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FrankfurtRheinMain

Physiotherapeut/in (m/w/d)

Gesucht wird ein/e motivierte/r
Physiotherapeut/in (m/w/d), der/die
unser tolles Team verstärkt und
sich auf eine abwechslungsreiche
und anspruchsvolle Tätigkeit in
einer modernen Praxis freut.

Deine Aufgaben:

Durchführung von individuellen
physiotherapeutischen Behandlungen
auf Grundlage einer ärztlichen
Verordnung
Erstellung von Therapieplänen und
Dokumentation der Behandlungen
Beratung und Anleitung von
Patienten zur Eigenübung und
Prävention
Eng...
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  1. Neue Beiträge Alle Foren Heilmittelrichtlinie und Abrechnung Inhaberwechsel, wie Rezepte korrekt splitten?

Neues Thema
Inhaberwechsel, wie Rezepte korrekt splitten?
Es gibt 9 Beiträge
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BeAHL
Vor 2 Wochen
Hallo, unser Inhaber wechselt zum Ende/Anfang des Jahres. Ich weiß nicht, wie ich die begonnenen Rezepte für die Kassen in korrekter Form splitte. Wir rechnen mit azh ab. Der neue Inhaber meint, ich muss das Rezept nur kopieren und er rechnet dann die verbleibenden Behandlungen ab. Aber konkret kann ich ja nicht ein 6er-KG-Rezept ohne Begründung bzw WIE zB nur mit vier Behandlungen abrechnen. Ich kann ja nur Behandlungsabbruch nicht -unterbrechung auf dem Rz angeben. Es wäre nett, wenn Eine/r meinen Knoten im Gehirn da lösen könnte, vielen Dank!!
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Hallo, unser Inhaber wechselt zum Ende/Anfang des Jahres. Ich weiß nicht, wie ich die begonnenen Rezepte für die Kassen in korrekter Form splitte. Wir rechnen mit azh ab. Der neue Inhaber meint, ich muss das Rezept nur kopieren und er rechnet dann die verbleibenden Behandlungen ab. Aber konkret kann ich ja nicht ein 6er-KG-Rezept ohne Begründung bzw WIE zB nur mit vier Behandlungen abrechnen. Ich kann ja nur Behandlungsabbruch nicht -unterbrechung auf dem Rz angeben. Es wäre nett, wenn Eine/r meinen Knoten im Gehirn da lösen könnte, vielen Dank!!
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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@BeAHL Der neue Inhaber hat Recht. Kannst du im Rahmenvertrag nachlesen wie das geht: Link §18 Ziffer 11

Auch darf die Begründung nicht auf "Behandlungsabruch" lauten, sondern auf "Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers" .

Und vielleicht mal bei azh nachfragen. Sollte auch für die kein unbekanntes Verfahren sein.
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• Leni C.
• die neue
• Ahn
• BeAHL
[mention]BeAHL[/mention] Der neue Inhaber hat Recht. Kannst du im Rahmenvertrag nachlesen wie das geht: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20220331_Vertrag__Lesefassung_Stand_04.04.2022_telemedizinische_Leistungen_Physiotherapie.pdf §18 Ziffer 11 Auch darf die Begründung nicht auf "Behandlungsabruch" lauten, sondern auf "Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers" . Und vielleicht mal bei azh nachfragen. Sollte auch für die kein unbekanntes Verfahren sein.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@BeAHL Der neue Inhaber hat Recht. Kannst du im Rahmenvertrag nachlesen wie das geht: Link §18 Ziffer 11

Auch darf die Begründung nicht auf "Behandlungsabruch" lauten, sondern auf "Wechsel des zugelassenen Leistungserbringers" .

Und vielleicht mal bei azh nachfragen. Sollte auch für die kein unbekanntes Verfahren sein.

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massu
Vor 2 Wochen
@BeAHL Ansonstem sauberen Schnitt machen. So habe ich es gemacht. Du rechnest alles ab, und die Patienten holen ein neues Rezept.
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[mention]BeAHL[/mention] Ansonstem sauberen Schnitt machen. So habe ich es gemacht. Du rechnest alles ab, und die Patienten holen ein neues Rezept.
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massu schrieb:

@BeAHL Ansonstem sauberen Schnitt machen. So habe ich es gemacht. Du rechnest alles ab, und die Patienten holen ein neues Rezept.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 2 Wochen
@massu Wozu?
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[mention]massu[/mention] Wozu?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@massu Wozu?

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die neue
Vor 2 Wochen
@massu das ist nicht nötig. Ich hab, sowohl als ich die Praxis auf meinen Mann übertragen habe als auch, als ich sie auf mich zurück übertragen habe, mit Kopien gearbeitet.
Das habe ich auch bereits mit Patienten gemacht, die während ihrer laufenden Therapie zu mir gewechselt haben. Es gab nie ein Problem....
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[mention]massu[/mention] das ist nicht nötig. Ich hab, sowohl als ich die Praxis auf meinen Mann übertragen habe als auch, als ich sie auf mich zurück übertragen habe, mit Kopien gearbeitet. Das habe ich auch bereits mit Patienten gemacht, die während ihrer laufenden Therapie zu mir gewechselt haben. Es gab nie ein Problem....
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die neue schrieb:

@massu das ist nicht nötig. Ich hab, sowohl als ich die Praxis auf meinen Mann übertragen habe als auch, als ich sie auf mich zurück übertragen habe, mit Kopien gearbeitet.
Das habe ich auch bereits mit Patienten gemacht, die während ihrer laufenden Therapie zu mir gewechselt haben. Es gab nie ein Problem....

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johannes687
Vor 2 Wochen
@massu Das kostet die Patienten nur unnötigerweise zusätzliche 10 €. Der Rahmenvertrag regelt hier sehr einfach die Umsetzung, wie Lars schon erklärt hat.
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[mention]massu[/mention] Das kostet die Patienten nur unnötigerweise zusätzliche 10 €. Der Rahmenvertrag regelt hier sehr einfach die Umsetzung, wie Lars schon erklärt hat.
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johannes687 schrieb:

@massu Das kostet die Patienten nur unnötigerweise zusätzliche 10 €. Der Rahmenvertrag regelt hier sehr einfach die Umsetzung, wie Lars schon erklärt hat.

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BeAHL
Vor 2 Wochen
@Lars van Ravenzwaaij danke Lars! Bei azh erreiche ich seit zwei Jahren niemanden mehr und auf mails wird nicht geantwortet
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] danke Lars! Bei azh erreiche ich seit zwei Jahren niemanden mehr und auf mails wird nicht geantwortet
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BeAHL schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij danke Lars! Bei azh erreiche ich seit zwei Jahren niemanden mehr und auf mails wird nicht geantwortet

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BeAHL schrieb:

Hallo, unser Inhaber wechselt zum Ende/Anfang des Jahres. Ich weiß nicht, wie ich die begonnenen Rezepte für die Kassen in korrekter Form splitte. Wir rechnen mit azh ab. Der neue Inhaber meint, ich muss das Rezept nur kopieren und er rechnet dann die verbleibenden Behandlungen ab. Aber konkret kann ich ja nicht ein 6er-KG-Rezept ohne Begründung bzw WIE zB nur mit vier Behandlungen abrechnen. Ich kann ja nur Behandlungsabbruch nicht -unterbrechung auf dem Rz angeben. Es wäre nett, wenn Eine/r meinen Knoten im Gehirn da lösen könnte, vielen Dank!!

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johannes687
Vor 2 Wochen
@BeAHL Vielleicht noch ein Hinweis bezüglich Eigenanteil:
Inhaber 1 kassiert die 10 € Rezeptblatt Gebühr + 10% jeder erbrachten Leistung.
Inhaber 2 kassiert "nur" noch die 10% jeder erbrachten Leistung, nicht nochmals die 10€.
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[mention]BeAHL[/mention] Vielleicht noch ein Hinweis bezüglich Eigenanteil: Inhaber 1 kassiert die 10 € Rezeptblatt Gebühr + 10% jeder erbrachten Leistung. Inhaber 2 kassiert "nur" noch die 10% jeder erbrachten Leistung, nicht nochmals die 10€.
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die neue
Vor 2 Wochen
@johannes687 @BeAHL genau so wie der Johannes es sieht, sieht es aus!
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• Lars van Ravenzwaaij
[mention]johannes687[/mention] [mention]BeAHL[/mention] genau so wie der Johannes es sieht, sieht es aus!
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die neue schrieb:

@johannes687 @BeAHL genau so wie der Johannes es sieht, sieht es aus!

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johannes687 schrieb:

@BeAHL Vielleicht noch ein Hinweis bezüglich Eigenanteil:
Inhaber 1 kassiert die 10 € Rezeptblatt Gebühr + 10% jeder erbrachten Leistung.
Inhaber 2 kassiert "nur" noch die 10% jeder erbrachten Leistung, nicht nochmals die 10€.



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