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BODYWORKER
Liebe Kollegen,
wir suchen zum 1.12.2024 (oder
später) einen Physiotherapeuten
w/m/d in VZ oder TZ.
Wir sind eine wunderschöne,
familiäre und moderne Praxis in
12203 Berlin-Lichterfelde.
Derzeit sind wir sechs Therapeuten
und mit Dir wäre das Team
vollständig. Dein Gehalt liegt
über dem Durchschnitt und gerne
übernehmen wir Deine
Urlaubs/Arbeitszeiten.
Ob Berufsanfänger oder erfahrener
Therapeut hier bekommst Du die
Möglichkeit...
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Gibt es änliche Fälle bei Euc die Interforum betreffend????
Danke für Antworten
Hansjörg
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Problem beschreiben
Hansjörg Ehlert schrieb:
Wir haben am 28.02.14 sowohl die Abrechnungsmail als auch die Rechnungsbegründenden Unterlagen vieler Kassen (u.a. DAK, TKK..) an die Interforum gesendet. Die mail Empfangsbestätigung kam prompt am 28.02. Nachdem nun keine Zahlungseingänge zu verzeichnen waren, fragte ich nach. Antwort: Der Eingang der rechnungsbegleitenden Unterlagen war "leider" erst am 14.02., also 14 Tage, nachdem wir sie in den Briefkasten geschmissen hatten. Ergo bekommen wir unser Geld ohne unser Verschulden 14 Tage später.
Gibt es änliche Fälle bei Euc die Interforum betreffend????
Danke für Antworten
Hansjörg
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grundsätzlich gelten die Zahlungsfristen der Rahmenverträge.
Frist beginnt mit Eingang! der Originalbelege, nicht die der Abrechnungsdaten!
und Zahlungsdatum ist Einreichung bei der Bank.
Heißt also, du sendest die Daten am 28.2. raus und schickst es auch per Post.
Der Brief kommt am 3.3. (Montag) an und dann beginnt die Frist.
AOK NS hat z.B. 18 Tage Frist. Wenn am 3.3. die Belege eintreffen, dann muss am 21.3. die Überweisung bei der Bank sein, wenn das 23:59 ist, geht das. Da das aber ein Freitag ist, wird die Überweisung erst am 24.03. ausgeführt, ergo hast du am 25.03. das Geld aufm Konto
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TheStonie schrieb:
Ist kassenabhängig.
grundsätzlich gelten die Zahlungsfristen der Rahmenverträge.
Frist beginnt mit Eingang! der Originalbelege, nicht die der Abrechnungsdaten!
und Zahlungsdatum ist Einreichung bei der Bank.
Heißt also, du sendest die Daten am 28.2. raus und schickst es auch per Post.
Der Brief kommt am 3.3. (Montag) an und dann beginnt die Frist.
AOK NS hat z.B. 18 Tage Frist. Wenn am 3.3. die Belege eintreffen, dann muss am 21.3. die Überweisung bei der Bank sein, wenn das 23:59 ist, geht das. Da das aber ein Freitag ist, wird die Überweisung erst am 24.03. ausgeführt, ergo hast du am 25.03. das Geld aufm Konto
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Hansjörg Ehlert schrieb:
Das ist mir alles klar.... :) Ich wundere mich nur, dass ein Brief am 28.02. weggeschickt einen Eignagsstempel 14.03. bekommt und vermute natürlich, als Anhäger der Weltverschwörungstheorie Schlamperei bei der Inetrforum.
Haben sich nett entschuldigt und ist dann nicht wieder vorgekommen....
Ich würd bei der nächsten Abrechung gleich mal telefonisch nachfragen und jetzt nochmal nachfragen, wie denn der Stempel so spät gesetzt wurde...
Schickt Ihr mit (Einwurf)Einschreiben....wär ggf. ne einfache Alternative :wink:
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ali schrieb:
Wir hatten mal ne Zeit mit Absetzungen von denen, da waren die Faxänderungen der Rezepte "leider irgendwo zwischengerutscht".
Haben sich nett entschuldigt und ist dann nicht wieder vorgekommen....
Ich würd bei der nächsten Abrechung gleich mal telefonisch nachfragen und jetzt nochmal nachfragen, wie denn der Stempel so spät gesetzt wurde...
Schickt Ihr mit (Einwurf)Einschreiben....wär ggf. ne einfache Alternative :wink:
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Klauslogo schrieb:
... haben wir auch schon beobachtet. Die Eingangsstempel sind mindestens 3 Tage falsch datiert, Schuld ist natürlich immer die Post... Jammern hilft nichts, wir sind selber Schuld, dass unsere Verbände solch bescheidene Konditionen aushandeln und wir somit der Willkür outgescourster Abrechnungszentren schutzlos ausgeliefert sind... :rage: :rage: :rage:
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ali schrieb:
hey, da lohnen sich halt ein paar mal 1,80 Euro für ein Einwurfeinschreiben.....
auch bei einem Enwurfeinschreiben kannst Du den Inhalt nicht nachweisen!
Mein Mann hatte mal einen Kollegen, dem die Künigung per Einschreiben Rückschein zugestellt wurde. Kündigung zum 31.12.. Am 2.1. kam er zur Arbeit, wurde natürlich ins Personalbüro gerufen und meinte nur: mich hat es auch schon gewundert, warum Sie die Weihnachtspost mit Einschreiben Rückschein versendet haben. Vor Gericht bekam er Recht.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo,
auch bei einem Enwurfeinschreiben kannst Du den Inhalt nicht nachweisen!
Mein Mann hatte mal einen Kollegen, dem die Künigung per Einschreiben Rückschein zugestellt wurde. Kündigung zum 31.12.. Am 2.1. kam er zur Arbeit, wurde natürlich ins Personalbüro gerufen und meinte nur: mich hat es auch schon gewundert, warum Sie die Weihnachtspost mit Einschreiben Rückschein versendet haben. Vor Gericht bekam er Recht.
VlG
Monika
sehr skurile Entscheidung des Richters. ...
HIER kannst Du jedenfalls die Zustellung nachweisen. Die werden kaum behaupten, es waeren nicht die Rezepte gewesen....
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ali schrieb:
Hey monika,
sehr skurile Entscheidung des Richters. ...
HIER kannst Du jedenfalls die Zustellung nachweisen. Die werden kaum behaupten, es waeren nicht die Rezepte gewesen....
halt Köln.... hier sind die Richter oftmals sehr ......
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hi,
halt Köln.... hier sind die Richter oftmals sehr ......
VlG
Monika
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Wonderwoman schrieb:
Bei uns läuft bisher alles gut mit der Interforum.
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canna41 schrieb:
Hallo. Habe im Momment auch immer Probleme mit der Bearbeitung und Begleichung der Rechnung jedoch betrifft dies nur die IKK. Schicke meist verschiedene Krankenkassen z.B. DAK mit dem selben Umschlag. Die DAK zahlt pünktlich die IKK nicht. Kann also nicht daran liegen dass die Unterlagen nicht rechtzeitig eingegangen sind. Denke es sind unterschiedliche Bearbeiter für die verschiedenen Krankenkassen und da pennt jemand bei Interforum. Betraf die letzten 3 Rechnungen der IKK wo ich sowohl eine Mahnung an Interforum als auch die IKK in Dortmund gesandt habe. Bin mal gespannt wie das so weiter geht. Findes es generell den Witz das deren Eingangsstempel gilt und nicht das Datum welches die Post auf den Umschlag gedruckt hat.
schreibe denen doch eine Verzugszinsenrechnung (geht z.B. in theorg recht einfach), eventuell mit Androhung eines Mahnverfahrens (musst es ja nicht ausführen!!).
Die müssten dann reagieren und würden es sicher das nächste Mal überlegen, ob Sie Dir noch einmal verspätet zahlen.
Habe dies einmal mit der Bundesknappschaft gemacht, nachdem Sie sich bis zu 7 Wochen Zeit ließ. Inzwischen kommen die Zahlungen immer pünktlich...
LG Andreas
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> Hallo, Hansjörg,
>
> schreibe denen doch eine Verzugszinsenrechnung (geht z.B. in
> theorg recht einfach), eventuell mit Androhung eines
> Mahnverfahrens (musst es ja nicht ausführen!!).
>
> Die müssten dann reagieren und würden es sicher das nächste Mal
> überlegen, ob Sie Dir noch einmal verspätet zahlen.
... warum MÜSSEN die reagieren? Unsere Verzugszinsrechnungen, die effektiv ja noch ein paar Cent sind wurden bislang IMMER ignoriert, d.h. man müsste in jedem Fall das Mahnverfahren anwerfen. Das heist weitere 23 € investieren und auf dünner Beweislastdecke argumentieren...
Wir hätten nur dann eine Chance wenn endlich das Eingehen der elekronischen Datenübermitlung die Frist beginnen würde... machen die Kassen aber nicht, sind ja nicht blöd, im Gegensatz zu uns...
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Klauslogo schrieb:
Körnchen schrieb:
> Hallo, Hansjörg,
>
> schreibe denen doch eine Verzugszinsenrechnung (geht z.B. in
> theorg recht einfach), eventuell mit Androhung eines
> Mahnverfahrens (musst es ja nicht ausführen!!).
>
> Die müssten dann reagieren und würden es sicher das nächste Mal
> überlegen, ob Sie Dir noch einmal verspätet zahlen.
... warum MÜSSEN die reagieren? Unsere Verzugszinsrechnungen, die effektiv ja noch ein paar Cent sind wurden bislang IMMER ignoriert, d.h. man müsste in jedem Fall das Mahnverfahren anwerfen. Das heist weitere 23 € investieren und auf dünner Beweislastdecke argumentieren...
Wir hätten nur dann eine Chance wenn endlich das Eingehen der elekronischen Datenübermitlung die Frist beginnen würde... machen die Kassen aber nicht, sind ja nicht blöd, im Gegensatz zu uns...
bei mir hatte die Knappschaft damals reagiert. Allerdings waren das insgesamt 8 Rechnungen, die alle ca. 3-6 Wochen zu spät bezahlt wurden.
Bei einem einmaligen Vorgang würde ich sicherlich auch nicht mit einem Mahnverfahren antworten.
Es ist aber auch nicht schwer, eine Verzugszinsenrechnung zu schreiben und sie mit der nächste Abrechnung mitzuschicken.
Ich halte das Vorgehen immer noch besser, als gar nicht zu reagieren.
[bearbeitet am 29.03.14 14:50]
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Körnchen schrieb:
Hallo,Klauslogo,
bei mir hatte die Knappschaft damals reagiert. Allerdings waren das insgesamt 8 Rechnungen, die alle ca. 3-6 Wochen zu spät bezahlt wurden.
Bei einem einmaligen Vorgang würde ich sicherlich auch nicht mit einem Mahnverfahren antworten.
Es ist aber auch nicht schwer, eine Verzugszinsenrechnung zu schreiben und sie mit der nächste Abrechnung mitzuschicken.
Ich halte das Vorgehen immer noch besser, als gar nicht zu reagieren.
[bearbeitet am 29.03.14 14:50]
meine Erfahrung: auf 10 mal "Verzugszinsen in Rechnung stellen" an unterschiedliche Kassen: Keine einzige Reaktion.
VlG
Monika
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mosaik schrieb:
Hallo Andreas,
meine Erfahrung: auf 10 mal "Verzugszinsen in Rechnung stellen" an unterschiedliche Kassen: Keine einzige Reaktion.
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Monika
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Körnchen schrieb:
Hallo, Hansjörg,
schreibe denen doch eine Verzugszinsenrechnung (geht z.B. in theorg recht einfach), eventuell mit Androhung eines Mahnverfahrens (musst es ja nicht ausführen!!).
Die müssten dann reagieren und würden es sicher das nächste Mal überlegen, ob Sie Dir noch einmal verspätet zahlen.
Habe dies einmal mit der Bundesknappschaft gemacht, nachdem Sie sich bis zu 7 Wochen Zeit ließ. Inzwischen kommen die Zahlungen immer pünktlich...
LG Andreas
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