert wird weitaus geringere Probleme haben Fachkräfte zu finden.
...einer der Ärzte die viele meiner Patienten betreuen hat gerade versucht mit 20 Verordnungen mit "Spätester Behandlungsbeginn: Morgen" eine vorrangige Behandlung seiner Patienten zu erreichen (ich gehe einfach mal davon aus das dies keine Regressprophylaxe war ;)); erreicht hat er nur das 20 Leute neu auf den letzten Plätzen der Warteliste angekommen sind. Die Betreuer wurden über diesen Vorfall informiert; mal schauen wie lange der gute Mann noch Heimarzt bleibt...
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.9.16 22:09:
Warum wird der Zeitraum zwischen Ausstellungsdatum und 1 Behandlungstermin in Zeiten von Wartelisten und Fachkräftemangel von den Krankenkassen nicht auf 4 Wochen verlängert, wenn kaum eine Praxis in der momentanen Situation regel konform handeln kann?
(1) Es gibt Kollegen, welche die Behandlung zur VO passend machen. Da quasi-amtlich dokumentiert alles bester Ordnung ist besteht kein Handlungsbedarf.
(2) Eine Veränderung des regelmäßigen spätesten Behandlungsbeginnes bedarf einer Änderung der HMR, §15 Abs. 1; das kann allerdings nur in Angriff genommen werden wenn (1) nicht greift. Änderungen der HMR verlaufen sehr ...träge..., da sie von gutbezahlten Ärzte- und GKV-Vertretern in sorgsamster Abwägung der Konsequenzen beraten werden. Es wäre eine Schande, wären diese äußerst gutsituierten Menschen plötzlich arbeitslos weil mit ihrer Arbeit fertig!
Schnick-Schnack-Schnuck: SGB V schlägt Heilmittelrichtlinie schlägt Rahmenvertrag schlägt Willen des Souveräns schlägt SGB V :)
(3) Es gibt keinen Fachkräftemangel. Was es gibt ist die mangelnde Bereitschaft der Kostenträger, das ausführende Personal ordentlich zu honorieren. Vor kurzem schrieb mir jemand in diesem Forum, vierstellige Bruttogehälter mit einer 1 am Anfang seien v.a. in beliebten Städten durchaus üblich; aus anderen Branchen weiß ich das diejenigen die anständig bezahlen und das entweder bekannt ist oder kommuniziert wird weitaus geringere Probleme haben Fachkräfte zu finden.
...einer der Ärzte die viele meiner Patienten betreuen hat gerade versucht mit 20 Verordnungen mit "Spätester Behandlungsbeginn: Morgen" eine vorrangige Behandlung seiner Patienten zu erreichen (ich gehe einfach mal davon aus das dies keine Regressprophylaxe war ;)); erreicht hat er nur das 20 Leute neu auf den letzten Plätzen der Warteliste angekommen sind. Die Betreuer wurden über diesen Vorfall informiert; mal schauen wie lange der gute Mann noch Heimarzt bleibt...
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Holzwurm schrieb:
Wenn Du es versäumst den Beginn der Behandlung nach hinten zu verschieben durch Änderung bzw. Ergänzung und vorsätzlich ein anderes Datum einträgst dann schon.
Bei uns gehen alle Rezepte mit dieser Problematik zurück zum Ändern. Ist zwar nervig, aber nur so werden die Kassen . darauf hingewiesen, das es einen großen Mangel gibt. Ich halte für die paar Kröten nicht meinen Kopf hin.Bei uns geht jeder Verordnung zurück, die nicht zu 100 % regelkonform ist.
In meiner Praxis haben wir aktuell 4 Wochen Wartezeit. Da zwischen Rezeptausstellungsdatum und dem Beginn der 1 Beh. max. 14 Tage liegen können, darf ich doch theoretisch kein Rezept annehmen, muss ich (angestellt) aber laut Anweisung vom Chef, und somit jedes Rezept mit falschen Daten ausstellen.
Also betrüge ich durch diese zweifelhafte Bestimmung die Krankenkassen bei jedem Rezept.
Nein. Du kannst nicht sicher sein ob der Chef nicht einen Einzelvertrag mit jeder einzelnen betroffenen GKV ausgehandelt hat; daher hast du als Arbeitnehmer erstmal anzunehmen das die Weisungen deines Arbeitgebers in Ordnung sind.
Stutzig werden darfst du wenn du ein anderes Datum als das tatsächliche Datum als Datum der Leistungserbringung eintragen sollst; dabei sollte aber auch jeder Patient stutzig werden da er sich ansonsten der Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug schuldig macht (die wenigen Fälle ausgenommen in denen die Patienten mit dem Kalender nichts anfangen können).
Bis die VO zur Abrechnung eingereicht wird kann der Fehler einer überschrittenen 14-Tage-Frist durch Stempel+Unterschrift des Arztes+Datum geheilt werden.
Du bist berechtigt das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen um dein Gewissen zu beruhigen; du darfst zu diesem Gespräch einen Menschen deines Vertrauens mitbringen.
Du bist nicht berechtigt zuerst das Gespräch mit der GKV deines Vertrauens zu suchen (selbst schuld, ich habe nur eine GKV des geringsten Misstrauens), da dies als geschäftsschädigendes Verhalten ausgelegt und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte.
Solange du auf Weisung deines Arbeitgebers handelst begehst du keinen Betrug da du grundsätzlich zur Treue verpflichtet bist (reicht dein AG evt. die gesammelten VOs zur Änderung des spätesten Behandlungsbeginnes ein? Habe ich Bedenken gegenüber einer Weisung lasse ich sie mir grundsätzlich schriftlich geben!); sollten andere Daten als die aktuellen als Tag der Leistungserbringung eingetragen werden darfst du stutzig werden und das Gespräch suchen; wird die 14-Tage-Frist überschritten aber das tatsächliche Datum der Leistungserbringung zur Abrechnung gebracht ist es Sache deines Arbeitgebers, wie er das hinbekommt.
Mist, schon wieder eine Situation in der es nicht nur die helle oder die dunkle Seite der Macht gibt :/
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[...] muss ich (angestellt) aber laut Anweisung vom Chef, und somit jedes Rezept mit falschen Daten ausstellen.[...]
[...] Stutzig werden darfst du wenn du ein anderes Datum als das tatsächliche Datum als Datum der Leistungserbringung eintragen sollst; dabei sollte aber auch jeder Patient stutzig werden da er sich ansonsten der Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug schuldig macht (die wenigen Fälle ausgenommen in denen die Patienten mit dem Kalender nichts anfangen können).
[...] Solange du auf Weisung deines Arbeitgebers handelst begehst du keinen Betrug da du grundsätzlich zur Treue verpflichtet bist [...]
sollten andere Daten als die aktuellen als Tag der Leistungserbringung eingetragen werden darfst du stutzig werden und das Gespräch suchen [...]
Deine Aussagen, Papa Alpaka, finde ich dann doch ein wenig verwirrend: einerseits stellt der/die Fragesteller/in klar, dass "jedes Rezept mit falschen Daten" auszustellen sei und du weist zu recht darauf hin, dass dies dazu führen sollte, "stutzig werden" zu dürfen.
Andererseits führst du aus, dass man, so lange man nach Weisung des Arbeitgebers handeln würde, "keinen Betrug" begehen würde - anders als der wissende Patient?
Ist es in der juristischen Auslegung nicht sogar so, dass der Ausführende der unwahren Einträge - hier im Dokument Heilmittelverordnung - tatsächlich selbst den Betrug begeht (Verschaffen eines Vermögensvorteils für einen Dritten) und dem Arbeitgeber lediglich eine (zu beweisende) Anstiftung zum Betrug anzulasten ist?
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers - und damit das Gehorsamsrecht des Arbeitnehmers - endet dort, wo ungesetzliches Handeln bestimmt wird - und Falscheintragungen auf einer Verordnung (Urkunde) greifen hier durchaus und führen damit eben zum Recht, derartige Anweisungen zu verweigern. Auch die Berufung auf einen Befehlsnotstand kann man bei einem offensichtlichen Betrug ja wohl eher gleich wieder vergessen (und wurde ja auch sogar bei den Mauerschützen verneint - trotz eines staatlichen Gesetzes zum Schießbefehl).
Also zur Ausgangsfrage: ja - selbstverständlich ist das schon Betrug.
Leider ist klar, dass die Verweigerung auch offentichtlichen Betrugs ziemlich sicher negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Und dort, wo es nicht offensichtliche Vorgänge sind, sondern vielleicht sogar Missverständnisse durch fehlende Einsicht in bürokratische Vorgänge (wie die von Papa Alpaka angesprochene Möglichkeit, Verordnungen noch bis zum Einreichen bei den Kostenträgern heilen zu können) vorliegen, sollte zumindest ein kurzes Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um Klärung zu erhalten.
Deshalb muss sich jeder Arbeitnehmer fragen, ob er lieber wegschaut oder teils sogar dort mitmacht, wo betrügerische Vorgänge oder ein Ausnutzen einer Grauzone erfolgen, um nicht selbst größere Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Oder wenn ihn dies doch so sehr belastet und er eine weiße Weste haben will, bleibt nur der Versuch eines klärenden Gespräches, notfalls einer Verweigerung - und meist dann leider nur noch als Konsequenz, den Arbeitsplatz zu wechseln und auf einen korrekteren Arbeitgeber zu hoffen.
Was für mich als Arbeitgeber aber um ein Vielfaches schlimmer ist, ist die moralische Sicht des Arbeitsverhältnisses: wie integer zeigt sich der Arbeitgeber gegebüber seinen Mitarbeitern, wie unverantwortlich in seiner Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer, wenn er sie durch solche Forderungen in ein derartiges moralisches Dilemma bringt. Wenn er seine Existenz mit solch unnötigem Vorgehen (eine Ergänzung des Behandlungsbeginns wäre ein minimaler Aufwand) bedrohen will, soll er doch selbst den Mumm haben, die geforderten Falscheintragungen eigenständig vorzunehmen und dies nicht auf seine Mitarbeiter abzuschieben!
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 20.9.16 22:58:
kvet schrieb am 20.9.16 21:30:
[...] muss ich (angestellt) aber laut Anweisung vom Chef, und somit jedes Rezept mit falschen Daten ausstellen.[...]
[...] Stutzig werden darfst du wenn du ein anderes Datum als das tatsächliche Datum als Datum der Leistungserbringung eintragen sollst; dabei sollte aber auch jeder Patient stutzig werden da er sich ansonsten der Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug schuldig macht (die wenigen Fälle ausgenommen in denen die Patienten mit dem Kalender nichts anfangen können).
[...] Solange du auf Weisung deines Arbeitgebers handelst begehst du keinen Betrug da du grundsätzlich zur Treue verpflichtet bist [...]
sollten andere Daten als die aktuellen als Tag der Leistungserbringung eingetragen werden darfst du stutzig werden und das Gespräch suchen [...]
Deine Aussagen, Papa Alpaka, finde ich dann doch ein wenig verwirrend: einerseits stellt der/die Fragesteller/in klar, dass "jedes Rezept mit falschen Daten" auszustellen sei und du weist zu recht darauf hin, dass dies dazu führen sollte, "stutzig werden" zu dürfen.
Andererseits führst du aus, dass man, so lange man nach Weisung des Arbeitgebers handeln würde, "keinen Betrug" begehen würde - anders als der wissende Patient?
Ist es in der juristischen Auslegung nicht sogar so, dass der Ausführende der unwahren Einträge - hier im Dokument Heilmittelverordnung - tatsächlich selbst den Betrug begeht (Verschaffen eines Vermögensvorteils für einen Dritten) und dem Arbeitgeber lediglich eine (zu beweisende) Anstiftung zum Betrug anzulasten ist?
Das Weisungsrecht des Arbeitgebers - und damit das Gehorsamsrecht des Arbeitnehmers - endet dort, wo ungesetzliches Handeln bestimmt wird - und Falscheintragungen auf einer Verordnung (Urkunde) greifen hier durchaus und führen damit eben zum Recht, derartige Anweisungen zu verweigern. Auch die Berufung auf einen Befehlsnotstand kann man bei einem offensichtlichen Betrug ja wohl eher gleich wieder vergessen (und wurde ja auch sogar bei den Mauerschützen verneint - trotz eines staatlichen Gesetzes zum Schießbefehl).
Also zur Ausgangsfrage: ja - selbstverständlich ist das schon Betrug.
Leider ist klar, dass die Verweigerung auch offentichtlichen Betrugs ziemlich sicher negative Auswirkungen auf das Arbeitsverhältnis hat. Und dort, wo es nicht offensichtliche Vorgänge sind, sondern vielleicht sogar Missverständnisse durch fehlende Einsicht in bürokratische Vorgänge (wie die von Papa Alpaka angesprochene Möglichkeit, Verordnungen noch bis zum Einreichen bei den Kostenträgern heilen zu können) vorliegen, sollte zumindest ein kurzes Gespräch mit dem Arbeitgeber gesucht werden, um Klärung zu erhalten.
Deshalb muss sich jeder Arbeitnehmer fragen, ob er lieber wegschaut oder teils sogar dort mitmacht, wo betrügerische Vorgänge oder ein Ausnutzen einer Grauzone erfolgen, um nicht selbst größere Nachteile in Kauf nehmen zu müssen.
Oder wenn ihn dies doch so sehr belastet und er eine weiße Weste haben will, bleibt nur der Versuch eines klärenden Gespräches, notfalls einer Verweigerung - und meist dann leider nur noch als Konsequenz, den Arbeitsplatz zu wechseln und auf einen korrekteren Arbeitgeber zu hoffen.
Was für mich als Arbeitgeber aber um ein Vielfaches schlimmer ist, ist die moralische Sicht des Arbeitsverhältnisses: wie integer zeigt sich der Arbeitgeber gegebüber seinen Mitarbeitern, wie unverantwortlich in seiner Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer, wenn er sie durch solche Forderungen in ein derartiges moralisches Dilemma bringt. Wenn er seine Existenz mit solch unnötigem Vorgehen (eine Ergänzung des Behandlungsbeginns wäre ein minimaler Aufwand) bedrohen will, soll er doch selbst den Mumm haben, die geforderten Falscheintragungen eigenständig vorzunehmen und dies nicht auf seine Mitarbeiter abzuschieben!
Gruß
Nora
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Papa Alpaka schrieb:
kvet schrieb am 20.9.16 21:30:
In meiner Praxis haben wir aktuell 4 Wochen Wartezeit. Da zwischen Rezeptausstellungsdatum und dem Beginn der 1 Beh. max. 14 Tage liegen können, darf ich doch theoretisch kein Rezept annehmen, muss ich (angestellt) aber laut Anweisung vom Chef, und somit jedes Rezept mit falschen Daten ausstellen.
Also betrüge ich durch diese zweifelhafte Bestimmung die Krankenkassen bei jedem Rezept.
Nein. Du kannst nicht sicher sein ob der Chef nicht einen Einzelvertrag mit jeder einzelnen betroffenen GKV ausgehandelt hat; daher hast du als Arbeitnehmer erstmal anzunehmen das die Weisungen deines Arbeitgebers in Ordnung sind.
Stutzig werden darfst du wenn du ein anderes Datum als das tatsächliche Datum als Datum der Leistungserbringung eintragen sollst; dabei sollte aber auch jeder Patient stutzig werden da er sich ansonsten der Beihilfe zum Sozialversicherungsbetrug schuldig macht (die wenigen Fälle ausgenommen in denen die Patienten mit dem Kalender nichts anfangen können).
Bis die VO zur Abrechnung eingereicht wird kann der Fehler einer überschrittenen 14-Tage-Frist durch Stempel+Unterschrift des Arztes+Datum geheilt werden.
Du bist berechtigt das Gespräch mit deinem Arbeitgeber zu suchen um dein Gewissen zu beruhigen; du darfst zu diesem Gespräch einen Menschen deines Vertrauens mitbringen.
Du bist nicht berechtigt zuerst das Gespräch mit der GKV deines Vertrauens zu suchen (selbst schuld, ich habe nur eine GKV des geringsten Misstrauens), da dies als geschäftsschädigendes Verhalten ausgelegt und eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen könnte.
Solange du auf Weisung deines Arbeitgebers handelst begehst du keinen Betrug da du grundsätzlich zur Treue verpflichtet bist (reicht dein AG evt. die gesammelten VOs zur Änderung des spätesten Behandlungsbeginnes ein? Habe ich Bedenken gegenüber einer Weisung lasse ich sie mir grundsätzlich schriftlich geben!); sollten andere Daten als die aktuellen als Tag der Leistungserbringung eingetragen werden darfst du stutzig werden und das Gespräch suchen; wird die 14-Tage-Frist überschritten aber das tatsächliche Datum der Leistungserbringung zur Abrechnung gebracht ist es Sache deines Arbeitgebers, wie er das hinbekommt.
Mist, schon wieder eine Situation in der es nicht nur die helle oder die dunkle Seite der Macht gibt :/
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